Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1900
- Issue
- Heft 31 (24.8.1900)
- Date
- 1900-08-24
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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DieWayrHsil Redaction u. Administration Wien. II/], Novaragaffe 27. Ä k österr. Postsparcasia Lheck-Conto Nr. 816 25l. r nfecate: 20 Heller per Nonpareille-Zeile. Abonnementsruid Jnsertions» betrage sind in Wien rablbar. nakhäirgige Erscheint jeden Freitag. M»tt«; „Das Siegel Gottes ist Wahrheit J| “ |{ : |j Ganzjährig . . . #. 12.— :! Halbjährig ... St. | Für Lultusbeamte: | Ganzjährig ... St. 10.— Für Ausland: Ganzjährig .... 2 Ma.k! 8 Rubel oder >8 Hrcs. Nr. 31. Wien, 84. Äugust 1900. Inhalt r Die Wcchlresorin in der Wiener Cnltusgemeinde. Nachrichten. — Das Missionswesen in China. — Vierter ^Zionisten-Congreß. — Verschiedene Die Wahlreform in der Wiener Cnltnsgemeinde. Es ist ein recht ominöses Wort, der Ausdruck „Reform", bei uns Jucen nämlich. Es erinnert '.lns an jene Zeit, da wir von ihr im Vereine mit den Assimilatiousbestrebungen alles Heil für unser Volk erwartet; eine geistige Wiedergeburt, verbunden mit dem Ausgehen unter den Völker», die uns gastliche Aufnahme gewährt. Eine neue Art praktischer ZweiSeelen- Theorie. Es war ein kurzer Traum, und nicht einmal ein schöner. In der Regel versteht mau ja unter Reform eine Umgestaltung zum Besseren, Verbesserung bestehender Eiirrichtungen. Von diesem - Standpunkte betrachtete auch zweifelsohne der Vorstand der israelitischen Eulttlsgemeinde Wiens das Werk, womit er dieser größten Gemeinde der Welt — was zniammeuhäugendes Ganzes anbetriffl — nach beiden Seilen, nach oben, wie nach unten zu dienen hoffte. Vor Allem: Erreichung größerer Steuerleistung durch die reicheren Mitglieder und Vermehrung der Steuerträger durch Schaffung einer Fünfguldeu-Sruie. Aber der Vorstand ging noch um einen Schritt weiter — einen, namentlich vom jüdischen Srairdpnnkte betrachtet,. recht eigenthümlichen. Wahrscheinlich aus Furcht, es könnten durch die außerordentliche Vermehrung der Minderbestenerten diese einen domiuirendeu Einfluss auf die Gemeiudeaugelegeuheiteu gewinnen, schuff er für die Minorität der Höchstbesteuerteil eine Doppelwahlcurie. Reben seinem Vorschläge, der übrigens von keiner Seite bestritten wurte, den Vorstand um 12 Mitglieder zu vermehren, beschloß er, dass diese nur von den circa y10 aller Steuerzahler betragenden Höchstbesteuerten zu wählen seien. Zeitlich fiel dieie Beschlussfassung gerade mit jener ähnlichen, vom Wiener Gemeinderath durchgesetzten Maßregel zusammen, die bekanntlich von liberaler Seite solch große Anfechtung erfuhr. Gegen den Vorschlag der Fünfguldeu-Stufe, der ja schon seit Jahren zur Debatte steht, wurde ernstlich von keiner Seite ein Einwand erhoben. Nicht dasselbe kann von dem Pluralitätswahlrecht gesagt werden. Ja, mir wagen zu behaupten, dass wohl noch niemals in einer jüdischen Gemeinde von einem Vorstande eitie Neuerung beschlossen worden, die vom ersten Momente an, da etwas darüber laut wurde, fast in allen Kreisen eine schärfere Opposition hervorrief, größerer Unpopularität sich „erfreute". Und das ist nur natürlich. Alle jüdischen Einrichtungen tragen seit Alters her den ausgesprochensten demokratischen Charakter, jede persönliche Bevorzugung liegt so gänzlich außerhalb alles Jüdischen, sobald es sich lediglich um den Geldsack handelt. Nur der Geistesadel besaß ein Vorrecht. Ein Fall — aber auch nur ein einziger — war möglich, um den Reichen in der Gemeinde i u Geldfragen einen besonderen Einfluss zu gestatten: Es war das Princip „row biiijan — row minjan“. d. h. wen» wenige Begüterte mehr Steuern zahlten als die Mehrheit der Gemeinde; u f a mm e ii g e ii o m m e u. In diesem Falle Haltelt jene eine e n tscheidende Stimme bei Geldfragen — aber keine Doppelsti m m e. Wir wollen nicht in weitläusige Erörterungen darüber eiulreteu, warum wir den letztgenannten Beschluss des Vorstandes für verfehlt halten. Dagegen wollen wir versuchen, einen Weg zu finden, jenem altjüdischen Principe Geltung zu verschaffen, ohne dep Höchstbesleuerten eine Sonderstellung, wie der Vorstand sie im Auge hat, zu gewähren. Dabei erklären wir vorab, dass wir auch gegen alle Be chlüsse von der Art sind, wie der „Jüdische Dolksverein" sie verlautbarte und die, kurz gesagt, nur auf das bekannte französische Wort hiuanslaufen: „Ote-tvi cts lä que je m’y mette“, „Hebe Dich fort, damit ich mich hiufetze!" Irgend welche neue Reformvorschläge haben wir von dieser Seite nicht vernommen. Welches perceinuale Verhältnis zwischen Steuerträger und Steuerleistung nach Schaffung der Füufgulden-Stufe vorhanden sein wird — darüber dürfte selbst im Borstandskreisen Zweifel obwalten. Auch alle Vorschläge, die wir in Folgenden machen, basieren uur auf Vermuthungen, die allerdings — das glauben wir behaupten zu dürfen — nicht gar weit von der Wirklichkeit entfernt fein werden. Es spielt auch keine so große Rolle. Für uns handelt es sich, wie bereits gesagt, mehr um das Princip. Aber wir meinen, dass nicht nur die Höchstbesteuerten, sondern auch die Mittelclasse, also jene die zwischen zehn und hundert Gulden zahlen, ein Recht auf Bevorzugung hätten. Vielleicht mit noch mehr Grund. Denn darunter befinden sich vor allem Jene, die auch im Laufe des JahreS an Spenden u. dgl. manches Opfer bringen; Jene, die in großer Anzahl den Bezirksbetvereiueu angehören und deren^ Hauptstützen genannt werden müssen. Nehmen wir also einmal folgendes Verhältnis an: 75 Percent aller Steuerzahler entrichten bis incl. zehn Gulden, 20 Peicenl mehr als zehn aber unter hundert Gulden und 5 Pereent mindestens hundert Gulden. Wir hätte also drei Steuercategorien, deren jede ein Drittel der 36 Borstandsmitglieder wählt. Damit wäre eine im Verhältnis zur Steuerlei st ung stehende Beeinflussung aus