Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1902
- Issue
- Heft 39 (10.10.1902)
- Date
- 1902-10-10
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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Redaktion und Administration: i Wien, II/,. Novaragaffe 27. K. k. österr. Postkvarcassa Lheck-Conto Nr. 846.251 Inserate 20 Heller per Nonpareille-Zeile. J Abonnements- und JnserationS-! betrüge sind kn Wien zahlbar! und klazbar. Heiischrift für Mische ^nteresseir. Erscheint jeden Freitag. Motto: „Das Siegel Gottes ist Wahrheit!" ---■— Vrrugsprris: i i Ganzjährig. . . ft 12.— [ Halbjährig .... ft. 6 — Für CultuSbeamte: Ganzjährig.... ft. 10.— Für Auslands! Ganzjährig . . .3 Mark. | 6 Rubel oder 16 Fe» | Nr. 39. Wien, 10. Oclober 1902. Inhalt r An unsere Leser. — Aus der Wiener Cultusgemeinde. — Wissenschaft oder — Gelehrsamkeit. — Heinrich Klinger. — Wilhelm Stiaßny. — Die Juden und der Talmud. — Rabbiner Elijahu Menachem Goitein. — Litteratur. — Rösch haachonoh und Jom kippar. — Beitrag zur Geschichte der Judenverfolgungen in Oesterreich-Ungarn. — Verschiedene Nachrichten. In unsere Leser! Unentwegt hat unser Blatt an seinem Programme, das Interests für die erhabenen Ziele des Indenthums in allen AevöMerungsschichten zu wecken, festgehalten und dabei die Anerkennung der maßgebendsten Kreise; des Judenthums gefunden.! Unser Bestreben wird auch fernerhin darauf gerichtet! sein, jüdisches J,e&en in allen seinen Erscheinungen zu pffegen, die innere Organisation mit allen! Kräften zu fördern, die Vorfälle im Gemeinde-! und Aereinsteöen mit maßvoller und objektiver Kritik zu beurtheiten und den Kampf nach Außen! mit Würde und Entschiedenheit zu fahren. Solches Streben verdient gewiss die vollste Unterj stützung aller Glaubensgenossen und indem wir dieselben i drinnenost ersuchen, diese ehrliche publicistische Thätigkeit l durch Abonnierung unseres Mattes und durch! möglichste Verbreitung desselben zu fördern, bitten! wir, den Mänumerationsbetrag für das am l 1. Kctober begonnene IV. Quartal umgehend j einzusenden. Probenummern stehen zur Verfügung. Die Redaction. 3t»s der Wiener Cultusgemeinde Die idyllische Sommerruhe, die trotz unverminderter Thätigkeit in den Bureaus während der Ferienzeit in den meisten jüdischen Gemeindestuben herrscht, nimmt naturgemäß mit dem Eintritt der hohen Festtage ein Ende, und so ist denn auch in der Wiener Cultusgemeinde das Interesse der weitesten Kreise den Vorgängen und Ereignißen innerhalb derselben wieder zugewendet. Eine schöne Jntroduction erhielt die beginnende Saison durch die großartigen Sympathiekundgebungen, welche dem Präsidenten, Herrn kais. Rath Heinrich Klinger, anlässlich seines 70. Geburtstages bereitet wurden. Möge die Einmüthigkeit, mit welcher die Cultusgemeinde ihr Oberhaupt ehrte, vorbedeutend sein für die Wiederkehr des Friedens und der Eintracht, deren sie schon lange entbehrt. Mit Rücksicht auf die für Ende dieses Jahres bevorstehenden Neu- und Ergänzungswahlen im Cnltusvorstande wäre dies besonders zu wünschen, allein es wird wahrscheinlich nur beim frommen Wunsche bleiben, denn, wie wir vernehmen und wie die Blätter der einzelnen Parteien präludiren, rüstet man sich bereits zum Wahlkampfe. Ein billiges Schlagwort gegen den Cnltusvorstand: „Schutz für das jüdische Kleingewerbe" hat das Rabbinat der Wiener Cultusgemeinde der „Jüdischen Volkspartei" in die Hand gegeben durch eine Verfügung, die vielleicht vom streng rituellen Standpunkte aus gerechtfertigt, jedoch von praktische» Gesichtspunkten aus nicht leicht gebilligt werden kann und die auch zu einer am 29. v. M. vor dem Währinger Bezirksgerichte verhandelten Klage Anlass gab. Das Rabbirrat hat die Fleischbank eines jüdischen Fleischhauers, der wohl keine Koschertafel ausgesteckt, aber trotzdem jüdische Kunden hatte, die dort Koscherfleisch zu kaufen glaubten, mit Rücksicht darauf, vass in dieser Fleischbank den rituellen Anforderungen nicht entsprochen wurde, „geassert" und die diesbezügliche Verlautbarung im Währinger! Tempel vera.lasst. Der Fleischhauer echob nun gegen die Unterzeichner der Kundmachung, Herrn Rabbiner Mayersohn und Herrn Vorsteher Samuel Hoffmaun, die Ehrenbeleidigungsklage, da er, der seine Fleischbank nicht als „koscher* declarirte, sich durch die unberechtigte Verfügung des Rabbinates in seiner persönlichen und geschäftlichen Ehre beeinträchtigt und angegriffen sah. Die Geklagten wurden durch deu Cultusvorsteher Dr. Markus Spitzer, der Kläger war durch Herrn Dr. Jakob Kohn, einem Vorstandsmitglied des „Jüdischen Volksvereines", vertreten. Auf das „Für"Wnd „Wider" des noch in Schwebe befindlichen Processes wollen wir hier nicht näher eingehen, aber so entschieden wir auch die Ansicht vertreten, dass das Rabbinat nicht uur berechtigt, sondern sogar verpflichtet ist, die Einhaltung der rituellen Vorschriften beim Verkauf von Koscherfleisch strenge zu überwachen, müssen wir doch der Ueberzeugung Ausdruck geben, dass diese Ueberwachung sich nur auf die koschere» Fleischbänke zu beschränken habe. Und da der betreffende Fleischhauer keine Koschertafel ausgesteckt hatte, war es nach unserem Ermessen gar nicht Sache des Rabbinates, sich um daS, was i» dieser Fleischbank vorging, zu kümmern. Nichtsdestoweniger erscheint uns auch der Standpunkt deS Klägers nicht besonders sym-