Mannheim
Compact Memory

Die Wahrheit · 1900-10-26 · Heft 39 (26.10.1900) · page 5

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Wahrheit
Volume
1900
Issue
Heft 39 (26.10.1900)
Date
1900-10-26
Page
– (sequence 5)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/3062972-3063013-3063052--01013-3067568
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

Die Wahrheit Redaktion u. Administration Wien. II/l, Novaragaffe 27. St t. österr. Postsparcaffa Sheck.Lonto Nr. 846.251. I a f 11 a i e : 20 Heller per Noupareille-Zeile- Abonnements- »,,d JnfertionS» betrSge sind in Wien zahlbar. I ^abhängige Asitfchnft für jüdische Intere-fen. Erscheint jeden Freitag. Kalt» : .Das Siegel Gottes ist Wahrheit!" LezugLprei»:! Ganzjährig . . . «. 12.— Halbjährig ... St. 6.— j Für Lultnsbeamte: jj Ganzjährig ... St. 10.— jj Für Ausland: Ganzjährig .... 12 Mark : 6 Rubel oder lt> FreS. Nr. 39. Wien. 26. Grtober I960. Inhalt r Das Kolnidre-Gebet und die Heiligkeit des jüdischen Eides. — Eine zeitgemäße Frage für die deutschen Juden. — Orgel in Synagogen. Gemeinde- und Vereinsbote. — Cantoren-Jubiläen. — Verschiedene Nachrichten. — Aufruf. Das Kolnidre-Gebet nnd die Helligkeit des jüdischen Eides. Wie alljährlich zur Zeit des jüdischen Pessachfestes antisemitische Niedertracht und Verleumdung die publicistische Fabrication von Ritualmorden betreiben und das Märchen vom Blutgebrauche unter die immer noch gläubigen Volksmassen verbreiten, so gibt ihnen das Herannahen der hohen Festtage wieder Gelegenheit, durch böswillige Misdeutung des Kolnidre- Gebetes die Heiligkeit des jüdischen Eides in den Koth zu zerren. Unzählige Male sind diese lügnerischen Behauptungen von jüdischer nnd unparteiischer nichtjüdischer Seite gebührend zurückgewiesen worden, aber immer von Nettem tauchen sie in der antisemitischen Presse auf und man darf nicht müde werden, jeden einzelnen derartigen Angriff gegen die jüdische Religion als infame Lüge zu brandmarken. Darum finden wir es auch höchst verdienstlich, dass Herr Rabbiner Dr. S ch o r n st e i n in Leitmeritz, veranlasst durch einen vor Kurzem im antisemitischen „Leitmeritzer Wochenblatte" erschienenen Artikel über das Kolnidre-Gebet, folgenden „Offenen Brief" an die Redaction des „Leitmeritzer Wochenblattes" richtete: „In Nr. 79 Ihres Blattes vom 3. October bringen Sie einen „Jom kippur" überschriebenen Artikel über das Kolnidre- Gebet, welcher trotz aller Hinterhältigkeit, die S?e aus blasser Furcht vor dem Strafnnd Preßgesetz anwenden, doch selbst für den Einfältigsten klar die Behauptung zum Ausdruck bringt, dass durch das Koluidie-Gebet alle den Cristen oder der Behörde geleisteten Eide der Juden aufgehoben und diesen somit Meineid und Eidbruch gestattet werden. Ich erkläre Ihnen dass diese Behauptung entweder von bodenloser Dummheit, gepaart mit krasser Unwissenheit, oder von erbärmlicher Bosheit nnd Niedertracht diktirt ist oder von beiden! Zwischen diesen Möglichkeiten können Sie wählen; eine andere gibt es nicht! — Hier der Beweis: Selbst Ihr gelehrter Gewährsmann, der „nach dem hebräischen Urtext wörtlich übersetzt", vermag in dem Kolnidre- Gebet auch nicht die leiseste Andeutung zu finden, dass in demselben nur von jüdischen Eiden gegenüber Christen die Rede sei; er zitirt: Unsere Gelübde seien keine Gelübde, was wir entsagt, sollen keine Entsagungen, und was wir schwören, keine Schwüre sein." Damit wäre» sohin auch unterschiedslos die Schwüre aufgehoben, welche ein Jude oem Juden schwöit. Schon dieser j Nonsens muss jedem Denkenden zur Evidenz beweisen, dass in dem Kolnidre überhaupt nicht von Schwüren die Rede sein j kann, welche man zum Vortheil oder Nachtheil eines anderen : Menschen schwört, sondern lediglich von solchen Schwüren, Gej lübden, Entsagungen rc., mit denen man unbedacht und unbesonnen Gott gegenüber schwer erfüllbare Verpflichtungen auf sich genommen hat. Im Talmud und im Schulchan Ärnch wird dies zu wiederholtenmalen ausdrücklich constatirt; so heißt es im Schulchan Aruch, Joreh deah 211, 4: „Das alles (die Lösung von Gelübden und Schwüren) gilt nur von einem Schwur oder Gelübde, die mau sich selbst geschworen oder gelobt hat, wird man aber von einem anderen zu einem Schwur oder Gelübde veranlasst, so hilft ihm diese Aufhebung (durch das Kolnidre) gar nichts. Die Wahrheit ist: Das Kolnidre verdankt seine Entstehung nicht einer leichtfertigen Auffassung von der Heiligkeit des Eides, sondern ganz im Gegentheil einer so peinlichen Gewissenhaftigkeit in Dingen des Schwures nnd des Gelübdes, wie sie den Meisten von uns kaum noch fasslich er» scheint. Das Gebot im 5. Buche Moses, Cap. 23, B. 24: ,,Was über deine Lippen kommt, sollst du beobachten und halten", wurde so peinlich ernst genommen, dass jedes Wort, jedes Versprechen dem Schwure gleich geachtet wurde. Wer sich hievon überzeugen will, schlage eine beliebige Stelle in dem über Schwüre handelnden Talmudtraktat Schewuoth (Abschnitt 111) auf! Wie lächerlich weit die Peinlichkeit in solchen Dingen geht, sei nur durch ein Beispiel für viele illustrirt: Der Schulchan Aruch (Joreh deah 232, 12) hält es für uothwendig, zu constatire», dass, „wenn Jemand dem anderen versprochen hat bei ihm zu essen, und er oder sein Sohn erkrankt oder ein Fluß tritt aus" — dass man in einem solchen Falle an sein Gelübde (!) nicht gebunden ist. Für eine solche peinliche Gewissenhaftigkeit musste sich mit der Zeit eine geradezu unerträgliche Last von wirklich unbegründeten Gewissensbissen ergeben, und für diele übertriebene Skrupulosität, welche sich in grundloser Selbstanktage ausrieb, musste das Kolnidre eingesührt werden, nm die allzu j ängstlichen und peinlichen Gemüther zu beruhigen. Diese allzu! große Pünktlichkeit und Gewissenhaftigkeit bekundet sich auch in j der allgemein bekannten Thatsache, dass von jeher und auch l heute uoch viele Juden lieber auf ganz klare Rechtsansprüche

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.