Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1902
- Issue
- Heft 11 (14.3.1902)
- Date
- 1902-03-14
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3062972-3063113-3063124--01817-3068440- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Nedaction und Administration: Wien, II/i. Novaragasse 27. K. f. österr. Poslsparcaffa Check-Conto Nr. 846.251. Inserate 26 Hellerper Nonpareille-Zeile. Abonnements- und Jnjeraiioiisbeträge sind in Wien zahlbar. Bezugspreis:!! ‘ Ganzjährig . . . . K- 12.—!; Halbjährig . ... St. 6.— j Erscheint jeden Freitag. Motto: „Das Siegel Gottes ist "Wahrheit!“ Für Cultusbecnnte: Ganzjährig.... K- 16.— Für Ausland: j Ganzjädrig . . .8 Mark. 1 6 Rubel oder 16 FcS.! Ar. 11. Wien, 14. Klär) _1902. Anhaltr Die letzten Schlupfwinkel des Nitualmord-Aberglaubrns. — Reisebriefe aus Holland — Aus Carlsbad. — Ueber den hebräischen Unterricht an den Oberelaffen der Gymnasien und Realschulen. — Reminiscenzen aus dem Leben Dr. Adolf Jellinek's s. A. — Gemeinde- und Vereinsbote. — Aus dem „Oesterr.-ungar. Cantoren Verein". — General-Versammlung des mährischen Cantoren Vereines. — Verschiedene Nachrichten. — Das Kaddischgebet. Die letzten Schlupfwinkel des Wtnalmord- Äberglaubens. Vor ungefähr Jahresfrist' erschien unter dem Titel: „Der Nitualmord vor den Gerichtshöfen der Wahrheit und Gerechtigkeit“ eine Aufsehen erregende Broschüre des katholischen Pfarrers und ehemaligen deutschen Reichstags- und bayerischen Landtags-Abgeordneten Dr. Hr. Frank, in welcher derselbe der alten Fabel vom jüdischen Ritualmord zu Leibe ging und mit überzeugender Klarheit sowohl die Nichtigkeit aller diesbezüglichen gegen die Juden gerichteten Anklagen, als auch die Uuehrlichkeit und Niederträchtigkeit, von welcher die jeweiligen Ankläger sich leiten ließen, sowie die Verwerflichkeit ihrer Mittel nachtvies. Die Unantastbarkeit des Autors, das Ansehen, das er als katholischer Priester und Gelehrter allenthalben genießt, die reiche Fülle des herangezogenen geschichtlichen Materials und die logische Geistesschärfe, mit welcher er dasselbe für seine lückenlose Beweisführung verwerthete, konnten natürlich nicht ohne Wirkung bleibin, und selbst solche Kreise, die hisher mit den Verbreitern der Blutlüge sympathisirten, mussten, sofern sie nicht ihre eigene Ehrlichkeit in Zweifel setzen wollten, bekennen, dass dem Pfarrer Frank die Widerlegung der Fabel vom jüdischtn Ritualmord glänzend gelungen ist. Durch die Zersiöruug des alten Wahnes wurden aber gar Viele höchst schmerzlich betroffen und diese versuchten nun. da kein vernünftiger Mensch nach den ausgezeichneten Darlegungen Dr. Franks an einen durch die jüdische Religion gebotenen Ritualmord mehr glauben konnte, die Behauptung aufzustellen, dass wenn auch nicht das Judenthum als solches, so doch einzelne Juden dem Blutaberglauben huldigen. Wir haben schon gelegentlich der eingehenden Besprechung der Frank'fchen Broschüre auf die Scheinheiligkeit und Gefährlichkeit dieser Argumentationen hiengewiesen, und auch Dr. Frank selbst muß zu der Ueberzeugung gelangt sein, dass dieselben nicht unwidersprochen bleiben dürfen, zumal auch ein officielles. christliches Organ, wie die „Historisch politischen Blätter“ denselben unverhohlen Ausdruck lieh. Zu diesem Behufe ist nun vor Kurzem im Berlage von G. I. Man;, Regensburg, eine zweite Schrift von Dr. Frank erschienen,*) die gegenwärtig um so zeitgemäßer ist, als *) Nachträge zu: „Der RNualmord vor den Gerichtshöfen der Wahrheit und Gerechtigkeit", Regensburg 7902 rc. wir uns gerade jetzt, vor den jüdischen Osteiseiertagen, in der elastischen Zeit der Ritualmord-Fabrikationen befinden, und daher mit ihrer anfklärenden Wirkung doppelt willkommen ist. Gleich in der Einleitung knüpft Dr. Frank an die bereits i erwähnten Ansführnngen der „Historisch-polilischen Blätter“ an,! die folgendermaßen lauten:! „Wenn nun auch Frank sicher darin recht hat, dass bei den Inden allgemein giltige rituelle Vorschriften über Gebrauch vou Christenblut nicht bestehen und nicht bestanden haben, so meines Erachtens doch die Vermutung keineswegs unbegründet ist, dass einzelne Inden oder vielleicht auch ganze einzelne Judenj gemeinden einem gewissen Blutaberglauben huldigen, der dem { Judenthum als solchem natürlich nicht in die Schuhe geschoben j werden kann." In ähnlicher Weise sprach sich auch der Receuseut in der Augsburger Postzeitung aus, welcher sagte, „der Verfasser der Schrift habe die in der neueren Zeit wieder brennend gewordene Frage des Ritualmordes nochmals einer gründlichen Untersuchung unterzogen und komme zu dem Resultate, dass es weder einen christlichen noch jüdischen Ritualmord jemals gegeben habe, und dass alle Gründe, die man auch in der Gegenwart noch für den jüdischen Ritualmord geltend gemacht habe, vor der Leuchte der Wissenschaft in Nichts zersteleu, so dass dem Apostolischen Stuhle in Rom, der schon vor sechshundert Jahrew und in der Folgezeit öfters die Anklage wegen Ritnalmords» als eine falsche Beschuldigung der Juden verboten habe, eine- Rechtfertigung in dieser Schrift zu theil geworden sei." Dann, wird aber, wie in den „Historisch-politischen Blättern", noch beigesügt: „Freilich wird wohl zu unterscheiden sein zwischen „Ritualmord" und zwischen einem in jüdischen Volkskreisen, vielleicht existirenden Aberglauben, der da und dort zu ausfallenden Vorkommnißen geführt haben mag." Ebenso hat auch ein hochstehender Beamter, der die wisfenschastliche Gründlichkeit und volkstümliche Darstellung der Frank'schenSchrift gelobt hat, zumSchlusse doch gemeint: „Immerhin^ bleibt noch die Frage offen, ob es nicht Fanatiker und geheime Sekten gibt, die das Menschenopfer als ein Gott wohlgefälliges- Werk betrachten." „Soverwandelt sich, führt nun Dr. Frank aus, im Handumdrehen der christliche Aberglaube vom jüdifcheu Ritualmord in einem j jüdischenAberlgaubeu vom Blutgenuß, und^nachdem sich der christliche- : Aberglaube vom Nitualmord vor meiner Schrift in der Oeffent-