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Die Wahrheit · 1901-06-14 · Heft 23 (14.6.1901) · page 2

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1901
Issue
Heft 23 (14.6.1901)
Date
1901-06-14
Page
– (sequence 2)
Language
German
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Seite 2. Die Wahrheit. Nr. 23. 1 rauungsta^en israel. Bethaus-Verein „Brigittenau“. I. Glasse.Kr. 200 — H. . . ISO — m. , . 80— rv. . .. 40 — Anmeldungen bei dem Yereins-Obmanne, Herrn Hermann Eltbogen, XX., Rafaelgasse 12. C03TC3URS. In der Versorgungs-Anstalt (Altersversorgungsbaus und Siechenhaus) der Israelitischeu Cultusgemeinde in "Wien (IX.. Seegasse 9), gelangen zwei Stellen für Hilfs- Krzte zur Besetzung. Bewerber müssen an einer österreichischen Universität promovirte Doctoren der gesummten Heilkunde, zur Ausübung der ärztlichen Praxis berechtigt sein und haben Spitalspraxis nachzuweisen. Die Anstellungen erfolgen für ein Jahr und können- bis auf die Dauer von vier Jahren verlängert werden. Die Angestellten beziehen einen Jahresgehalt von 12€0 Kronen, sowie freie Wohnung und Verpflegung in ■der Anstalt. Die näheren Bestimmungen können im Secretariate der israelitischen Cultusgemeinde, Wien, I., Seitenstetten- .gasse 4, II. Stock) eingesehen werden. Mit den entsprechenden Personal-Documenten, Studien und Vrrwendungs-Zeugnissen belegte Gesuche sind bi« SO. Juni d. J. in dem Einreiehungs-Protocolle der israelitischen Cultusgemeinde, Wien, 1., Seitenstettengasse 4, I. Stock, abaugeben. Der Vorstand der israel. Cultusgemeinde Wien. CONCURS. Bei der isr. Cultusgemeinde in Ung.-Ostra (Mähren) ist die Stelle eines II. Cantors. Kore, Schocket und Lehrers für den hebräischen Unterricht mit einem Jahresgehalte von K 1400.—, Naturalwohnung und den üblichen Emolumenten zu besetzen. Musikalisch gebildete nicht über 30 Jahre alte Bewerber mit guten Stimmmitteln, österreichische Staatsbürger, wollen ihre Gesuche bis Ende Juni 1901 an den Vorstand der isr. Cultusgemeinde in Ung. Ostra senden. Nur Berufene werden zum Probevortrage zugelassen und die Reisespesen nur dem Acceptirten vergütet Ung.-Ostra, 9. Juni 1901. Für die Pinkas-S ynagoge in Prag wird für die hohen Feiertage ein stimmbegabter, tüchtiger Canter and l^erc -aufgenommen. Reflecfanten belieben sich, nur schriftlich, an das ^gefertigte Vorstandsmitglied bis 25 Juni a. c. zu wenden. Für den .Vorstand der Pinkas-Synagoge: M. jB o denheinier, Ältstätter-Ring. Offert. Ein vorzüglicher Cantor und Chasen aus Russland in bedeutender Stellung will wegen moderner Erziehung seiner Rinder in Oesterr.-Ungarn oder Deutschlsnd einen geeigneten Posten annehmen. Referenzen ertheilf die Pfedaction dieses Blattes. Zuschriften sind an die Redaction zu richten. Kundmachung betreffend die Errichtung von Minjanim für die hohen Feiertage. Yom Vorstände der israel. Cultusgemeinde wird hiemit zur Kenntnis gebracht, dass zur Einrichtung temporärer Betlocalitäten für die hohen Feiertage durch Vereine und Privatpersonen im Sinne des § 86 des Statutes der Wiener israelitischen Cultusgemeinde die Bewiligung des Cuitusvorstandes einzuholen ist und sind hie kür folgende Normen festgesetzt : 1. Die mit einem Kronen-Stempel versehenen Gesuche zur Erlangung der Erlaubnis sind bis längstens 15. Juli d. J. im Einreichungs-Protokolle der israel. Cultusgemeinde I., Seitenstettengasse 4, I. Stock zu überreichen. Später einlangende Gesuche werden zurückgewiesen und auf nicht gehörig belegte Gesuche wird keine Rücksicht genommen. — 2. Die Gesuchsteller haben für sich und die zu verwendenden Vorbeter (die Namen derselben sind in dem Gesuche anzugeben) genaue Ausweise über Character, Moralität und Befähigung zu erbringen. — 3. An weibliche Personen wird weder direct noch indirect eine Bewilligung ertheilt. — 4. Die als Betlocale einzurichtenden Räume müssen sich für diesen Zweck vollkommen eignen und ist die Zusicherung des Vermiethers, sowie des Hauseigenthümevs wegen der diesfälligen Verwendung schriftlich beizubringn. — 5. Localitäten, welche bewohnt sind, dürfen nicht zu diesem Zwecke verwendet werden, wenn sie nicht vollkommen ausgeräiimt und für diese Zeit ganz unbewohnt sind. — 6. In der Nähe von ständigen Bethäusern wird die Einrichtung eines temporären Betlocales nicht bewilligt. — 7. Der Vorstand beabsichtigt, den gegenwärtigen Bedarf an temporären Bethäusern durch eigene Massnahmen almällig zu verringern und wird daher auch im heurigen Jahre nur im Falle thatsäehlichen Bedürfnisses die Genehmigung für ein temporäres Bethans ertheilen. — 8. Die Bewilligung wird den Betlocal- Inhabern nur gegen dem ertheilt, dass dieselben der Cultusgemeinde für unbemittelte Personen (Männer und Frauen) zusammen den zehnten Theil der von der Behörde genehmigten Sitzplätze unentgeltlich zur Verfügung stellen. — 9. Der Text einer etwa beabsichtigten Annoncirung oder Plakatirung ist dem Gesuche zur Genehmigung anzuschliessen. Es ist Pflicht einer jeden Partei, für eine entsprechende Polizei-Aufsicht auf eigene Kosten zu sorgen. Wien, im Juni 1901. Der Vorstand der israel. Cultusgemeinde Wien. Tenorist gesucht! In der Synagoge des gefertigten Vereines ist die Stelle eines Tenoristen pro 15. Juli mit'einem Gehalte von 60 Kr. monatlich nebst Emolumenten zu besetzen. Reflectanten ledigen Standes müssen über kräftige modulationsfähige Stimme und musikalisches Wissen verfügen. Competenten wollen sich mit Offert und Zeugnissen an das Secretariat des Synagogen-Vereines Beth-Jsrael. wenden. Wien, II., Leopoldsgasse 29. Crnl- und Uniform-Sclmeider WIEN II., Taborstrasse Nr, 54. Specialgeschäft für Ornate und Talare. Bestellungen nach Mass werden prompt und billigst ausgeführt. Auf Verlangen wird koscher gearbeitet. Nouveautds in Herrenkleidern aus den feinsten In- und Ausländer-Stoffen. Statt jeder besonderen Anzeige mache ich hiermit die traurige Mittheilung, das meine vunergessliche Mutter am Montag, den 27. Mai nach langem, schwerem Leiden im 64. Lebensjahre durch den Tod erlöst worden ist. Hermann Zivi, Elberfeld.

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