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Die Wahrheit · 1904-09-16 · Heft 37 (16.9.1904) · page 2

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1904
Issue
Heft 37 (16.9.1904)
Date
1904-09-16
Page
– (sequence 2)
Language
German
Belongs to
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Seite 2. Nr. 37. Die Wahrheit Hebetstnnden in den Nethäusern der israelitischen Kultus gemeinde Freitag, 16. September Abends 6 Uhr — M. Samstag, 17. „ „6 „ '40 .. Sonntag, 18. „ Vorab, d. Jom-Kippur „ 6 „ 20 „ Montag, 19. „ Jom-Kippur Morgens 7 .. — „ Montag, 19. „ Ende Abends 6 „ 40 „ Vom 20. bis 22. September Abends 6 „ — „ Freitag, 23. Sept. Vorab, d. Sukkoth-Festes „ 5 „ 15 „ Samstag, 24. Sept. 1. Tag Sukkoth Morgens 8 „ 30 „ Samstag, 24. Sept. 1. Tag Sukkoth Abends 6 „ 25 „ Sonntag, 25. Sept. 2. Tag Sukkoth Morgens 8 „ 30 „ Sonntag, 25. Sept. 2. Tag Sukkoth Abends 6 „ 30 „ Der Gottesdienst beginnt an Wochentagen um 1f.17 Uhr früh; au Samstagen um 8 Uhr früh. D ag*u.ng. Den geehrten Kollegen, die “5*” rvivn sich meiner freundlichst erinnert haben, entbiete ich Dank und herzliche Wünsche. Oberkantor J. Singer, Wien. Danksagung-. Für die zahlreichen, mir anlässlich des neuen Jahres zugekommeneu Glückwünsche sage ich auf diesem Wege Allen, die meiner freundlich g< dachten, innigen Dank. T. Kantor J. Schiller, Wien. Israelitischer Bethaus-Verein Brigittenau. werden angemeldet bei dem Vereins-Obmann Herrn Hermann Eltbogen ■-Wien, XX. Bezirk, Rafaelgasse Nr. 12. Israelitischer Bethaus-Verein im IX. Bez., Grüne Thorgasse 13 (Mülinergasse 21). Aufgebote, Trauungen, Confirmation u, dgl. werden in der Tempelkanzlei, IX., Mülinergasse 21, angemeldet. Dieselbe besorgt auch nach Ungarn zuständigen Brautleuten gegen Ersatz der K 24.— betragenden Eigenkosten den erforderlichen Eheconsens Kanzleistunden: An Wochentagen von 6—8 Uhr abends. An Sonn- und christl. Feiertagen von 10—12 Uhr vormittags. Israelitischer Tempel-Verein Wien, Vlli., Bezirk, Neudeggergasse 12. Kanzleistunden : An Wochentagen von 4—7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 10—12 Uhr. — Trauungen und Konfirmationen werden angemeldet im Sekretariat des Tempelgebäudes, Mezzanin. RUDOLF GOLDSTEIN Civil- und Uniform-Schneider WIEN II.) Taborstrasse Nr. 54. Spezialgeschäft für Synagogen - Ornate und Adjustierungen, einzig billigste Bezugsquelle. Reichillustrierte Preisverzeichnisse gratis und franko. Atelier für elegante Herren Garderoben naeh Mass ans den feinsten Inn. AuslUnderstoffen. Bei illässigen Preisen. — Couiante Zahlungsbedingnisse. Danksagung. Für all die herzlichen Glückwünsche und Aufmerksamkeiten, die mir anlässlich meines 70. Geburtstages von so vielen lieben Kollegen und Freunden zukamen, statte ich liiemit tiefgefühlten, innigsten Dank ab. Oberkaiitor D. Kohn, Arad. Stiffa.n.grezi Im Monate September sind bei der israelitischen Kultusgemeinde Wien folgende Stiftungen zu verleihen: Die Siegmund und Regine Kauders’sche Stiftung für Brautausstattung; Verleihungsbetrag K 220. Die Samuel Kllnger’sche Stiftung für Wöchnerinnen; vier Plätze ä K 88. Die Max Marmarosch’sche Stiftung für Haudelsakademiker; zwei Plätze ä K 3,0. Die Freiherrlich von Rothschild’sche Künstler-Stiftung im Mindestbetrage von K 800. Die Ettel Goldschmidt’sche Stiftung für Lehrerswitwen; Verleihungsbetrag K 200.—. Die Dr. Adolf Jellinek-Widmung für Talmudscüier; Verleihungsbetrag K 100.—. Die Rabbiner Dr. Adolf Schmiedl-Widmung für Talmudschüler; zwei Plätze ä K 100.—. Die Samuel Süsserman’sche Stiftung für Talmudschüler; zwei Plätze ä K 200.—. Die näheren Bestimmungen über diese Lüftungen sind aus den vollständigen, in Nr. 36 und 37 unseres Blattes enthaltenen Ausschreibungen sowie an den Kundmachungstat’eln der Gemeimiebethäuser zu ersehen Israelitische Kultusgemeinde Wien, Das Kuratorium der Freiherrlich von Rothschild’schen Künstler- Stiftung veilautbart, dass aus den Erträgnissen derselben mehrere Stipendien im Mindestbetrage per je K 800 für das Jahr 1904 zur Verleihung gelangen. Kompetenzberechtigt für diese Lüftung erscheinen mittellose jüdische, in OßBterreich wohnhafte Künster und Künstlerinnen österr. oder ung. Staatsbürgerschaft, die ihren Beruf auf dem Gebiete der Architektur, der Bildhauerei, der graphischen Künste, der Malerei oder der musikalischen Komposition selbständig auszuüben befähigt sind. Unter den, den obigen Erfordernissen entsprechenden Kompetenten gemessen jene den Vorzug, welche bereits Beweise, ihres Talentes und ihres schöpferischen Wirkens gegeben haben. Von der Verleihung erscheinen diejenigen Fewerber ausgeschlossen, die sich auf anderen Kunstzweigen als den angeführten betätigen, ferner Kunsteleven, sowie überhaupt im Stadium der Vorbereitung für einen künstlerischen Beruf befindliche Personen. Die an das Stiftungs-Kuratorium gerichteten, mit Fachzeugnissen, sowie mit dem Geburts- und Heimatsscheine versehenen Gesuche sind bis längstens 12. Oktober 1904 im Einreichungsprotokolle der israelitischen Kultusgemeinde Wien, I., Seitenstettengasse 4, zu überreichen. Die Bewerber werden ihre Kunstbeilagen — insoferne solche gefordert werden — erst über Verlangen des Kuratoriums zu erbringen haben. Nähere Auskünfte werden im Sekretariate der Israel. Kultusgemeinde (Stiftungsamt) erteilt. Das Kuratorium Wien, 1. September 1904. der Freiherr!, v. Rothschild’schen __Künstler- Stiftung. Max Marmorosch-Stiftung für Handels- Akademiker. Am 5. Kislew (13. November 1904) als dem Sterbetage' des Herrn Max Marmorosch gelangen aus obiger Stiftung zwei Plätze ä K 340 an arme israelitische Schüler der Wiener Handelsakademie zur Verleihung. Unter den Kompetenten gemessen bei gleicher Würdigkeit in erster Linie den Vorzug solche Bewerber, welche mit dem Stifter Herrn Jakob Marmorosch, mit dessen Gattin. Frau Rachel geh. Löbl oder mit deren Schwiegersöhnen, Herrn Hermann Lemberger und Herrn Karl Pisling verwandt sind, in zweiter Linie solche, welche in Bukarest geboren oder dort ihre Erziehung ganz oder zum Teile genossen haben. Die mit einem Geburts-, Armuts- und den bisherigen Schulzeugnissen, sowie eventuell mit den im Sinne des vorhergehenden Absatzes ein Vorzugsrecht begründeten Nachweisen belegten Gesuche sind im Einreichungsprotokolle der Israel. Kultusgemein de Wien (I., Seitenstettengasse 4, I. Stock), woselbst Gesuchsblankette während der Amtsstunden von 9 bis 12 Uhr vormittags unentgeltlich zu beheben sind, bis 30. September 1904, zu überreichen. Auszüge aus den Geburts-, Trauungs- und Sterbematriken der israelitischen Kultusgemeinde Wien sind als Gesuchsbelege nicht erforderlich, sondern genügt die genaue Angabe der betreffenden Daten. Nicht entsprechend belegte oder verspätet überreichte Gesuche werden nicht berücksichtigt. Der Vorstand Wien, 1. September 1904. der Israel; Kultusgemeinde Wien. 441045

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