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Die Wahrheit · 1902-09-05 · Heft 35 (5.9.1902) · page 4

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1902
Issue
Heft 35 (5.9.1902)
Date
1902-09-05
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Seite 4. Die Wahrheit. Nr. 35.! f i f l f.!! u p auf die Dauer von zwölf Zähren; 2. ohne triftigen Grund darf auch nach Ablauf der zwölf Jahre eine Kündigung seitens der Gemeinde nicht erfolgen. Was ein triftiger Grund ist. darüber entscheidet der Ausschuss des D. I. G. B. oder die — weiter unten erwähnte^ — gemischte Commission; 3 wird der Cultusbeamte durch Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig, so erhält er noch mindestens neun Monate eilt volles Gehalt; 4. nach dem Tode des Cultusbeamten erhalten dessen Witwe oder unmündige Kinder noch mindestens drei Monate das volle Gehalt; 5. jede Gemeinde ist verpflichtet, nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit ihren Cultusbeamten in eine Pensionscaffe oder Lebensversicherung einzukaufen; 6. der Cultusbeamte erhalt jedes Jahr einen bedinguuslosen Urlaub von wenigstens vierzehn Tagen. 2. Dass eine ständige gemischte Commission von Mitgliedern des D. I. G. B. und Cultusbeamten berufen werde, die nach Art der Gewerbegerichte in Streitfällen zwischen Gemeinde und Cultusbeamten zu vermitteln, Vergehungen der letztere,! zu rügen, diese vor Uebergriffen der Gemeinde z,l schützen und über die Stichhaltigkeit von Kündigungsgründen zu entscheiden hat. 3. Dass die Cultusbeamten durch Zuwendung einiger Geldmittel in den Stand gesetzt werden, sich eine Centrale zu schaffen, wo ihre gesammten Standesinteressen eine Vertretung sinden." Und über diese Petition der Cultusbeamten ist man nicht, wie es bei uns in Oesterreich leicht geschehen könnte, zur Tagesordnungübergegangen, sondern unter Hinweis auf einen bereits auf dem vorletzten Gemeindetage gefassten Beschluss, eine Commission zur einheitlichen Regelung der Altersversorgung der Gemeindebeamten und der Fürsorge für ihre Hinterbliebenen einzusetzen, gelangte nachstehende Resolution zur Annahme: „Der Gemeindetag billigt die wohlwollende 'Halturig, welche der Ausschuss des D. I. G. B. im Ganzen zur Petition der Cultusbeamten einnimmt, und beauftragt den Ausschuss, das Weitere in dieser Angelegenheit zu veranlassen". Man wird gewiss den Einwand erheben, dass zur Durchführung all' der angedeuteteu Aufgaben große Summen nothwendig sind, die, dem Bunde nicht zur Verfügung stehen, aber wir hegen die vollste Ueberzeugung, dass der „österr. israelit. Bund",. sobald er sich aus das Gebiet wirklich fruchtbringender Thatigkeit begibt, nicht mehr wie bisher über die Teilnahmslosigkeit der Gemeinde zu klagen haben und auch über die für seine Zwecke uöthigen Mittel verfügen wird. Solange er sich jedoch auf den bisherigen Geleisen fortbewegt, führt er nur eine Scheinexistenz, die jeder inneren Berechtigung entbehrt und an deren weiterer Erhaltung Niemand ein besonderes Interesse haben kann. Gesuche in die Deputirtenkammer oder in den Senat zu bringen, wurden wieder hinausgeekelt, blos .weil sie Juden sind. Ist es den Juden doch sogar unmöglich, von den städtischen Behörden ein Sittenzeugnis zu bekommen! Sie mögen noch so mackellos dastehen und stch dem Lande noch nützlich gemacht - haben — alles das hilft nichts, sie sind Anhänger des mosaischen! Glaubens und werden mit ihrem Begehren abgewiesen. Wir i haben nun über die Mittel und Wege, die eingeschlagen werden j müssen, um diesen unwürdigen Zuständen ein Ende zu machen, j ein hervorragendes Mitglied der liberalen Partei befragt, j welches sich wie folgt äußerte:! „Eine politische Gleichstellung der gesammten jüdischen Bej wohner Rumäniens ist gegenwärtig ga -z unmöglich, denn dies { würde eine totale Umänderung des Artikels 7 der Verfassung i erfoideui. Gleichwohl wäre die Regierung bei einigem guten! Willen in der Lage, den Juden wenigstens eine kleine Genug-! thuuug zu verschaffen. Es müsste einfach das Parlament eini berufen und in einer Specialsitzung die Naturalisationsfrage! durchgesprochen werden. Gleichzeitig müsste man eine Liste jener ' Juden anlegen, welche die Regierung naturalisiren will, alles natürlich unter Aufrechterhaltung des Princips, dass nur einzelne naturalisirt werden. Die Regierung müsste unter einem der Majorität erklären, dass sie mit aller Macht für den Entwurf eintreten und denselben zu einer Cabinetssrage machen werde. Nur so wird es der Regierung möglich sein, die nöthige Anzahl Stimmen zu erlangen, um das Gesetz durchzubringen!" So weit der Gewährsmann des „Dorobantul", in dem man wohl einen sehr hochstehenden Führer der liberalen Regierungspartei vermuthen kann. Man darf neugierig sein, ob Herr Sturdza den uöthigen Druck auf seine Partei ausüben wird, um das Projekt der Naturalisation in der Kammer durchzubringen. Wenn Herr Sturdza den ehrlichen Willen hat, dann kann er das Project durchsetzen, vorausgesetzt, dass es sich nicht um ein bloßes Scheinmanöver zur Beruhigung der öffentlichen Meinung Europas handelt, die durch das rumänische Fremdengesetz aufs höchste erregt worden ist. Es wäre verfehlt, he>lte schon im Vorhinein über die ganze Aktion zu urtheilen. Aber eines kann sestgestellt werden: Wenn Demeter Sturdza will, dann wird die geplante Naturalisation einer größeren Anzahl verdienter und hervorragender rumänischer Juden im Parlament beschlossen werden. Wird sie nicht beschlossen, dann hat Herr Sturdza eben nicht ernstlich gewollt! oder — Gelehrsamkeit. Von Rabbiner Dr. Daniel Fink—Wien. XU. Das von Ben Peturi aufgestellte Problem, so einfach es auch erscheint, ist dennoch von der Art, dass alle menschliche Einsicht ihm gegenüber versagt. Mit den Mitteln, welche sie Die „Wieuer Morgen-Zeitung" hat kürzlich gemeldet, die j uns an die Hand gibt, können wir hier zu einer Lösung nicht rumäniiche Regierung beabsichtige, einer Anzahl hervorragender i gelangen, bei welcher Gewissen und Vernunft gleichmäßig ihre rumänischer Juden das rumänische Bürgerrecht zu verleihen, und! Befriedigung fänden. — ' Selbst der von Kant aufgestellte habe bereits diesbezügliche Pourparlers mit den Parteien der! kategorische Imperativ — entschieden doch das höchste Sitten - Kammer eingeleitet. Diese Meldung wird in der rumänischen j geletz der sich selbst überlassenen Vernunft — lässt uns Presse lebhaft diskutirt. Der Bukarester ,, Dorobantul" hat j hier ebenfalls ohne geeignete Auskunft. Derselbe lautet: in den Kreisen der liberalen Regierungspartei diesbezüg-! „Handle so, dass die Maxime deines Willens zugleich als liche genaue Erkundigungen eingezogen und ist nun in der! Princip einer allgemeinen Gesetzgebnng gelten kann, d. h., dass Lage, interessante.Mittheilungen über die Stimmung in der! beim Versuche, die Maxime deines Handelns ^als allgemein be- Regierungsparlei zu mache». „Dorobantul" schreibt: „Vor : folgtes Gesetz zu beufeu, kein Widerspruch herauskommt." Allem wäre es interessant zu wissen, wie sich der Ministerj Wie soll man es an der Hand^ dieses Grundsatzes in Präsident und Chef der lioeralen Partei zu der Naturalisations-! u»serem Falle nun anfangen? Wenn der Inhaber des Wassers, frage stellt. Es steht ja fest, dass in dieser Sache endlich ein- I ohne sich um das Ergehen seines Genossen zu kümmern, alleine mal Etwas gemacht werden muß, denn die Zahl der naturali- I davon Gebrauch macht, so mag er zwar sein Leben immerhin sirten Juden seit der Revision der Verfassung ist eine! gerettet haben — den andern jedoch hat er dem Verderben verschwindend kleine. Es haben wohl viele Juden nach dem preisgegeben. Wer auf diese Weise vorgeht, kann schwerlich Abschluss des Berliner Vertrages diesbezügliche Eingaben ge- > solche Art des Handelns zum allgemeinen Gesetze erhoben, ge-" macht, aber ihre Gesuche sind zumeist bis heute noch unerledigt.! gebenen Falles also sich selbst gegenüber angewendet sehen Fast alle aber, denen es unter großen Mühen gelang, ihre! wollen. Gerade der Standpunkt, den er bei der Schlichtung Naturalisation rumänischer Juden.

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