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Die Wahrheit · 1900-03-02 · Heft 8 (2.3.1900) · page 3

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1900
Issue
Heft 8 (2.3.1900)
Date
1900-03-02
Page
– (sequence 3)
Language
German
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ie Wayvysit Redaction u. Administration: Wien, II/l. Novaragaffe 27. Ä. k österr. Postsparcassa Check-Couto Nr. StS.251. I nferaie: 20 Heller per Nonpareille-Zeile. Abonnements- und Jnsertions» betrage sind in Wien zahlbar. Ganzjährig Halbjährig Mhängige Zeitschrift für Msche %,ss,““: Interessen. Erscheint jeden achten Tag. «. IS— «. 8— Motto: «Das Siegel Gottes ist Wahrheit!' Für Lultusbeamte: Ganzjährig .... st. 10.— Für Ausland: Ganzjährig .... 12 Mark 6 Rubel oder IS Frcs. Nr. 8. Wien, 2. Mär; IM. Inhalt: Die Schächtfrage. — Antisemitisches ans Ungarn . — Aus der Lemberger israel. Cuttusgemeinde. — Gemeinde- und Vereinsbote. — Die Entwickelung des jüdischen Cantorates von der Mitte des achtzehnten bis zum Beginn des zwanzigsten Jahrhunderts. — Verschiedene Nachrichten. Wie ersuchen um Einsendung dev Aboune mentsbeträge, damit die Zusendung des Blattes keine Unterbrechung erleidet. Are Administration. Me Schachtsrage. Kritische Beleuchtung des in der Sitzung der Vereinsleitung des Wiener Thierschutzvereines am 9. December 1899 vorgetragenen und angenommenen Referates des Magistrats-Vicedirector Moritz Preyer. Von Hern» Berliner. (Fortsetzung.) II. Bei unseren bisherigen Ausführungen haben wir hanvlsächlich die — wenn wir so sage,r dürfen — ethische Seite der Schächtfrage berührt und kommen nunmehr zu den religiösen Momenten, die ja für uns Juden ausschlaggebend sind. Wir brauchen die Thatsache nicht besonders zu betonen, dass — in Oesterreich wenigstens — jede Regierung dem Ansturm gegen das Schächten ein Non possumus! entgegengestellt hat. Herr P r e h e r führt selbst die letzten Entscheidungen vom 19. März 1895, Z. 6479, sowie ein Erkenntnis des k. k. Verwaltungsgerichtshofes vom 30. April 1897, Z. 2468 an, wonach ein Verbot des „Schächtens" als einer zum rituellen Gebrauche des jüdischen Cultrrs gehörenden Schlachtung gegen die Bestimmungen der §§ 1 und 25 des Gesetzes vom 21. März 1890 verstoße. Und nun behauptet Herr Preyer folgendes: „Sach- „verständige erklären, dass es für die Blntentziehnng und somit „für die Haltbarkeit des Fleisches vollkommen gleichgiltig sei, „ob das Thier vorher betäubt werde oder nicht. Die Verblu- „timg gehe sogar beim Schächten häufig langsamer vor sich, „weil sich Blutpsropfen bilden, so dass die Fleischhauer bei „geschachteten Thieren die Jngnlaris bis zum Brusteingange „aufschlitzen müssen." Es ist im Jirteresse der Sache, die Herr Preyer mit mehr Wärme als Geschick vertritt, tief bedauerlich, dass er gerade das in dem soeben citirten Satze seines Referates Behauptete (S. 14) nicht mit Beweisen erhärtet. Solange er das aber nicht rhul — und wir fürchten, es wird ihm ein wenig schwer fallen — müssen wir diejenigen Ansichten für die richtigen halten, welche in der bereits erwähnten Gntachtensammlnng abgedrnckt sind. Da ist zuerst ans Seite 63 eine Erklärung der M e tz g e r m e i st e r von Köln. Die Unterzeichneten kölnischen Metzger christlicher Konfession erklären hiedurch auf Grund langjähriger Beobachtung und Erfahrung, dass das Fleisch rituell geschachteter Thiere sich in Folge des reichlichen Blutausstuffes im Sommer 1—2 Tage länger konserviren lässt, als daS nach andern Schlachtmethoden getödteter Thiere. Köln, den 3. November 1884. Unterzeichnet von den Herren Metzgermeistern: Th. Schulte, Heinrich Indern, Jean Weber, Theodor Hergarten, Conrad Monheim, Hubert Schaaf, Philipp Kirch, Joseph Schaffroth. Gleich darunter befindet sich eine Erklärung von 16 Metzgermeistern in Karls r u h e, darin folgender Satz sich befindet: „Für das gute Aussehen und die bessere Haltbarkeit des Fleisches empfiehlt sich das Schächten, weil „bei diesem Schlachtversahren die Thiere am vollstän- „d i g st e n a u s b l u t e n." Herr Preyer wird uns gestatten müssen, diesen beiden Sachverständigen-Urtheilen solange eine größere Autorität zuzugestehen, bis er im Stande ist, sie durch gleichwerthige zu widerlegen. Nun aber möchten wir folgendes wissen: Ist Hejrrn Preyer nicht bekannt, dass die kg l. preußische K r i e g s v e r w a l t u n g für ihren Bedarf an K r i e g s c o n s e r v e n schon seit vielen I a h r e n geschachtetes Fleisch für obligatorisch erklärt har? Ist ihm nicht bekannt, oass erst vor wenigen Wochen im mecklenburgischen Landtage anlässlich einer Schächldebarre ein Bruder des früheren preußischen Kriegsminister, B r o n s a r t von S ch e l l e n d o r s, aus diesem von uns soeben mitgelheillen Grunde, sich v o l l u n d ganz s n r d a s „S ch ä ch t e n" eingesetzt hat? Ist ihm ferner nicht bekannt, oass in Holland für die Fleischlieserungen für die Armee ebenfalls „geschächletes Fleisch" verlangt wird? Diese Thalsachen sind nicht nur u n 3, io ndern jedem bekannt, der in der Schächtfrage eine Meinung abzugeben hat, u n d e s ist für d a s „u n b e s a n g e n e U r t h e i l", d a s H e r r Preyer abzugeben verspricht, keine Empfehlung, dass er diese T h a t s a ch e n — verschweigt!

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