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Die Wahrheit · 1904-04-01 · Heft 14 (1.4.1904) · page 11

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1904
Issue
Heft 14 (1.4.1904)
Date
1904-04-01
Page
– (sequence 11)
Language
German
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Oesterr.-ungar. Cantoren-Zeitung Jur Interesse der Erhaltung des Fachblattes werden die geehrten Herrn Cantoren dringendst ersucht, das Abonnement umgehend zu erneuern und auch an den Begleich der Rückstände zu denken. Die Administration. Die Zentennarfeier Salomon Snsters. Wir erhalten folgende Zuschrift: Löbliche Redaktion! Gegenüber den zahlreichen in den bisher veröffentlichten Sulzer-Biographien enthaltenen Jrr- 'tümern gestatten Sie frenndlichst, daß ich hier vorerst den wesentlichsten richtigstelle Salomon Snlzer wurde nicht, wie es in diesen Tagen allenthalben zu lesen ist, am 30. März 1804 ' sondern nach Eintragung des hiesigen amtlichen Geburtsbnches, Band I, fol. 22, Nr. 255, am 18. März 1804 in Hohenems geboren. Weitere'Berichtigungen ergeben sich aus der Sulzer-Biographie im 15. Kapitel des II. Bandes meiner „Geschichte der Juden in Hohenems". Für die Veröffentlichung dieser Zeilen bestens dankend zeichnet ergebenst Rabbiner Dr. Tänzer. Hohenems, den 27. März 1904. Daß allgemein der 30. März als Geburtstag Sulzers genannt wird, hat seine Ursache in einem Unglückssalle, der sich in der Familie Sulzers am 18. März ereignete, und von dieser Zeit ab wollte der Altmeister seinen Geburtstag nicht .mehr am 18. sondern am 30. März gefeiert wissen. (Die Redaktion.) * * ■äfr Im Berichte über die Zentennarfeier wurden in letzter Nummer bedauerlicher Weise die Namen der Herren I. Kantor Schiller-Wien, Kantor Regner-Wien und Kantor Kläger-Mähr.- Ostrau vergessen, die sämtliche an der Zentennarfeier teilnahmen. Herr Kantor Regner hat zudem auch in dem Chore, den die Kantoren bei der Festsitzung und im „Jüdischen Museum" aufführten, mitgewirkt. ^_ Unsere Richtung beim Gebete. Unter dieser Ueberschrist wirst Herr Dr. I. Kahan-Znaim in Nr. 11 dieser geschätzten Wochenschrift die Frage aus: Woher der Brauch komme, daß manche Cantoren bei Verrichtung des Kidduschgebetes sich zur Gemeinde wenden? Diese Frage ist zwar an die Herren Cantoren gerichtet, trotzdem hoffe ich, wird auch einem Laien gestattet sein, darauf einiges zu erwidern, umsomehr als es sowohl Herrn Dr. Kahan, als auch Schreiber dieses um die Begründung eines alten Brauches zu tun ist. Herr Dr. Kahan sieht mit Recht in dem Brauche, daß einige Cantoren beim Kiddusch sich an die Gemeinde wenden einen Umstand, ..als ob sie ihr (der Gemeinde) etwas ganz Besonderes zu sagen hätten". Dieses trifft auch bei Verrichtung des Kidduschgebetes im Gotteshause vollständig zu. Der Vorbeter verrichtet das Kidduschgebet eben nicht für sich und die Gemeinde, wie es bei anderen Gebeten der Fall ist, sondern ausschließlich für die Gemeinde, d. h. genauer ausgedrückt: für einige oder diejenigen Besucher des Gotteshauses, die zu Hause das Kidduschgebet nicht verrichten können oder die im Gotteshause eben ihr Heim haben. (Vergl. Orach chajim Hilcliot Sabbat § 269 und insbesondere den Iure sohow zur Stelle.) Nach dieser angeführten Stelle im Schulchan Arucb muß der Vorbeter zu Hause nochmals Kiddusch verrichten, da er mit dem Verrichten des Kidduschgebetes im Gotteshause, das nur für einige Gemeindemilglieder geschieht, der Kiddusch- Pflicht nicht Genüge leistet. Wenn also „alle Worte (des Kidduschgebetes)", wie Herr Dr. Kahan richtig bemerkt, „sich an Gott und kein einziges sich an die Gemeinde richtet", so darf doch nicht vergessen werden, daß eben diese an Gott gerichteten oder zn richtenden Worte eben im Interesse der Gemeinde oder einiger Gemeindemitglieder verrichtet werden. So fällt z. B. das Kidduschgebet an den ersten zwei Abenden des Peffachfestes gänzlich weg, weil angenommen wird, daß es keinen einzigen Besucher des Gotteshauses gibt, der nicht zu Hause Kiddusch macht. Wird aber Kiddnsch im Gotteshanse nur für einige Mitglieder der Gemeinde verrichtet, so ist doch nicht mehr als recht und billig, daß der Vorbeter sich auch zu der Gemeinde wendet, um anzudeuten, daß er eben nur einige Besucher des Gotteshauses von der Kidduschpslicht dispensieren will und dann diejenigen ins Auge zn fassen, die er von dieser Pflicht dispensiert. Ferner scheint es in früheren Zeiten üblich gewesen zu sein, daß mindestens ein Besucher des Gotteshauses vom Kidduschwein getrunken hat (Ture sohow a. 0.) Es ist demnach möglich, daß der Vorveter vor Verrichtung des Kidduschgebetes sich zum Publikum wandte, um den herbeizuwinken, der dann den Wein austrinken soll, für den er also das Kidduschgebet verrichtet, oder auch um zu konstatieren, ob im Gotteshanse zugereiste Arme, für die allein er dann Kiddusch machte, oder Kinder vorhanden sind, die den Wein austrinken sollen. Es liegt also im Wesen der Sache, denjenigen ins Auge zu fassen, für den man eine Handlung verrichtet. Jedenfalls gehört der Kiddusch im Gotteshause keineswegs zu dem eigentlichen Kern und Wesen des Abendgottesdienstes, wie etwa das Verrichten des Schema- oder Schmone-Essre-@ebete3, da Kiddusch gänzlich entfallen kann, wenn die Gewißheit vorhanden ist, daß jeder zu Hause dieser Pflicht nachkommt. Aber abgesehen davon, ist das Kidduschgebet nicht mit der sonstigen Tefilla zu vergleichen. Das Kidduschgebet wird über einen konkreten Gegenstand, also über einen Pokal voll Wein, verrichtet. Dieser Gegenstand soll eben der Gemeinde gezeigt werden, um eben nicht den Verdacht auskommen zu lassen, als spreche der Vorbeter diesen Segensspruch ohne den dazu gehörigen Wein. So muß beispielsweise der Scholar am Neujahrsfeste derart lange sein, daß ihn alle Anwesenden des Gotteshauses sehen, „damit «tan nicht sage, daß er mittelst der Hände tiefe Töne hervorbringe ' (vergl. Chaje odom § 143). Vielleicht aus diesem Grunde schreibt der Schulchan Aruch vor, daß man nur aus dem Almemor, (der bekanntlich in der Mitte des Gotteshauses sich befand) Scholar blasen soll (vergl. Ornch chajim § 585 und Beer hagoloh zur Stelle.) Wie sehr übrigens unsere Weisen bei allen öffentlichen Handlungen, die von einem Einzelnen vollzogen wurden, bemüht waren, auch den Schein eines Verdachtes zu verwischen, ist auch aus Mischnah 9 des Tractats Sukkoli, Perek 4, ersichtlich. Dort wird von der Feier der Wasserspende berichtet und hinzngefügt, daß man demjenigen, der das Wasser aus den Altar goß, zugerufen habe: „Hebe Deine Hände in die Höhe, damit alle Deine Handlung sehen." Aehnliches wird auch in Traetat Joma, Perek 7, Mischnah 1 berichtet. Darnach pflegte der hohe Priester am Versöhnungstag der versammelten Gemeinde ausdrücklich zu bemerken, daß die Thorarolle, aus der er einen Abschnitt verlesen hat, mehr enthalte als das, was er soeben verlesen habe. Im Commentar wird dazu bemerkt: „Damit man nicht glaube, daß die Thorarolle nicht ganz vollständig sei." Aus all' dem ist ersichtlich, daß der, der eine öffentliche! Handlung vornimmt, jeden Schein des Verdachtes zu vermeiden habe. Wer öffentlich wirkt, ist der öffentlichen Kritik ansgesetzt; um jeder böswilligen Bemerkung zu begegnen, ist daher Vorsicht geboten. Aus diesem Grunde mögen sich auch einige Cantoren in früherer Zeit veranlaßt gesehen haben, sich bei Verrichtung des Kidduschgebetes dem Publikum zuzuwenden. Dr. Felix Kantor, Zwittau (Mähren). ' r1'-r~r~ - «ay

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