Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1899
- Issue
- Heft 13 (14.4.1899)
- Date
- 1899-04-14
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/3062972-3062973-3062986--00217-3066708- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Hesterr.-ungar. Gantoren-Deitung. Nr. ^3. Beilage zur Zeitschrift „Die Wahrheit". ly. )ahrg. LaMrns' Ethik des Ändellthnins. In gedrängter Kürze dargestellt von M. Abraham, Religionslehrer und Prediger in Leobschütz. (Fortsetzung.) Es ist charakteristisch, dass in dieser Sammlung alle drei Arten des Heiligen vertreten sind (199) und dass auch von der Verschiedenheit der Motive vollständig abgesehen wird. Ein schönes Beispiel für Verschmelzung der Motive bieten die Sabbathbegründungen (201). Zusnmmengefasst ergiebt sich: Das rituelle Heilige (203) — das Symbol — erlangt seine Vollkommenheit, wenn die That zum Gedanken führt, wenn das Rituale zum Religiösen wird. Alles Religiöse aber, d. h. alle Selbstbeziehung auf Gott (204) , hat zum innersten Kern und Grund das Ethische; denn alles Licht der Erkenntnis fließt aus der sittlichen Idee des göttlichen Wesens. Die Ethik hat nur den Begriff der sittlichen Heiligung zu erklären. Dieser ist kein geheimnisvoller (vergl. V Mos. 30, 11), aber doch ein Ideal, dem die Lebensführung zustreben soll. Das Sittlich-Heilige besteht in der Vollkommenheit der Sittlichkeit (205); um vollkommen zu heißen, muß sie schlechthin nnabhängig und unbedingt frei sein (206); muß sie der oberste, der Zweck aller Zwecke sein (205). Ferner gehört dazu die Gesammtheit aller sittlichen Ideen (206) wie auch deren innere Einheit und Harmonie. Bedroht wird diese Harmonie durch die Antriebe, Absichten und Handlungen und durch die Einseitigkeit, mit welcher irgend eine Idee vorherrscht (208). Einseitigkeit birgt stets die Gefahr der Uebertreibung in sich; summum jus—summa injuria das höchste Recht — das größte Unrecht und nm? Ton der thörichte Fromme. Nicht sowohl auf den Mangel an ethischer Energie, als vielmehr auf den Widerstreit der sittlichen Idee ist die Langsamkeit des Culturfortschrittes zurückzuführen. Endlich gehört zum Begriff der (vollkommenen) Heiligkeit die Zusammenschließung aller zur Sittlichkeit Berufenen (209). Wenn wir zunächst die persönliche Beziehung des Menschen zum Begriff der Heiligkeit überhaupt beleuchten wollen, so ist vor Allem festzuhalten, dass her Mensch nicht heilig sein, sondern nur heilig werden kann, resp. soll (2IO). Die Heiligkeit seines Lebens ist sein Beruf. Gott allein ist heilig. Je höher der Mensch an Sittlichkeit steigt — und fortschreiten soll er — desto größer ist seine Verantwortung. Heiligung ist Versittlichung, das unausgesetzte stets sich erneuernde und erstarkende Streben nach Vollkommenheit im Sittlichen (211). Das Gute im Menschen darf nicht blos ein momentaner Act sein, sondern muß eine stetig wirkende Kraft werden (214). Plan- und Gleichmäßigkeit im Handeln mit dem Blick auf das Ganze, auf den Zweck des Lebens wird gefordert. Auch das Gemüth muß sich zu einer geschlossenen Einheit gestalten (215). Der Mensch muß gut sein, damit er gut handle. Das Daüernde und Stetige in der Persönlichkeit nennen wir ihren Charakter (217). Der ethische Charakter offenbart sich darin, dass zwischen seiner Einsicht und seinem Wollen eine durchgehende Uebereinstimmung stattfindet. Daher kann es auch schlechte Charaktere geben. Glücklicherweise ist die Stetigkeit im Argen eine seltene Erscheinung. Von Natur ist der Wille schwankend und die Erkenntnis des Guten verbürgt noch nicht den guten Willen. Das Ideal des ethischen Charakters ist daher, dass ein thb zb, ein lauterer Sinn, eine klare Gesinnung mit dem pa: nn dem festen, gleichmäßigen, wandellos auf das Gute gerichteten Willen verbunden sei (219). 5. Gcrpitek. Versittlichung ist Gesetzlichkeit. Heiligung ist Versittlichung (220). Diese vollzieht sich durch Gesetzlichkeit. Gesetzlichkeit heißt die stete Bereitwilligkeit und der energische Wille, pflichtgemäß, d. h. nach der Norm des Gesetzes zu handeln. — Der Act der Heiligung besteht im Gehorsam — religiös gedacht: gegen Gott, ethisch genommen: gegen das Sittengesetz. Der Gehorsam gegen sein Gesetz ist die edelste Form der Hingebung an Gott. Es sei besonders aus Deuter. 26, 17—19 hingewiesen, wo die drei Begriffe: Angehörigkeit oder Hingebung, Gehorsam und Heiligkeit völlig miteinander verwebt erscheinen (221); desgl. IV Mos. 15, 40 bei den Schaufäden; da heißt es: damit Ihr gedenket und thuet alle meine Gebote und heilig seid (222). Das Wort „Denken" an dieser Stelle ist nicht etwa überflüssig, denn der Gehorsam bezieht sich auch auf die Verbote. Erst die bewusste Unterlassung des Verbotenen erhebt auch diese zur sittlichen That (223). Die Verbote sind sehr wichtig als hemmende Schranke. Die Auflehnung gegen das Gesetz ist in der Natur des Menschen begründet, ist Auflehnung des Individuums gegen das Allgemeine (224). Der Gehorsam gibt mit Freiheit den eigenen Willen zu Gunsten des Allgemeinen auf. Der sittlichen oder pflichtgemäßen Handlung kann ursprünglich natürliche Neigung oder innere geistige Zustimmung entsprechen (227). Letztere kann aber auch ohne oder gar gegen die Neigung stattfinden. Aber auch ohne sachliche Zustimmung ist Gehorsam und wegen des vorhandenen Gehorsams sogar Freudigkeit der Erfüllung möglich. Bei den Juden wurde der Gehorsam selbst zur Neigung: Gesetzlichkeit des Handelns ohne irgend eine Rücksicht auf einen Zweck des Gesetzes (228). Der Sittenlehre ist die Verpflichtung zur Sittlichkeit oder das Gute zu wollen, das einzige Feste; sie bedarf keiner Wandlung und gestattet keine (229). Das ganze Gemüth muß das Gesetz ergreifen und von der Sehnsucht beseelt sein, dass es in der Welt und in uns selbst zur Herrschaft gelange (231). Der höchste Erfolg des Gesetzes liegt in der einheitbildenden Macht, die es ausübt (237). Das Gesetz ist allgemein; es ist für Alle da. Vor ihm sind Alle gleich. Alle werden eine Gesammtheit, jeder Einzelne wird zum Glieds einer solchen (238). Das Gesetz ist der tiefste, edelste und fruchtbarste Grund der Gesammtheit. 6. Ecrpitek. Naturgesetz und Sittengesetz. Natürliche und sittliche Weltordnung können in Widerstreit gerathen (242). Die Natur folgt ihren ewigen Gesetzen, von welchen auch Gott der Allmächtige und auch dann nicht abweicht, wenn ein Sittengesetz dies erheischen würde.