Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1904
- Issue
- Heft 26 (1.6.1904)
- Date
- 1904-06-01
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 6. Die Wahrheit 9ir. 26. sährung des G.-A. XX: 1848 an den Staat wandten, empfehlen wir der geehrten Versammlung zur Annahme in Gänze. Wenn auch unsere Verhältnisse die Unterstützung anderer Titel wünschenswerter erscheinen ließen, enthalten wir uns dennoch in dieser Beziehung jeden Vorschlages. Worauf wir Gewicht legen, ist einzig und allein, daß das Paritätsprinzip allen rezipierten Konfessionen gegenüber zur Gänze und in allen Beziehungen durchgesührt werde. So ist bei der Durchführung des von dem Seelsorgereinkommen handelnden G.-A. XIV: 1898 auffallend gering die Summe, welche zur Ergänzung des Einkommens der Rabbiner in Anspruch genommen wird. Im Jahre 1903, da das Seelsorger-Einkommen schon bis 700, beziehungsweise X 1400 ergänzt ward, erhielten in runden Ziffern: 1. die Seelsorger der Kirche A. K. K 132.000, 2. die evangelisch-reformierten Seelsorger X 647.900, 3. die unitarischen Seelsorger X 85.000, 4. die griech.-orient. rumänischen Seelsorger X 833.800, 5. die griech.-orient. serbischen Seelsorger X 685, 6. die israelitischen Rabbiner X 13.215, zusammen X 1,712.600. Hier kann die Disproportion, die sich zwischen den Gebühren der Rabbiner und der christlichen Seelsorger zeigt, keinen Gegenstand der Klage bilden, da das Gesetz gleichförmig dafür Sorge für sie trägt, nur daß bei unseren eigenartigen Verhältnissen blos 63 Rabbiner und nahezu 2000 protestantische und 2000 griechisch-orientalische Seelsorger die Wohltaren des Gesetzes in Anspruch nehmen können. Wir können uns indessen nicht beruhigen mit der Disproportion, die bei den für kirchliche Zwecke bewilligten staatlichen Unterstützungssummen obwaltet, wenn auch hier in den letzteren Jahren schon eine geringe Besserung wahrzunehmen ist. In das Staatsbudget für das Jahr 1904 wurden ausgenommen: 1. für die griechisch-katholische Kirche X 255.000, 2. für die evangelische Kirche A. K. X 270.400, 3. für die evangelischreformierte Kirche X 396.200, 4. für die griechisch-orientalische Kirche X 200.000, 5. für die unitarische Kirche X 30.000, 6. für die israelische Konfession X 44.800. ' Die Israeliten, die 4-9% der Bevölkerung ausmachen, erhalten für ihre kirchlichen Zwecke etwas mehr als die 0-4% der Bevölkerung zählenden Unitarier. Unser innigster Wunsch ist es, daß die Außerachtlassung des Paritätsprinzips in einem solch auffälligen Grade vermieden und dieses Prinzip auf allen Gebieten streng durchgefühil werde. Vor allem müssen wir daher aufs neue um die Feststellung der für kirchliche Zwecke bestimmten Kredite nach dem Verhältnisse der Seelenzahl petitionieren. Außerdem müssen wir bitten, daß bei der, Fesfftellung jener Summen, die der Staat den gesetzlich rezipierten Konfessionen unter dem Titel der Durchführung des G.-A. XX: 1848 zukommen lassen wird, auch unserer Konfession in enffprechender Proportion Sorge getragen werde. Wenn die protestantische Kirche die staatliche Subvention darum urgiert, weil sie ihre Mitglieder nicht übermäßig belasten will, müssen wir umso eifriger um die Unterstützung bitten, denn wir können dreist behaupten, daß keine einzige Kirche ihre Gläubigen in solchem Grade besteuert, wie die Juden besteuert werden. (Fortsetzung folgt.) Aus der Uergarrgenhett und Gegenwart Uugarrsch-Krods. (Fortsetzung.) Den Juden Brods war auch ein besseres Los als denen der Schwesterstadt Hradisch beschieden, ‘ welche von dort im Jahre 1514 vertrieben wurden. Hier lebten sie zufrieden und ruhig. Sie hielten ihr Hauswesen für so sicher, daß sie lange Zeit, unbesorgt um ihre Angehörigen, fern von der Heimat weilen konnten, wohin sie nur zu den Feiertagen kamen. Sie unternahmen Geschäftsreisen bis in die südlichen Landschaften Ungarns (Peterwardein), wo sie die seltensten Produkte des Landes kauften, welche sie dann mach den nördlichsten Gegenden Deutschlands beförderten. . > R. Jakob Emden (der Söhn des berühmten in Ung.-Brod geborenen Chacham Zen), ist voll des Lobes über die großen, wegen ihrer Ehrenhaftigkeit im ganzen Lande berühmten Kaufleute Brods, welche, um ihm seinen Unterhalt zu geben, ihre erwachsenen, sogar verheirateten Söhne bei ihm unterrichten ließen.*) Sie verkauften ihm ungarische, weiße, lange Gemsen- und Ziegenhaare und Schafwolle seltener Qualität, die er nach Amsterdam zum Verkaufe schickte. Die Meisten ernährten sich als Kaufleute durch einen ausgebreiteten Exporthandel mit Obst und Getreide. Es waren unter ihnen manche Gewerbetreibende als Schneider, Glaser, Gerber, Posamentierer. Einige betrieben Geldgeschäfte. Sie liehen Geld gewöhnlich zu 10%. Die älteste Urkunde der Stadt, in der ein Jude vorkommt, handelt von einer Schuldforderung, die eine Jüdin gegen den Rat der Gemeinde erhob. Diese erbte nämlich von ihrem Gatten David eine mit dem Siegel des Bürgermeisters versehene Ur- Urkunde, de dato 6. Dezember 1470, in welcher die Gemeinde sich zu einer Schuld von 28 fl. bekannte und von der sie 7 weiße Groschen Zinsen per Woche zu zahlen sich verpflichtete. Die Herren aus Brod leugneten aber, daß sie der Jüdin etwas schuldig wären und erklärten, daß sie die alten Bücher durchgeschaut und nichts davon gefunden hätten. Dieses Dokument sei daher falsch und durch eine List in ihre Hände gekommen. Darauf antwortete die Jüdin, daß die Broder Herren das Siegel, welches auf der Urkunde war, untersucht und sich zu ihm bekannt hätten. Dagegen sagten jene, daß man ja auch Königen und Fürsten ihre Siegel fälschen kann, daß der Jude David unter ihnen in Brod längere Zeit gewohnt habe und sie an die Schuld nicht mahnte. Nachdem der Stadtrat beide Seiten verhört und der Schreiber ihre Aussagen in die Gerichtsregister eingetragen hatte, sandte er diese Abschriften dem Brünner Stadtrat mit der Bitte um Belehrung. Dieser fand den Schein für mangelhaft, weil erstens die Beisitzenden die Urkunde nicht mit unterfertigt hätten, weil in ihr der Zweck des Anlehens nicht angegeben war, und weil die Jüdin in ihren Angaben nicht konsequent blieb.**) Nach dem Statute Wenzels brauchte die Jüdin nur zu schwören, daß der Schuldschein wirklich ausgestellt wurde. *) Grätz bemerkt im 10. Bande seiner Geschichte, S. 396: „Jakob Emden.in Mähren, Ungarisch-Brod, lebend, hat sich doch von dem Unwesen der Juden dieser Gegend so ziemlich freigehalten. Er war nicht ganz abgestumpft gegen das Einfache und Wahre, haßte die in Klügelei ausgeartete Gelehrsamkeit." Mit Unrecht. Gerade die großen Talmudgelehrten Brods, Abraham Broda, Hirsch Broda, ein Urahne Jellineks, K. Moses Perles, ragen durch die Wahrheit und Klarheit ihrer Forschungen hervor. Auch die Bemerkung S. 398 beruht auf einem Vorurteil. „Gegen Jakob Emden zeigte Jon. Eibenschütz eine sehr weitgehende Freundlichkeit und jene Süßigkeit, die man damals die mährische nannte." Uebrigens war Emden mehr Mährer, als der in Krakau geborene Eibenschütz, „dessen Vater Nathan Rabbiner in einem mährischen Städtchen war, von dem der Sohn seinen Beinamen erhielt," (das. S. 385) während Emden lange Zeit in Mähren lebte. Sein. Vater, Chacham Zewi. wurde in Ung.-Brod geboren (1660), wo dessen Vater Jakob Aschkenasi nach dem wunderbaren Zusammentreffen mit der treu ausharrenden Gattin, der Tochter des R. Ephraim Kohen (das. S. 81), Rabbiner war. Emden (geb. 1697) heiratete in Brod als 16jähriger Jüngling, Rachel, die Tochter des dortigen Rabbiners R. Mordechai Kohn (1713), wo ihm sein Sohn, der spätere Rabbiner in London, im Jahre 1723 geboren wurde (vgl. Megilath Sefer, S. 5, 39, 66, 85, 93). Allein Grätz war, erbittert über die Selbsterlebnisse in Lundenburg, über Mähren nicht gut zu sprechen. Nach dem Rabbinerexamen hielt ich in der Breslauer Seminarsynagoge über ein vom Direktor Lazarus mir gegebenes Thema einen halachischen Bortrag, der sich in der von ihm eingeschlagenen Richtung, zwischen den späteren Kommentaren (Achronim), bewegte. Grätz kritisierte diese „mährische Lernweise", worüber ich abends beim Feste, das er den Kandidaten gab, eine schärfere Auseinandersetzung mit ihm hatte. **) Jan Kuoera, Pameti Uh. Brodu. S. 71, 204. In einem anderen Prozesse leistete ein Jude, welcher von seinem Nachbar, aus eine Schuld von 13 fl. geklagt wurde, auf einer Sauhaut stehend, beim Zehngebot folgenden Schwur: „Ich, der Jude Jsak, schwöre bei ■ Gott, welcher Himmel und Erde geschaffen hat und alle Dinge, welche in ihnen sind, und auch mich den Juden, schwöre bei allen seinen heiligen Namen, welche sein Diener Moses geschrieben hat, schwöre bei den fünf Büchern Moses, in denen die zehn Gebote geschrieben sind und die Gott,