Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1904
- Issue
- Heft 24 (17.6.1904)
- Date
- 1904-06-17
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Sette 2. Nr. 24. Die Wahrheit Heöetstunden in den Welhäusern der israelitischen Kuttusgemeinde Freitag den- 17. -Juni Abends 7 Uhr 30 Min. Samstag den 18. Juni „ 8 50 Vom 19. bis 23. Juni „ 7 Uhr — Min. Der Gottesdienst beginnt an Wochentagen um il2l Uhr früh; an Samstagen um 8 Uhr früh. Israelitischer Bethaus-Verein Brigittenau. werden angemeldet bei dem Vereins-Obmann Herrn Hermann Eltbogen Wien, XX. Bezirk, Rafaelgasse Nr. 12. Israelitischer Bethaas-Verein im IX. Bez., Grüne Thorgasse 13 (Müllnergasse 21). Aufgebote, Trauungen, Confirmation u. dgl. werden in der Tempelkanzlei, IX., Müllnergasse 21, angemeldet. Dieselbe besorgt auch nach Ungarn zuständigen Brautleuten gegen Ersatz der K 24— betragenden Eigenkosten den erforderlichen Ehecouseus Kanzleistunden: An Wochentagen von 6—8 Uhr abends. An Sonn- und christl. Feiertagen von 10—12 Uhr vormittags. Israelitischer Tempel-Verein Wien, Vitt., Bezirk, Neudeggergasse 12. Kanzleistunden: An Wochentagen von 4—7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 10—12 Uhr. — Trauungen und Konfirmationen werden angemeldet im Sekretariat des Tempelgebäudes. Mezzanin. StiffO-ngren Im Monate Juni sind bei der israelitischen Kultusgemeinde Wien folgende Stiftungen zu verleiben: Josef Spitzer’sche Stiftung für drei oder vier in Wien wohnhafte, des Ernährers beraubte, jüdische Familien. Verleihungsbetrag zusammen K. 240. Andreas Feigl’sche Stiftung 8 Plätze k K 100, für jüdische Witwen. Fanny von Hofmannsthai-Dormitzer-Stiftung. Zu verteilen K 820 an höchstens vier jüdische Familien Rosalia Pollak’sche Stiftung für eine jüdische blinde Frauensperson. Ein Platz a K 70. Max Ritter von Pfeiffer-Stiftung für einen Hörer der Rechte im 2. oder einem höheren Jahrgange der Wiener Universität. Ein Platz a K 400. Von dem Magistrate zu verleihen: Oie Katharina Goidstein’sche Witwen-Stiftung 3 Plätze ä K 400., für jüdische Witwen, deren Gatte in der Zeit, zwischen dem 16. Juli 1903 bis 15. Juli 1904 verstorben ist. Die näheren Bestimmungen Ober diese Stiftungen sind aus den vollständigen, in Hummer 23 u. 24 unseres Blattes enthaltenen Ausschreibungen sowie an den Kundmachungstafeln der Kultusgemeindebethäuser zu ersehen Andreas Feigl’sche Witwen-Stiftung. Am 21. Elitl, das ist am 1. September 1904 werden aus obiger Stiftung acht arme Israel. Witwen, jede mit dem Betrage von K 100 beteilt. Die Bewerberinnen haben ihre mit dem Nachweise ihrer Armut und des Witwenstandes versehenen Gesuche bis längstens 30. Juni 1904, im Eiureichungsprotokolle der Israel. Kultusgemeinde Wien, 1., Seitenstettengasse 4, I. Stock, während der Amtsstunden von 9 bis 12 Uhr vormittags zu überreichen. Gesuchsblankette sind im Einreichungsprotokolle unentgeltlich zu beheben. Auszüge aus den Geburts-, Trauungs- und Sterbe-Matriken der Wiener Israel. Kultusgemeinde sind als Gesuchsbelege nicht erforderlich und genügt die genaue Angabe der betreffenden Daten. Verspätet überreichte oder nicht gehörig belegte Gesuche finden kein Berücksichtigung. Wien, l. Juni 1904. Der Vorstand der Israel. Kultusgemeinde Wien. Rosalia Pollak’sche Blinden-Stiftung. Der Vorstand der israelitischen Kultusgemeinde bringt hiermit zur Kenntnis, dass die Zinsen der von Herrn Moriz Kitter von Borkenau begründeten Kosalia Pollak’schen Blind enstiftung im Betrage von K 70 an eine erblindete oder durch schwaches Sehvermögen eiwerbsunfähige Frau oder an ein derartiges Mädchen israelitischer Konfession, für das laufende Jahr zu verleihen sind. Die Bewerberinnen haben ihre Gesuche um die genannten Stittunsszinseu mit einem Armutsscheine und einem Zeugnisse des Verwalters des hiesigen israel. Spitales über ibre Erwerbsfähigkeit zu versehen und bis längstens 30. Juni .1904 im Einreichungsprotokoll'' der israelitischen Kultusgemeinde Wien, I, Seitenstettengasse 4, I Stock, während der Amtsstunden von 9 bis 12 Uhr vormittags, woselbst Gesuchsblankette unentgeltlich zu beheben sind, zu üb-rreichen. Verspätet überreichte oder nicht gehörig belegte Gesuche finden keine Berücksichtigung. Wien, 1. Juni 1904. Der Vorstand der israel. Kultusgemeinde Wien. Kuratorium der Stiftung „Waisenhaus für isr. Mädchen Charlotte Merores Itzeles in Wien. Im „Waisenhause für israelitische Mädchen Charlotte Merores Itzeles” in Wien werden ab September 1904 sufgenommen: a) 20 mittellose, ganz oder halb verwaiste oder verlassene, gesunde israelitische Mädchen im Alter von 6 bis 12 Jahren, b) fünf mittellose, ganz oder halb verwaiste oder verlassene gesunde israelitische Mädchen im Alter von 14 Jahren. Die Zöglinge besuchen solange sie im schulpflichtigen Alter stehen, die öffentliche Volks- oder Bürgerschule, erhalten vom vollendeten 14. bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres den Unterricht in allen Zweigen der Hauswirtschaft, werden sodann zu allen häuslichen Verrichtungen in der Anstalt verwendet und bis zur erlangten Erwerbsfähigkeit spätestens aber bis zum vollendeten 17. Lebensjahre in der Anstalt erhalten. Aufnahmsgesuche unter Beilegung des Geburtsscheines, des Heimatsscheines, des Nachweises der Verwaisung oder der Verlassenheit, des Mittellosigkeits-Zeugnisses und eventuell Schulausweises, des Impfzeugnisses, eines Gesundheitszeugnisses, sowie im Falle der überstandenen natürlichen Blattern eines besonderen ärztlichen Zeugnisses hierüber, bis 30. Juni 1904 an das gefertigte Kuratorium zu Händen des Herrn D>. Felix Katzau, Wien, I., Schottenbastei 3, zu richten. Unter den Bewerberinnen werden jene, welche nach Wien zuständig sind oder deren Eltern durch längere Zeit im Wiener Gemeindegebiete gewohnt haben, in erster Linie berücksichtigt. Der Eintritt in die Anstalt kann nur gegen Beibringung eines vom Gemeindearzte ansgestellten, gemeindeämtlich bestätigten Zeugnisses erfolgen, laut dessen in den letzten vier Wochen vor dem Eintritts-Termine im Hausstande des Mädchens kein Fall einer infektiösen Erkrankung vorgekommen ist. Ferner werden für die Anstalt mit der Verpflichtung zum Dienstantritt am 15. August 1904 aufgenommnn : 1. Eine tüchtige, erfahrene Erzieherin, Israelitin, alleinstehend, im Alter von nicht unter 30 Jahren die auch einen Teil der Aufsicht über das Hauswesen zu übernehmen hat, 2. Eine tüchtige Industriellehrerin, Israelitin, alleinstehend, im Unterricht und allen Handarbeiten erfahren, die zugleich das Amt einer Wäscheverwahrerin zu übernehmen hat. Stellengesuche sind unter Beigabe aller erforderlichen Belege spätestens bis 30. Juni 1904 an das gefertigte Kuratorium zu Händen des Herrn Dr. Felix Katzau, Wien, I. Bez. Schottenhaste! 3, zu richten. Tüchtiger Kantor ~ der musikalisch gebildet ist, mit klangvoller Tenorstimme, guter Chordirigent, tüchtiger xmpi pTni tarnte, 24 Jahre alt, verheiratet, sucht mit bescheidenen Ansprüchen passende Stelle. Vermittler nicht ausgeschlossen. Unter Fischer 8., Kantor, Nagyszeben. RUDOLF GOLDSTEIN Civil- und Uniform-Schneider WIEN II., Taborstrasse Nr. 54. Spezialgeschäft für Synagogen - Ornate und. Adjustierungen, einzig billigste Bezugsquelle. ßeichillustrierte Preisverzeichnisse gratis und franko. Atelier für elegante Herren Garderoben nach Hass aus den feinsten Inn. AuslUnderstoffen. Bei massigen Preisen. — Coulante Zahlungsbedingnisse 441055