Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1902
- Issue
- Heft 22 (6.6.1902)
- Date
- 1902-06-06
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Sette 2. Die Wahrheit. Nr. 22. Anselm Freiherr von Rothschild’sche Waisenstiftung, Bei der obigen Stiftung, für die k. k. Reichshaupt- und Residenzstadt Wien für israel. Waisen sind 21 Plätze von je 200 K an solche Waisen israel. Religion zu vergeben, die in Wien zuständig sind und von würdigen und armen Personen abstammen. In Gemässbeit der stiftbrieflichen Bestimmungen werden von den zu betbeilenden Waisen in erster Reihe solche bedacht werden, deren Yäter entweder verarmte und nothleidende Kaufleute und Handelsgenossen, oder aber auch Künstler, d. h. Maler, Bildhauer, oder endlich Kunst« gewerbe ausübender Handwerker waren. Andere Waisen, bei welchen diese speciellen Vorbedingungen nicht eintreflen, sind dann unter übrigens gleichen Umständen in zweiter Reihe zu berücksichtigen. Die mit einem solchen Stiftungsgenusse zu betheilenden Waisen dürfen nicht weniger als 6 Jahre alt sein und sollen zur Zeit ihrer Bewerbung auch nicht das 18. Lebensjahr überschritten haben. Die im 8chulflichtigen Alter stehenden müssen die Schule besuchen, tadellose Sitten und mindestens einen guten Fortgang ausweisen. Stiftlinge, die in ihrem 15. Lebensjahre in den Genuss dieser Stiftung gelangen, können den Betrag per 200 K bei ausgezeichneter Verwendung und sehr gutem Fortgang in ihren Ausbildungsstudien durch längstens •drei aufeinander folgende Jahre ohne Unterbrechung beziehen, während die übrigen Bewerber den Stiftungsgenuss per 200 K in der Regel nur für ein Jahr erhalten. Gesuche, welche mit dem Zuständigkeitsausweise, dem Armuthszeuguisse, dem Nachweise der Verwaisung, dem Geburtszeugnisse, eventuell mit den Schulzeugnissen des Bewerbers, und bei Geltendmachung des Vorzugsrechtes mit den Nach-. Weisungen über dasselbe belegt sein müssen, sind bis 10. Juni d. J. im Einreichungs-Protokolle der israel. Cultusgemeinde (I. Seitenstettengasse 4, I. Stock) zu überreichen. Auf später einlangende, oder nicht gehörig belegte Gesuche wird keine Rücksicht genommen. Wien, 1. Juni 1902 Der Vorstand der israel. Cultusgemeinde. Concups. In der israelitischen Cultusgemeinde GRAZ, Steiermark ist die Stelle eines "V" olkssolx*u.ll©la.2?e3?s zu besetzen. Jahresgehalt 1200 Kronen. Bewerber müssen österreichische Staatsbürger und für den Religionsunterricht befähigt sein. Gesuche sind bis 30. Juni 1. J. anher einzusenden Graz, hm 20. Mai 1902. Israelitische Cultusgemeinde Graz. Der Präses: Bernhard Biller. Concurs. Die Stelle eines Cantors ix_ Sc3n.sLola.te3?s in der Cultusgemeinde REGENSBURG ist zu besetzen- Bewerber wollen sich unter Einsendung von Zeugnisabschriften und Aufgabe von Referenzen baldigst an die unterfertigte Verwaltung wenden. Anfangsgehalt beträgt 1800 Mk.; ausserdem wird freie Dienstwohnung gewährt; Nebeneinkünfte ca. 600 Mk.; bei befriedigender Dienstleistung später Gehaltsaufbesserung in Aussicht gestellt. Die Verwaltung der Israelitischen Cultusgemeinde Regensburg. Rechtsanwalt Dr. Uhlfelder, D. Rosenblatt, 1. Vorstand. II. Vorstand. Verein dss jüd. Lehrer- Seminars in Rheinl. Da unser bisheriger langjähriger Direetor, Herr Rabbiner Dr. Plato '"Z infolge hohen Alters in den wohlverdienten Ruhestand zu treten wünscht, ist die Stelle eines Dmctors an unserer Anstalt neu zu besetzen. Derselbe muss deutscher Nationalität sein, von drei anerkannt orthodoxen Autoritäten ntnin mm erlangt haben und in Lehre und Leben auf dem Standpunkte des jüdischen Religionsgesetzes (des Schulchan Aruch) stehen. Bewerber wollen ihre Meldungen mit curriculum vitae an unsern Vorsitzenden Hern Isidor Dülken in Köln, Sachsenring 49, baldigst einreichen. Köln, den 25 Mai 1902. Das Curatorium. 1 rauungstaKen israel. Bethaus-Verein „Brigittenau“. 1. Classe.Kr. 200.— IL „ „ 130.— Hl. , , 80.— IV. . .. 40.- A.nmeldungen bei dem Vereins-Obmanne. Herrn Hermann Hit bogen, XX., Rnfaelgasse 12. Concurs. In der israel. Cultusgemeinde zu Ujvidek ist die Stelle eines Oberkantors per 1. August 1902 zu [besetzen. Mit dieser Stelle ist ein Jahresgehalt von 2400 Kronen nebst freier Wohmmg und den üblichen Emolumenten verbunden. Bewerber, welche musikalisch gebildet, im Besitze einer kräftigen klangvollen Stimme sind und den Gottes” dienst mit Orgel und Chor versehen können, wollen ihre Kompetenzgesuche mit Belegen über Alter, Eamilienstandj ungarische Staatsbürgerschaft, moralisches Vorleben, bis zum 1. Juli 1 J. beim gefertigten Vorstande einbringen. Bevorzugt werden, die der ungarischen Sprache in Wort und Schrift mächtig sind. Zum Pro bevor trage werden nur die Berufenen zugelassenen und die Reisekosten nur dem Gewählten vergütet. Ujvidek, am 25. Mai 1902. Jakob Fischer, Dr. Armin Kassowitz, Notar. Vicepräses. Trauer-Gedenkbach (Album). für Jahrzeiten zum Selbstausfüllen für Cultusbeamte sehr geeignet, enthält auch auf Trauerfälle bezughabende Aufsätze. Elegant gebunden in schwarzer Leinwand mit Silberprägung ä 35 kr. Zu haben beim Herausgeber M. Kunstadt Me«, II., Gr. Olsrrgsll« 5. Dortselbst sind auch solche ausgeführt und berechnet, so auch Jahrzeittabelle n biligst erhältlich. Kantorenstelle. Bei der hiesigen Synagogengemeinde ist bald die Stelle des ersten Kantors, der zugleich Schächter ist, zu besetzen. Anfangsgehalt ausser den J^ebeneinnahmen 3000 Mark. Meldungen deutsch. ‘Reichsangehöriger sind an den Synagogenvorstand zu richten. Abschrift v. Zeugnissen ist beizufügen. Königshütte O./S. Der Synagogenvorstand, Die Stelle eines Cantors und seminaristisch gebildeten, staatlich geprüften Religionslehrers ist p. October d. J. in unserer Gemeinde zu besetzen. Anfangsgehalt 2000 Mark, sowie Nebeneinkünfte. Reisekosten werden nur dem Gewählten erstattet Bewerber wollen ihre Meldung, sowie Abschrift ihrer Zeugnisse an den Unterzeichneten Vorstand einsenden. Kreuzburg 0. S., d. 25. Mai 1902 Der Synagogen-Gememde-Yorstand G. Proskäuer. Concups. Bei dem israel. Cultus- Vereine in Tulln ist die Stelle eines Cantors-, Religionslehrers, Schochet,Bodek u. Kore sofort zu besetzen. Gehalt 1200 Kr. 180 Kr. Wohnungsbeitrag u. Emolumente. Oesterr. Staatsbürger werden bevorzugt. Ledige sind ausgeschlossen. , Reisespesen werden nur dem Acceptirten vergütet. Offerte sind an den gefertigten Verein svorstand zu richten. Tulln, 20. Mai 1902 Sigm. Sachs, Tulln,