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Die Wahrheit · 1901-03-29 · Heft 13 (29.3.1901) · page 10

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1901
Issue
Heft 13 (29.3.1901)
Date
1901-03-29
Page
– (sequence 10)
Language
German
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Hesterr.-ungar. Gantoren-Aeitung. Nr. 13. Meilage zur Zeitschrift „Die Wahrheit." 21. Iahrg. WW- Wir ersuche« dringend um Hmsendung der Abon- «emmtsvetrSge mittels beitteg ender Postanweisung. Refierionen. Von Bezirkslehrer Moriz Mandl. (Schluss.) »Einigkeit macht stärkst Warum sollten sich nun einige Tausend Cultusbeamte nicht zusammenthun können, um sür ihre Lebensbedingungen, für ihre heiligsten Standesinteressen selbst einzustehcn? Bei einer Organisation der Cultusbeamten müssen jedoch noch andere Umstande in Erwägung gezogen werden. Fast jede Gemeinde besitzt verschiedenene Kategorien von Beamten, die man schlechthin „Cultusbeamte" nennt. Der letzte Tempeldicuer ist ebensogut „Beamter", wie der Rabbiner oder Cantor. Ja, es gibt sogar Gemeinden, wo ein einziger Functionär alle nur erdenklichen Agenden versieht, derselbe also zugleich Tempeldiener, Camor, Secretär, Schochet, Maschgiach, Religionslehrer und — Rabbiner ist. Der Eultusbeamtenstand ist kein geschlossener und es kann auch niemals festgestellt werden, was ein Mensch alles kennen soll, um als Cultusbeamter nach jeder Richtung hin qualificirt zu erscheinen, man uüsste denn ein Tausendsassa sein. Dass aber dies in der Regel nicht der Fall ist, liegt ja ganz klar. Solche Stellen nehmen oft Leute in Anspruch, die sonst im Leben Schiffbruch gelitten haben und, nachdem sie sich gar nicht mehr Helsen können, die stets offene, unbeschränkte Cullusbeamtenlaufbahn betreten. Es thut ja nichts, wenn man auch früher z. B. den Papierhandel oder sonst ein Geschäft betrieben hat, deshalb braucht man ja nicht dabei zu bleiben. Es gibt ja mildherzige Rabbinen, die aus Rachmonuth oder gegen Geldentschädignng bereitwilligst Zeugnisse ertheilen. Solche Leute, die es in manchen Gemeinden unserer Monarchie bis zuns"Laienrabbiner bringen — damit soll nicht bestritten werden, dass es auch Dispensrabbinen gibt, die ihrem Stande in jeder Beziehung zur Ehre gereichen — geben sich sodann ein Ansehen, thun so vornehm, überschätzen zehnfach ihren wirklichen Werth, und dies alles nur, um damit ihre geistige Beschränktheit zu verbergen. In größeren Gemeinden oder in solchen, wo man auch hinter einem langen, wohlgepsiegten Bart den Ignoranten zu entdecken .vermag, getrauen sie sch freilich nicht als »Rabbiner" aufzutreten; aber wie bedauernd Werth sind jene tehiloih, die auf. die geistige Führung eines Laienrabbiners angewiesen sind und zufällig einen Am hoorez „erwischen", wie er unter manchen assoroh batloni m größerer Gemeinden kaum zu sinden ist. Je unwissender ein solcher Mensch ist, desto hartnäckiger pocht er auf seinen Rabbinertitel. Es ist über dieses Capitel schon manches geschrieben worden und trotzdem konnte man aus dieser Sphäre noch viel Interessantes herbeiholen, doch hier blos ein Pröbchen :ur Jllustrirung der ,maßlosen Ueberhebring eines geistlichen Herrn dieses Kalibers: In einem kleinen Gebirgsstädtchen sungirte vor einigen Jahren solch' ein „Rabbiner", der dortselbst sämmtlrche Geschäfte der Cultusgemeinde zu versehen hatte und sich, nebenbei bemerkt, durch seine Unverträglichkeit im Allgemeinen, sowie durch Unduldsamkeit im Besonderen auszeichnete. Eines Tages sollte unser Herr Rabbiner in einem zur Cultusgemeinde gehörigen Ort als Schächter fungiren und fuhr mit der Bahn dorthin. Am Schalter, als er die Fahrkarte lösen wollte, begegnete ihm der dortige k. k. Bezirksthierarzt, welcher unseren hohen Herrn, mit den Schächtutensilien in der Hand, alsofreundlich anredete: „Ich habe die Ehre, Herr Schächter!" (denn als solcher war er ihm bekannt) „fahren Sie auch mit?" „Herrrl", donnerte der Angesprochene ihm zurück, „ich bin Rabbiner!" Hierauf wandte er dem verdutztem Fragesteller den Rücken und rief dem Cassier laut und vernehmlich zu: „Ein Billet zweiter Claffe, bitte!" — Zeigt ein solches Benehmen nicht von Ueberhebung und Eigendünkel? Hingegen ist dieser Herr Rabbiner ein solcher Laie, dass em erwiesenermaßen in einem unpunktirten Mischnajoth nicht einmal recht lesen kann; dafür aber besitzt er eine für ihn jedenfalls werthvolle — Zeugnissammlnng. Ob diese Corte von College«, wenn man es wagen darf, ihnen gegenüber diesen Ausdruck zu gebrauchen, sich behufs Organisirung unter dem Schlagworte „Cultusbeamter" sich uns anschließen werde, ist unter Umständen fraglich, zum guten. Glück jedoch nicht ausschlaggebend. Um aber im Allgemeinen zu sprechen, so wäre zu untersuchen, warum die von berufener*und würdiger Seite so oft schon gemachten Vorschläge, die sehv beherzigenswerthen Mahnaufrufe und offenen Briefe von wohlbekannten, angesehenen Bernssgenossen, gleich einem Rufe in der Wüste, ungehört und infolgedessen auch unberücksichtigt. bleiben? Tie vielbesprochene Indolenz wird ja doch um des Himmelswillen nicht schon alle Kreise unseres Standes in ihrem starren Banne festhallen; wir haben ja, Gott sei es Dank, auch arbeitsfähige, energische und zielbewusste Männer in unserer Mitte, und dennoch kommt es seit Jahr und Tag zu keiner ernsten Berathung? DarumVmöchte ich mir einen Vorschlag, erlauben, wie in unserer gemeinsamen ernsten Angelegenheit Wandel geschaffen werden könnte. Die in diesen..Blättern bis nun gemachten Vorschläge wären — meiner unmaßgeblichen Ansicht noch — wohl geeignet, selbst irgend eine staatliche Organisation einzuleilen, dieselben sind jedoch vielleicht weniger geeignet, alle Jntenssen unseres Standes zu berühren. Unser Stand, der infolge seiner verschiedenen Beamten-Kategorien, welche ich hier nicht eist aufzählen muß, viele Elemente besitzt, die sich von den verschiedenen Mahn- und Aufrufen gar nicht getroffen fühlen, braucht eine e i n h e i t l i ch e Organisation. Zu diesem Behufe müßten 5—10 hervorragende Mitglieder des Oesterr.rnngar. Cantorenvereiues, womöglich je ein Vertreter ans den verschiedenen Kronländcrn unserer Monarchie zusammentreten und ans Gnind der Statuten des erwähnten Vereines eile einheitliches Programm zum Zweck eines engen Zusc n menschlnsscs und der Organisirung sämmtlicher Cultusgemeinde- und Vereinsangestellten versoffen. Weiters müsste das Programm in allen Punkten den in sämmtlichen Gemeinden und Vereinen, unserer MonmHjx bestehenden Verhältnissen angemessen abgesasst und nachher von sämmtlichen im Dienste stehenden C u l t u s b e asm t e n unterfertigt werden. Mit dieser Unterschrift würde sich ein Jeder zu den in diesem Programme angesetzten Bestimmungen verpflichten. Ein wichtiger Punkt in demselben wäre natürlich auch der R e ch t s ch u tz, welchen fünf zu wählende unabhängige Vereinsmitglieder zu führen hätten. Diese könnten auch Kraft ihres Ansehens und auf Verlangen eines bedrängten Collegen zwischen demselben und seiner Gemeinde interveniren, müssten aber auch alle Vorfälle ans Gemeindennud Collegenkreisen, welche von allgemeinem Interesse sind, in unserem Parteiorgane öffentlich besprechen. Auf dieser Basis könnten wir sodann mit der Zeit einen großen Verein bilden, durch welchen wir, wenn auch räumlich getrennt, dennoch geistigen Zusammenschluss sinden, und durch welchen unsere Standesinteressen auch würdig vertreten werden können. Dies wären die allgemeinen Umrisse zu einer einfachen Lösung der noch, immer schwebenden Organisationsfrage der Cultusbeamte«.

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