Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1902
- Issue
- Heft 2 (10.1.1902)
- Date
- 1902-01-10
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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Nr. 2. Die Wnhrhett. Seite 11. Citat von Ambros, das den wahren Charakter der jüdischen Musik so trefflich schildert und die Zustimmung fast aller Musiker gefunden hat, möge hier doch erwähnt werden. Ambros sagt: „Der ungeheure Unterschied zwischen dem Volke, durch das alle Völker gesegnet wurden, mit seiner erhabenen Gottes lehre und den in den Taumel orgiastischer Naturculte versunkenen Nachbarvölkern tritt auch hier hervor. Während die Musikj bei den Phönikern, Phrygern re. nur als Reiz- und Aufregungsmittel verwendet wird, wobei blos die physiologische Wirkung des Tones und der dynamischen Tonstärke in Betracht kommt und die Musik nur insofern Macht über die Gemüther äußert, als sie selbst ein Bestandtheil jenes großen Naturlebens ist, in dessen gewaltige Strömung jene Völker unwiderstehlich fortgerissen und versenkt wurden, wird die Musik bei den Hebräern zur „Mu8ica sacra", zur Verbindungsbrücke zwischen der Menschheit und der über der Natur stehenden Geisterwelt; sie wird Trägerin des Gebetes und bringt als gnadenvolles Gegengeschenk vom Gotte Abrahams, Isaaks und Israels prophetische Erleuchtung, Segen des Landes und seiner Früchte, wunderbaren Sieg über die Feinde. Bei dieser ausschließlichen Richtung der hebräischen Musik kommt es gar nicht in Betracht, ob sie den Stcmdpnnkt einer Kunst, einer Darstellung des Schönen durch Töne eingenommen hat, wie später bei den Griechen. Sie ist G o t t e s d i e n st, nicht K u n st, und nicht die A e st h e t i k, sondern die Religion hat ihren Werth zu bestimmen."-) Eine rabbinische Capacität, Salomou Lnrje, in seinem Commeutar b» D') zu Traktat Chuliu, Cop. 1, § 48, citirt eine Reipons von Tur worin letzterer sich bezüglich eines fast im Sinne Ambros äußert: rvtföix Dtpn nrpsba "uwi*? mtsy Und Lnrje fügt noch hinzu: »noiyan "aixn nSip yiowh ontfjnb an nsrn p»n v Hiemit schließe ich meine Ausführungen und glaube in denselben die Uuhaltbarkeit der Anschauung des Herrn Doctor Frank und des verehrten Collegen Zivi deutlich bewiesen zu haben. Aber dem Ersteren möchte ich noch zurusen: „Ihr ehrwürdigen Herren Rabbiner! Ihr seid Leuchten in Israel, Sittenlehrer, Repräsentanten der Juden und des Judenthums, Gottesdiener seid Ihr dennoch nicht! Die Propheten des Alterthums haben sich nie am Gottesdienst betheiligt, ihre erhabene Mission kannte weder Platz noch Zeit, weder Judenthum noch Heidenthum, sie waren ein Medium zwischen Gott und der Menschheit. So ist auch Eure Mission erhaben, Euer Feld ist! groß, Eure Thätigkeit ist umfangreich, Religion und Humanität! stehen Euch zur Verfügung, Eure Predigt ist eine Zierde des I Gottesdienstes, allein den Gottesdienst in seinem Umfange lasset für uns Cantoren. Wir wollen nicht zu Tempelakrobaten degratirt werden, sondern, was wir schon lange sind, während des Gnttesdienstes Träger der Religion wie der heiligen Knust auch fernerhin bleiben. Der jüdische Cultiisbeamte. (Schluss.) Dass aber viele Gemeinden in der Wahl ihrer Cultusbeamten oft sehr genügsam sind, ist eine Thatsache, sich nicht wegleugnen lässt. Mau trifft da oft Cantoren, die es nur dem Namen nach sind und dw, welche vom Messerschleisen kaum soviel wie ein gewöhnlicher Scherenschleifer und von der nppa kaum etwas mehr als ein axp verstehen. Wenn die Gemeinden aber auch auf einen guten prr und p*ya, oft auch auf einen guten Religionslehrer verzichten, so lässt sich darüber nichts sagen, wie der Preis^ so die Waare; aber wie ist das bei dem amtf? Soll oder vielmehr muß nicht jeder vMV, gleichviel ob er in einer großen oder kleinen Gemeinde ist, gleich gut, gleich tüchtig, und erfahren sein? Warum sollen kleine Gemeinden sich mit einem anw begnügen dürfen, der vielleicht nicht mehr als fünf oder sechs 1) Aboth d'Rabbi Natan, Cap. 28. 2) Ambros, Geschichte der Musik Bd, t. S. 196. Wochen Zeit für seine Ausbildung verwendet hat? Ist es den» menschenmöglich, in so kurzer Zeit die naw zu erlernen? Wie leicht kann da so Einer aus Unkennntnis und Unerfahrenheit aus koscher trese und umgekehrt machen! Wie kommt es überhaupt, dass jeder Schuster oder Schneider so und solange Lehrling und so und solange Geselle sein muß, bis er in die Zunft als Meister ausgenommen wird, während jemand nach sechswöchentlicher Lehrzeit schon als fertiger Meister promovirr und als perfecter amt? antocisirt werden kann? Die geschätzten Leser werden vielleicht erwidern, dass ich die Sache etwas anibansche, indem ja kein anw augestellt wird, bevor er die Prüfung bei dem znständigen Rabbiner abgelegt und bestanden hat. Aber das ist'- ja gerade, was beanftändet wird. Kommt da so ein angehender, anw mit einer Empfehlung vom Vorstand der Gemeinde, in der er bereits gewählt worden ist, zum Beztrksrabbiner, um eine Prüfung in der Schechita abzulegen, dann dauert es oft 4—5 Stunden, bis das Messer nur leidlich koscher ist, von pf?m irr gar keine Rede — wie Schreiber dieses schon X-mal selbst beobachtet hat — und der Kandidat erhält daraus ein Certificar, dass er zu schlachten berechtigt ist. Wenn dieser aber in Stellung ist, dann ist sein np^rr, wenn nicht gerade schächtsertig, so doch in wenigen Augenblicken hergestellt. Wie erklärt man sich das? Und mit dem allein ist ja der noch nicht fertig. Dazu gehört noch gewisse eine Gewandtheit im Schlachten aller Vieh- und Geflügelqattnngen, dann wieder die Kenntnis aller mmjn, die ein amt? schon während seiner Lehrzeit, wen» nicht alle, so doch den größten-Theil derselben, mit eigenem Auge gesehen haben muß; aber darin wird der angehende annp bar nicht geprüft und ist unseres Wissens noch niemals geprüft worden. Warum? Weil die Herren Rabbiner, die von dem inner» Wesen der naw keine Kenntniße haben, also keine Fachmänner sind, sich das Recht und die Befugnis zugeeiguet haben, als Prüfuugs-Commissäre der a'arw zu sein.; Hat schon jemals ein Mediciner vor einem Theologen, ein Mathematiker vor einem Juristen, oder ein Philosoph vor einem Botaniker eine Prüfung oblegen müssen? Gewiss nicht i Nach Recht und Billigkeit sollte daher jeder, der die ,now erlernen will, mindestens 3 Monate lernen und ®/4 Jahr in einer Stadt, wo viel geschlachtet wird, prakticiren müssen, dann bei einem nnvD annp, der auch als XP1"* anerkannt ist, die Prüfung oblegen, dessen Zeugnis in der Hand des Gewählten als Beweis für feine Fähigkeit Giltgkeit haben muß. Kein Rabbiner soll das Recht mehr haben, einen solchen Schochet nachzuprüfen, aber immerhin müsste der aw verpflichtet sein, dem Ortsrabbiner die vorkommenden ry&H» zu unterbreiten und nach seiner Weisung sich *i2>\n "pa zu führen. Dadurch wäre auch einem großen Uebel abgeholsen. Es ist schon oft vorgekommen, dass ein langjähriger amt?, der auch von verschiedeuen octhod. Rabbinern n?i2p in Händen hatte, gelegentlich eines Stellenwechsels, von de m zuständigen Rabbiner als unfähig für die naw zurückgewiesen wurde. Welche Schande für den LNw und welche Schmach für die Rabbiner, welche ihn autorisirt haben. Rach obigem Noäno aber würde dies nicht mehr Vorkommen. Wollen die Herren Rabbiner aber das sich einmal genommene Recht nicht aus den Händen geben, dann müssen sie die rrcfttt? auch gründlich erlernen, sie praktisch eine Zeit lang ausüben, um so ihr ganzes Wesen zu kennen. Dann werden sie auch anders zu prüfen wissen, und ei» einziger Blick aus dievD^tt, aus die. Steine, wie der sm& das Meff er schleift, wird ihnen schon sagen, wen sie vor sich haben. Immerhin müsste die von einem Rabbiner ^ausgestellte nbnp in der Hand des amt? dieselbe Giltigkeit habe», wie die nrrivn flim in der Hand eines Rabbiners hat, und ein für allemal den Ausweis seiner Fähigkeit bildet,, welche, wenn sonst kein Verschulden seitens des anw vorliegt, von einem anderen Rabbiner nicht mehr durch eine abermalige Prüfung in Frage gestellt werden darf, Sy ab» rrrr tk Das ist Wahrheit.