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Die Wahrheit · 1904-05-06 · Heft 18 (6.5.1904) · page 2

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1904
Issue
Heft 18 (6.5.1904)
Date
1904-05-06
Page
– (sequence 2)
Language
German
Belongs to
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Sette 2. Die Wahrheit Nr. 18. KeßeLstunden in den Methäulern der israelitischen " Kuttusgemeinde Freitag den 6. Mai Abends 7 Uhr — Min. Samstag den V. „ „ 8 „ — „ Vom 8. bis inkl. 12. Mai „ 7 „ — „ Der Gottesdienst beginnt an Wochentagen um 1/21 Uhr früh; an Samstagen um 8 Uhr früh. Israelitischer Bethaus-Verein im IX. Bez, Grüne Thorgasse 13 (Müllnergasse 21). Aufgebote, Trauungen, Confirmation u. dgl. werden in der Tempelkanzlei, IX., Müllnergasse 21, angemeldet. Dieselbe besorgt auch nach Ungarn zuständigen Brautleuten gegen Ersatz der K 24— betragenden Eigenkosten den erforderlichen Eheconsens Kanzleistunden: An Wochentagen von 6 — 8 Uhr abends. An Sonn- und christl. Feiertagen von 10—12 Uhr vormittags. Israelitischer Tempel-Verein Wien, VIII., Bezirk, Neudeggergasse 12. Kanzleistunden : An Wochentagen von 4—7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 10—12 Uhr. — Trauungen und Konfirmationen werden angemeldet im Sekretariat des Tempelgebäudes, Mezzanin. Israelitischer Bethaus-Verein Brigittenau. Tremipmi"- ■werden angemeldet bei dem Vereins-Obmann Herrn Hermann Eltbogen Wien, XX. Bezirk, Rafaelgasse Nr. 12. m RUDOLF GOLDSTEIN Civil- und Uniform-Schneider WIEN II., Taborstrasse Nr. 54. Spezialgeschäft für Synagogen - Ornate und Adjustierungen, einzig billigste Bezugsquelle. Beichillustrierte Preisverzeichnisse gratis und franko. Atelier für elegante Herren- Garderoben nach Mass aus den feinsten Inu. AnsIUnderstoffen. Bei massigen Preisen. — Coulante Zahlungsbedingnisse. Albert Gansl’sche Widmung für Israel. Arme. Am 28. Tbamus, das ist am 11. Juli 1901 werden aus der Albert Gansl’schen Widmung die Jahreserträgnisse in der Höhe von K 416.— an mehrere Arme zur Verleihung gebracht. Die Bewerber um diese Stiftung haben ihre mit einem Geburtsscheine und einem Armutszeugnisse belegten Gesuche bis 31. Mal 1904 im Einreichungs Protokolle der israel. Kultusgemeinde Wien (I., Seitenstettengasse 4, L Stock), woselbst auch Gesuchsblankette unentgeltlich ausgefolgt werden, während der Amtsstunden von 9 bis 12 Uhr vorm, zu überreichen. Gesuchsteller, welche mit der Albert Gansl’schen Familie oder mit den Heinrich und Begine Kohn’chen Nachkommen verwandt sind und dies durch legale Dokumente nachzuweisen vermögen, erhalten den Vorzug. Nicht gehörig belegte oder verspätet überreichte Gesuche finden keine Berücksichtigung. Auszüge aus den Geburts-, Trauungs- und Sterbematriken der israel. Kultusgemeinde Wien sind als Gesuchsbelege nicht erforderlich, sondern genügt die genaue Angabe der betreffenden Daten. . Wien 1. Mai 1904. Der Vorstand der isr. Kultusgemeinde Wien. Salomon Altmanii’sclie Waisen-Stiftung. Der .Vorstand der israelitischen Kultusgemeinde Wien bringt zur Kenntnis, dass am Sterbetage des seligen Herrn Salomon Altmann (am 21. des Monates Ab) 2. August 1904 die Zinsen obiger Stiftung zusammen K 120.— an. zwei vater- und mutterlose Waisen ohne Unterschied des Geschlechtes, welche das 15. Lebensjahr noch nicht überschritten haben, zu gleichen Teilen zu verleihen sind. Zur Bewerbung zulässig sind Waisen, welche nebst glaubwürdigen Armuts- und Sittenzeugnissen auch solche über Schulbesuch mit entern Erfolge beibringen. Den Vorzug erhalten in erster Linie Verwandte des sei. Herrn Salomon Altmann, in zweiter Linie aus Oesterr.-Schlesien stammende, endlich in deren Ermanglung jene, deren Eltern der israel. Kültusgemeinde Wien als Mitglieder angehört haben. Die vollständig instruierten Gesuche sind im Einreichungs-Protokolle der isr. Kultusgemeinde, I., Seitenstettengasse 4, I. Stock, woselbst auch Gesuchsblaukette unentgeltlich behoben werden können, während der Amtsstunden von 9 bis 12 Uhr vormittags, bis längstens 15. Juni 1904 zu überreichen. Auszüge aus den Geburts-, Trauungs- und Sterbematriken der isr. Kultusgemeinde Wien sind als Gesuchsbeilagen nicht erforderlich und genügt die genaue Angabe der betreffenden Daten. Verspätet überreichte oder nicht gehörig belegte Gesuche werden nicht berücksichtigt. Wien, 1. Mai 1904. Der Vorstand der isr. Kultusgemeinde Wien. Konkurs. Bei der israelitischen Kultusgemeinde in Floridsdorf gelangt die Stelle eines Kantors, der zugleich Sekretär sein muss, mit einem fixen Jahresgehalt von 2400 K und dem üblichen Nebeneinkommen per 15. August di. J. zur Besetzung. Musikalisch gebildete Bewerber, weiche das 40. Lebensjahr nicht überschritten haben, eine gut geschulte Stimme besitzen und in der Lage sind, den Chorunterricht selbstständig zu leiten, haben die mit den Dokumenten über ihren Familienstand und mit einem curriculum vitae versehenen Gesuche bis 15. Juni d. J. an den gefertigten Vorstand einzureichen. Nur .dem Akzeptierten werden die Reisespesen vergütet. Floridsdorf, 4. Mai 19Ö4. Der Kultusvorstand. Konkurs. Wegen Abgang eines Tenoristen und eines Bassisten sind die Stellen im hiesigen Synagogenehore wieder zu besetzen. Reflektanten, die kräftige Stimmen besitzen und gute Blattleser sind, belieben ihre Offerte einzusenden an Herrn Oberkantor Linhard, Hannover, Körnerstrasse 11. KONKURS ~ 7 Bei der gefertigten israelitischen Kultusgemeinde gelangt die Stelle eines musikalisch gebildeten Kantors, der zugleich Schochet, Bodek und Moil sein muss, zur sofortigen Besetzung. Die Stelle ist mit einem Jahresgehalte von 1600 Kronen und den üblichen Nebenemolumenten verbunden. Nur Berufene werden zu einem Probevortrag zugelassen und sind Offerte nebst Zeugnisabschriften an den Vorstand zu richten. Pozsega, (Slovenien) 21. April 1904. Israelitische Kultusgemeinde. Konkurs. Iu der israelitischen Kultusgemeinde zu .Goltsch-Jenikau (Böhmen) gelangt mit 1. Juli 1904 der Posten - eines-Kantors, Koreh und Schochets, eventeil Kabbiner, Kantor und Koreh mit dem Jähresgehalte von 1200 Kronen,- freier Wohuung, nebst den üblichen Emolumenten und den Stiftungserträgnissen zur Besetzung. Für das Babbinat wird eine besonders zu vereinbarende Bemuneration bewilligt. Der Akzeptierte hat auch täglich zwei Stunden an der isr. Volksschule den hebräischen Unterricht zu erteilen. Zum Probevertrage werden nur die hiezu Berufenen zugelassen. Dem Akzeptierten werden die Beisespesen vergütet. Goltsch-Jenikau, am 18. April 1904. Der Kultusvorstand : Bern'ard Schlesinger dz. Kultusvorsteher. 421015

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