Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1904
- Issue
- Heft 16 (22.4.1904)
- Date
- 1904-04-22
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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, Seite 2. Nr. 16. Die Wahrheit KefieLKunden in'den-AetöLutern der Lsraetttischen Kultusgemeinde Freitag den 22. April Abends 7 Uhr — Min. Samstag den 23. „ „ 7 „ 40. „ Vom 24. bis inkl. 28. April „ 7 — „ Der Gottesdienst beginnt an Wochentagen um 1j.1l Uhr früh; an Samstagen um 8 Uhr früh. Israelitischer Bethaus-Verein im IX. Bez, Grün^ Thorgasse 13 (Mülinergasse 21). Aufgebote, Trauungen, Confirmation u. dgl. werden in der Tempelkanzlei, IX., Mülinergasse 21, angemeldet. Dieselbe besorgt auch nach Ungarn zuständigen Brautleuten gegen Ersatz der K 24 — betragenden Eigenkosten den erforderlichen Eheconsens Kanzleistunden: An Wochentagen von 6—8 Uhr abends. An Sonn- und christl. Feiertagen von 10—12 Uhr vormittags. Israelitischer Tempel-Verein Wien, VIII., Bezirk, Neudeggergasse 12. Kanzleistunden: An Wochentagen von 4—7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 10—12 Uhr. — Trauungen und Konfirmationen werden angemeldet im Sekretariat des Tempelgebäudes. Mezzanin. Israelitischer Bethaus-Verein Brigittenau. werden angemeldet bei dem Vereins-Obmann Herrn Hermann Eltbogen Wien, XX. Bezirk, Rafaelgasse Nr. 12. Anselm Freiherr von Rothschild’sche Stiftung für Israel. Waisen der k. k. Reichshaupt- und Residenzstadt Wien. Bei der obigen Stiftung sind 21 Plätze von je K 200 an solche "Waisen israelitischer Religion zu vergeben, die in Wien zuständig sind und von würdigen und armen Personen abstammen. In Gemäss- "heit der stiftbrieflichen Bestimmungen werden von den zu beteilenden Waisen in erster Reihe solche bedacht, deren Väter entweder verarmte und notleidende Kaufleute und Handelsgenossen, oder aber auch Künstler, d. h. Maler, Bildhauer, oder endlich Kunstgewerbe ausübende Handwerker waren. Andere Waisen bei welchen diese speziellen Vorbedingungen nicht eintreffen, sind dann unter übrigens gleichen Umständen in zweiter Reihe zu berücksichtigen. Die mit einem solchen Stiftungsgenusse zu beteilenden Waisen dürfen nicht weniger als 6 Jahre alt sein und sollen zur Zeit ihrer Bewerbung auch nicht das 18. Lebensjahr überschritten haben. Die im schulpflichtigen Alter stehenden Waisen müssen die Schule besuchen, tadellose Sitten und mindestens einen guten Fortgang aufweisen. Stiftlinge, die in ihrem 15. Lebensjahre zum erstenmale in den Genuss dieser Stiftung gelangen, können den Betrag per K 200 bei ausgezeichneter Verwendung und sehr gutem Fortgange in ihren Ausbildungsstudien durchlängstens 3 aufeinanderfolgenden Jahren ohne Unterbrechung beziehen, während die übrigen Bewerber den Stiftungsgenuss per K 200 in der Regel nur für ein Jahr erhalten. Gesuche, welche mit dem Zuständigkeitsausweise, dem Armutszeugnisse, dem Nachweise der Verwais-mg, dem Geburtszeugnisse eventuell mit den Schulzeugnissen des Bewerbers und bei Geltendmachung des Vorzugsrechtes mit den Nachweisen über dasselbe belegt sein müssen, sind bis 30. April 1904 im Einreichungs-Protokolle der Israel. Kultusgemeinde Wien, L, Seitenstettengasse 4, I. Stock, woselbst auch Gesuchsblankette unentgeltlich ausgefolgt werden, in den Amtsstunden zwischen 9—12 Uhr vormittags zu überreichen. Aaszüge aus den Geburts-, Trauungs- und Sterbematriken der Wiener isr. Kultusgemeinde sind als Gesuchsbelege nicht erforderlich, sondern es genügt die genaue Angabe der betreffenden Daten. Auf verspätet überreichte oder nicht entsprechend belegte Gesuche wird nicht Rücksicht genommen. Wien, 1. April 1904. Der Vorstand der isr. Kultusgemeinde Wien. Isaak Kuffler’schö Mädchen-Stiftung. Es wird hiemit zur Kenntnis gebracht, dass die Zinsen der öbgenannten Stiftung zur Ausheiratung eines armen würdigen Mädchens in Wien, israelitischer Konfession im Betrage von K 400 zur Verleihung kommen. Die Bewerberinnen haben nachzuweisen, dass sie 1. der israelitischen Konfession angehören, 2 streng sittlich und arm sind, 3. sich im Brautstande befinden und 4. in Wien wohnhaft sind. Verwandte des seligen Stifters, unter ihnen aber insbesondere die Kinder seiner Nichte Regine Wichs verehlichte Dr. Kolm, erhallen den Vorzug. Derartige Einschreiterinnen sind von dem sonst erforderlichen Nachweise, dass sie in Wien wohnhaft sind, befreit. Bewerberinnen, die sich vor der Verleihung verehlichen, verlieren den Anspruch auf die Verleihung. Die Gesuche sind bis 30. April 1904 int Einreichungsprotokolle der isr. Kultusgemeinde, (I., Seitenstettengasse 4, I. Stock), woselbst auch Gesuchsblanquette unentgeltlich erhältlich sind, während der Amtsstunden zwischen 9 und 12 Uhr vorm, einzureichen. Auszüge aus den Geburts-, Trauungs- und Sterbematriken der isr. Kultusgemeinde in Wien sind als Gesuchsbelege nicht erforderlich, sondern es genügt die genaue Angabe der betreffenden Daten. Verspätet überreichte oder nicht gehörig belegte Gesuche werden nicht berücksichtigt. Wien, 1. April 1904. Der Vorstand der Israel. Kultusgemeinde Wien. Konkurs. Wegen Abgang eines Tenoristen und eines Bassisten sind die Stellen im hiesigen Synagogenchore wieder zu besetzen. Reflektanten, die kräftige Stimmen besitzen und gute Blattleser sind, belieben ihre Offerte einzusenden an Herrn Oberkantor Linhard, Hannover, Körneratrasse 11. Konkurs. Bei dem Brigittenauer israelitischen Tempelverein in Wien gelangt die Stelle eines Kantors und Bai Koreh mit einem fixen Jahresgehalt von 3000 K und dem üblichen Nebeneinkommen per 15. August d. J. zur Besetzung. Musikalisch gebildete Bewerber, welche das 35. Lebensjahr noch nicht überschritten haben, eine kräftige, gut geschulte Stimme besitzen und in der Lage sind, den Chorunterricht selbstständig zu leiten, haben die mit den Dokumenten über ihren Familienstand und mit eiuem curriculum vitae versehenen Gesuche bis 15. Mai d. J. bei Herrn Herrmann Eltbogen, XX., Rafaelgasse 12, einzureichen. Nur dem Akzeptierten werden die Reisespesen vergütet. Wien, 19, April 1904. Für den Vorstand des Israel. Tempelverein Brigittenau: Der Schriftführer: Der Obmann : Dr. Max Weissenstein Herrmann Eltbogen Konkurs. Tenorist musikalisch gebildet mit schöner Stimme findet sofortige Anstellung. Gehalt 960 K pro anno und Nebenemolumente. Anmeldungen sind bis 22. d. M. zu richten an den Isr. Kultusvorstand Miskolz. RUDOLF GOLDSTEIN Civil- und Uniform-Schneider WIEN II., Taborstrasse Nr. 54. Spezialgeschäft. für Synagogen - Ornate und Adjustierungen, einzig billigste Bezugsquelle. Reichillustrierte Preisverzeichnisse gratis und franko. ►Atelier für elegante Herren - Garderoben nach Mass ans den feinsten Inn. Ausländerstoffen. Bei massigen Preisen. — Coulante Zahlungsbedingnisse. 421545