Die Stimme
- Journal
- Die Stimme
- Volume
- 9 (1935-1936)
- Issue
- Heft 514 (14.1.1936)
- Date
- 1936-01-14
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Soff« 4 Oll STIMM! Nr. 514 — 14. Jänner 1936 Die Tragödie des jemenitischen Judentums Von Y. M, Abraham Levy Die Lage der jemenitischen Judenschaft ist eine stumme Tragödie, deren Einzelheiten der jüdischen Öffentlichkeit außerhalb Jemens unbekannt sind. Während meines Aufenthaltes in Jemen habe ich mich überzeugt, daß 80 Prozent der Juden in schrecklichen Verhältnissen leben, die eine derartige Form angenommen haben, daß es unmöglich ist, dem Fernstehenden davon eine Schilderung zu entwerfen. Während die Juden in anderen Ländern von Zeit zu Zeit die Aufmerksamkeit ihrer Brüder auf sich lenken können und ihre Hilfe in Anspruch nehmen, ist die jemenitische Judenschaft in Vergessen geraten und ihrem grausamen Schicksal ausgeliefert. Kein Wunder, wenn ihre Verzweiflung immer größer wird. Ihr ganzes Sinnen und Trachten ist darauf gerichtet, durch schwere Frohn ein Stück trockenes Brot zu verdienen. Halbnackt wandern sie durch die Straßen und bereiten sich in der Nacht ein Lager auf der nackten Erde. Die sanitären Verhältnisse spotten jeder Beschreibung. In Jemen gibt es keine Spitäler und alle Krankheiten werden mit einem Universalmittel kuriert, mit Feuer. Die schmerzende Stelle am kranken Leibe wird mit einer glühenden, gebogenen Metallröhre ausgebrannt. In Jemen gibt es keine Schulen. Die jüdischen Kinder sind außerdem einer besonders großen Gefahr ausgesetzt. Ich habe in Erfahrung gebracht, daß jüdische Waisenkinder im Aufträge der Behörden geraubt werden, um sie dem Judentum zu entfremden und im Geiste des Koran au erziehen. Die jemenitischen Juden hängen mit unerschütterlicher Treue am Glauben der Väter und erfüllen aufs Genaueste die G ebote der Thora und die überlieferten Vorschriften. Von weltlichen Dingen und Vergnügungen wissen sie nichts. Wenn es einem jemenitischen Juden gelingt, nach Aden zu flüchten oder Waisenkinder vor Verschleppung und Abtrünnigkeit zu bewahren und die Behörde davon erfährt, so wird das Vermögen des Betreffenden konfisziert. Vor zwei Jahren erließ der Iman ein Verbot der Auswanderung für Juden. Trotzdem ziehen die Juden es vor, auszuwandern und lieber ihr Vermögen zu verlieren. Die Entlohnungsgelder für die Soldaten, die die Flüchtlinge zurüokbringen, müssen von den jeweils Betroffenen bezahlt werden. Den Anlaß zur Verhinderung jüdischer Abwanderung nach Erez Jisrael gab der Besuch des palästine nsischen Mufti in Jemen zur Zeit, als er dorthin kam, um zwischen dom Imam und Ibn Saud zu vermitteln, als zwischen den beiden arabischen Königen vor ungefähr zwei Jahren ein Krieg ausbrach. Zahlreiche jemenitische Juden werden von den Behörden gezwungen, täglich schwere körperliche Arbeit zu leisten tmd die Gefängnisse sind immer von Juden überfüllt, die ohne das geringste Verschulden willkürlich mit Arrest bestraft werden. Dio Juden müssen Aborte und Straßen säubern, und es wird hiebei kein Unterschied gemacht zwischen Greisen und Kindern. Die Juden müssen Straßenkot und Tierleichen aus dem Bannkreis der Stadt wegschleppen und mit Vorliebe werden die angesehenen jüdischen Kreise verfolgt, besonders „R a b b i n e r“. Fünf Monate verstrichen, bis ich die beschwerliche Reise in dem unwirtlichen Lande vollendet hatte. Oft wurde ich gefangengehalten, da Araber gegen mich die Anzeige erstattet hatten, ich sei nach Jemen gekommen, um eine großzügige Auswanderung der Juden nach Erez Jisrael in die Wege zu leiten und dio arabischen Richter hatten nichts Eiligeres zu tun, als auch mich auf Grund dieser Anzeigen von einem Male zum anderen mit zwei bi3 drei Tagen Arrest zu bestrafen und außerdem wurde ich gezwungen, für die Arresttage Geldstrafen zu zahlen und den Lohn der Gefangenenaufseher aus Eigenem zu bestreiten. Die erste Frage, die ich mit den Vorstehern der jemenitischen Gemeinden lind ihren Rabbinern beriet, war die Schaffung eines Hilfskomitees für die jemenitische Auswanderung in Aden. Ich erhielt hiezu von allen jemenitischen Gemeinden Vollmachten. Als ich kn August 1933 nach Aden zurückkehrte, wurde ich ersucht, in die Provinz Dahle zu reisen, die 90 Meilen von Aden entfernt ist. Diese Provinz befindet eich seit 1927 unter britischer Mandatsgewalt. Die britischen Behörden haben dort als Regenten den Emir Nasser eingesetzt. Emir Nasser hat seit dem Tage, an dem er die Regierung übernahm, die jüdischen Untertanen unbarmherzig unterdrückt und beraubt, ohne daß bisher dagegen Protest erhoben wurde. Die Juden in Dahle schweben täglich in Lebensgefahr und kennen keine einzige Stunde der Ruhe und des Friedens. Sie werden vom Emir gezwungen, Holz zu fällen, Wasser zu schöpfen, die Mühlen zu treiben, die Höfe vom Unrat zu säubern und die Ställe vom Viehdünger zu reinigen. Zum Häusertünchen werden Juden gezwungen, doch werden ihnen keine Leitern zum Hinauf steigen zur Verfügung gestellt und sie müssen die Arbeit verrichten, indem einer auf die Schultern des anderen klettert, bis sie das erforderliche Stockwerk erreichen, sozusagen auf lebendigen Leitern. Diese Arbeit geschieht unentgeltlich und nach getaner Arbeit müssen sie mit Weib und Kindern hungern. Das Heiraten wird ihnen erschwert dadurch, daß keine Hochzeit stattfinden darf, bis nicht der Bräutigam ein Lösegeld erlegt hat. Ebenso ist die Bestattung von Toten erschwert, bis nicht ein gewisser Betrag bezahlt wurde, der gewöhnlich für die bettelarmen Angehörigen unerschwinglich ist. So muß der Tote längere Zleit unbestattet liegen bleiben, bis die Familie das Geld dem Emir ausgefolgt hat. * Nach zwei Tagereisen kam ich nach Aden zurück. Damals war bereits die Zahl der jemenitischen Juden, die auf eine Möglichkeit nach Palästina auszuwandern warteten, auf zirka 6000 gestiegen. Herzerschütternde Szenen haben sich täglich in der Nähe der Häuser der bemittelten jemenitischen Juden in Aden abgespielt. Auf der Straße lagerten ausgehungerte Familien, halbnackte Gestalten mit kranken kleinen Kindern und niemand zeigte Interesse, niemand kümmerte sich um ihr Schicksal. In Aden gibt es keine Asyl e, außer zwei Räumen, die der verstorbene Wohltäter Benin Menachem Mosche gestiftet hat, so daß die Mehrzahl der darbenden Familien, Greise und Säuglinge, im Straßenstaub und auf den Stiegen der Häuser schliefen. Kam jemand von den Insassen dos Hauses spät abends nach Hause, so stolperte er über ganze Reihen von Männern, Frauen und Kindern, die in allen Winkeln halbnackt herumlagen. Zu Beginn 1934 gelang es mir, nach unsäglicher Mühe und vielen Schwierigkeiten, das erwähnte Hilfskomitee in Aden zu gründen. Die erste Aufgabe, die dringende Erledigung forderte und die wir auch durchführten, war die Vergrößerung der Anzahl der Zertifikate, und dies bewerkstelligten wir durch Aufrufe und Zeitungsartikel. Nach einem schweren Kampfe wurden dem Palästinaamt in Aden von der Schedule April bis Oktober vorigen Jahres 400 Zertifikate zugewiesen. Dieser Fortschritt ist nur der aufopferungsvollen Arbeit des Adener Hilfskomitees zu verdanken. Seitdem dieses Komitee besteht, wurden bereits mehr als 4000 Menschen nach Palästina gebracht. Einer großen Zahl von Auswanderern, die in Aden sieben Jahre der Erledigung entgegensahen und um welche sich niemand kümmerte, verhalf das Komitee zur Übersiedlung nach Erez Jisrael. Das jemenitische Judenproblem ist nieht nur ein wichtiges kolonisatorisches Problem, sondern der letzte Versuch, einen Teil der Judenschaft inquisitorischen Händen zu entreißen. * Mein Programm lautet: Schaffung eines Hilfsfonds zur Begründung einer Kreditkassa für Jemenitensiedlung in Erez Jisrael im Laufe dieses Jahres. Aus diesem Gelde sollen zunächst die trotz des Auswanderungsverbotes aus Jemen nach Aden gelangten 400 Flüchtling sfamilien nach Erez Jisrael übersiedelt werden. Di« Kreditkassa wird unter Wahrung gewisser gesetzlich vorgeschriebener Bürgschaftsbestimmungen in allen berücksichtigungswürdigen Fällen rückzahlbare Darlehen geben. Vorläufig soll das Adener Komitee die gesammelten Gelder verwalten, doch werden wir in kürzester Zeit ein Zentralkomitee in Erez Jisrael gründen. Ich bin überzeugt, daß die Judenheit der ganzen Welt ihre Pflichtquote stellen und dadurch in großherziger Art ihre einmalige Verpflichtung dem jemenitischen Judentum gegenüber erfüllen wird. Der Hilfsfonds wird die Lösung deT jemenitischen Judenfrage in der Übersiedlung nach Erez Jisrael verwirklichen. Mögen doch alle Juden ihr Bestes für diese Rettungsaktion leisten, damit nieht unsere Brüder vor unseren Augen zugrundegehen, ohne daß der Versuch gemacht wurde, sie zu retten. * In Wien hat sich unter der Patronanz der Türkisch-Israelitisohen Gemeinde und namhafter Wiener jüdischer Persönlichkeiten ein österreichisches Hilfskomitee für die jemenitischen Juden gebildet. Wer in der Lage ist zu helfen, möge seine Spende rasch an die Türkisch-Israelitische Gemeinde, Wien, II., Zirkusgasse 22, oder an die Administration der „Stimme“ senden. Rettet die jemenitischer Judenl Henkergesetz gegen die „Illegalen" Jerusalem, 10. Jänner. (Z. T. A.) Die soeben in Geltung getretene neue Immigration O r d i n a n e e sieht vor, daß die Entscheidung darüber, ob jemand für die Zulassung nach Palästina, ungeeignet ist, statt wie bisher d e m H i g h Co m in i ss i o n e r, nunmehr dem Direktor des Einwand er ungsdepart e in e n ts überlassen sein soll. Ein Verzeichnis aller Personen, die nach Palästina kommen, mit Ausnahme der Besatzung von Schiffen und Aeroplanen oder sonstigen Verkehrsmitteln, ist dem Einwanderungsdepartement vorzulegen. Der Iiigh Commissioncr kanu im Einvernehmen mit seinem Beirat Einwauderungsgobühren festsetzen. Das neue Gesetz bestimmt, daß A u sländern, die unter der Beschuldigung, illegal nach Palästina eingewandert zu sein oder die ihnen durch Touristen- oder Transitvisa gesetzte Frist überschritten zu haben, gerichtlich verfolgt werden, die Last des Beweises ihres rechtmäßigen Aufenthaltes zufällt. In einer weiteren Bestimmung heißt es: „Jedermann, der einer Person bei irgend einer Übertretung dieses Gesetzes oder einer auf ihm beruhenden Verordnung oder Regelung hilft oder Vorschub leistet, oder der eine Person beherbergt, von der er weiß, daß sie gegen das Gesetz gehandelt hat, oder von der mit gutem Grund annehmen kann, daß dies der Fall ist, verfällt einer Geldstrafe bis zu 200 Pfund oder einer Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr, oder beidem. Jedermann, der mehr als einer Person hilft, Vorschub leistet oder beherbergt, macht sich der Übertretung in bezug auf jede einzelne Person schuldig, der er hilft, Vorschub leistet oder die er beherbergt.“ Schiffe und Boote bis zu 250 Tonnen werden von der Palästina-Regierung b eschlagnahmt, wenn sie a) von dem Eigentümer, Agenten oder Führer wissentlich benutzt werden, um Personen bei der Übertretung dieses Gesetzes oder darauf bezüglichen Verordnungen und Vorschriften Hilfe oder Vorschub zu leisten oder Personen aufzunehmen, die das Gesetz verletzt haben; b) bis zu einer Entfernung von drei Seemeilen von der Küste ankern und nach Aufforderung durch den Direktor des Einwanderungsdepartements nicht weiterfahren. Ebenso verfallen der Beschlagnahme unter denselben Voraussetzungen alle sonstigen Verkehrsmittel, deren Wert 1000 Pfund nicht übersteigt. Eigentümer von Schiffen über 250 Tonnen und von den sonstigen Verkehrsmitteln, die einen Wert von über 1000 Pfund repräsentieren, haben bei Verletzung der obigen Bestimmungen Geldstrafen bis zu 1000 Pfund zu bezahlen; bis zur Hinterlegung der Strafgebühr oder einer Sicherstellung für ihre Zahlung,, wird das betreffende Schiff oder Verkehrsmittel als Pfand zurückbehalten. Wer sich einer Verletzung anderer Bestimmungen des Gesetzes als der oben angeführten schuldig macht, wird mit einer Geldstrafe bis zu 100 Pfund oder Gefängnis bis zu sechs Monaten oder beidem bestraft. Die Strafbarkeit einer Tat auf Grund dieses Gesetzes schließt ihre Bestrafung auf Grund von Bestimmungen des Strafgesetzes oder sonstiger Gesetze und Verordnungen nicht aus; es soll jedoch niemand für dasselbe Vergehen doppelt bestraft werden. &e#i£e an tnoJigett — pausier.n s&iitfi. vo\ ALLGEMEINE VERSICHERUNGSA.-G. PENSIONS-VEREIN ft »(IBN, I., SCHELLINGGA S 'S 'Cii'f * t b«l ■•ruriunfahlqfrttl IMVAltDIYKTf.RINTBN t. fOr «In lorglou« Altar Ainus* «in rtii S. Im Ablcbtnifall* HINTBR8MI0BNBH.BBNTBN Kulburepochen wendet sich nunmehr der Denker und Geschichtsphilosoph Wachstein m seinen „Diskussionsschriften über die Judenfrage“ (1932, 1933) den aktuellsten jüdischen Gegenwartsfragen zu. Hier betreibt er eine in ihrer gediegenen erkenntniiskritischen Fundierung jeden Gebildeten ansprechende Apologetik, die frei von jeder Einseitigkeit lediglich der notwendigen Orientierung und der ernsten Wahrheitsfindung dienen will. Gewiß wären diese Diskussionssohriften geeignet gewesen, wirksamen Segen zu stiften, wenn ihnen jener Raum in der jüdischen und niehtjüdisohen Geisteshailtung zugewiesen worden wäre, den sie nach ihrem inneren Wert beanspruchen können. Als philosophische Arbeiten, die das für den Historiker Wachstem bezeichnende Charakteristikum an sich tragen, durch das primäre Streben nach einem unvoreingenommenen gerechten' Urteil zu tiefstem Verstehen vorzudringen, sind die zwei Spinoza-Auf Sätze (1927 und 1932) und die Abhandlung über Mose« Mendelssohn (1929) besonder« bemerkenswert. In den ersteren gibt Wachstein eine Analyse der Persönlichkeit Spinozas, da sein Leben Bekenntnis war, und arbeitet mit wenigen, aber markanten Strichen heraus, wie in Spinoza das urjüdisohe Ringen um dio Oottesidee in einer ungeahnten Gestalt wieder aufilebtj wie Überhaupt seine Philosophie. in ihrer Grundkonzeption im Religiösen wurzelt. Waohstein untersucht sodann das subjektive Verhältnis des spätgeborenen abgefallenen Sohnes des Judentums zu dessen religiösen Schöpfungen und stellt den Urteilen M. Joels und Hermann Cohens seine tiefer motivierte Antikritik gegenüber. Er zeigt die Linie auf, die vom Monotheismus, dem Erbe des jüdischen Stammes, zu dem von Spinoza fundierten Monismus führt und stellt fest, daß sich in Spinoza das Denken aller seiner jüdischen Vorgänger konzentriete und dabei doch ein originelles Gebilde hesrauskam. In der kleinen Publikation, mit welcher Wachstem den 200. Geburtstag Mendelssohns feierte, stellt er diesen ersten und einzigen Philosophen der jüdischen Gläubigkeit als einen Mann von eigenem und konsequenten Denken dar, den nur die Oberflächlichkeit als einen Eklektiker abtut. Seine Ablehnung des Dogmas ist ebensowohl ans seinem Rationalismus zu verstehen, wie anderseits aus der Mendoissohnsohen Auffassung von dem Rechte jedermanns auf eine freie Überzeugung. Waohstein bebt zum Unterschied von anderen hervor, daß Mendelssohn die Besserstellung seiner Glaubonsbrüder auf Grund von Moral und Recht forderte, ohne von ihnen in irgend einer Weise das Aufgeben ihrer Art als Gegenleistung zu verlangen. (Fortsetzung folgt.}