Mannheim
Compact Memory

Die Wahrheit · 1903-02-06 · Heft 6 (6.2.1903) · page 11

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Wahrheit
Volume
1903
Issue
Heft 6 (6.2.1903)
Date
1903-02-06
Page
– (sequence 11)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/3062972-3063163-3063169--02336-3069002
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Nr. 6. Die Wahrheit. Seite 11. Vorstand, und zwar letzteres mit Rücksicht auf den jeweiligen Stand der Vereinscasse und die Bedürfniffe der Unterstütz ungswerber. Bei jenen Mitgliedern, die dem Vereine schon von dem 1. Jänner 1901 angehörten, muß der Jnvaliditäts- und Witwenbeitrag zumindest in der bisher üblichen Höhe bewilligt werden. § 14. Zu je einer Unterstützung bei Todesfall und Berufsunfähigkeit trägt jedes Mitglied 2 K bei, und der sohin eingelaufene Betrag wird aus der Vereinscasse aus die vom Vorstande bewilligte Summe ergänzt. Derkust der Mitgliedschaft. § 15. Die Mitgliedschaft erlischt: 1. Durch freiwilligen Austritt, welcher dem Vorstand anzumelden ist. 2. Durch Wahl eines anderen Berufes. 3. Durch Verlust der bürgerlichen Rechte. 4. Durch Ausschluß. Der Ausschluß kann erfolgen: a) Wenn ein Mitglied durch ein halbes Jahr die statutenmäßigen Beiträge trotz erfolgter Mahnung nicht entrichtet, oder mit dem im § 14 normirten Beitrage bei Todesfall oder Berufsunfähigkeit eines Vereinsmitgliedes 30 Tage im Rückstände bleibt. d) Wenn ein Mitglied erwiesener Maßen die Interessen des Vereines geschädigt hat. Der Ausschluß wird durch den Vorstand im Falle a) mit einfacher Majorität, im Falle d) mit Zweidrittel- Majorität ausgesprochen. Im letzten Falle steht dem Mitgliede die Berufung an die Generalversammlung zu, welche Berufung dem Vorstände binnen 14 Tagen nach Ausschluß dieses Mitgliedes zu melden ist. 5. Durch Erhalt der in § 10 bestimmten Unterstützung Mit dem Erlöschen der Mitgliedschaft hört jederle' Anspruch an den Verein auf. Organe des Wereines. § 16. Zu den Organen des Vereines gehören: 1. Die Generalversammlung. 2. Der Vorstand. 3. Die Controlore. 4. Das Schiedsgericht. Generalversammlung. § 17. Die ordentliche Generalversammlung (Cantorentag), in welcher jedes ordentliche Vcreinsmitglied Sitz und Stimme hat, findet alle drei Jahre in Wien statt. Es kann jedoch vom Vorstande aus eigener Jntiative oder auch auf Verlangen von mindestens ein Drittel der Mitglieder eine außerordentliche Generalversammlung einberufen werden. Die Generalversammlung ist bei Anwesenheit von mindestens ein Drittel der Mitglieder beschlußfähig. § 18. Im Falle eine Generalversammlung nicht beschlußfähig ist, kann vom Vorstande noch an demselben Tage eine zweite einberufen werden, die in jeder Anzahl beschlußfähig ist. 8 19. Der Termin, an welchem die Generalversammlung stattfindet, wird den Mitgliedern 4 Wochen vorher in dem Vereinsorgane bekannt gegeben. Eventuelle Anträge von Mitgliedern müssen dem Vorstande 14 Tage vor der Generalversammlung angemeldet werden. 8 20. Den Vositz in der Generalversammlung führt der Präses, in dessen Verhinverung der erste, resp. zweite Präses- Stellvertreter 8 21. Zu den Agenden der Generalversammlung gehören: a) Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes und Ertheilung des Absolutoriums. b) Statutenänderung. c) Entscheidung im Berufnugswege gegen Beschlüße des Vorstandes, betreffend den Ausschluß von Vereinsmitgliedern. ä) Ernennung von Ehremnitgliedern, und zwar ohne Debatte auf Vorschlag des Vorstandes. 8 22. Die Generalversammlung faßt ihre Beschlüsse, abgesehen von jenen Fällen, für welche besondere Bestimmungen in den Statuten enthalten sind, mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Worstand. § 23. Die Wahl des Vorstandes und der übrigen Functionäre, die 4 Wochen vorher im Vereinsorgane zu publicirm ist, erfolgt alle 3 Jahre durch Einsendung, resp. Abgabe von Stimmzetteln. Als gewählt sind diejenigen zu betrachten, welche die relativ meisten Stimmen aus sich vereinigen. Jni Falle der Resignation oder des Austrittes eines Vorstandsmitgliedes steht dem Vorstande das Recht zu, das ledige Mandat durch Cooptation bis zur Neuwahl zu besetzen. 8 24. Die Leitung des Vereines obliegt dem Vorstande, bestehend aus dem Präses, 2 Präses-Stellvertretern, Casfier und 8 Vorstandsmitgliedern. 8 25. Die Agenden des Vorstandes sind: a) Vertretung des Vereines nach Außen. b) Aufnahme und Ausschließung von Mitgliedern. c) Verwaltung des Vereinsvermögens. ä) Bewilligung der statutenmäßigen Unterstützungen, sowie der zur Führung der Vereinsgeschäfte nöthigen Auslagen. e) Feststellung der Tagesordnung für die Generalversammlung. f) Beschlußfassung in allen der Generalversammlung nickt vorbehaltenen oder im Statut nicht vorhergesehenen Angelegenheiten. g) Ernennung von Vertrauensmännern aus den Vereinsmitgliedern, welche vom Vorstande zu wichtigen Berathungen auf Vereinskosten herangezogen werden können. 8 26. Der Präses, in dessen Verhinderung einer der Präses-Stellvertreter, hat allmonatlich wenigstens eine Vorstandssitzung einzuberufen. Auf Verlangen von 5 Vorstandsmitgliedern ist er verpflichtet, auch eine außerordentliche Sitzung zu bestimmen. 8 27. Zur Beschlußfähigkeit einer Vorstandssitzung, in welcher der Präses, in dessen Verhinderung der erste, resp. zweite Präses-Stellvertreter, den Vorsitz führt, ist die Anweisenheit von mindestens 6 Vorstandsmitgliedern, exclusive des Vorsitzenden, nothwendig. Die Beschlüsse werden mit einfacher Majorität gefaßt^.Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. * . % Die geehrten Herren College», welche dem Vereine beitreten, werden höflichst ersucht, Aufnahmsgebühr und Jahresbeiträge, wie überhaupt alle Geldsendungen nicht an den Vereinspräses, sondern ausschließlich an den Vereinscassier, Herrn I. Cantor M. Blatt, Wien II., T e m p e l g a s s e 3, einzuschicken. Der Vorstand des „Kesterr.-ungar. ßantorcn-Wereiner^. .— Schir Zion ■■ von Sulzer in mehreren Exemplaren (nur wolerhalten) zu häufen gesucht. Offerte an Buchhändler Läwit, Wien,!., Rothenthurmstrasse 22.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.