Die Stimme
- Journal
- Die Stimme
- Volume
- 8 (1934-1935)
- Issue
- Heft 484 (17.9.1935)
- Date
- 1935-09-17
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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V. b. b Preis dieser Nummer 20 g 4' JÜDISCHE ZEITUNG SONDERFAHRT NACH PALÄSTINA UND ÄGYPTEN mit dem Luxusexpreßdamp'er „CONTE GRANDE" ab Triest 30. September an Haifa 3. Oktober an Alexandrien 4. Oktober AuskQn f t e s Generalagentur, Wien, I., KSrntncrring 6 Telephon “LLOYD TRTESTINO FLOTTE RIUNITE LLOYD TRIESTIHQ-HAftlTTlHA ITALIANA-SITM AR. Nr. 484 | Wien, 17- September 1935 [ | (19- Elwl S695) | 8. Jahrgang Hitlers Judengesetie vom Reichstag beschlossen Entziehung der politischen Rechte Der Deutsche Reichstag hat Sonntag abends in Nürnberg auf Antrag Hitlers zwei Judengesetze, und zwar ein Reichsbürgergesetz und ein Gesetz „zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ beschlossen. Das Reichsbürgergesetz bestimmt: 1. Staatsangehöriger ist, der dem Schutzverband des Deutschen Reiches angehört und ihm dafür besonders verpflichtet ist. 2. Die Staatsangehörigkeit wird nach den Vorschriften des Reichs- und Staatsangehörigengesetzes erworben. Reichsbürger ist nur der Staatsangehörige deutschen oder . artverw an d t e n Blut es, . der durch sein Verhalten beweist, daß er gewillt und, geeignet ist, in Treue dein deutschen Volk und Reich zu dienen. Das Reichsbürgerrecht wird durch Verleihung des Reichsbürgerbriefes erworben. Der Reichsbürger ist alleiniger Träger der politischen Rechte nach Maßgabe der Gesetze. Der Reichsminister des Innern erläßt im Einvernehmen mit dem Stellvertreter des Führers die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften. Das Gesetz tritt aber schon jetzt in Kraft. Das Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der „deutschen Ehre“ hat folgenden Wortlaut: 1. Eheschließungen zwischen Juden und Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes sind verboten. Trotzdem geschlossene Ehen sind nichtig, auch wenn sie zur Umgehung dieses Gesetzes im Ausland gechlossen sind. 2. Die Nichtigkeitsklage kann nur der Staatsanwalt erheben. Außerehelicher Geschlechtsverkehr zwischen Juden und Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes ist v e r b o t e n. 3. Juden dürfen weibliche Staatsangehörige deutsphen oder artverwandten Blutes unter 45 Jahren nicht in ihre Haushaltbeschäftigen. 3. Juden ist das Hissen der Reichs- und Nationalflagge und das» Zeigen der Reichshagge verboten. Dagegen.ist ihnen das Zeigen der jüdischen Flagge gestattet. Die Ausübung dieser Befugnis steht unter staatliche m Schutz. Wer dem Verbot nach Artikel 1, Absatz 1, zuwiderhandelt, wird mit Zuchthaus bestraft. Der Mann, der dem Verbot nach Absatz 3 zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis oder Zuchthaus bestraft. Wer den Bestimmungen des Absatz 4 zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahr und Geldstrafe oder mit einer dieser Strafen bestraft. Das Gesetz tritt sofort in Kraft, mit Ausnahme der Bestimmung über die Hausangestellten, die am 1. Jänner 1936 rechtswirksam wird. Die Deutschen in Litauern und die Juden in Deutschland ‘ Hitler' will ein erträgliches Verhältnis zwischen dem deutschen und dem jüdischen Volk he'rstellen. Zu diesem Zweck entzieht er. mit sofortiger Wirksamkeit den Juden dieReichsbü-rgers cjiaf t und, die pol it i s c h e n R e c.h fc e, verbietet die M i s c h e!h e , und die Beschäftigung arischer. Hausgehilfinnen unter '45 Jahren. Das ist die gese tz 1 ich e Regelung de r . Juclenf rage, die 3 c h.a cih t in Königsberg angekündigt hat, die Lösung. des Rätsels um die so überraschend erfolgte Einberufung des Reichstages. in die, Stadt des Julius Streicher,.Inmitten des Parteitages der Freiheit ist den Juden die. Freiheit genommen worden, sind sie dem deutschen Volk nun auch durch Gesetz als minderwertig und ehrlos vorgestellt worden. Hitler hat. dem Reichstag diese Gesetze mit einer Rede vorgelegt, die die Begründung liefern soll, für die Diffamierung der Juden. Er sagte in Anknüpfung an die bekannten Moskauer Kominternbeschlüsse, daß dje bolschewistische Revolutionshetze fast ausschließlich durch Elemento betrieben wird, die als Träger jüdischer Volks Verhetzung in Erscheinung treten. Eine Illustration dieser Absichten sei das Urteil des New-Yorker Richters B r o d s k y in der „Bremen“- Affäre. Die internationale Unruhe scheine leider — sagte Hitler — auch im Judentum in Deutschland die Auffassung erweckt zu haben, daß nunmehr die Zeit gekommen sei, jüdische Interessen den deutschen e n t g e g e n z us t oll o n. Dies habe sich bei den Demonstrationen gegen einen Film in einem Berliner Kino gezeigt. Das sind die Motive für die zwei Gesetze. Die Juden haben mit <len Beschlüssen des Komintern nichts weiter zu tun, als daß sich unter den Beschließenden, einer Körperschaft von 400 Leuten, sechs Juden befunden haben. Der Richter Brodsky hat nicht als Jude, sondern als Richtor geurteilt, der den Standpunkt der kommunistischen Demonstranten zu umschreiben suchte — nicht sehr glücklich — aber nicht seino persönliche Anschauung aiusgodrückt hat. Nimmt man aber seinen Ausdruck „Piratenflaggo“ als seine eigene Meinung hin, so kann dafür nur er, nicht aber die Judenschaft verantwortlich gemacht werden. Und was dio Berliner Kino-Demonstration anbetrifft, so ist sie nicht von Juden veranstaltet worden, da Juden in Deutschland einen antisemitischen Film nicht besuchen und sich überhaupt von jedem Theater oder Kino fernhalten. Die Demonstrationen sind auf Befehl des P r o p a g a n d a^A mtos von SA-Leuton in Szene gesetzt worden, um dio dann nachfolgenden Exzesse aus der Empörung der Volksseele zu rechitfertigon. Die Berichterstatter der auswärtigen Presse, unter denen sich kein Jude befindet, haben diesen Sachverhalt festgeatolltj usd gjch .eine Verwarnung von Goebbels zugezogen. Für alle Fälle aber ist es u n w a h r, daß das Judentum Deutschlands „jüdische Interessen den Deutschen emtgegenstellen“. Die psychologischen Hemmungen braucht man doch wohl nicht näher zu erörtern, abgesehen davon, daß ein — noch dazu gefälschter — Film kein deutsches und kein jüdisches Interesse darstellt. Es ist die Geschichte vom Wolf und dem Lamm. In der Fabel wird am jächlusso das Lamm gefresson. Hitler bezeichnet sein Gesetz als Ausdruck der Hoffnung, daß es durch eine einmalige säkulare Lösung vielleicht doch dem deutschen Volk möglich sei, in ein erträgliches Verhältnis zu m jüdischen Volk zu koinmon, Sollte sich diese Hoffnung nicht erfüllen und die innerdeutsche und internationale jttdiseho Hetze ihren Fortgang nehmen, werde eine n c u o Prüfung der Lage stattfinden. Wir wollen diesen Satz näher anschauen. Eine innerdeutsche „jüdische Hetze“ ist unmöglich. Wenn die Politik L | Für unsere Leser nur: Neudegger Fahrschulen Wien, VIII., Neudeagerg. 18 Tel. B 46-5-V2 undlnxersdorf (Nleder-Österreich) Prüfungserleipbterunö durch:. f! Laufendes Auto im Lehrsaai!! Deutschlands auf den Widerspruch und die Verurteilung im Ausland stößt, dann wird es dem Goebbels und seiner Gestapo ein leichtes sein, daraus eine „internationale jüdische Hetze“ zu machen und so dio Grundlage für eine neue „P r ü f u n g“ zu schaffen. Was soll sie bezwecken? Hitler sagt es: . . Der Versuch der gesetzgeberischen Regelung eines Problems, das im Falle des abermaligen Scheiterns dann durch Gesetz zur endgültigen R e g e 1 u n g der nationalsozialistischen Partei übertragen worden müßte.“ Deutlicher kann das wohl nicht gesagt worden . . . Das Lamm soll in Deutschland gefressen werden. In der Diplomatenlogo des Reichstages saßen dio nach Nürnberg gekommenen Diplomaten. Es waren nicht viele — die Vertreter der großen Mächte fehlten — aber doch einige, die dio Rede anhörten und dann sahen, wie der Reichstag ohne Debatte, einfach durch einstimmigo Akklamation zwei Gesetze beschloß, die für eine halbe Million Menschen den bürgerlichen T o d bedeuten, zwei Gesetze, die alles, was gegen die Juden seit dom April 1933 geschehen ist, mit der staatlichen gesetzlichen Sanktion ausstatten und für dio Zukunft vielleicht noch Ärgeres ankündigen, wozu noch der Hohn kommt, daß d i e j ii d i s c h e F I a g g e u n t o r d e n S e h u t z d e r H a k e n kr e u z f 1 a g g e gestellt wird.' Das Neueste: Rektor Magnes zurückgetreten Über die in Luzern abgehalteaie Sitzung des Kuratoriums der hebräischen Universität in Jerusalem wird ein Communique ausgegeben, das mitteilt, daß Dr. Magnes, der bisherige Kanzler der Universität, zum Präsidenten und Salman Schocken, zum Vorsitzenden des Exekutivkomitees der Universität gewählt wurden. Vorsitzender des Kuratoriums ist der Präsident der Jewish Agency und der Zionistischen Weltorganisation Dr. Ohadm Weizmann. Die Wahl eines Rektors wird vom Senat der Universität Jerusalem vorgenommen werden. Gründe für den Rücktritt Magnes werden nicht bekanntgegeben. Überschuß der Palöstina-Re* gierung fast sechs Millionen Pfund Jerusalem, 15. September. Amtlich wird mitgeteilt, daß der Verwaltungsüberschuß der Palästina-Regierung Ende Juli 5,727.690 Pfund betrug. Befestigungsarbeiten in Libanon Beirut, 15. September. Auf Anordnung cler französischen Militär-. behörden werden im Libanon sowie an einer Reihe strategisch wichtiger Punkto bei. Beirat und anderen Hafenstädten Bef e s t i g u n g s a r b e i t e n durchgeführt. Auch wird ein Flugplatz für Militärflugzeuge, angelegt. Die Diplomaten sahen dies mit an und mit ihnen konnte die gesamte Öffentlichkeit vermittels des Radio, der Erfindung des Juden Hertz, Rede und Beschlüsse anhören. Den Diplomaten und der Öffentlichkeit wurde also in der Einleitung der Sitzung von Hitler zur Kenntnis gebracht, daß die deutsche Minderheit i n L i ta u c n unterdrückt wird, daß der Völkerbund einschreiten müsse, „ehe auch hier die Ereignisse Formen annchmen, die eines Tages nur von allen Seiten bedauert werden könnten“. Da wird mit dem Zaunpfabl angezeigt, was so im Rummel des Abessinienkonfliktes sich möglicherweise ereignen könnte. Dieser Hinweis aber auf die deutsche. M i ndc rh e i t in Li-taucn u n d d a s nachfolgende Jude n g c s e t x — dieser grelle Widerspruch kann auch den stumpfesten Zuhörern nicht entgangen sein. Irgendwo muß es noch so etwas wie Logik geben. Und wenn bisher die Regierungen die amtlichen deutschen Dementis der Judenverfolgung akzeptiert haben, so ist das von nun ab n i c h t. m e h r m ö g 1 i e h. Es liegen eine Rede des Reichskanzlers und zwei Gesetze vor . . . Hitler hat nach der Reichstagssitzung noch eine Rede über die Gesetze gehalten, die sich nur an die Führer der nationalsozialistischen Partei wenden. Er sagte, daß für die Juden in Deutschland nach diesen Gesetzen M ö gi i c h k o i t c u ihr e *