Die Stimme
- Journal
- Die Stimme
- Volume
- 9 (1935-1936)
- Issue
- Heft 531 (13.3.1936)
- Date
- 1936-03-13
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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FmIi dl^ref Nummer 20 g V. b. b.?« JÜDISCHE ZEITUNG Gesellschaftsreise nach Palästina und Kgypten mit dem Luxusmotorschiff VULCANIA Nr* §31 | Wien, 13. März Redaktion und Administration: Wien, L, Maro-Auroi-8traBe 8. Tel.: U 22-3-91 RadaktlonssehluB Montag und Mlttwooh vorm. vo m 31. M a r * b I s 21. A p r 11 mit Besuch von Rom, Neapel, Athen, Rhodos und Tripolis. Rundfahrt-Preis Wien-Wien in der vorzüglichen Touristenklasse S 750'-. Landarrangement in Palästina und Ägypten S 324-, Veranstaltet von Palestine Expreß Co., Vertretung ReisebUro „City“, Dr. I. H. Körner, Wien, I., Kohlmarkt8, Tel. U 26-4-29, Italla-Cosulich, Wien, I., Kärntnerring 6, Tel. U 47-5-60, I (19. Adar 5696) | 9> Jahrgang Council-Plan wird dem englischen Parlament vorgelegt Das englische Oberhaus hatte sich am 9. d. auf Grund einer Anfrage von Lord Ranke i 110 u r abermals mit der Frage eines Legislative Council in Palästina zu befassen. Der Interpellant brachte eine Reihe juristischer Argumente gegen die Art vor, wie dieses Problem behandelt wurde, und warnte vor übereilten Schritten. Der Vertreter des Ministeriums für die Kolonien, Unterstaatssekretär Earl of'Plymouth, vermochte nicht, auf die tieffundierte Argumentation von Lqrd Rankeillour einzugehen. Er beschränkte sich darauf, zu wiederholen, was er irereits anläßlich der letzten, Oberhausdebattetiber diesen Gegenstand gesagt hatte, da ß n äm lieh alles vermieden we/r dan solle, was geeignet wäre, die La ge zu komplizieren. , Gegen die geheime Vorbereitung Lord Rankeillour hatte die Frage gestellt, auf Grund welcher.Machtbefugnis und durch welche Prozedur die neue Verfassung für Palästina gegeben werden söll und in welcher Form die Vorschläge den beiden Häusern des Parlaments vorgelegt werden* würden. Er führte aus, er beabsichtige nicht, sich eingehend mit der neuen Palästina-Verfassung zu beschäftigen. Dies würde auch ziemlich schwierig sein, da ja den Mitgliedern des" Oberhauses und der Öffentlichkeit, kein Weißbuch oder sonstiges Dokument zu ihrer Information über die Einzelheiten dieser Verfassung zugeleitet worden sei. Auch sei keinerlei offizielle Erklärung abgegeben worden, aus der zu ersehen wäre, wie die Verfassung gestaltet werden söll. Er beantrage, daß die geplante Verfassung nicht in Kraft ge-: setzt werde, bevor hierüber nicht eine eingehende Aussprache im Parlament und die Zustimmung des Parlaments erfolgt seien. In den letzten Jahren sei eine ganze Anzahl von Verfassungen gegeben worden, wie diejenigen für Ceylon, Malta und Britiscb- Guyana. In jedem dieser Fälle konnten Kommissionen sich mit den betreffenden Angelegenheiten befassen, bevor sie dem Parlament zur Erörterung und Genehmigung "vörgelegt wurden. Was Palästina betreffe, so sei zwar vor einigen Jahren eine Kommission eingesetzt worden, doch habe diese in ihrem Bericht nichts über eine Verfassung gesagt, sondern sich nur mit Entwicklung und Einwanderung befaßt. In allen den erwähnten Fällen wurden umfangreiche Untersuchungen durchgeführt, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen und eine neue Verfassung in Kraft gesetzt wurden. In dem gegenwärtigen Fall seien scheinbar keinerlei derartige Vorbereitungen in Aussicht genommen. Die Rechtslage Dazu komme weiter die rechtliche Seite der Frage. Er erwarte, sagte Lord Rankeillour, daß die Regierung diesen Schritt nicht tun werde, so lange sie nicht die Überzeugung gewonnen habe, daß er auf entsprechenden Rechtsgrundlagen beruht. Seiner Ansicht nach gebe es einige Zweifel in diesem Falle. Man wolle auf Grund der Foreign Jurisdiction von 1890 Vorgehen; er behaupte, daß in diesem Gesetz eine Maßnahme, wie sie jetzt vorgeschlagen werde, nicht in Aussicht genommen war; er glaube, daß die Bestimmungen des genannten Gesetzes auf ein Mandatsgebiet wie Palästina nicht anwendbar seien. Wenn in einigen der von ihm erwähnten Fälle Untersuchungennotwendig waren, dann sei eine. solche in diesem Fall offenkundig notwendig. Die Schwierigkeiten seien außerordentlich groß. Jede Reaktion auf den geplanten Schritt w iirde in der ganzen Welt fühlbar sein oder in denjenigen Teilen der Welt, wo die beiden großen Protagonisten zu finden sind. Darum könne man nicht sagen, daß dies eine palästinensische Frage sei und weiter nichts. Lord Rankeillour erklärte, er wolle keineswegs versuchen, eine Zensur über . da-s Oberkommissariat auszuübeh, denn er halte den High' Commissioner für einen äußerst befähigten Verwalter. Die Frage der Gesetzgebung könne aber nicht dem High Commrssioner und dem zuständigen Ministerium überlassen bleiben, sondern müsse sorgfältig durch das Parlament erwogen werden. Darum frage er die Regierung, welche Methode der Prozedur angenommen werden soll. Er glaube nicht, daß, falls die Regierung durch Orders in. Council vorgehen wolle, diese Verordnungen etwa im nächsten August erlassen werden sollen, wenn das Parlament nicht tagt. Im Hinblick auf die Schwierig- Warschau, 12. März. (Z. T. A.) Wie offiziös erklärt wird, steht das Kultusministerium auf dem Standpunkt, daß der von der Verwaltungskommission des Sejm angenommene Gesetzentwurf betreffend ein totales Verbot des Schächtens nach jüdischem Ritus der verfassungsmäßig gewährleisteten Gewissensfreiheit widerspricht und darum in dem Sinne a b geändert werden müßte, daß der jüdischen Bevölkerung das Recht gewahrt bleibt, Tiere für ihren eigenen Konsum keit der Lage fordere er die Regierung auf, mit aller Behutsamkeit vorzugehen. Die Antwort des Regierungsvertreters ' Der Unterstaatssekretär für die Kolonien, Earl 0 f P1 y m 0 111 h, erklärte im Namen der Regierung, er wolle nichts sagen, was die Lage noch schwieriger machen könnte. Lord Rankeillour habe sich mit komplizierten Rechtsfragen befaßt, auf die im einzelnen eiuzugehen er (Lord Plymouth) nicht berufen sei. Er sei dahin unterrichtet, daß die Einsetzung eines Legislative Council in Palästina durch königliche Verordnung auf Grund des Foreign Jurisdiction Act von 1890 erfolgen werde. Abschnitt 11 dieses Gesetzes sehe die Möglichkeit der geplanten Verordnung vor. Dem Gesetze gemäß werde die Verordnung beiden Häusern des. Parlaments vor- - gelegt werden; es würde dem Brauch widersprechen, diese Verordnung als Entwurf vorzulegen. , Lord Plymouth setzte weiter auseinander, daß Verordnungen auf Grund des I n d i e n- A kts verschieden seien von Verordnungen auf Grund des Foreign Jurisdiction Act. Er erkenne durchaus die Stärke der Argumente Lord Rankeillours und die schwierige Lage an, in der sich seiner Meinung nach das Parl amen t befindet. zu Schächten. Dieser Standpunkt wird wohl auch vom Gesamtkabinett geteilt. Sollte sich dieser Standpunkt im Parlament durchsetzen, so würde dies zwar in religiöser Hinsicht einen Erfolg bedeuten, in wirtschaftlicher Hinsicht bliebe jedoch die schwere Beeinträchtigung der jüdischen Bevölkerung bestehen. Die jüdischen Fleischhändler wären dann ausschließlich auf den Handel mit den für den jüdischen Konsum zulässigen Fleischteilen im Umfang eines bestimmten Kontingents beschränkt. Alle ins Cafö Weghuber (HINTER DEM DEUTSCHEN VOLKSTHEATER) KAPELLE IST GEIGER GESANG: OTTO HAUSER Jeden Samstag und Sonntag i Konxerti Tanz» und Stimmungsmusik Beginnt Halb 9 Uhr abend« Besucherkarte: S -*60 Gewinn und Verlustkonto Günstige Kalkulationen — Unbefriedigende Bilanz Erkennen Sie sämtliche Ursachen dieses so häufigen Widerspruches? Beraten Sie sich in solchen komplizierten Fragen mit Spezialexperten, welche langjährige und vielseitige Erfahrungen aus verschiedensten Branchen besitzen. 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