Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1900
- Issue
- Heft 1 (1.1.1900)
- Date
- 1900-01-01
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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Die Wahrheit Redaction it. Administration: Wien, Uj\, Novaragasse 27. Anabhängige Heitschrifi für Mische Bezugspreis: Ganzjährig.af. 12.— Halbjährig.K. K. k. österr. Pvstsparcasja Check-Eonto Nr. 846.251. Interessen. Für Lultusbeamte: Ganzjährig.K. 10.— Inserate 20 Heller per Nonpareille-Zeile. Erscheint jeden achten Tag. Für Ausland: Abonnements- und Jnsertions- Ganzjährig.12 Mark betrüge sind in Wien zahlbar. Motto: »Das Siegel Gottes ist Wahrheit!" 6 Rubel oder 16 Frcs. Nr. 1. Wien, 1. Jänner 1900. Inhalt: An unsere Leser! — Wahlrefvrm der Wiener Cultusgemeinde. — Zum Worte Jellinek'8 s. A. — Sprüche von Moriz Lazarus. — Feuilleton; Heimweh. — Glaube und Kritik. — Jonathan Eibenschitz. — Verschiedene Nachrichten. — Literatur. M unsere Leser! Nach Ablauf des Jahrganges können wir mit vollster Genugthuung constatireu, dass unser Blatt das bei seiner Gründung aufgestellte Programm nach jeder Richtung erfüllt und dabei die Anerkennung der maßgebendsten Kreise des Judenthums gesunden hat. Uuser Bestreben wird auch fernerhin darauf gerichtet sein, jüdisches Leben in allen seinen Erscheinungen zu pflege», die innere Organisation mit allen Kräften zn fördern, die Vorfälle im Gemeinde- und Vereinsleben mit maßvoller und objektiver Kritik zu beurtheilen und den Kampf nach Außen mit Würde und Entschiedenheit zu führen. Solches Strebeu verdient gewiss die vollste Unterstützung aller Glaubensgenossen, und wir richten an dieselben die dringende Bitte, diese ehrliche publicistische Thätigkeit durch Abonnirung unseres Blattes und durch möglichste Verbreitung desselben zu fördern. Bei Einsendung des Abonnementsbetrages ganzjährig 12 Kronen, vierteljährig 3 Kronen wolle man sich der beiliegenden Post-Checks, resp. Post- Anweisungen bedienen. Probe-Nummern stehen zu Verfügung. Z)ie Meöcrctron. Wahlresorm der Wiener Cultusgemeinde. Das neue Jahrhundert wird der Wiener Cultusgemeinde eine neue Wahlverfassung bringen. Fortschrittlich im akademischen Sinne des Wortes kann man sie wohl nicht nennen, da die einheitliche Curie der Wähler nunmehr in Wahlkategorien, nach der Höhe der Steuerleistung, getheilt werden soll; wenn jedoch eine scheinbar reactionäre Maßregel eine Gesundung kranker Verhältnisse herbeiführi, dann darf ihr die fortschrittliche Tendenz nicht abgesprochen werden. Die Wiener Cultusgemeinde befindet sich mit ihrem stetig wachsenden Deficit in einer überaus precären finanziellen Lage, die der Entwickelung und Fortbildung ihrer Institutionen überall im Wege steht, und alle Bestrebungen müssen zunächst darauf gerichtet sein, dieses Deficit zu beheben. Darum müssen wir aber auch jedes Mittel, wenn es noch so bitter schmeckt, willkommen heißen, das geeignet ist, die Wiener Cultusgemeinde wieder zu .jener Höhe zu führen, auf welcher sie einst gestanden ist. Abgesehen von diesen allgemeinen Erwägungen verspricht die in der letzten Plenarsitzung des Cultus-Vorstandes vom 27. December 1899 vorgeschlagene Eintheilung der Wähler in Wahlkörper offenbare praktische Erfoge und sie hat gewiss nur darum so warme Fürsprache auf Seite solcher Persönlichkeiten im Vorstande gefunden, die über den Verdacht reactionärer und engherziger Gesinnung erhaben sind. Wir würdigen vollkommen auch die von den Gegnern der Wahlreform vorgebrachten Bedenken, aber wenn factisch von den Höchstbesteuerten, auf deren Wunsch die Eintheilung der Wahlkörper erfolgen soll, eine so bedeutende Erhöhung der Steuerquote, und was noch höher anzuschlagen ist, eine intensive Theilnahme an der Gemeindeverwaltung zugesagt ist, dann müssen diese Bedenken den Rücksichten auf das Wohl der Gemeinde Platz machen. Immer und überall wurde die Klage erhoben, dass unsere Großen und Reichen dem Gemeindeleben fernestehen und auch den Wohlthätigkeits-Jnstituten nicht mehr die gleiche Förderung wie früher angedeihen lassen, da wäre es also widersinnig, jetzt, wo sie selbst die Hand bieten und bei der finanziellen Ordnung der Verhältnisse Mitwirken wollen, ihnen bei der Bethätigung dieses gewiss löblichen Interesses Schwierigkeiten zu machen. Genau betrachtet, ist es ja mehr eine Eitelkeitsfrage, von wem der eine oder andere Vorsteher gewählt wird, und wir sehen nichtein, warum der Kleinere mehr Anspruch haben soll, dass seine Eitelkeit befriedigt werde, als der Große. Bei der Wahl in den Vorstand sind weder politische noch materielle Rechte zu vergeben, an denen, nach modernen Begriffen, alle Mitglieder einer Gemeinschaft in gleichem Maße participiren sollen, vielmehr muss allen Gemeinde-Mit-