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Die Stimme · 1934-09-28 · Heft 388 (28.9.1934) · page 1

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Journal
Die Stimme
Volume
8 (1934-1935)
Issue
Heft 388 (28.9.1934)
Date
1934-09-28
Page
– (sequence 1)
Language
German
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KnIc dteser Nummer SO g V. b. b. *yjurmmslrumple 'Doppelnummer JÜDISCHE ZEITUNG MH Rücksicht auf Oos Sehemini- Azereth- und Stmchath-Thora-Fest erscheint die nächste Nummer der „Stimme“ Freitag früh* Tausende danken! mikolasch mikolasch diese» Fimma seit den 32 Jahren ihres Bestandes Rat und Hilfe bei Fuß-, Bruch-, und Bauchleiden — sie wird auch y Ihnen helfen! - Aufschlußreicher Katalog kostenlos l |flnndaqen-IHTh o losch I | Wien, Taborstraße 22, Tel RV7-1-85, R 41-0-60 J Redaktion und Admlnlfttrailont Wien, i. KgtntneretraBe 28, Tel. R 27*4-65. Redaktionwohluö Montag und MlttWooh vorm. (19. Tischri 5695) 8. Jahrgang Gegen die Jadenklassen In der am 26. d. abgehaltenen öffentlichen Plenarversammlung des Vorstandes der Wiener Israelitischen Kultusgemeinde wurde die folgende Resolution einstimmig angenommen: Der Vorstand der israelitischen Kultusgemeinde Wien stellt aus dem Berichte des Präsidiums lest, daß die mit Beginn dieses Schuljahres erfolgte Aufteilung der Schüler in Parallel- Klassen nach konfessionellen Gesichtspunkten ohne vorheriges Einver- [ nahmen mit der Vertretung h der israeliti^chen Religions Gesellschaft erfolgt ist. Die getroffenen Maßnahmen, durch welche an den öffentlichen allgemein zugänglichen Schulen jüdische Schüler abgesondert werden, haben hi der Wiener jüdischen Bevölkerung Beunruhigung und Erregung hervorgerufen. Diese ' Verfügungen müssen bei den Kindern llBraelitiscben Religionsbekenntnisses das Gefühl der Zurücksetzung erwecken. Wenn zur Begründung der in Rede stehenden Maßnahmen schulpraktische Erwägungen geltend gemacht werden, sc muß darauf hingewiesen werden, daß die nachteiligen Folgen dieser Maßnahmen sowohl innerhalb der Schule als auch nach außen hin in ihrer Bedeutung die schulpraktischen Gründe bei weitem überwiegen. Der Vorstand der israelitischen Kultusgemeinde Wien hat daher in der öffentlichen Plenarsitzung vom 26. September 1934 den einmütigen Beschluß gefaßt, das Präsidium zu beauftragen, bei allen hi Betracht kommenden Stellen der Unterrichtsverwaltung die gegen die getroffenen Maßnahmen bestehenden schweren Bedenken geltend zu machen und die Aufhebung der erlassenen Anordnungen anzustreben. C.u'tYr nach Amerika und Canada KOSCHERE KÜCHE unter Aufsicht des Beth Din (London) REPRÄSENTANZ« WIEN I., KARNTNERRING 4 Mittwoch abends trat der Vorstand der Wiener Israelitischen Kultusgameiindö zu einer | öffentlichen Plenarversammlung zusammen, in der gegen den kürzlich veröffentlichten Erlaß des Unterrichtsministeriums über die Errichtung von Parallelklassen nach konfessionellen Gesichtspunkten Stellung genommen wurde. Präsident Dr. Friedmann stellte in seinem ausführlich erstatteten Referat vor allem fest, daß die Kultusgemeinde erst am 18. September durch die Veröffentlichung im Verordnuingshlatte des Wiener Stadtschulrates Yot» dem Erlaß upd <Iesaen gleichzeitiger Durchführung in Kenntnis jgesetzt wurde. .Die Kenntnis vom1 Erlaß fiel mit dessen Durchführung zusammen. Gleichzeitig erfuhr man auch, daß analoge Erlässe für die Volks- und Hauptschulen erfolgt seien, dies ebenfalls ohne vorherige Verständigung des Kultus Vorstände s. Wir wissen wohl aus den Mitteilungen, die uns aus Eltern- und Schülerkreisen zugekommen sind, daß die vom Wiener Stadtschulrat getroffene Anordnung offenbar noch weiter geht, als der Erlaß des Ministeriums für Kultus und Unterricht. Aus Elternkreisen laufen Mitteilungen ein, daß in einzelnen Klassen Aus- und Umschulungen jüdischer Kinder auch an Volks- und Hauptschulen erfolgt seien, daß in manchen Schulen die jüdischen Kinder in Klassen zusammengefaßt, in anderen nur die christlichen unterrichtet werden. Dr. Friedmanm erklärt, daß der Vorstand die gesetzliche Basis für diese. Verordnungen nicht kenne, daß diese Verordnungen jedesfails den Bestimmungen der Paragraph« 36 bis 38 der Untenrichteordnuing vom Jahre 1905 widersprechen, die besagt, daß Ausschulung oder Umschulung nur bei Überfüllung von Klassen zu erfolgen habe, die Eltern jedoch das Recht und die Pflicht haben, ihre Schulkinder in den ihnen zugewiesenen Schulsprengel zu schicken. Dr. Friedmann stellt fest, daß vom Unterrichtsministerium bisher keine offi- 11 e Erklärung erfolgt sei. Die Erklärungen in der Tagespreise, die offiziösen Charakter tragen, enthielte leicht zu widerlegende Argumente. Die „schulpraktischen Erwägungen“, von denen hier gesprochen wird, wären von der Kultusgemeinde, wenn ihr diese schulpraktischen Schwierigkeiten zur Kenntnis gebracht worden wären, ohne weiteres beseitigt worden. Nach Erfahrung zeigen sich solche schulteohnische Schwierigkeiten nur in solchen Klassen, die eine geringe jüdische Schüleramzahl aufweisen, wo die Notwendigkeit des sogenannten Sammelunteri c h t s besteht. Es soll dabei darauf verwiesen werden, daß die Zahl der schulpflichtigen Kinder viel geringer und im Abnehmen ist, daß gleichzeitig die Zahl der’den Kindern anderer Konfessionen uns nach! Lehrer eine größere ist, welcher Umstand gleich die Möglichkeit gibt, schul technischen Schwierigkeiten zu begegnen, Die Argumentation der Unterrichtßbekörden stützt sich bekanntlich auch darauf, daß die konfessionellen Parallelklassen b ereite früher einmal bestanden haben. Hiezu erklärte Dr. Friedmann, der seine Ausführungen mit dokumentarischem Material belegte, daß ein diesbezüglicher Erlaß des Bezirksschulrates im Jahre 188 p (5. September) herausgegeben worden sei, doch habe schon damals der Wiener Kultusvorstand dagegen. Stellung genommen. _Der damalige jüdische Vertreter im Bezirksschulrat, Baurat Stiaßny, hatte sein® Stellung zum Protest ndedergelegt. Die Intervention : des Kultusvorstamdes: hatte zur Folge, daß es damals auch, zu einer .Interpellation im Abgeordnetenhaus gekommen ist und 1; der damalige Unterrichtsminister Graf Bylandt-Rheidt erklärte, die Durchführung eines solchen Erlasses sei nicht statthaft. Tatsächlich ist eine generelle Durchführung dieses Erlasses niemals erfolgt, die Kultusgemeinde hat niemals zu einer Durchführung eines solchen Erlasses ihre Zustimmung gegeben und wird es auch heute nicht tun. Dr. Friedmann stellt fest, daß dieser Erlaß des Bezirksschulrates niemals generell zur Anwendung gelangte und daß seine Anwendung in besonderen Fällen im Widerspruch stand mit der deutlich erklärten Meinung des Kultusvorstandes. Wir haben uns niemals mit diesem Zustand zufrieden gegeben und wir machen heute dieselben Bedenken geltend, die seinerzeit geltend gemacht worden sind und die wir in der Lage waren, vor Erlassung der Ministerialverordnung dem damaligen Herrn Bundesminister für Kultus und Unterricht, dem derzeitigen Herrn Bundeskanzler, zu unterbreiten.' Die Vorsprache des Gesamtpräsidiums beim Bundeskanzler Dr. Schuschnigg Das Präsidium der Kultusgemeinde hat am 20. Juli d. J. beim damaligen Unterrichtsminister vorgesprochen. Der Grund der Vorsprache war der, daß uns von vielen Seiten die Mitteilung zugekommen ist, daß angeblich die Absicht bestehe, jene Einführungen zu treffen, die dann tatsächlich durch den 14 Tage später erlassene Verordnung getroffen wurden. Wir haben dem Herrn Minister, wie ich glaube, mit aller Deutlichkeit erklärt, daß wir einer Scheidung der Schulkinder nach konfessionellen Gesichtspunkten nicht zustimmen können, daß wir der Meinung sind, daß eine solche Einführung die nachteiligsten Folgen mit sich bringt im Hinblicke auf die psychische Beeinflussung der Schulkinder, daß diese Anordnung dazu führen würde, Minderwertigkeitsgefühle bei der jüdischen Jugend hervorzurufen und zu verstärken, und daß wir zu einer solchen einverstanden erklären könnten. Daß die Bedenken, welche wir geäußert haben, vollständig gerechtfertigt waren, daß der Eindruck und die Folgen dieser Verw fügung, über deren Absichten wir Mer nicht diskutieren wollen und von welcher ich ohne, weiters annehmen will, daß sie ergnagen ist, ohne daß man von vornherein die Folgen übersah, tatsächlich solche sind, welche wir befürchtet und vorausgesagt haben, ergibt sich meiner Ansicht nach zwingend aus de» Tatsache, daß dieser Erlaß in der prakn tischen Durchführung, wie uns verläßlich gen meldet wurde, über das gesteekte Ziel hinausgeht. Es ist uns bekannt, daß an eirH zelnen Mittelschulen die Absonderung nicht in deT Weise erfolgte, wie es der Erlaß vom sieht, daß vielmehr jüdische und körn fessionelle Schüler in einem Parallelzug, diel katholischen und protestantischen in anderen; Parallelklassen vereinigt wurden. Ich kann mir nicht vorstellen, daß diese sicherlich’ unrichtige Durchführung, des Erlasses auf etwas anderes zurückzuführen ist als auf ein Mißverständnis. Aber dieses Mißverständnis ist kennzeichnend. Es beweist, daß n i e h t nur in unseren Kreisen der Zweck dieses Erlasses anders verstanden wurde, als es der amtlichen Auffassung entspricht, die in den einzelnen Mitteilungen des Untern richtsministers zum Ausdrucke kommt. Dr. Friedmami stellt nochmals fest, daß die Überwindung schul technischer Schwierigkeiten bei rechtzeitiger Verständigung des Vorstandes ohne weiteres möglich gewesen wäre, daß die Überwindung dieser Schwierigkeiten in der Form, wie sie erfolgt, i h. keinem Verhältnis zu den Folgen stehe, die die örtliche Separierung der jüdischen Schüler mit sich bringt. In den Kreißen der jüdischen Bevölkerung ist eine gewisse, aber keine übertriebene Empfindlichkeit t'estizuetellen, auf die unter allen Umständen Rücksicht genommen werden mußte. Die örtliche Distanziezierung könne leicht den Übergang zu einer Diskriminierung völkerungsteiles eines Beläumlichea Absonderung uneeror Jünger zurMgeaottmefl wird, mit sich bringen. In der jüdischen Bevölkerung gibt es nur eine einmütige Ab* e.hnung des vorliegenden Era s ß e s. Dies ist eines der Motive, warum der Kultus Vorstand es notwendig hielt, vor die Öffentlichkeit zu treten, als Repräsentant der jüdischen Eltern, die sich in den letzten Tagen in zahlreichen Deputationen an den Vorstand in der Schulfrage wandten, Dr. Friedmann schließt mit dem Appell an den Vorstand, daß es seine Pflicht sei, das Präsidium zu ermächtigen, dafür einzutreten, daß die Bedenken, welche gegen diesen Erlaß sprechen, neuerlich mit allem Nachdruck den zuständigen Stellen der Unterrichtsverwaltung unterbreitet werden und daß Sie das Präsidium beauftragen, dahin zu streben, daß diese Anordnung, über welche nur eine einhellige Ansicht besteht, nämlich die einmütig Ablehnung, wieder

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