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Die Wahrheit · 1899-06-01 · Heft 19 (1.6.1899) · page 2

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1899
Issue
Heft 19 (1.6.1899)
Date
1899-06-01
Page
– (sequence 2)
Language
German
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Seite 2. Nr. 19. Die Wahrheit. Goncurs. Bei der israelitischen Cultusgemeinde in Kladno gelangt ab 1. September 1899 die Stelle eines musikalisch gebildeten Cantors und Koreh, welcher den Tempelchor selbstständig leiten kann, zur Besetzung. Der zu Acceptirende muss der böhmischen Sprache in Wort und Schrift vollkommen mächtig und zum Religionsunterrichte an den böhmischen Volks- und Bürgerschulen autorisirt sein, dessen Ertheilung ihm obliegt. Mit dieser Stelle ist ein Jahresgehalt von 1600 Kronen nebst der staatlichen Unterrichts-Subvention verbunden. Bewerber wollen ihre eigenhändig geschriebenen Gesuche nebst Zeugnisabschriften, welche nicht retournirt werden, bis längstens 10. Juni d. J. beim gefertigten Vorstande einbringen. Persönliche Vorstellung nur über vorherige Berufung erwünscht. Reisespesen werden nur dem Acceptirten vergütet. Vom Vorstande der israelitischen Cultus- G-emeinde in Kladno, am 7. Mai 1899. Der Cultas vorsteh er: Siegfried Löwner. Coneurs. Bei der hiesigen Cultusgemeinde ist vom Schuljahre 1899/1900 ah die Stelle eines Religionslehrers für Volks- und Bürgerschulen zu besetzen. Derselbe muss die Lehrbefähigung für Volksschulen, sowie gründliche Kenntnisse in der Religionslehre, Bibel und hebräische Sprache naehweisen. Bevorzugt werden Jene, welche bereits im Lehrfache thätig waren und wird jedenfalls ein probeweiser Lehrvortrag verlangt. Mit dieser Stelle ist ein jährl. Anfaugsgehalt von 900 fl. verbunden. — Bewerber, die das österr. Staatsbürgerreeht besitzen und höchstens 40 Jahre alt sein dürfen, wollen ihre gehörig belegten Gesuche bis längstens 15. Juni 1. J. an den gefertigten Vorstand einsenden. Brünn, 4. Mai 1899. Beginn des Gottesdienstes. Freitag Abend Samstag Früh I. Bez., Tempel, Seitenstetteng. 4 7*/i Uhr 8 Uhr II. „ Tempelgaffe 3. 7 7, « 8 „ „ „ Türk. Tempel, Circnsg. . 77. .. 77, „ „ „ Tempel, Gr. Schiffgasse 8 „ „ Tempel (nach polu. Ritus) 77, « 7 „ nösttf.-r 97« „ mw Leopoldsgasse. 71/, „ 87« „ „ „ Fugbachgasse. 71/, „ 7 „ jiostpn 9 „ spltt VI. „ Schmalzhofgaffe 3 . . . 7 7, „ 8 „ IX. „ Müllnergasse. 7 8 „ XV. Bez., Turnergaffe 22. . . 71/» 8 „ XVI. „ Hubergasse 8 . . . . 7 7, 87« XVIII. „ Schopenhauerstr. 39 . 77. » 87« „ Jugendgottesdienste . 117« „ Vorm. 2 7z „ Nachm. Kalender. taonn 1899 Juni Jl'D Wochenabschnitt Haftara Donnerstag 1 23 Freitag 2 24 Samstag 3 25 nnott Sonntag 4 26 Montag 5 27 Dienstag 6 28 Mittwoch 7 29 por tittn m 212 Donnerstag 8 30 Tittn rr-H 'K Israelitische Cultusgemeinde Wien. Z. 4798 ex 1899. Kundmachung. Vorstand der isr. Cultusgemeinde H. Epler m. p. Coneurs. Suchepr. 15. Juni eventuell I. Juli einen Chordirigenten, der zugleich im Chor als Tenor Mitwirken kann. Derselbe soll womöglich ein bis zwei Chorknaben, Sopran und Alt, mitbringen. Gchalt für den Chordirigenten 30—35 fi. monatlich. Die Knaben erhalten je 5 fl. pro Monat und die ganze Verpflegung. Nur die Acceptirten erhalten Spesen. Off. zu richten an Obercantor Lifschitz, Zambor. Coneurs. Ein Tenorist und Bassist mit musikalischer Bildung werden beim Gefertigten sofort mit einem Gehalte von 25—30 fl. monatlich nebst bedeutendem Nebeneinkommen angestellt. I. Schräger, Obercantor. Czernowitz. (Loncurs. Gefertigter sucht per sofort einen musikalisch gebildeten Tenoristen mit klangvoller Stimme (jährliche Anstellung), dem die Gelegenheit geboten wird, sich zum Cautor und Schochet vollkommen auszubilden; ferner einen tüchtigen, musikalisch gebildeten Bassisten für die hohen Feiertage und zwar von 2128 N"N bis nach mtttt. Gehaltdes Tenoristen Pr. Monat fl.10.-. des Bassisten fl. 50.— als Pauschalhonorar. Für Beide Verköstigung seitens der Gemeinde und nicht unbedeutende Nebenemolumente. Reflectirende wollen ihre Offerte bis Mitte Juni l. I. einsenden an H. Abrahamsohn, Obercantor, Tyrnau. Oonditorei -uw N. Stein -um Wien, II. Bezirk, Circusgasse 39 nimmt Bestellungen für Hochzeiten, Sudes und sonstige feierliche Gelegenheiten entgegen und werden in der besten, billigsten und zufriedenstellendsten Weise ausgeführt. Vom Vor stände der Israel. Cultusgemeinde wird hiemit zur Kenntnis gebracht, dass zur Einrichtung temporärer Betlocaütäten für die hohen Feiertage durch Vereine und Privatpersonen im Sinne des § 86 des Statutes der "Wiener israel. Cultusgemeinde die Bewilligung des Cultusvorstandes einzuholen ist und sind hiefür folgende Normen festgesetzt: 1. Die mit einem Kronen Stempel versehenen Gesuche zur Erlangung der Erlaubnis sind bis längstens 20. Juni d. J. im Einreichungs- Protokolle der israel. Cultusgemeinde (I.-, Seitenstettengasse 4, I. Stock) zu überreichen. Auf später einlangende oder nicht gehörig belegte Gesuche wird keine Rücksicht genommen. 2. Die Gesuchsteller haben für sich und die zu verwendenden Vorbeter (die Namen derselben sind in dem Gesuche anzugeben) genaue Ausweise über Charakter, Moralität und Befähigung zu erbringen. 3. An weibliche Personen wird weder direct noch indirect eine Bewilligung ertheilt. 4. Die als Betlocale einzurichtenden Räume müssen sich für diesen Zweck vollkommen eignen und ist die Zusicherung des Vermiethers, sowie des Hauseigenthümers wegen der diesfälligen Verwendung schriftlich beizubringen. 5. In der Nähe von ständigen Bethäusern wird die Einrichtung eines temporären Betlocales nicht bewilligt. 6. Der Vorstand beabsichtigt den gegenwärtigen Bedarf an temporären Privathäusern durch eigene Massnahmen allmälig zu verringern und wird daher schon im heurigen Jahre nur im Falle thatsächliehen Bedürfnisses die Genehmigung für ein temporäres Bethaus ertheilen. 7. Die Bewilligung wird den Betlocal-Inhabern nur gegen dem ertheilt, dass dieselben der Cultusgemeinde für unbemittelte Personen (Männer und Frauen) zusammen den zehnten Theü der von der Behörde genehmigten Sitzplätze unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. 8. Der Text einer etwa beabsichtigten Annoncirung oder Placatirung ist dem Gesuche zur Genehmigung anzuschliessen. 9. Es ist Pflicht einer jeden Partei, für eine entsprechende Polizei- Aufsicht auf eigene Kosten zu sorgen. Wien, im Mai 1899. Der Vorstand der israel. Cultusgemeinde.

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