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Die Wahrheit · 1901-06-07 · Heft 22 (7.6.1901) · page 3

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1901
Issue
Heft 22 (7.6.1901)
Date
1901-06-07
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Redaktion u. Administration Wien. II/l, Novaragaffe 27.! Hrmkhängige Keilschrift für jüdische foftttgspnis: Ganzjährig . . *. 12.— Halbjährig ... St. 6.— Ä. k öftere. Postjparcaffa Lheck-Eonto Nr. 846.251. Mterelsen. Für Lultusbeamte: > » sarate: Ganzjährig ... X. 10.— 20 Heller per Nonpareille-Zeile. Erscheint jeden Freitag. Für Ausland. Abonnements- und JnsertionS» Ganzjährig .... 12 «art betrüge find in Wien zahlbar. Malta: .Das Siegel Gottes ist Wahrheit 6 Rubel oder 16 Frc». Ar. 22. Vien, 7. Juni 1901. T«haltr Kaiserliches Edict gegen die Beschuldigung des Ritualmordes. — Zum Capitel „Mädchenconfirmation". — Die Gotteshäuser und unsere Jugend. — Moses Ehrlich. — Hilfsverein der deutschen Juden. — Ungar.-israel. Handwerks- und Ackerbau-Verein. — H. Weintraub und seine „Tempelgesänge". — Verschiedene Nachrichten. Ein kaiserliches Edict gegen die Seschuldigung des Aitnalmordes. Das Märchen vom Ritualmord ist bekanntlich in der Periode eines krankhaft gesteigerten Fanatismus, zur Zeit der Kreuzzüge, im Abendlande aufgetaucht und hat namentlich in Frankreich und Deutschland eine erschreckende Verbreitung gefunden. Als zum ersten Male 1171 zu Blois an der Loire diesem furchtbaren Irrwahn zu Liebe die Scheiterhaufen loderten und mehr als 60 Juden, Männer und Frauen, als Märtyrer starben, da wirkte dieses Ereignis so gewaltig auf die Zeitgenossen ein, dass der berühmte Talmudforscher, der große Tossaphist Rabbi Jacob Tam, den Tag der Hinrichtung seiner unschuldigen Glaubensbrüder (20. Sivan) als Fasttag für Israel einsetzte. In der Folgezeit war es freilich nicht mehrmöglich, bei den furchtbar sich häufenden Schrecken und Leiden, die über Israels Söhne kamen, die Tage schlimmen Verhältnißes durch besondere Trauer auszuzeichnen. Namentlich die Anklage des Ritualmordes forderte noch unzählige ^.Opser, und wenn auch zuweilen erleuchtete Kaiser, wie der Staufe Friedrich II., oder Päpste, wie dessen großer Gegner Jnnocenz IV., auf Grund eingehender Prüfung öffentlich gegen die Blutbefchuldigung auftraten, so fand doch dieses wahnwitzige Märchen immer von neuem Glauben und wurde zur Niedermetzelung zahlreicher Unschuldiger benützt, durch deren Habe die wilde Gier ihrer Ankläger und ihrer Richter zugleich befriedigt wurde. Auch die Reformation brachte den Juden in Deutschland keine Verbesserung ihrer bürgerlichen Stellung und that nicht einmal der Verbreitung des Blutmärchens irgend welchen Abbruch. Wenn auch Philipp Melanchthon sich das Verdienst erwarb, auf einer Fürstenversammlung zu Frankfurt 1533 öffentlich festzustellen, dass die wegen angeblicher Hostienschänduug 1510 zu Berlin verbrannten 36 brandenburgischen Juden unschuldig den Tod erlitten hatten, wenn auch Andreas Osiander in Nürnberg 1541 die Ritualmordbefchuldigung als nichtig erwies, so fehlte es doch an ähnlichen Beschuldigungen auch zu jener Zeit nicht, als die Reformation bereits den größten Theil Deutschlands für sich gewonnen hatte. Die deutschen Juden hatten aber damals das Glück, in der Person des Elfäffers Josel von Rosheim einen wirksamen Vermittler und Fürsprecher für ihre Klagen bei Kaiser und Reich zu besitzen. Dieser ebenso kluge wie energische Mann ließ es sich auch angelegen sein, bei Anklagen wegen Ritualmordes, wo sie immer in Deutschland auftraten, den Angeschuldigten beizustehen und ihre Unschuld aus Licht zu bringen.*) So wandte er 1535 große Anstrengungen und große Geldmittel auf, um die Judenschast des schlesischen Fürstenthums Jägerndorf, die wegen einer schweren Beschuldigung eingekerkert worden waren und der Verbrennung entgegenfaheu, aus ihrer furchtbaren Lage zu befreien. Durch persönliche Vorstellungen bei dem damaligen Landesherrn dieser Gebiete, dem Markgrafen Georg von Brandenburg-Ansbach, den er in Ansbach und Schwabach aufsuchte, gelang es ihm, diesen Fürsten von der Grundlosigkeit der gegen die Juden erhobenen Anklagen im Allgemeinen und von der Unschuld der in Schlesien Eingekerkerten im Besonderen zu überzeugen. Den speciellen Gegenstand der damaligen Beschuldigung gibt zwar Josel in seinen Memoiren, aus denen wir diese Mittheilungen schöpfen, nicht an; aber aus seiner ganzen Darstelluugsweise : „Es gelang mir, vor den Ohren des Markgrafen Georg zu beweisen, dass wir und ganz Israel unschuldig seien an dieser Sünde und Beschuldigung," geht hervor, dass es sich um eine Anklage handelte, die ebenso wie die des Ritualmordes das ganze Judenthum zu compromittiren geeignet war. Deutlicher spricht sich Josel über die Ursache einer Verfolgung aus, die 1541 über die Juden der fränkischen Stadt Treuchtlingen hereingebrochen war und ihn gleichfalls zum Einschreiten veranlasste. In der Nachbarstadt Weißenburg in Franken war der Leichnam eines verlorenen Christenkiudes gefunden uni» seine Ermordung den zunächst wohnenden Juden zur Last gelegt worden. Durch Verhandlungen mit den dortigen Landesherrn, den Grafen von Pappenheim, erreichte Josel mit vieler Mühe die Freilassung und schließliche Freisprechung der gefangenen Juden. 1544 hatte Josel eine ^ähnliche Thätigkeit in Würzburg zu entfalten. Dort waren 5 Juden, 1 Mann, 3 Frauen und eine Jungfrau, wegen derselben gräßlichen Beschuldigung des Mordes an einem Christenkinde Monate lang eingekerkert und aufs surchstbarste gefoltert worden. Aber auch die schlimmsten Folterqualen hatten den Unglücklichen kein falsches Geständnis zu erpreffen vermocht. Josel, der von der Noth der Gefangenen *) Vgl. Die eingehende, durchwegs aus den Quellen geschöpfte Biographie Josel'S von Rosheim von Ludwig Feilchenfeld, Straßburg 1898, der die folgenden Daten im wesentlichen entnommen find.

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