Die Stimme
- Journal
- Die Stimme
- Volume
- 8 (1934-1935)
- Issue
- Heft 410 (18.12.1934)
- Date
- 1934-12-18
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Frei* dieser Nummer 20 g V. b. b. RedaktionsscMuB Mittwoch und Freltiß 1 Uhr mittags JÜDISCHE ZEITUNG Nr. 4X0 18. Dezember 1934 iWmWj t£W£ 4iiir Die vorzüglichen, großen Luxuischiffe „GERUSAIEMME“ UND „PILSNA“ der direkten Eillinie TRIEST-JAFFA du LLOYD TRIESTINO (Abfahrten jeden Mittwoch um 13 Uhr) führen nur eine erste und eine Touristenklasse Auch in der Touristenklasse höchster Komfort (zwei> und mehrbettigc Kabinen) und täglich vier sehr gute Mahlzeiten Auskünfte: Lloyd Triestino, Wien, I., Kärntnerring 6,Tel.U-47-5r60 (1Z. Tebeth 5695) | 8. Jahrgang Erweiterung der Knesseth Israel. Jerusalem, 14. Dezember. Am 12. Dezember wurde in Jerusalem eine außerordentliche Tagung der Jüdischen Nationalversammlung Palästinas (Assefath Ha- . niwcharim) eröffnet. Der Vorsitzende des Waad Leumi (Nationalrat als exekutives Organ der Assefah), Ben Zwi, gab eine Erklärung ab, in der er ankündigte, daß der Waad Leumi im Begriffe stehe, Verhandlungen mit den im Nationalrat bisher noch nicht vertretenen jüdischen Körperschaften betreffend ihren Anschluß an die öffentlich¬ -rechtlich anerkannte Gesamtorganisation der palästinensischen Judenheit, die Knesseth Israel, aufzunehmen. Der Schatzmeister des Waad Leumi, Elijahu Berligne, beziffert die voraussichtliche Höhe des nächsten Etats mit über 1,130.000 Pfund. Die revisionistischen Mitglieder der Assefah, die sich bekanntlich von der letzten Tagung zurückgezogen hatten, nehmen diesmal an den Beratungen teil. Die neuen Kolonisationspläne der Jewish Agency Jerusalem, 13. Dezember. (2. T. A.) Auf einer Konferenz der Keren Hajessod- Spender in Tel-Aviv, teilte der Schatzmeister der- Palästina-Exekutive der Jewish Agency, Elieser Kaplan, mit, daß die Jewish Agency Pläne für eine neue große Kolonisation Stätigkeit in den nächsten Jahren ausgearbeitet habe und nunmehr an deren Verwirklichung schreite. In die neuen Kolonisationsgebiete ist u. a. auch der Wadi Hawarith eingeschlossen. Die Vorgänge in Kfar Saba Jerusalem, 13. Dezember. (2. T. A.) Der Jaffaer Friedensrichter Commander Bodilly verurteilte 21 jüdische Arbeiter wegen Postenstehens vor Orangenplantagen in Kfar Saba, in denen arabische Arbeiter beschäftigt wurden, zu je acht Pfund Geldstrafe oder sechs Wochen Arrest. England sperrt Cypern für Juden London, 16. Dezember. (2. T. A.) Wie aus Cypern gemeldet wird, wurde dort ein Gesetz erlassen, durch das jeder Erwerb von Grund und Boden in Cypern von einer vorher zu erteilenden Erlaubnis des Gouverneurs abhängig gemacht wird. Die „Morning Post“ gibt der Meinung Ausdruck, daß mit dem neuen Gesetz beabsichtigt eei, die jüdische Einwanderung nach Cypern einzuschränken, obwohl diese Einwanderung die wirtschaftliche Entwicklung der Insel gefördert habe. Unsere nächsten Ausgaben Am 24. Dezember ist Arbeitsruhe in den Druckereien, ebenso am 25. und 26. Dezember. Unsere nächsten Nummern erscheinen daher am Freitag, den 21. und am Nachmittag des Freitags, 28. Dezember. Die am 25. ds. fällige (Dlenstag-)Nummer der „Stimme“ entfällt. Der amerikanisch-jüdisdie Kongreß an die österreichische Regierung Wie bereits berichtet, hat der Amerikanisch-jüdische Kongreß dem österreichischen Gesandten P r o c h n i k eine Denkschrift an die österreichische Bundesregierung übergeben. In diesem Memorandum wird u. a. gesagt: „Man hat uns zu verstehen gegeben, daß nach Ansicht der in Österreich herrschenden Partei die Zahl der Juden in den gelehrten Berufen, in Kunst und Wissenschaft, höher ist, als es ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung Österreichs entspricht, und daß ihre Zahl in diesen Berufen dementsprechend herabgesetzt werden müsse. Wir erlauben uns, mehr noch im Interesse der christlichen als der jüdischen Bürger Österreichs, auf den gefährlichen Trugschluß hinzuweisen, der dieser Ansicht zugrunde liegt. In den aufgeklärten Ländern der Welt stellt der Zugang zu den freien Berufen, zu Kunst und Wissenschaft, allen Menschen ohne Unterschied von Rasse, Glauben oder Geschlecht in'gleicher Weise offen. Wenn in gewissen Berufen, wie etwa im Lehrberuf, die Frauen überwiegen, so nicht deshalb, weil die Frauen die Männer fernhalten, sondern, weil entweder Männer diesen Beruf nicht zu ergreifen wünschen oder sich in seiner Ausübung weniger bewährt haben, als die Frauen. Ebenso. ist es unmöglich, daß die Juden, die überall eine Minderheit bilden, Christen von irgendwelchen Berufen fernhalten könnten, die diese zu ergreifen wünschen. Wenn Juden auf irgend einem Tätigkeitsgebiet das Übergewicht haben, so kann dies nur daher rühren, daß Christen sich diesem Gebiet nicht zuwandten oder daß diejenigen, die es taten, nicht die geschultesten und intelligentesten Christen waren. Denn Leistung auf dem Gebiet von Medizin, Recht, Kunst oder Wissenschaft hängt nicht davon ab, ob eine Person zu dem einen oder dem anderen Glauben gehört, sondern von ihrer Intejligenz. und Ausbildung. Im allgemeinen treffen Patienten die Wahl ihres Arztes nicht auf Grund der Tatsache, daß er Jude oder Nichtjude ist, sondern, weil er bekannt iet durch seine Heilerfolge und die Förderung der medizinischen Kunst und Wissenschaft. Sogar die Kirchenfürsten stehen auf diesem Standpunkt; denn zu allen Zeiten haben sie zu ihrem eigenen Beistand mindestens so oft jüdische wiö christliche Ärzte gerufen. Der Ausschluß von Juden aus Medizin, Jurisprudenz oder irgend einem anderen Arbeitsgebiete auf Grund eines Numerus clausuß kann nur dazu führen, daß dem österreichischen Volk die Dienste der Fähigsten entzogen werden. Diese von uns hier gezogene Folgerung scheint uns Ausdruck eines sozio1ogißchen Gesetzes zu sein, das überall zutrifft, ohne Rücksicht darauf, ob die Regierungsform des betreffenden Landes eine demokratische, kommunistische oder faschistische ist. Es liegt in der Natur der Dinge, daß Kultur, Wohlfahrt und Stärke eines Landes von dem Grade abhängen, in dem die geschulten Fähigkeiten und Kenntnisse jedes seiner Einwohner in den Dienst aller, die durch die Regierung repräsentiert ßind, gestellt werden. Es ist unser aufrichtiger Glaube, daß die Mitglieder der österreichischen Regierung ebenso wie das österreichische Volk schoii aus vaterländischen Gründen nicht eine Politik fortsetzen werden, die weder im Innern zum Gedeihen des Staates noch nach außen zu zufriedenstellenden Beziehungen führen, kann.“ Antisemit! Wir haben wiederholt darauf hingewiesen, daß hinter dem Antisemitismus und der Verherrlichung der deutschen Rasse hauptsächlich die Sucht verborgen ist, jüdische Wirtschaftspositionen zu erobern. Die Ariergesetzgebung in Deutschland verkörpert diesen Gedanken in Reinkultur. Die diesbezüglichen Erfolge des Nationalsozialismus finden auch in Österreich ihren Niederschlag. Vor uns liegt ein „Arischer Zeitweiser mit arischem Geschäftsweiser Wien s“, herausgegeben von dem „A r a g, arischer Propaganda-Verlag“, Red. Ing. Karl Friedl. Dieser Zeitweiser enthält auf Seite 8 folgenden Vermerk: „Folge 1 der periodischen Propaganda-Druckschriften des Arag- Verlages. Erschienen im Sinne des Bundesgesetzes 218 vom 7. April 1922, II, § 6, lit. 1, § 7.“ Der Laie könnte also annehmen, daß dieser „Arische Zeitweiser“ im Sinne eines Bundesgesetzes herausgeigeben wird, während es sich um nichts anderes handelt, als um die Zitierung des Preßg e s e t z e s. Sollte der zitierte Passus den Zweck haben, beim Publikum den Eindruck zu erwecken, als ob die Herausgabe des „Arischen Zeitweiser“ im Sinne irgend eines Gesetzes des Bundesstaates Österreich liegt, dann müßte man diesen Versuch als „nordische List“ bezeichnen. Auf derselben Seite wird die Einschaltung in den „Zeitweiser und Arischer Geschäftsweiser“ angepriesen und beteuert, daß nur die „Arag“ das besorgen könne. Es heißt dann: „Warnung vor falschen Vertretern.“ Es ist nicht anzunehmen, daß Juden Inserate für den „Arischen Zeitweiser“ werben. Es könnte sich also darum und Geschäft handeln, daß arische Agenten durch „n o rd i s e h e L i s t“ das Geschäftsunternehmen „Arag“ zugunsten eines anderen arischen Unternehmens schädigen könnten. Auf Seite 9 wird der „liebe Besitzer dieses Zeitweisers“ beschworen, seine Einkäufe bei den hier genannten bodenständigen Kaufleuten „zu tätigen“. Auf Seite 21 wird er aufgefordert, bei Einkäufen die Zahlungsbestätigungen der „Arag“ einzusenden. Warum sie daran interessiert ist, wird sie schon wissen. Auf Seite 29 wird dem Leser gesagt: „Dein erstes Gebot sei: Einkäufe nur bei Ariern!“; ebenso auf Seite 31: „Arier, kauft nur bei Ariern!“ Wir haben es hier wieder mit einem Fall zu tun, wo der Versuch gemacht wird, Störungen in das Wirtschaftsleben zu tragen. Schließlich bezahlen auch die jüdischen Geschäftsleute ihre Steuern, und es hat daher der Staat die Verpflichtung, sie gegen derartige Angriffe, wie sie hier vorliegen, zu schützen. Wir erwarten, daß die Regierung einschreitet und dieser sonderbaren Art der Kundenwerbung, die nach unserer Ansicht gegen das Gesetz verstößt, ein Ende macht. Der „Arische Z e i t w e i s e r“ ist nicht das einzige Produkt der Tendenz, Methoden dos Dritten Reiches auf österreichischen Boden zu verpflanzen. Jedenfalls bekunden die vielen Hunderte in diesem arischen Zeitweiser aufgenommenen Firmen — die Aufnahme dürfte übrigens nicht gratis erfolgt sein —, daß sie keinen Wert darauf legen, daß Juden ihnen die Waren abnehmen. Was den „Arischen Zeitweiser“ besonders interessant macht, ist die Tatsache, daß in ihm 132 Apotheken aufgezählt sind, die offenbar auf jüdische Kundschaft verzichten,; 12 Patentanwälte, 10 Notare und 166 Zahntechniker. Besonders interessant erscheint uns, daß 66 arische Anwälte, bezirksweise geordnet, aufgezählt sind, und auf Seite 19 ist ein Inserat mit folgendem Wortlaut eingeschaltet: „Arische Rechtsanwälte vertreten deine Angelegenheiten. Ihre Anschriften im Anhänge des Zeitweisers.“ Es handelt sich hier um den „Verband der deutsch-arischen Rechtsanwält e“, deren Vorsitzender Herr Rechtsanwalt Dr. Viktor Tschadesch ist, der. auch einen Propagandaartikel für seinen- Verband im „österreichischen Wirtschaftspionier“, Folge 17, vom 10. Dezember 1934, geschrieben hat. Er propagiert dort einen Wirtschaftsverband der arischen Erwerbstände Österreichs und die Anlage einer Kartei und fügt hinzu: „Dies wird eine außerordentliche Belebung der Tätigkeit in den Betrieben der arischen Unternehmer, der bodenständigen Gewerbetreibenden, Kaufleute und Industrie herbei« führen, an der auch die arischen Rechtsanwälte interessiert sind.“ Und wie sie interessiert sind! Sie sind aber nicht nur an der arischen Klientel, sondern auch an der jüdischen Klientel interessiert, die sie in zahlreichen Fällen vertreten, weil sie‘sich bezüglich des jüdischen Geldes offenbar an das Sprichwort halten „Non o 1 e t“. Dieser Verband der arischen Rechtsanwälte hat auch beim Justizministerium eine „Arische Rechts an waltskamm e r“ beantragt und dabei gleich den Plan entworfen, wie eine Vermögensaufteilung mit der jetzt bestehendem Kämmer durchgeführt werden soll. Es ist uns nicht bekannt, ob und welche Antwort das Justizministerium erteilt hat, und wir können nicht annehmen, daß das