Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1899
- Issue
- Heft 38 (11.12.1899)
- Date
- 1899-12-11
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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Hesterr.-ungcrr. Gcrntoren-Aeitung. Hr. 38. Beilage zur Zeitschrift „Die Wahrheit". 19. gahrg. Gemeinden und Lultnsbeamte. Eine der vielen und gewiss nicht unwesentlichen Aufgaben des österreichischen Gemeindebundes wird es sein, das bisher überaus vage Verhältnis zwischen den Gemeinden und Cultusbeamten Zu regeln. In Deutschland, wo die Verhältnisse ähnlich liegen, geht man allseits daran, diesbezüglich in ernste Berathungen einzutreten. Sv Manches ist auch nach dieser Richtung bereits geschaffen worden, und wir halten es darum für angezeigt, der nachstehenden im „Berl. jüd. Volksblatt" gegebenen Anregung eine größere Publicität zu verleihen: Es unterliegt keinem Zweifel, dass die Gemeinde au der Vorbildung des Cultusbeamten das lebendigste Interesse hat. Die Gemeinde bedarf seiner Kraft, sie braucht nicht allein einen Lehrer für den Religionsunterricht, den verlangt heutzutage schon die Negierung, aber sie will im Goitcshause einen guten Chasan hören, und schließlich macht der Magen sein Recht geltend, das in der Anstellung eines Schochets zum Ausdruck kommt. Auch unter dem erwachsenen Theile der Gemeinde wird das Bedürfnis nach religiöser Belehrung rege. Die Ansprüche, welche an den Cultusbeamten gestellt werden, sind nicht überall die gleichen, sie sind in den Großgemeinden andere, als in den mittleren und kleinen Gemeinden. Es gibt eine Anzahl von Gemeinden, welche ausschließlich einen Cantor suchen, aber sie sind an einer Hand abzuzählen; selbst in Provinzialhauptstädten, wie Stettin und Königsberg, hat der Cantor wenigstens den Religionsunterricht zu erhellen, und 90 Procent aller deutschen Gemeinden verlangen von dem Cultusbeamten auch die Ausübung der Schechitah; dort, wo eine jüdische Volksschule ist, ertheilt der Volksschullehrer amtlich auch den Religionsunterricht und außeramtlich den hebräischen Unterricht, der beispielsweise im „Herzogthum" Posen nicht in den Lehrplan der Volksschule ausgenommen ist. Die Ansprüche sind also mannigfach, je nach der materiellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde, und es ist klar, dass eine Bildungsanstalt, welche aus der einen Seite die Ansprüche der Gemeinden befriedigen, auf der anderen Seite die Beamten derart vorbilden soll, dass sie in der Lage sind, jede Stelle zu bekleiden, die sich ihnen bietet und ihrem Geschmacke zusagt, auch alle diese Interessen bei Aufstellung eines Studienplanes zu berücksichtigen hat. Es wäre daher folgerichtig, dass bei Einrichtung einer derartigen Anstalt nicht blos die Vertreter des Beamtenthums (Volksschullehrer, Cultusbeamte, Rabbiner) als Sachverständige zur Mitwirkung herangezogen werden, sondern dass auch die Gemeinden, bezw. die Gemeinde-Verbände Sitz und Stimme in der Verwaltung haben. Denn es handelt sich doch nicht allein darum, den Gemeinden, die jetzt in Roth und Sorge um tüchtige Beamte sind, solche heranzubilden, es muss auch Vorsorge getroffen werden, dass die herangebildeten Beamten zu einer würdigen Stellung gelangen. Es müssen, um es kurz herauszusagen, Vorkehrungen getroffen werden, dass nicht neues sociales Elend geschaffen werde, dass nicht ein Beamten- Proletariat in die Welt gesetzt werde, das zu nichts weiter da sein sollte, als dem schon bestehenden Concurrenz zu machen. ' Diese ewigen Sorgen der jüdischen Gemeinde-Beamten um ihr trauriges Dasein müssen auch den letzten Schein von Existenzberechtigung verlieren, die Gemeinden dürfen nicht ferner ausschließlich die Pflicht den Beamten aufhalsen, in kümmerlicher Weise für ihr Alter und für ihre Hinterbliebenen zu sorgen. Der Staat übernimmt die Pflicht der Begründung und Unterhaltung der Anstalten zur Heranbildung seiner Beamten, aber auch die gesetzlich geregelte Sorge für Anstellung, Besoldung, Pensionirung und Versorgung der Hinterbliebenen. Man kann nicht eine Anstalt begründen zur Ausbildung von Beamten, die man braucht, und bei der Anstellung derselben regellose Willkür walten lassen, das ist unmoralisch. Soll aber diese für die zukünftige sociale Stellung unserer Beamten so ungeheuer wichtige Frage zu einer in beiderseitigem Interesse befriedigenden Lösung gelangen, dann kann dies nur unter Mitwirkung der Gemeinden, beziehungsweise ihrer Verbände, geschehen, zu denen ja die großen und leistungsfähigen Gemeinden gehören. Wir halten es daher für richtig und zweckmäßig, wenn die bestehenden Gemeindeverbände in einen Ausschuss aä hoc je 1 bis 2 Vertreter entsenden, welche die Angelegenheit der Begründung einer Anstalt für Cultusbeamte vorberathen, einen Organisationsplan entwerfen, einen Lehrplan von sachverständiger Seite einfordern und zugleich Vorschläge machen zur Regelung der Anstellungs-, Besoldungs- und Pensionsverhältniffe der Beamten, welche diese Anstalt verlassen. Nur wenn die Initiative von den Gemeinden selbst ausgeht, wenn sie die Ausführung in die Hand nehmen, versprechen wir uns ein heilsames Werk, ein Unternehmen, das von Segen sein wird für die Gemeinde und für die Beamten. Die Gemeindeverbünde sind auch in der Lage, sich dabei sachverständig zu berathen durch die Rabbiner, welche dem Ausschuss jedes Gemeindeverbandes angehören oder nahestehen. Sehr zweckmäßig wäre es allerdings, auch die Cultusbeamten und die Lehrer zu hören und aus ihrer Mitte erfahrene Männer zur Berathnng heranzuzieheu. Wir glauben, dass dieser Vorgang seine heilsame Rückwnkung auch auf die bestehenden Verhältnisse ausüben wird. Kommt erst einmal der Stein in's Rollen, sangen die Gemeinden erst an, sich gemeinsam über Anstellungs-, Besoldungs- und Pensionsverhältniffe zu berathen, so wird das Resultat dieser Bcrathungett einen wohlthätigen Einfluss auch aus die bisherigen Gewohnheiten ausüben. Auch die bestehenden Beamtencaffen können davon nur Vortheil ziehen. Im Bereiche fast jedes Gemeindeverbandes hat eine solche Caffe ihren Sitz, und jeder Gemeindeverband wird es wohl als ein nobile officium betrachten dürfen, zu der Caffe, die ihm einen Theil seiner Sorge abnimmt, einen guten Theil beizusteuern. Dieses Zusammenwirken von Gemeinden und Beamten kann aber auch wiederum auf die sociale Stellung des Beamten innerhalb der Gemeinde günstig einwirken, sie kräftigen und heben. Was in dieser Beziehung selbst auf schwierigem Boden geleistet werden kann, das zeigt der ostpreußische Gemeindeverband, dessen Gemeinden selbst mit großen Widrigkeiten zu kämpfen haben. Verschiedene Nachrichten. Wien. Anlässlich der Thronbesteigung des Kaisers fand Samstag, den 2. December, Abends, im türkischen Tempel ein Festgottesdienst und gleichzeitig auch die Bekleidung armer Schulkinder und Chorknaben statt. Der Feier wohnten bei: Der Präses der Gemeinde, Herr Maren» M. Russo, die Borsteher des Vereines „Halbaschah", Jacques M. Russo, und Jacques Farchi und zahlreiche Gemeindemitglieder. Nach Anzünden der Chanukalichter durch Obercantor Bauer wurden von Kindern der türkischen Schule einige der Gelegenheit entsprechende Gedichte declamirt und hieraus hielt Rabbiner Pap o die Festrede. Zum Schlüsse wurde unter Leitung des Chor- Dirigenten Löwit vom Chor die Bolkshymne unter Orgel-Begleitung vorgetragen. Wien. Samstag, den 2. d. M. fand im Festsaale des Hotel „Central" die Kinderbetheilung des Vereines „Freundschaftsbund" statt, welcher unter der Leitung des rührigen Obmannes, Herrn Leopold Weis, steht. Wien. Letzten Sonntag fand im Betlocale des Vereines „Talmud. Thora" die alljährliche Feier des Chanuka-Kindersestes bei großer Theilnahme der Gönner und Freunde der Anstalt statt. Zu Ehren des Festes erschienen