Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1903
- Issue
- Heft 33 (28.8.1903)
- Date
- 1903-08-28
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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Nedactian nnd Ildministratiou: Wien, II/,. Novaragasse 27 K. k. österr. PosUvarcusia Check-Como Nr. 846.251' Inserate 20 Heller per Nonpareille-Zeile. Abonnements- »nd Juserationsbelräge sind in Wien zahlbar nnd klagbar. ^abhängige Heitschrist für jüöische Mtere^en. Erscheint jeden Freitag. Motto: „Das Siegel Gottes ist Wahrheit!" Verugspreis: Ganzjährig. . . ff. 12.— Halbjährig .... ff. 6 — Für Cultusbeamte: Ganzjährig.... ff. 10.— Für Ausland: Ganzjährig . . .8 Mark. 8 Rubel oder 18 FcS Nr. 38. Wie», 31. August 1903. Inhaltr CultnZgememden und Cultusbeamte. — Prager Briefe. — Der Jahresbericht der „Jea»'. — Amtsantritt des Rabbiner Dr. Feuchtwang xu Wien. — Der sechste Ziomstencongreß. — Verschiedene Nachrichten- — Litteratur. — Die Aufgaben der Cantoren-Organifation. Lultusgemeiiideil und Lultusbeamte. u. Bevor wir auf die Intentionen und die Forderungen des im .socinlpolitischen Ausschüsse des österreichischen Abgeordnetenhauses in Beratung steheuden „G e s e tz e n t w n r s e s b et r e f s e n d d i e P e n s i o n s v e r s i ch e r n n g der in privaten D i e n st e n u n d einiger i n öffentlichen D i e u st e n A n g e st e l l t e n" näher eingehen, halten wir es, wie wir im vorigen Artikel bereits bemerkten, für angezeigt, mit einigen flüchtigen Strichen den Plan der vom Vorstande des österr.-ungar. Canroren Vereines bereits im Jahre 1894 angeregten nnd den Cnltnsgemeinven empfohlenen Pensionsversicherung der Cultusbeamten zu skizziren. Er ist wohl von der gleichen Tendenz wie der obenerwähnte Gesetzentwurf getragen, aber von den Ansprüchen des letzteren an die Gemeinden weit überholt, nnd wenn er auch gegenwärtig nur mehr historisches Interesse bietet, so soll wenigstens mit der Rekapitulation desselben constatirt werden, in welch' bescheidenen Grenzen sich die' damaligen Ansprüche der Cultnsbeamten bewegten, und wie schlecht berathen die Cnltusgemeinden waren, als sie es in ihrer Mehrzahl ablehnten, selbst dieses bescheidene Ausmaß berechtigter Wünsche materiell zu unterstützen nnd an der Gründung einer Pensionscasse mitznwirken, die nach den Berechnungen eines hervorragenden Fachmannes auf verstchernngstechnischer Basis anfgebant, heute schon lebens kräftig dastünde und als ein glänzendes Zeugnis jüdischen Gemeinsinnes ihre segensreiche Tätigkeit entfalten köllnte. .Die Versorgung der Cultusbeamten sollte durch Juvaliditätspensionen stattfinden, die der Hinterbliebenen Witwen durch Wittvenpensionen. eventuell durch einmal zu leistende Capitalien, zahlbar im Ablebenssalle des Mannes. Diese letztere Art der Versorgung tvar nur als Uebergangsstadium gedacht, insolange die Casse'. nicht genügend fnndirt war, mit ohne Schädigung ihres Bestandes Wittvenpensionen zu bewitli'gen. Die Jnval'.ditätspensionen begannen nach dem ausgestellten Plane nach lOjähriger Carrenzzeit mit 320 Kronen, stiegen mit jedem weiteren Jahre aktiver Dienstleistung um K. 16, bis sie nach 40jähriger Zugehörigkeit zur Casse den Maximalanspruch von 800 K. erreichten Die Witwenpension betrug wann immer im Ablebensfalle des Mannes nach lOjähriger Carrenzzeit K. 320, die einmalige Capitalsversicherung K. 1000. An eine besondere Waisenversorgung durch Leistung von Erziehnngsbeiträgen, sowie an die Zuwendung von Alterspensionen für die Cultusbeamten deren Anspruch mit dem Eintritt einer gewissen Altersgrenze ohne Rücksicht auf die Diensttauglichkeit, respektive Jnvalivität zu erheben wäre, konnte bei der ersten Anlage der Pensionscasse im Allgemeinen nicht gedacht werden, doch wurde den Gemeinden und Cultusbeamten die Möglichkeit offen gelassen, durch höhere Prämienzahlungeli diese Begünstigungen sowohl, wie auch Jnvaliditäts- und Witwen-Pensionen, die über das ^Normale giengen, sichelznstellen! Zur Sicherung der normalmästigen Ansprüche, respecstve Jnvaliditäts-nnd Witwenpensionm wurden die Prämien, je nach dem Alter des '.der Pensionscasse beitretend.u Cultusbeamten, mit 100—120 Kronen festgesetzt, deren Zahlung zu gleichen Teilen den Cnltusgemeinden und deren Angestellten zufiel. Wie ans diesen Darlegungen ersichtlich ist, stellte man vamals an die Leistungsfähigkeit der Pensionscasse nur die allergeringsten Ansprüche, und demgemäß waren auch die Beiträge der Gemeinden und Cultnsbeamt n möglichst niedrig bemessen, weil mau gerade die ganz kleinen jüdischen Gemeinden, in denen die Not der Angestellten am größten ist und die eigene Penstonsfonde zu creiren nicht in der Lage sind, den Beitritt zur Pensionscasse und hiemit eine wenn auch nur dürftige Versorgung ihrer Beamten ermöglichen wollte. Allerdings gab man sich bei Ausarbeitung des ganzen Planes der Hoffnung hin, daß, wenn auch von Gesetzeswegen kein obligatorischer Zwang auf die Gemeinden einerseits und die Cultusbeamten andererseits ausgeübt werden konnte, die Ersprießlichkeit und Notwendigkeit dieser Institution, dennoch allmälig in weitere Kreise dringen und in einer gewissen Zeit sämtliche Cultusgemeindeu und deren Angestellte zum Anschluß au die Pensionscasse bewegen werde. Diese Hoffnung hat sich leider nicht e;füllt, die Zahl der Anmeldungen blieb weit hinter de» selbst aut das Tiesste gestinuntell Erivartuugelt zurück, und so tvurve die Gründung der Pensionscasse durch den Widerstand nnd die Indolenz der Cnltnsgemeinven vereitelt. Was aber die Gemeinden damals aus freiem Antriebe nicht tun tvollten, dazu werden sie nunmehr gesetzlich gezwungen werden; denn der von uns erwähnte „Gesetzentwurf betreffend die Pensionsversicherung der in privaten Diensten Angestellten" läßt keinen Zweifel darüber auskommen, daß anch die jüdischen