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Die Stimme · 1935-10-11 · Heft 489 (11.10.1935) · page 9

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Journal
Die Stimme
Volume
9 (1935-1936)
Issue
Heft 489 (11.10.1935)
Date
1935-10-11
Page
– (sequence 9)
Language
German
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Nr. 490 — 15. Oktober 1935 Oll IfIMMI Seite 3 Die Juden in Jemen Einer Artikelreihe des „Corriore della Sera“ über Arabien entnehmen wir die folgende Schilderung aus Jemen: Nach wie vor bringen die Sklavenschiffe aus Abessinien an die jemenitische Küste ihre schwarze Menschenfracht; trotz eifrigster Überwachung des Koten Meeres durch internationale Polizei boote ist es bisher unmöglich gewesen, den Sklavenhändlern das Handwerk zu legen da sie eben nur während der Überfahrt selbst, nicht aber in den Auslauf- und An kunftshäfen in Gefahr sind. Allerdings geht es den Sklaven in Jemen manchmal besser als vielen freien, aber bettelarmen arabi eclien Untertanen. Die Araber sehen es nämlich gerne, wenn die Sklaven gewisse Berufe, die ihnen selbst unangenehm sind, ausüben; hiezu wird ihnen alle mögliche Freiheit erteilt. Es han delt sich um die Gewerbe der Fleisch- und Wurstmacher, der Barbiere, Badediener und Lastenträger, Hafenarbeiter. Die soziale Stellung dieser Menschen ist allerdings tiefer als die der freien Araber, immerhin werden sie aber als vollwertige Mohamme da »er betrachtet und besitzen das Recht Grundeigentum zu besitzen, In Jemen lebt auch eine große An zahl Juden, deren Los bedeu tend schlechter ist als das de Araber oder auch deren Skia v e n. Bezeichnend ist, daß es laut Gesetz Pflicht der Juden ist, die Straßen der Städte, insbesondere der Hauptstadt Sanaa vorn Aas gefallener Tiere freizu halten, ein Geschäft, zu dem sich ein freier Araber nie erniedrigen würde. Die Juden müssen außerdem in Ghettos wohnen, die weit von den Ansiedlungen der Araber ent fernt sind. Meistens liegen diese Ghettos so daß sie von den Arabern im allgemeinen nicht eingesehen sind: in Taiz zum Bei spiel liegt das Ghetto hinter einem Hügel, in Maaber ist es ein mauerumgebenes Dorf ein paar Kilometer von der arabischen Stadt entfernt. Nur das Ghetto der Haupt stadt ist seit seiner Gründung infolge Aus dehniing der Stadt in nähere Verbindung mit der Araberstadt gekommen. An a r a bischen Festtagen dürfen die Juden ihre Ghettos nicht verlassen, ebensowenig wie sie dies am Sabbath tun dürfen. Es besteht ferner die Verpflichtung, daß die Juden sich den Schädel scheren und Schläfchenlöckchen tragen müs sen. Turbane sind ihnen strengstens ver boten, sie haben das schwarze Käppchen zu tragen; leinerner oder wollener Kaftan ist obligatorisch. Waffen zu besitzen oder gar sie zu tragen ist ihnen verboten; eine Wehrpflicht besteht für sie nicht, dafür haben siie eine Sondersteuer zu ent richten. Das Reiten ist ihnen nur auf Eseln, nicht aber auf Pferden, dem Stolz des Arabers, gestattet; und selbst auf i-hren Eseln dürfen sie nicht rittlings sitzen, sondern müsen ihre Beine auf einer Seite des Tieres herabhängen lassen. Im heutigen Jemen ist den Juden zwar gestattet, ein Haus zu besitzen, doch muß dieses einen bescheidenen Eindruck machen und darf nicht mehr als zwei Stockwerke haben. Es gibt ferner im Jemen ein altes Gesetz, wonach ein Jude, der das Land verläßt, seines Eigentums verlustig wird und dieses in den Besitz des arabischen Herrschers übergeht. Obwohl dieses Gesetz nicht mehr in seiner vollen Strenge gehandhabt wird, bildet es dooh einen bedeutenden Grund, daß die jüdische Auswanderung aus dem Jemen nach Palästina im letzten Jahrzehnt in bescheidenen Formen verblieben ist. Da viele unter den jemenitischen Juden trotz der Ausnahmsgesetze recht wohlhabende Leute sind, hat der Herrscher ein Interesse daran, daß sie im Lande bleiben. Er hat daher in der letzten Zeit einige Verordnungen erlassen, die die Verachtung und den Haß, den die Araber gegen ihre jüdischen Mitbürger offen zur Schau tragen, in gewissen, allerdings weit genug gezogenen Grenzen halten sollen. Mandat und Mehrheit Autointoxikationen. Professoren für Verdauungskrankhatoen erklären, daß sich das natürliche „Franz-Josefa-Bitterwasser bei Erscheinungen, die von Selbstvergiftung des Magendarmkanals ausgehen, als ein ausgezeichnetes Reinigungsmittel bewährt« s London, 10. Oktober. Der Professor an der Hebräischen Universität Jerusalem und frühere Generalstaatsanwalt von Palästina Norman B e n t w 1 c h antwortet in der „Times“ auf die Einwände, die gegen seinen Vorschlag, den Legislative Council in Palästina auf der labilen Parität zwischen Juden und Arabern aufzubauen, erhoben worden sind. Er wendet sich insbesondere gegen die Behauptung, daß er die Bestimmung des Mandats, daß nichts getan werden solle, was die 'bürgerlichen und religiösen Rechte der bestehenden nichtjüdisohen Gemeinschaften Palästinas beeinträchtigen könnte, übersehen habe. Diese Bestimmung, schreibt Bentwich, ist im Mandat niedergelegt. Dies berührt aber nicht unmittelbar die Frage des Legislative Council. Das Mandat enthält in präziserer und erweiterter Form die Grundsätze des Völkerbundpaktes über die Mandate und der Balfour-Deklaration; die Artikel des Mandates, nicht aber der Pakt oder die Deklaration sind bestimmend für die Grundlage ler Verfassung. Hinge die Frage von der Balfour-Deklaration ab, so bestände keine Verpflichtung^ eine auf Volksvertretung beruhende Regierung einzuführen, und es wäre eine Entstellung des wahren Sinnes der Deklaration, wollte man die Bestimmung so darstellen, als ob sie eine primäro Pflicht auferlegte, die Forderung der Araber nach sofortiger Selbstverwaltung und einem Majoritätsregime zu erfüllen. Ich beabsichtige nicht, erklärt Bentwich weiter, mich in eine Diskussion über die Zdiele des Mandates einzulassen; ich möchte nur anführen,, was Lord C e c i 1 of Chelwood, einer der Schöpfer des Mandatssystems, im Jahre 1930 über den wesentlichen Charakter des Palästina-Mandats schrieb, nämlich: „Man kann das Mandat ohne unangebrachte Metapher als Treuhänderschaft für die Errichtung des Jüdischen Nationalheims bezeichnen. Die Rechte der Araber werden wirksam durch einen Absatz geschützt, der betont, daß sie der allmählichen Erfüllung des Hauptzwecks des Mandates untergeordnet, aber in keiner Weise entgegengesetzt sind.“ INDUSTRI PORZELLANGASSE 39 NEUERÖFFNET! Das Märchen vom jüdischen Richter Brodsky „Die Beleidigung Flagge — die durch der amerikanischen solche in loyalster wurde —, ist eine der deutschen eine Erklärung Regierung als Weise behoben Illustration der Einstellung des Judentums selbst io beamteter Eigenschaft Deutschland gegenüber und eine wirkungsvolle Bestätigung für die Richtigkeit unserer nationalsozialistischen Gesetzgebung, die von vorneherein abzielt, ähnliche Vorfälle in unserer deutschen Verwaltung und Rechtsprechung vorbeugend zu unterbinden und auf keinen Fall aufkommen zu lassen.“ Hitler auf dem Nürnberger Reichstag, 15. September 1935. Die Erzählung ist unwahr. Das Staatsdepartement hat sich nicht, wie das Deutsche Nachriohtenbureau zu melden wußte, wegen der Rede des Richters Brodsky entschuldigt, sondern es hat mitgeteilt: Die von Deutschland inkriminierten Äußerungen sind nicht die Meinung des Richters, sondern seine Darstellung des Standpunkts der Angeklagten. Die amerikanische Regierung kann deshalb nichts weiter veranlassen. Sie stellt aber fest, daß Brodsky kein Jude ist, sondern der Abkömmling einer vor drei Generationen eingewanderten katholischen Familie aus Irland. Sie stellt es der deutschen Regierung anheim, diese Richtigstellung in der angemessenen Form der Öffentlichkeit zur Kenntnis zu bringen. Das war den deutschen Amtsstellen schon am 10. September bekannt. Sie haben ihrer Öffentlichkeit zunächst überhaupt nichts mitgeteilt. Dann hat Hitler seine Judenesotze just auf dieser Falschmeldung berftndet, obzwar er den wahren Sachverhalt bereits kannte. Und die Richtigstellung ist anfangs Oktober in der Art erfolgt, daß der Reichssender nach einer Turnübung um Uhr früh bekanntgab, daß der Richter Brodsky ein Arier sei. Kein Wort weiter und selbstverständlich auch kein Hinweis darauf, daß die aus seiner angeblich jüdischen Herkunft abgeleitete Begründung der Judengesetze nicht mehr haltbar ist. Es wurde auch nicht zurückgenommen, daß der Reichsminister Frank, unmittelbar nachdem man sich den wahrscheinlich in Berlin erzeugten Text des Urteils — in Berlin trifft man solche Stilisierungen sehr gut — hatte zutelegraphieren lassen, den Richter einen dem Ghetto entlaufenen Judenjungen genannt hatte, der den Nationalsozialismus nicht beleidigen könne. Es ist unangebracht, von der Führung des Dritten Reiches Loyalität zu verlangen oder zu erwarten. Aber etwas Vorsicht müßte sie doch beobachten. Diese Regierenden glauben, daß sie unbeobachtet bleiben. ' Aber in den Vereinigten Staaten hält man noch auf Sauberkeit und so hat der Präsident Roosevelt am 3. Oktober bei einer Ausstellung in Kali fornien in seiner Eröffnungsansprache die sonst nicht aktuelle Erklärung abgegeben: „Das Verständnis für Niohteinmengung kann uns nicht verhindern, eine tiefe Beunruhigung zu verspüren, wenn wir sehen, daß die Grundsätze der religiösen Freiheit und der Gleichheit vor dem Gesetz verletzt werde n.“ In Deutschland hat man über diese Rede hinweggehört. Dort arbeitet man weiter an der Herbeiführung eines erträglichen Verhältnisses zu den Juden. Das geschieht in der Art, daß nun auch das den jüdischen Frontkämpfern gegebene Wort, sie in ihrer Existenz nicht zu schädigen, gebrochen worden ist. Die Treue ist ein leerer Wahn geworden. Daß kann nicht Wunder nehmen in einem System, das einen Bischof wegen Devisenvergehens verhaftet und unter Anklage stellt. Der Schatten des 25. Juli Der internationale Konflikt um Abessi nien und die Sanktionen verhindern es, daß sich die volle Aufmerksamkeit den jüdi eohen Sklaven des Dritten Reiches zuwendet. Aber es konnte nicht verhindert werden, daß Österreich an die besonderen Eigenschaften des Nationalsozialismus erinnerte. Der österreichische Gesandte Pflüg! hat in der Völkerbundversammlung die Dankesschuld erwähnt, die Österreich an Italien bindet. „Österreich wird nie ver gessen, daß ee in einem kritischen Zeitpunkt seiner Geschichte Italien war, das, beseelt vom echten Völkerbundgeist, durch sein Eintreten wirksam dazu beigetragen hat, die Integrität uud.Unabhängigkeit eines andern Mitgliedstaates des Völkerbundes zu wahren. Zwischen Österreich und Italien bestehen enge Freundschaftsbande. Österreich wird eine Freundschaft, die bestimmt ist, in die ferne Zukunft zu dauern, nicht preisgeben. Diese Freundschaft wird noch verstärkt durch eine Dankesschuld, die zwar im Völkerpakt nicht vorgesehen ist, jedoch auch verpflichtet.“ Der Schatten des 25. Juli steigt herauf, jenes Tages, an dem der österreichische Bundeskanzler Dollfuß ermordet worden ist, nachdem zwei Tage vorher schon in Deutschland Bilder vom „Aufstand in Österreich“ an Zeitungen verschickt worden waren. Die Schuld Deutschlands ist aus den Kollerschlager Dokumenten erwiesen worden, und alle geflüchteten Mörder und Mordanstifter haben in Deutschland ein geruhsames Asyl gefunden. So ist Deutschland gegen den kleineres Bruder yorge- $ CHULBUCHER für Volks-, Haupt- und Mittelschulen, neu und antiquarisch in den vorgeschriebenen Auflagen in der Buchhandlung M. Rath / Wien, II., Taborsfrafle 20 A. Telephon R 45-305 Ankauf und Umtausch antiquarischer Bücher zu hüchslen Preisen gangen, obzwar es nach Italien die Versicherung gegeben hatte, sich in die inneren Verhältnisse Österreichs nicht einmengen zu wollen. Nach dieser Erklärung und nach dem 25. Juli stieg die Rundfunkpropaganda bis zur Aufreizung an. Wenn dann später ein wenig Ruhe eingetreten ist, so ist dies kaum dem guten Willen Deutschlands zuzuschreiben, sondern der Aufmerksamkeit Italiens, den Abmachungen zwischen den Generalstäben Italiens und Frankreich« und nicht zuletzt den inneren Krisen Deutschlands. Auch die militärische Einschätzung der Armeen Hitlers hat sich in dem gleichen Maße gesenkt, als die anderen Mächte, durch Deutschland getrieben, ihre Rüstungen gesteigert haben. Es fällt trotzdem niemandem bei, die Friedensreden ernst zu nehmen, die innerhalb eine« klirrenden Massenaufgebotes von Bewaffneten gehalten werden. Selbst England hat am Tage nach dem Abschluß des Flottenpaktes, der im Augenblick der Unterzeichnung nicht mehr wahr war, die Verstärkung seiner Land- und Seemacht beschlossen. Man schätzt eben auf der ganzen Welt Deutschlands Wort nach Gebühr ein, und eines der Motive hiefür ist das Benehmen in der Judenfrage. Auf diesem Gebiete .hat sich die Nibelungentreue in vollstem Ausmaß entwickelt. Sie benützt denn auch schon den Kriegslärm, um ihre Zusagen an die Völkerbundkommission in betreff der Saarjuden zu brechen. Minister Frick hat am Sonntag in Saarbrücken die Ausdehnung der deutschen Judengesetzgebung auf das Saargebiet angekündigt, um ,,Einzelaktio-. nen zu verhindern“. International ist abgemacht worden, daß bis Februar 1936 nichts geschehen darf. Seihst diese armselige Schutzfrist dauert den Herren des Dritten Reiches schon zu lange und wir werden bald hören, befreit große Punkt von den Enteignungsmaßnabmen Dieweil die a-bessinischen Sklaven werden, wird in Deutschland der Pogrom fortgesetzt, der einzige des nationalsozialistischen Programmes, der ausgeführt werden kann. ■ Während der Weinlese bringen wir täglich frisch — aus dem Weingarten Traubensaft für Kurzwecke. — Die Herbstkur mit naturfrisebem Traubensaft ist durch niohts zu ersetzen. — Sie wirkt verjüngend auf den ganzen Organismus — besorgt eine vollkommene innere Reinigung — nnd beseitigt ao — die Grundursachen von Krankheiten und vorzeitigen Alterns.— Von der einfachsten Verdauungsstörung bis zu den hartnäckigsten Leiden — vollftthrt diese einzigartige Heil- und Erneuerungskur ständig Wunder. Prospekte über Trauben-Trinkkur mit Anleitung liegen in allen Betrieben auf. ZEILINGE Landstraßer Hauptstraße 17 Wallenstoinstraße 46 Jobnstraße 39 Mariahiliorgilrtel 27 Winckelmannstraßo 23 Bestellbüro Telepb. K 35-0-10. Der Piseker Hilsner-Richter gestorben In Pisek ist dieser Tage Kreisgerichtspräsident i. R. Dr. Winter im 81. Lebensjahre gestorben. Dr. Winter war seinerzeit der Vorsitzende des Schwurgerichtes, das den zweiten Hilsner-Prozeß durchführte. Es ist erinnerlich, daß damals Hilsner nicht nur wegen des angeblichen Mordes an der Anna Hruza, sondern auch wegen eines Mordes an einer gewissen Marie Klitma zum Tode verurteilt wurde. Diese Klima war verschwunden, doch konnte ihr Tod nicht bewiesen werden. Es waren im Po Inner Herrschaftswald Meuschenknochen gefunden worden, die nicht agnosziert werden konnten. Trotzdem wurde Hilsner, nach einer leidenschaftlichen Blutrede des Vertreters der Familie der Hruza, Dr. B a x a (heute Bürgermeister von Prag), verurteilt. Nach dem Verdikt rief Präsident Doktor Winter dem Vorsitzenden der Kultusgemeinde Pisek, Herrn Spitz, zu: „Da ist eia Unschuldiger verurteilt worden!4

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