Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1904
- Issue
- Heft 19 (13.5.1904)
- Date
- 1904-05-13
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 19 Die Wahrheit Seite 7 lütter sich nicht gefallen lassen, und da die amerikanische Diplomatie bei der Wahrnehmung der Interessen amerikanischer Staatsangehöriger Europens übertünchte Höflichkeit nicht anzuwenden pflegt, so erscheint die Hoffnung nicht ganz unbegründet, daß dem völkerrechtlichen Skandal über kurz oder lang ein Ende gemacht wird. Es ist doch eine geradezu perverse Vorstellung, daß eine Benachteiligung, die Rußland den Bekennern irgend eines Glaubens im eigenen Lande zuteil werden läßt, die Bekenner desselben Glaubens in anderen Ländern, sobald sie nach Rußland kommen, ebenfalls über sich ergehen lassen müssen. Nach derselben Argumentation müßten auch deutsche Katholiken, die nach Rußland gehen, sich eine Ausnahmebehandlung gefallen lassen, sobald es der russischen Staatsweisheit einmal belieben sollte, die Römisch-katholischen im eigenen Lande den Griechischkatholischen gegenüber auf eine niederere Rechtsstufe zu stellen. Was haben internationale Verträge überhaupt noch für einen realen Wert, wenn die Vertragsrechte, die man für die eigenen Staatsangehörigen erworben hat, von dem anderen vertragschließenden Teil je nach der Konfession berücksichtigt oder mißachtet werden können? Diese willkürliche Vertauschung des Begriffes Konfession mit dem Begriff Nationalität kann sich kein Staat mit nationalem Selbstgefühl gefallen lassen. Wir kennen in Deutschland kein Fremdenrecht für deutsche Juden. Nach unserer Gesetzgebung begründet die Zugehörigkeit zur deutschen Nationalität die volle konfessionelle Rechtsgleichheit. Wenn man fremden Regierungen erlaubt, bei Staatsverträgen, die mit Deutschland abgeschlossen werden, diese konfessionelle Rechtsgleichheit, die eine Grundlage unserer staatlichen Kultur > bildet, zu durchbrechen, so entwertet man den Begriff deutscher Nationalität. Mögen die Russen ihre innere Politik einrichten, wie sie wollen; wenn sie aber mit Kulturvölkern Vertrüge abschließen, so darf nur der Grundsatz herrschen: La recherehe de la confession est interdite. Es ist ein unzulässiger Uebergriff, wenn man einen unter dem Schutz von internationalen Vertragsrechten in Rußland reisenden Deutschen einer konfessionellen Untersuchung, unterwirft. Es darf wohl erwartet werden, daß sich die deutsche Regierung die gute Gelegenheit nicht entschlüpfen lassen wird, um in diesem Falle mit Amerika gemeinsame Sache zu machen, damit einer der wichtigsten Grundsätze des internationalen Rechts, nämlich der Grundsatz völliger Rechtsgleichheit aller Staatsangehörigen, dem Auslande gegenüber nachdrücklich zur Geltung gebracht wird. „Nation." ..Channah". Ein Charakterbild von E. G. Hamburg. In grauer Vorzeit wars nicht anders gewesen! In unserer Zeit ists noch ebenso und trotz Frauenbewegting und Frauenrechtlerei wird's wahrscheinlich auch noch in allen kommenden Zeiten bis in alle Ewigkeit so bleiben. In Palast und Hütte — bei allen Stämmen und Völkern, könnte man kühn behaupten, wird das Familienereignis — wenn verkündet: „Es ist ein Sohn!" dann erst als wahrhaft glückliches Ereignis empfunden. Erhöhte Glückseligkeit, ja etwas wie stolze Freude islls, die hauptsächlich das Herz des Gatten und Vaters erfüllt! Kein Wunder! Der Vater, in dessen Hände weltbeherrschende Macht gegeben ist, der Vater, dessen Stirn goldener Ruhmeskranz ziert, im Sohne vermeint er das glückverheißende Unterpfand für das Fortbestehen seiner Macht, für das Fortbestehen seines Ruhmes zu sehen.. . . Die vage Idee, daß im Sohne das eigene Leben eine Fortsetzung findet, ist im Stande, die Brust mit beseligendem Hoffen zu erfüllen. Aber auch der Vater, der da weiß, daß er nicht Ruhm und Macht seinem Erben hinterlassen wird, auch er berauscht sich an dem Gedanken, sein „Ich" sich fortgesetzt vorzustellen. Auch er vermeint etwas wie ein Stückchen Unsterblichkeit im. Sohne zu erblicken! — Und erst den Frommen, jenen gottesfürchtigen Männern, den Vätern' aus dem Stamme Juda — vornehmlich in uralter Zeit — ihnen galt der Sohn als das höchste Geschenk, der reichste Segen Gottes. Der Inbegriff sehnlicher Wünsche, im Sohne sah man sie erfüllt. Den Sohn konnte ein gütiges Geschick für das geweihte, hohe Priesteramt vorausbestimmt haben — seine Gelehrsamkeit einst die Welt erobern! Eines Sohnes Frömmigkeit dem Vater die goldenen Pforten des Paradieses erschließen! Und gar zehn Söhne! Man bedenke, . . . welch eine Fülle von kaum zu fassender Glückseligkeit der bloße Gedanke an solch reichem Segen des Himmels das fromme Herz eines gottessürchtig frommen Mannes in uralter Zeit erfiillen mußte. . . Und dennoch — und trotzdem gab es noch etwas, das jener Fromme und Gottesfürchtige nicht minder hoch, nicht weniger heilg hielt, das er nicht geringer achtete, das in seinem Herzen neben dem anbetendem Gefühl für den Sohn noch Platz fand, zu Recht bestehen und sich zu behaupten vermochte!. .. Es war — das Gefühl für das Weib seines Herzens! ... Beleg, Beispiel und Beweis für die beherrschende Macht solchen Empfindens, man findet sie auch wieder in dem Buche aller Bücher, und zwar in Samuelis I, Kapitel 1. In Worten von einer erhabenen Einfachheit und doch die Tiefe, die Gewalt jenes Gefühls so erschöpfend bezeichnend, wie man sie ähnlich in der gesamten schönen Weltliteratur kaum finden dürste, spricht Elkanah es aus, was sein Herz bewegt, wenn er zu der tief betrübten Channah sagt: „Bin ich Dir denn nicht besser als zehn Söhne!" Diese Quintessenz des hohen Liedes, diese Welt voll Liebe in wenige Worte zusammengesaßt, nicht dem Weibe weiht er sie, für welches man in aufwallender, die Sinne verwirrender, betörender Leidenschaft entbrennt; nicht dem Weibe, das man mit allen Fasern seines Herzens begehrt; nicht dem Weibe, von dessen Besitz man sich unbewußt die größten Freuden verspricht — diese Fülle von Liebe, Elkanah hegt sie für das Weib, das längst sein Eigen, das längst in frommer Demut ihm anhängt, das er längst besitzt. Verwundert, staunend muß man sich fragen: „Wie mochte dieses Weib beschaffen gewesen sein? Welch hohe Tugenden, welche Eigenschaften haben Channah geschmückt, daß das Herz des Gatten in solcher Weise bezwungen werden konnte? Daß es in solchem Empfinden ihr entgegenschlägt? Von Vorzügen ihrer äußeren Erscheinung wird uns nicht erzählt; ist nirgends Erwähnung getan. Um von ihrem Wesen, ihrem inneren Menschen sich nur einen annähernden Begriff machen zu können, gilt es an der Hand der überlieferten Schilderungen, auf Charakter und Seelenleben beider Frauen Elkanahs, Peninahs und Channahs, des Näheren einzugehen und es zu versuchen, diese Frauen mit unserem geistigen Auge zu schauen, sie uns zu vergegenwürttgen. Da erscheint auch schon vor uns Peninah. In ihrem stolzen Glück, von Gott mit Kütdern gesegnet zu sein, hochfahrend, glaubt sie als Mutter der Kinder Elkanahs, das Recht erworben zu haben, die kinderlose Channah verächtlich behandeln, in dünkelhafter Ueberhebung auf sie herabsehen zu dürfen. Denn — ..sie kränkt sie durch Worte, kränkt sie durch Geberden und Blicke", heißt es. Dieses kleinliche, niedrige Gebaren, dies höhnische Pochen aus ein eingebildetes Verdienst, eine Verhöhnung der edlen Channah um dessentwillen, was Mutter Natur über sie verhängt hat! All dies vereinigt, verdichtet sich zu einem Bilde Peninahs, das uns wohl begreifen läßt, wie wenig diese Frau — nach ewig gütigen Anschauungen von Frauenwert — Liebe und Wertschätzung des Gatten zu erringen imstande ist. Und neben dieser Frau, so hoch sie überragend, aber in ihrer Bescheidenheit klein und gering sich dünkend — die edle Channah! In demutsvoller, selbstverleugnender Ergebung, erträgt sie alles Ungemach ihrer so traurigen Lage, kämpft sie den schweren Kampf der sich vereinsamt fi'thlenden Frau und Gattin still und verschlossen in sich aus.