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Die Wahrheit · 1901-08-16 · Heft 32 (16.8.1901) · page 8

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1901
Issue
Heft 32 (16.8.1901)
Date
1901-08-16
Page
– (sequence 8)
Language
German
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Allgemeine Canloren-Zeilnilg. Ar. 32. Beilage zur Zeitschrift „Die Wahrheit." 21. Iahrg. Cantor — nicht Künstler. Durch BerufsfLhigkeit in Anspruch genommen, war ich leider verhindert, an dem am 29. und 30. Juli d. I. in Wien abgehaltenen allgemeinen Eantorentage theilzunehmen, was ich umso lebhafter bedauere, weil ich nicht in der Lage war, einer von dem Collegen Zivi-Elberfeld in der Versammlung geäußerten Bemerkung an Ort und Stelle entgegenzutreten. Die Aeußerung des Collegen Zivi ist mit Rücksicht auf Ort und Moment, in welchem sie gerhan wurde, von hoher principieller Bedeutung, ^nnd ich bin geradezu erstaunt, dass sich kein einziger in der Versammlung erhoben hat, um gegen diese Anschauung energisch zu protestiereu.College Zivi sagte nämlich: „Ich stehe auf dem Standpunkte, den zu meiner große» Freude anlässlich des Blumenthal-Jubiiaums der, Köllner Rabbiner Dr. Frank in seiner meisterhaften Festrede eingenommen hat. Danach besteht der jüdische Gottesdienst aus zwei Theilen : aus Religion und Kunst. Der Vertreter der erstereu ist naturgemäß der Rabbiner (?), der letzteren der Cantor. Ein Cantor ist demnach nur derjenige, der es zu einer künstlerischen (?) Reife gebracht hat, und es unterliegt wohl keinem Zweifel, dass der künstlerische Theil (!) in gleicher Weise studiert sein will und muss, wie der religiöse." Namens jener Cantoren, welche über die ethische Bedeutung des jüdischen Gottesdienstes eine höhere Meinung haben, lege ich gegen diese Aeußerung entschiedene Verwahrung eilt gegen die Profanierung des heiliger: Berufes und der ausschließlich religiösen Thätigkeit des Cantors. Die Anschauung des Collegen Zivi ist eine vollständig unrichtige, entbehrt jeder historischen Grundlage und ist geeignet, nach außen hin eine irrige Meinung über den cantoralen Beruf hervorzurufeu. Ich behaupte dem gegenüber diametral, dass der jüdische Gottesdienst keineswegs aus zwei Theileu, aus Religion und Kunst, sondern blos aus einem einheitlichen Ganzen und zwar einem einzigen religiösen Theil besteht. Alles, was nicht religiös ist, mag es künstlerisch noch so hoch stehen, gehört einfach nicht ins Gotteshaus. Ein guter Jude, mag er nun orthodox oder fortschrittlich gesinnt sein, besucht das Gotteshaus nicht um sich dort einen Kunstgenuss zu verschaffen, er erscheint vielmehr im Tempel, um hier Andacht und Erbauung zu finden, um feinem innersten religiösen Bedürfnis Genüge zu leisten. Die Aufgabe des Cantors ist es nun, diese religiösen Gefühle durch ernsten und würdigen Portrag, durch tiefe Innigkeit, klares Verständnis und volle Cmpfindung zu wecken und zu heben. Das soll aber durchaus einfach und natürlich geschehen, vom Herzen zum Herzen; der Cantor muss aber keineswegs ein Künstler sein, er sei ein edler, schlichter Diener des Herrn und verschmähe es, in die profane Sphäre eines Künstlers hinabzusteigen. Welchen Begriff soll ein Nichtjude von unserem Gottesdienste haben, wenn behauptet wird, dass der Cantor, der wichtigste Träger des Gottesdienstes ein — Künstler sein muss? Nicht der Rabbiner ist „naturgemäß" der Vertreter des „religiösen" Theiles im Gottesdienst, sondern der Cantor. Der Rabbiner hält anlässlich des Gottesdienstes eine belehrende Predigt, deren Werth gewiss nicht zu unterschätzen ist, die aber mit dem Gottesdienste nichts gemein hat und auch niemals einen integrierenden Bestandtheil des Gottesdienstes gebildet hat. Der Cantor hingegen hat eine ausschließlich gottesdienstliche /Function, und ohne Vorbeier kann überhaupt kein Gottesdienst /jabgehalteu werden. Von diesem Standpunkte aus wird jeder 'einsichtsvolle Cantor mit Vergnügen darauf verzichten, in die Kategorie der Künstler eingereiht zu werden, auch wenn er bestrebt ist, seinen Vortrag äußerlich möglichst sympathisch und gefällig zu gestalten. Es ist wohl selbstredend, dass der Cantor ebenso wie der Rabbiner zur Ausübung seines Berufes einer gründlichen, systematischen Ausbildung bedarf, und dies wird wohl von keinem vernünftigen Menschen in Abrede gestellt; das heißt aber doch keineswegs, dass er ein Künstler sein muss. Was würden die Rabbiner dazu sagen, wenn jemand behauptete, dass nur derjenige Rabbiner sein könne, der ein Schauspieler, Recitator oder rhetorischer Külistler ist? Ein Sturm der Entrüstung erhöbe sich — mit Fug und Recht! Ebendeshalb staune ich auch, dass ein so hoch gebildeter Mann wie der Präsident des Cantoren- Vereines, Herr Obercantor Singer, nicht nur der Anschauung des Collegen Zivi nicht entgegentrat, sondern ihn sogar der Zustimmung aller Besserdenkenden versicherte. Es gibt nur einen Entschuldigungsgrund, dass nämlich College Singer die besprochene Aeußerung nicht genau hörte, und die Versicherung der Zustimmung sich auf die übrigen, sehr treffenden Ausführungen des Collegen Zivi-Elbersfeld bezog. Es wäre eine wahre Erlösung, wenn College Singer dies bestätigte.*) B r ü x, am 6. August 1901. I. L a m m, Obercantor. Zur Organisation der Cantoren. Im Nachstehenden veröffentlichen wir Die vollständige Liste der Vertrauensmänner für die Organisation der Cantoren Deutschlands. * A. Königreich Preußen. I. Provinz Ost - Preußen. 1. Reg.-Bez. Königsberg. Obercantor Birnbaum Königsberg. 2. Reg.Be;. Gumbinnen. Obercantor Schidorowski-Tilsit. II. Provinz West-Preußen. 1. Reg.-Bez. Danzigs Obercantor Kalischer-Danzig. 2. Reg.-Bez. Marienwerder. Cantor Bernstein-Grandenz. III. Sladt Berlin. Obercantor Friedmann-Berlin. Obercantor Rosenthal-Berlin. Obercantor Duboioski-Berlin. IV. P r o v i n z B r a n d e n b u r g. 1. Reg.-Bez. Potsdam. Cantor Schönberger-Potsdam. 2. Reg.-Bez. Frankfurt a. O. Cantor Abraham-Frankfurt a. O. V. Provinz Pommern. 1. Reg.-Bez. Stettin. Obercantor Sarasohn-Stettin. 2. Reg.-Bez. Cöslin. Cantor Badrian-Stolp. 3. Reg.-Bez. Stralsund. Cantor Raeseuer- Stralsund. VI. Provinz Posen. 1. Reg.-Bez. Posen. Obercantor Ostwald-Posen. 2. Reg.-Bez. Bromberg. Obercantor Blaustem - Bromberg. VII. Provinz Schlesien. 1. Reg.-Bez. Breslau- Cantor Friedland-Breslau. 2. Reg.-Bez. Liegnitz. Cantor Som- *) Ohne im Widerstreit der Ansichten des Einsenders uud des Collegen Zivi entgiltig entscheiden zu wollen, sehen wir uns veranlasst unserer Meinung dahin Ausdruck zu geben, dass Herr College Lamm die Ausführungen des Collegen Zivi nicht richtig aufgefasst hat. Auf uns und gewiss auch auf die Theilnehmer ches Cantorentages machten sie den Eindruck, dass College Zivi die Pflege der religiösen Kunst, die in der Pflege des traditionellen gottesdienstlichen Gesanges verkörpert erscheint, als eine der wesentlichen Aufgaben des Cantors hinstellte, die er in Anknüpfung an die Tradition von den Leviten übernommen hat. Dass durch diese religiöse Kunst, die im Tempel zu Jerusalem durch den Psalmengesang zur höchsten künstlerischen Vollendung gelangte, der Gottesdienst und der Beruf des Cantors profanirt werde, das kann uns nicht gut einleuchten, und selbst derjenige, der an die ethische Bedeutung des cantoralen Amtes den höchsten Maßstab anlegt, wird sich der Meinung des Collegen Lamm nicht anschließen können, und darum lag auch am Eantorentage kein Anlass vor, gegen die diesbezüglichen Ausführungen Zivi's aus Rücksicht des Anseheus und der Bedeutung des cantoralen Berufes zu protestieren. Die Redaetion.

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