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Die Wahrheit · 1899-10-21 · Heft 33 (21.10.1899) · page 3

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1899
Issue
Heft 33 (21.10.1899)
Date
1899-10-21
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Die Wahrheit Redaction u. Administration: Wien, H/j, Novaragasse 27. Anabhängige Abschrift für Mische Bezugspreis: Ganzjährig.fl. 6.— —- Halbjährig.fl. 3 — K. k. österr. Postsparcassa Check-Conto Nr. 848.251. Inserate Interessen. Für Lultusbeamte: Ganzjährig.fl. 5.— 10 Kreuzer per Nonpareille-Zeile. Erscheint jeden achten Tag. Für Ausland: Abonnements- und Insertionsbeträge sind in Wien zahlbar. Molto: „Das Siegel Gottes ist Wahrheit!" Ganzjährig.12 Mark 6 Rubel oder 16 Frcs. Nr. 33. Wien» 21. Ortobrr 1899. Inhalt: Wort und That. — Die Polnaer Affaire im Abgeordnetenhause. — Aus der Wiener Cultusgemeinde. — Aus der Budapester Cultusgemeinde. — Feuilleton: Der Nihilist. — Der erste Priester^Ornat im Talmud. — Verschiedene Nachrichten. — Feuilleton: Heimweh. Wort und Thal. Die Protest-Versammlung, welche der Vorstand der Wiener Cultusgemeinde im großen Musikvereinssaale veranstaltete, ist uns noch in lebhaftester Erinnerung. Auf der Rednertribüne steht der Cultusvorsteher vr. Heinrich Sieger und spricht mit tiefster Entrüstung über die schändlichen Angriffe unserer antisemitischen Gegner gegen die Ehre unserer Religion, und mit vieler Emphase ruft er folgende Worte in die Versammlung: „Wir müssen uns aufraffen und unsere Sache, wo „und wie wir es auf gesetzlichem Wege können, selbst „führen ..... Jeder Einzelne von uns muss bei jeder „Rechtskränkung oder Rechtsverweigerung den Rechtsweg „betreten bis zu den obersten Behörden hinauf — unermüdlich und unaufhörlich —-— Wir haben „geschworen den unheimlichen Zauber eines schändlichen „Treibens zu vernichten, und durch keinen Sturm, welchen „die schlimmsten Künste unserer Feinde heraufbeschwören „können, wollen wir uns von diesem Unternehmen abwendig „machen lassen!" Dem Herrn vr. Steger sollte bald Gelegenheit gegeben werden, diese Worte in die That umzusetzen. Seine Rede wurde im Berichte des „Deutschen Volksblattes" über die Protest-Versammlung in der perfidesten Weise entstellt und gefälscht und so wiedergegeben, als hätten die Juden sich zusammengefunden, nicht um den heiligen Kampf für ihre angetasteten menschlichen und bürgerlichen Rechte aufzunehmen und die Angriffe auf die Ehre ihrer Religion abzuwehren, sondern, um zum Nachtheile der Gesammtheit des Staates die staatlichen Einrichtungen und den behördlichen Schutz für niedere Zwecke auszunützen. Gibt es für das Judenthum etwas Gefährlicheres als eine derartige Entstellung der Wahrheit, und muss Angesichts solcher Thatsachen nicht Jedermann, wie Herr vr. Sieger ganz richtig bemerkte, „den Rechtsweg betreten bis zu den obersten Behörden hinauf V‘ „Wir müssen den Rechtsweg betreten!" Das hat wohl vr. Steger gesagt, aber nicht gethan. Das Gesetz bot ihm eine Handhabe, durch das Verlangen einer Berichtigung auf Grund des § 19 des Pressgesetzes das „Deutsche Volksblatt" zur Wiedergabe des wahren Wortlautes der Rede zu veranlassen und hiemit die große Gefahr, welche uns Juden durch die Verbreitung derartiger Fälschungen unter der leider noch immer großen und leichtgläubigen Masse der Leser des „Deutschen Volksblattes" bedroht, wenn auch nur einigermaßen zu paralysiren. Und wenn das genannte Blatt die Aufnahme der Berichtigung verweigert hätte, dann stand ihm die Berichtigungsklage offen, mit einem Worte — er musste den Rechtsweg betreten, was er aber aus uns unbegreiflichen Gründen unterlassen hat. In der öffentlichen Vorstandssitzung der Wiener Cultusgemeinde. in welcher vo. Steger vom Vorsitzenden und einzelnen Vorstandsmitgliedern ersucht wurde, eine Berichtigung zu erwirken, erklärte derselbe, dass er es unter seiner Würde halte, sich mit dem „Deutschen Volksblatt" in eine Polemik einzulaffen. Diese Empfindsamkeit und Noblesse mag unter anderen Umständen erklärlich sein, im gegebenen Falle scheint sie uns gewiss nicht am Platze. Wir glauben es gerne, dass es keinem Menschen von reiner Gesinnung ein besonderes Vergnügen bereitet, mit dem „Deutschen Volksblatt" in eine Polemik zu gerathen, aber das Verlangen nach einer Berichtigung ist überhaupt keine Polemik, sondern ein gesetzlich gewährleistetes Recht, dessen sich vr. Steger im gegebenen Falle nicht entschlagen darf und dessen Ausübung ihm nach seinen eigenen Worten, falls dieselben ernst genommen werden sollen, geradezu zur Pflicht wird. Als Privatmann könnte sich Dr. Steger rücksichtslos von seinem persönlichen Empfinden leiten lassen und es dürfte ihm von Niemandem ein Vorwurf gemacht werden, ob ihn die Fälschung seiner Rede im „Deutschen Volksblatt" gleichgültig lässt oder nicht. Aber Herr vr. Steger hat in der Protestversnmmlung nicht als Privatmann, sondern als Vertreter des Cultusvorstandes gesprochen und deshalb durfte er sich umsoweniger sträuben, den

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