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Die Wahrheit · 1902-08-01 · Heft 30 (1.8.1902) · page 2

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1902
Issue
Heft 30 (1.8.1902)
Date
1902-08-01
Page
– (sequence 2)
Language
German
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Seite 2. Die Wahrheit. Nr. 30 Trauungsfaxen israel. Bethaus-Verein „Brigittenau“. I. Classe.Kr. 200.— n. , , 130in. „ „ 80.- iv. , « 40.- ÄJuneldungen bei dem Vereins-Obmanne, Herrn Hermann Elt bog so, XX., Rafaelgasse 12. Concurs- Der israelitische Tempelverein in Witkowitz in Mähren sucht für die heurigen hohen Feiertage 2 deutsche Cantoren und zwar einen für Mussef und einen für Schachri s. Refiectanten wollen ihre Offerte an den gefertigten Vorstand richten. Für den israelitischen Tempel-Verein Witkowitz J. David, L. Ruheisen. Ausschreibung. Bei dem gefertigten Tempel- und Schulverein gelangt am 15. September a c. die Stelle eines Ste“ Cantors der zugleich „*mp“ sein muss zur Besetzung. Jahreseinkommen K 1000.— Emolumente. Bewerbet wollen Zeugnisse der bisherigen Thätigkeit unter Angabe des Alters nebst Familienstandes an den Vorstand richten. Bewerber, welche in unserer Talmud-Thora-Schule Unterricht zu ertheilen fähig sind, werden bevorzugt?- Nur vom Vorstande Berufene werden zum Probevortrage zugelassen. Reisespesen werden nur dem Acceptirten vergütet. Wien, im August 1902. Für den Israel. Tempelu. Schulverein VI., Stumperg. 42. Saio Viertel Moritz Felsenburg Schriftführer Präsees Concurs. In unserer aut. orth. isr. Kultusgemeinde ist die in der Synagoge vacant gewordene ftn Stelle je eher zu besetzen. Qualificirte Bewerber, die weder in Congressnoch in einer Statusquo- Gemeinde in dieser Eigenschaft angestellt, streng religiös und musikalisch gebildet sind und eine angenehme kräftige Stimme haben, mögen ihre besuche, mit den erforderlichen Zeugnissen versehen, — nämlich: ein Moralitäts-Zeugnis von einem anerkannten orkh. Rabb. über sittlichmoralischen Lebenswandel, ein Machweis über Alter, Familienstand, Fähigkeit und bisherige Verwendung — bis 15. August-dem gefertigten Gemeinde-Präses emsenden, wodann sie zu einem Probe- ▼ortrag eingeladen werden. Die fixe Zahlung ist 2550 K.— ansser den üblichen Emolumenten. Reisespesen werden nur dem Acceptirten rückvergütet. Munkäcs, 15. Juli. M Kiss, G. Notar. B. Weisz, G, Präses. Tenorist musikalisch gebildet mit schöner Stimme findet per sofort Anstellung bei der Israel. Cultusgemeinde in Miskolcs (Eintheilung beim Chor des Obercantors Riff). Gehalt 80 Kronen monatlich und die hier üblichen Nebenamolumente. Auch wird per sofort ein guter Sopran mit schöner Stimme, Solist, Blattleser, gesucht. Gehalt 20 Kronen monatlich und Verpflegung. Miskolc z, am 27. Juli 1902. Isr. Cultusgemeinde. Conctirs. Der Vorstand der israel. Cultusgemeinde in Oedenburg (Ungarn) schreibt hiemit einen -Concurs auf eine Vorbeterstelle für die nächsten hohen Feiertage (Rocsh Haschonoh und Jom Kipur) aus. Das hiefür statuirte Honorar beträgt 300 Kronen. Bewerber mit musikalischer Bildung und angenehmer Baritonstimme mögen ihre Gesuche - an den Tempelvorstand, Herrn Jakob Fürst in Oedenburg, bis incl. 15. August 1 J. richten. Nur die vom Vorstande berufenen Bewerber werden zum üobevortrag zugelassen. Oedenburg, den 27. Juli 1902. Der Vorstand der israel. Cultusgemeinde in Oedenburg. Kundmachung betreffend die Errichtung von Minjanim für die hohen Feiertage. Vom Vorstande der israel. Cultusgemeinde wird hiemit zur Kenntnis gebracht, dass zur Errichtung temporärer Betlocalitäten für die hohen Feiertage durch Vereine und Privatpersonen im Sinne des § 80 des Statutes der Wiener israelitischen Cultusgemeinde die Bewilligung des Cultusvorstandes einzuholen ist und sind hiefür folgende Normen festgesetzt: 1. Die mit einem Kronen-Stempel versehenen Gesuche zur Erlangung der Erlaubnis sind bis längstens 15. August dl. J. im Einreichungs-Protokolle der israel. Cultusgemeinde I.,Seitenstettengasse 4, I. Stock zu überreichen. Später einlangende Gesuche werden zurückgewiesen und auf nicht gehörig belegte Gesuche wird keine Rücksicht genommen. — 2. Die Gesuchsteller haben für sich und die zu verwendenden Vorbeter (die Namen derselben sind in dem Gesuche anzugeben) genaue Ausweise über Cbaracter, Moralität und Befähigung zu erbringen. — 3. An weibliche Personen wird weder direct noch indirect eine Bewilligung ertlieilt. — 4. Die als Betlocale einzurichtenden Räume müssen sich für diesen Zweck vollkommen eignen und ist die Zusicherung des Vermiethers, sowie des Hauseigentliümers wegen der diesfälligen Verwendung schriftlich beizubringen. — 5. Localitäten, welche bewohnt sind, dürfen nicht zu diesem Zwecke verwendet werden, wenn sie nicht vollkommen ausgeraumt und für diese Zeit ganz unbewohnt sind. — 6. In der Nähe von ständigen Bethäusern wird die Einrichtung eines temporären Betlocales nicht bewilligt. >— 7. Der Vorstand beabsichtigt, den gegenwärtigen Bedarf an temporären Bethäusern durch eigene Massnahmen allmälig zu verringern und wird daher auch im heurigen Jahre nur im Falle thatsächlichen Bedürfnisses die Genehmigung für ein temporäres Betbaus ertheilen. — 8. Die Bewilligung wird den Betlocal- Inhabern nur gegen dem ertheilt, dass dieselben der Cultusgemeinde für unbemittelte Personen (Männer und Frauen) zusammen den zehnten Theil der von der Behörde genehmigten Sitzplätze unentgeltlich zur Verfügung stellen. — 9. Der Text einer etwa beabsichtigten Annoncirung oder Plakatirung ist dem Gesuche zur Genehmigung anzuschliessen. Es ist Pflicht einer jeden Partei, für eine entsprechende Polizei-Aufsicht auf eigene Kosten zu sorgen. Wien, im Juli 1902. Der Vorstand, der israel. Cultusgemeinde Wien. Kundmachung. (Gheoöald Nffenheirrrer'sche Genierliestifiung.) Am 28. November 1902 gelangen aus dieser Stiftung für verarmte oder arbeitsunfähige wohlverhaltene Gewerbsleute vier Stiftplätze, und zwar zwei für Gewerbsleute israelitischer Konfession mit dem Bezüge von je 200 Kr. zur Verleihung. Bei der Verleihung dieser S.tisiplätze genießen ein Vorrecht: 1. Verwandte des Stifters; 2. nach Wien zuständige oder im Bezirke Leopoldstadt in Wien oder in Wien überhaupt geborene Bewerber. Die diesfälligen Gesuche sind, längstens bis 25. September 1902 im Einreichungs-Protocolle der Magistrats-Abtheilung XIII oder bei den Bezirksvorstehern des II. und XX. Wiener Gemeindebezirkes oder bei der Vorstehung der israelitischen Cultusgemeinde Wien zu überreichen und denselben die Tauf(Geburt)-scheine, der Ausweis über die Zuständigkeit, ein Armuths- oder Mittellosigkeitszeugnis, ferner der Ausweis über die Mitgliederschaft einer Genosienschaft, eventuell die Bestätigung der Genossenschaft, dass Bewerber sein Gewerbe wegen Arbeitsunfähigkeit zu rücklegen musste, sowie Ausweise über die Verwandtschaft mit dem Stifter beizulegen. Auf nicht gehörig belegte oder verspätet einlangende Gesuche kann keine Rücksicht genommen werden. Nur die mit einem legalen Armutszeugniße versehenen Gesuche sind stempelfrei. Vom Wiener Magistrate, am 19. Juli.1902.

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