Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1903
- Issue
- Heft 5 (30.1.1903)
- Date
- 1903-01-30
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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Redaktion und Administration: Wien, II/,. Novaragafse 27. K. k. österr. Postsvarcassa Check-Conto Nr. 846.251' Inserate ^abhängige Heiischrift für Mische Interessen. Berugspreis: Ganzjährig« L 12.— Halbjährig . . . . K. 6.— j Für Cultusbeamte: Ganzjährig.... St. 10.— 20 Heller per Nonpareille-Zeile. Abonnements- und JnferationSbeträge sind in Wien zahlbar und klagbar. Erscheint jeden Freitag. Motto: „Das Siegel Gottes ist Wahrheit!" Für Ausland: Ganzjährig . . .8 Mark. 6 Rubel oder 16 FcS «r. 5. Wien, 30. ZSnner 1M3 Inhalt r Mein Standpunkt. — Randgloffen zu „Babel und Bibel". — Der Lord-Mayor von London an den Präsidenten des „Allgemeinen Oesterr.-Jsraelitischen Bundes". — Babel und Bibel. — Aus der Wiener Culiusgemeinde. — Beitrag zur Geschichte der Judenverfolgungen in Oesterreich-Ungarn. — Verschiedene Nachrichten. — Zur Berufsorganisation. Mein Standpunkt. Die Rede, die der Neichstagsabgeordnete Dr. Visontai Soma im ungarischen Parlamente anläßlich der Einwanderungs- Debatte gehalten hat, ist vielfach mißverstanden und mißdeutet worden. Um nun diese Mißverständnisse, die von Budapester Tagesblättern in jüdische Blätter übergingen, anfzuklaren, weiden wir von dem Abgeordneten Dr. Visontai um Veröffentlichung nachfolgender Ausführungen ersucht: Gerne ergreife ich die Gelegenheit, in den Spalten dieser verdienstvollen Blätter ein Aeußeruug über meine Rede abzu* geben, die ich im Parlamente anläßlich der Debatte über das Einwanderungsgesetz gehalten habe. Es wäre wohl zweifellos am richtigsten gewesen, meine Rede ihrem ganzen Inhalte nach zu veröffentlichen, weil ich dadurch in eingehendster Weise die Verleumder und Mißgönner hätte entlaven können, die mit voraus berechneter Planmäßigkeit auch gegen dieses mein letzteres Auftreten getrachtet habe. Der Text der Rede würde Jedermann davon überzeugt haben, was der Zweck meiner Rede war und von welcher Verfassung ich geleitet ward, als ich das Wort ergriffen hatte. Aber die Angriffe hätten auch so zurückgewiesen werden müssen. Das will ich jetzt thun. Das ungarische Einwanderungsgesetz ist kein konfessionelles Gesetz. Keine einzige Zeile desselben ist konfessionell. Seine Bestimmungen besitzen sogar weder den Charakter der Ausnahme, noch der Konfessionalität. Diese gute Eigenschaft des Gesetzes habe ich bereits bei der Verhandlung im Justizausschusse hervorgehoben und dies war gerade der triftigste Grund dafür, daß ich mich für Annahme dieser Vorlage erklärte. Die meisten Dispositionen des Gesetzes waren schon im Verordnungsrechte vorhanden. Das Gemeindegesetz vom Jahre 1886, die darauf bezüglich ministerielle Vollzugsverordnung und das Abschiebungsregelment haben auch bisher schon einestheils die Niederlassung in der Gemeinde oder im Lande an bestimmte Bedingungen geknüpft, anderseits den Fremden, der für wirtschaftlich oder moralisch gefährlich gehalten wurde, der Ausweisung, selbst der Abschiebung ausgesetzt. Das gegenwärtige Gesetz hat das Recht der Fremdenverordnung auf legislatorischem Wege der Vollendung entgogengeführt. Es statuirt dasjenige^ was jeder moderne Staat in seinem Fremdenrechte festsetzt, nichts Anderes. Ein alberner Politiker wäre demnach derjenige, der selbst mit der konfesskonellen Richtung hervorstürzen, oder gar dem Gesetze vom jüdischen Standpunkte aus opponiren würde. Der Jude, d es s e n Lage überall nur die großen Prinzipien der Rechtsgleichheit gehörig sichern können, kann niemals zu einer Ausnahms Politik greifen oder sich an die Vortheile einer Ausnahmsgesetzgebung wenden. Wenn ein für Jedermann in gleicher Weise obligatorisches Gesetz geschaffen wird, deffen Strenge, aber auch verfassungsmäßige Garantien ebenfalls in gleicher Weise auf Alle übergehen, dann kann und darf der Jude nicht aufschreie.i, wenn auch er von diesem Gesetze in gewissen gegebenen Fällen getroffen wird. Dies sind die allgemeinen Gesichtspunkte, die mich geleitet haben, als ich das Wort ergriff. Es ist wohl wahr, daß das Einwanderungsgesetz auch die Einwanderung; der Juden berührt. Jawohl, es berührt.sie. Aber es stellt nirgends ein Verbot auf. Der christliche und der jüdische Fremde muß in gleicher Weise den gesetzlichen Bedingungen entsprechen, so er das thut, wird er in Ungarn ausgenommen. Thut er es nicht, dann ist es klar, daß er sich vom Standpunkte des allgemeinen Gesetzes bei uns nicht niederlassen kann. Wenn dem nun so ist und man auf die wirthschaftlichen Nachtheile der Einwanderungen und auf die durch die bisherige übermäßige Znströmnng hervorgerufenen abnormen Situationen hinweist, kann da etwas Anderes unsere Pflicht sein, als die mißliche Lage anznerkennen, jedoch nur zu dem Zwecke, damit wir uns dann, unter Zurückweisung der Gehässigkeit, im Zeichen der Humanität zur Abhilfe vereinigen? Vier Momente gibt es in meiner Rede, die ich der Aufmerksamkeit der Verleumder und namentlich der kurzsichtigen und von bösem Willen durchdrungenen Berichterstatter des „Pester Lloyd" und des „Nenes Pester Journal" empfehle. Ist doch infolge ihrer Berichte die Verleumdungj in der konfessionnellen Presse entstanden. Folgende sind die vier Momente: 1. Ich habe in meiner Rede die Generalisirnng der obernngarländischen Zustände auf die gesammte Judeuschaft zurückgewiesen. 2. Ich habe darauf hingewiesen, daß eine der Haupt- Ursachen der Entstehung gewisser Uebelstände nur die Staatsverwaltung ist und daß es die Judenschaft selbst ist, die sich aus zahlreichen Anlässen an die Regierung um Abhilfe gewendet hat. tt Ü f