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Die Wahrheit · 1904-09-02 · Heft 35 (2.9.1904) · page 3

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1904
Issue
Heft 35 (2.9.1904)
Date
1904-09-02
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Redaktion u. Administration: Wien, Il/i Novaragasse 27. Telephon Nr. der Druckerei 15302. Inserate 20 Hell, per Nonpareille-Zeile. Abonnementsu. Jnsertionsbeträge sind in Wie» zahlbar und klagbar. ^abhängige Hertschrift für jüöischl Antere^en. Krscheinl jeden Kreilag. Motto : „Das Siegel C4ottes ist Wahrheit!“ -Bezugspreis: Ganzjährig . . A. 12.— Halbjährig . . K. 6.— Für Cultusbeamre: Ganzjährig . . . K. Ul.— Für 'Ansimld: Ganzjährig ... 6 Mark, ü Rubel oder lü Fe». Ur. 35. Wien. 2. September 1804. Inhalt: Aus der Woche. — Folgen der Unkenntnis des hebräischen Urtextes. — Ist die Judenfrage lösbar? — Aus der Vergangenheit und Gegenwart Ungarisch-Brods. — Jüdische Kantoren in Deutschland und in Oesterreich-Ungarn. — Verschiedene Nachrichten. — Feuilleton. Ans der Woche. Die Reise des Ministerpräsidenten nach Galizien gibt zu den mannigfachsten politischen Kombinationen Anlaß. Aber so weit diese auch auseinandergehen, so herrscht nur eine Meinung darüber, daß Herr v. K o e r b e r seinen Aufenthalt in Galizien sicherlich auch dazu benützen könnte, an Ort und Stelle die traurigen Verhältnisse in Galizien zu studieren, unter denen in erster Linie die arme jüdische Bevölkerung daselbst schmachtet. Der AbgeordneteDr. Byk, der durch seinen Gesundheitszustand in Karlsbad festgehalten ist, war nicht in der Lage, an der Spitze der jüdischen Deputationen vor den Ministerpräsidenten hinzutreten, um mündlich der Dolmetsch aller leider nur zu berechtigten Klagen und Beschwerden der jüdischen Bevölkerung zu sein. In dem Schreiben aber, welches Dr. Byk an den Ministerpräsidenten richtete, ist er dieser Aufgabe gerecht geworden und Herr v. Koerber könnte wohl aus dem ruhigen, von hoher Objektivität zeugenden Schriftstück die Informationen schöpfen, die zur Remedur der trüben beklagenswerten Verhältnisse führen könnten. Der Ministerpräsident, welcher gegenwärtig auch Leiter des Justizministeriums ist, würde eine hohe ideale Mission erfüllt haben, wenn es ihm gelungen wäre, durch seine vortrefflichen Reden, die eine Verherrlichung des Pflicht- und Rechtsbewußtseins bedeuteten, in Galizien allenthalben die Ueberzeugung zu wecken, daß es nur ein Recht und Gesetz für alle gibt und daß Behörden und Richter nur dann der Heiligkeit ihrer Pflichten eingedenk sind, wenn sie für die Juden keine Ausnahmsrechte statuieren. * * * Die glänzenden, von Begeisterung für Recht und Gesetz erfüllten Reden des österreichischen Ministerpräsidenten wären wohl geeignet gewesen, diesen Eindruck hervorzubringen. Ob sie aber auch allenthalben diese Wirkung erzielten, wird wohl nur die Zukunft lehren können. Die armen, bedrückten und so häufig in ihren heiligsten Gefühlen verletzten Juden in Galizien werden sicherlich mit freudiger Genugtuung empfunden haben, daß die Koerbersche Rechtsauffassung sich wesentlich von jener unterscheidet, die sich in dem Ausspruche dokumentierte: „An den Pforten der Klostermauern hört die Macht des Staates aus." Freilich, eines darf nicht übersehen werden: die schönsten und idealsten Theorien und mögen sie auch von einem Ministerpräsidenten verkündet werden, haben nur dann wahren Wert, wenn die — Praxis ihnen entspricht. Wien liegt nicht in Galizien, aber in welchem Geiste der Wiener Stadtrat wirkt, für die Art, wie dieser die Staalsgrundgesetze aufsaßt, zeugte eine merkwürdige' Gerichtsverhandlung, welche vor einigen Tagen stattfand und das allgemeinste Interesse erregte. Ein Magistratsbeamter erhob gegen seine Gattin die Ehescheidungsklage, weil sie das Hindernis für seine Karriere sei. Der Beamte ist ein Christ, seine Gattin eine — Jüdin. Dem Richter erschien es, wie aus seinen Aeußerungen hervorging, als geradezu lächerlich und unmöglich, daß die Konfession der Beamtensgattin beim Avancement eines Beamten in Frage kommen könne, aber — der Richter kennt offenbar das Walten und Wirken des Wiener Stadtrates nicht genau. Zufolge der dezidierten Erklärungen des ehescheidungs lustigen Magistralsbeamten ist jeder Zweifel ausgeschlossen, daß er zu seiner Behauptung wohl genügenden Anlaß hatte. Uebrigens, seien wir gerecht: eine Körperschaft, die, wie der Wiener Stadtrat, bei der Besetzung von Aemtern und Stellen mit solch souveräner Geringschätzung über die Staatsgrundgesetze hinweggeht, die ganz ungeniert, entgegen dem Geiste und dem Wortlaute des Gesetzes, nur die Konfession eines Bewerbers vor Augen hat, ist nur konsequent, wenn sie aus die Konfession der Gattin Rücksicht nimmt. Ibsen, einer der kühnsten, gewaltigsten und imponierendsten Geister unserer Zeit, gehört zugleich zu jenen bahnbrechenden modernen Geistern, die — aus Gründen deren Erörterung wir heute unterlassen — insbesondere von den Raffentheoretckern über alle Maßen verehrt und verherrlicht werden. Da ist es denn von erhöhtem Interesse, daß in einem Brief Ibsens an Brandes die folgende Aeußerung enthalten ist: „Der Staat ist der Fluch des Individuums. Womit ist Preußens Stärke als Staat erkauft? Mit dem Aufgehen der Individuen in dem politischen und geographischen Begriff. Der Kellner ist der beste Soldat. Und aus der anderen Seite das Volk der Juden, der Adel des Menschengeschlechtes. Wodurch hat es sich in Absonderung, in Poesie erhalten, trotz aller Roheiten von außen? Dadurch, daß es sich nicht mit einem Staate herumzuschleppen brauchte. . . Die Meinung, die ein Ibsen über die Juden hegt, würde unter allen Umständen Anspruch aus besondere Beachtung erheben dürfen. Es ist keineswegs gleichgilttg ob einer der größten Denker und Dichter aller Zeiten — als solcher ist Ibsen von Freund und Feind anerkannt — sich sympathisch oder mißachtungs-

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