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Die Wahrheit · 1904-01-15 · Heft 3 (15.1.1904) · page 3

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1904
Issue
Heft 3 (15.1.1904)
Date
1904-01-15
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Se. Exzellenz Dr. v. Koerber hat gewiß viele politische Gegner, vielleicht auch persönliche Feinde, aber auch seine größten Widersacher werden ihm Geist, großes, vielseitiges Wissen, politische. Gewandtheit und hohe, glänzende Beredsamkeit nicht absprechen können. Insbesondere trifft der österreichische Regierungschef die schwere Kunst, sich in den Gedanken- und Anschauungskreis anderer hineinzudenken, sich in jedem Milieu zurechtzufinden und mit jedem nach dessen Art und Weise zu verkehren. Das ist eine Gabe, die bei jedem Staatsmanne, insbesondere bei einem österreichischen Staatsmanne, nicht hoch genug anzuschlagcu ist. Ob Se. Exzellenz als Gast bei den Industriellen oder Agrariern weilt, ob er unter Konservativen oder Liberalen sich befindet, immer tveiß er, ohne seinen Prinzipien etwas zu vergeben, so zu sprechen, daß die aufmerksam lauschenden Zuhörer glauben, er sei Bein von ihrem Beine und Fleisch von ihrem Fleische, und ihm, wie einst die Pharisäer dem Könige Agrippa, znrusen: ..Unser Bruder bist du!" Doch nicht das Lob des Ministerpräsidenten zu singen und seine hohe Begabung zu preisen, ist der Zweck dieser Zeilen, sondern darauf aufmerksam zu machen, daß der Ministerpräsident in seiner jüngsten, beim Sylvester-Kommers der niederösterreichischen Advokatenkammer gehaltenen Rede Gedanken entwickelt und ausgesprochen hat, die er zwar als seine „eigenen" bezeichnete, die aber, wie man sogleich sehen wird, in Wahrheit schon vor mehr als I960 Jahren ausgesprochen wurden und im Talmud enthalten sind. Selbstverständlich fällt auf Se. Exzellenz auch nicht der leiseste Verdacht, daß er seine Gedanken aus dem Talmud geschöpft hat, und ihn, den Herrn Ministerpräsidenten selbst, dürfte es vielleicht am meisten freuen, zu erfahren, daß einer der hervorragendsten talmudifchen Gesetzes- und Rechtslehrer schon vor nahezu 2000 Jahren über einen wichtigen Punkt der Rechtspflege gerade so gedacht und sich ebenso geäußert hat, wie er am jüngsten Sylvesterabend. Herr v. Koerber sprach nämlich in seiner von den Blättern gebrachten Rede auch von den Bemühungen der Richter in Zivilsachen, einen Vergleich zwischen den Streitparteien herbeizuführen. Seine diesbezüglichen Worte lauteten: „Meine juristischen Anschauungen zwingen mich, der ich im politischen Leben sozusagen an jedem Tage dem Kompromiß das Wort rede, auch auf dem Gebiete des Zivilrechtes, in einer wichtigen Frage zu einem von der gewöhnlichen Praxis abweichenden Verhalten, denn ich meine, daß ein einmal eingeleiteter Prozeß in der Regel auch nur durch einen Gerichtsspruch beendigt werden sollte. Jeder Vergleich enthält die Aufopferung eines Stückes guten Rechtes, das dem Gegner ohne Recht zufällt. Dem Geiste unserer ausgezeichneten neuen Zivilprozeß-Ordnung liegt der Vergleich ferne und weil er bei manchen Vorteilen als die leider noch immer geltende Regel zu betrachten ist, kann ich mich mit seiner tief korrumpierenden Wirkung wirklich nicht befreunden. Sie sehen, meine Herren, daß ich mir meine eigenen Gedanken mache, von denen Ihnen vielleicht mancher nicht sympathisch ist u. s. w." Nun vergleiche man diese Gedanken und diese Worte mit denen des R. Elieser, Sohnes des R. Jose, des Galiläers, im Talmud (Synhedrin 6 d) über denselben Gegenstand. Dort heißt es: „R. Elieser, Sohn des R. Jose, des Galiläers, lehrte: Dem Richter ist es nicht gestattet, in einer vor das Gericht gebrachten Streitsache die Parteien zu einem Vergleiche aufzufordern; welcher Richter solches tut, begeht eine Sünde, und wer einen solchen Richter für sein Vergehen noch lobt, lästert Gott, denn Pflicht des Richter ist es, das Recht zu sichern, dem Rechte gleichsam zur Hilfe kommen. Recht muß Recht bleiben und sollte auch ein Berg durchbohrt werden, ..denn das Recht ist," wie es in der Thora heißt, „Gottes," und der Richter vertritt bei der Rechtssprechung Gottes Stelle. Nur auf privatem Wege hat Ahron, der Priester aber nicht Richter war, Streitigkeiten zwischen Parteien, von welchen er erfuhr, durch Vergleiche zu schlichten gesucht, während Moses, der Richter war, (Tosafot das.) die vor ihn gebrachten Rechtssachen immer nach dem von Gott gegebenen Recht und Gesetz entschied. Diese Anschauung über den richterlichen Vergleich deckt sich vollkommen mit der des Herrn Ministerpräsidenten, der erleuchtet genug ist, um eher eine Genugtuung als Verdruß darüber zu empfinden, daß ein jüdischer Rechtslehrer schon vor ihm seine Gedanken ausgesprochen hat, zumal, wenn dieser nicht jetzt sondern schon vor 1800 Jahren gelebt hat. Allerdings findet sich im Talmud auch eine ganz entgegengesetzte Meinung. R. Josua, Sohn des Korcha, behauptet nämlich, daß es nicht allein nicht verboten, sondern sogar ge-

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