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Die Stimme · 1934-09-21 · Heft 387 (21.9.1934) · page 1

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Journal
Die Stimme
Volume
8 (1934-1935)
Issue
Heft 387 (21.9.1934)
Date
1934-09-21
Page
– (sequence 1)
Language
German
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mit dieser Nummer 20 g V. b. b. Doppelnummer Mit Rücksicht auf das Sukkothfest erscheint die vorliegende Nummer der „Stimme“ als D o p p e 1 n u m m er in verstärktem Umfange. Die nächste Nummer der „Stimme“ erscheint wieder als Doppelnummer am Freitag, den 28. September. %ii-& JÜDISCHE ZEITUNG Die Stimme bringt heute: Litwinow in Genf Der polnische Minderheitenanfrag Um den inneren Frieden Bilder und Berichte über die große jüdische Kriegstotenfeier in Wien In der Sukkoth-Beilage: Dr.Jakob Rosenthal: Eine Reportage über die Triester Palästinafahrer Der Ethrog, eine Skizze von Schalom Alejdiem Die Sport-Stimme bringt interessante Berichte aus der jüdischen Sportwelt u. v. a. m. Nr* ai. September 1934 I Redaktion und Administration; Wien, i. Kärntnerstraße 28. Tel. R 27-4-85. Redaktionsschluß Montag und Mittwoch vorm. | (1». Tischrl 5695) | 8. Jahrgang Eine Erklärung Dr. Schuschniggs über die Lage der Juden in Österreich Bei Drucklegung des Blattes erhalten wir aus Genf die folgende Meldung: Der österreichische Bundeskanzler Dr. Kurt Schuschnigg empfing die Herren Dr. N. Gold mann, Präsident des „C omit£e des Delegations J u i v e s“ und des Exekutivkomitees für den jüdischen Weltkongreß, und Herrn Neville L a s k i, Präsident des „Board o f British J e w s“, zu einer Besprechung über die Lage der Juden in Österreich. Herr Bundeskanzler Dr. Kurt Schuschnigg erklärte folgendes: Auf Ihre Frage, ob es richtig ist, daß in Österreich die Juden Verfolgungen ausgesetzt und in ihrer Betätigung und Berufsausiibung gegenüber Nichtjuden zurückgesetzt seien, kann ich Ihnen versichern, daß österreichBürger zweierlei Grades nicht kennt. Die neue Verfassung hat den selbstverständlichen Grundsatz absoluter Gleichberech t i g u n g übernommen und kennt keinen Unterschied vor dem Gesetz und keine Einschränkung der persönlichen Freiheit, es sei denn, daß solche aus Rücksicht für die Interessen des Staates und zum Schutze des Gemeinwohles gegenüber allen Staatsbürgern ohne jeglichen UnterscHed wirksam sind. Es ist mir nicht unbekannt, daß ilt der letzten Zeit aus dem Ausland offenkundig tendenziös gefärbte Nachrichten lanciert werden, die von einer angeblichen Benachteiligung der Juden in Österreich sprechen. Ich stelle ausdrücklich fest, daß diese Nachrichten in keiner Weise den Tatsachen entsprechen, was allein schon daraus hervorgeht, daß auf .der anderen Seite' ebenso aus durchsichtig tendenziösen Gründen äuch ab und zu von einer angeblichen Bevorzugung in Österreich die Rede ist. Auch letzteres, ist natürlich den Tatsachen nicht entsprechend. Weder Benachteiligung hoch Bevorzugung, sondern gleicheBeurteilungaller nach ihrer inneren und äußeren Einstellung zu Volk, Staat und Gesellschaft. Richtig ist, daß die Judenfrage speziell in Wien eine besondere Note erhält infolge zahlreicher politischer Einbürgerungen, die nach dem Zusammenbruch erfolgten, durch welche die Einwanderung aus dem Osten stark unterstützt wurde. Stimmungs gemäße Reaktionsbewegungen gegen diese Erscheinung sind leicht erklärlich. Daß jedoch der Schutz der Gesetze nicht allen im gleichen Maße zuteil geworden wäre, kann auch in diesem Zusammenhang nicht behauptet werden. Positive Haltung gegenüber dem Staate, die naturgemäß begleitet ist zum Willen zur Respektierung der Kultur- und Glaubenswerte der überwiegenden Mehrheit der österreichischen Bevölkerung, das Bekenntnis zu Österreich im Kriege und in der Nachkriegszeit, wird jederzeit und bei allen volle Anerkennung finden. Destruktive Elemente sowie Tendenzen der Zerstörung begegnen ebenso selbst verständlicher weise natürlicher Abwehr. Schuschniggs Genier Rede Judenklassen an den Wiener Mittelschulen Das Verordnungsblatt des Stadtschulrates von Wien vom 15. September enthält einen Erlaß, betreffend Parallelklassen, Aufteilung der Schüler. Der Erlaß, der sich an die Mittelschulen, Lehrer(innen)-Bildungsanstalten richtet, hat folgenden Wortlaut: „Das Bundesministerium für Unterricht hat mit Erlaß vom 4. Juli 1934 (ZI. 16.502) auf Grund schulpraktischer Erwägungen verfügt, daß bei Teilung von Klassen in Parallelzüge in Hinkunft so vorgegangen werde, daß die nichtkatholischen Schüler in je einer Klassenabteilung vereint und nicht mehr in zwei oder alle Parallelzüge einer Klasse auf geteilt werden (ll-a-6128).‘( Diese Maßnahme, die bereite praktisch bei Wiedereröffnung der .Schulen zur Durchführung gelangte, hat in allen Kreisen der jüdischen Bevölkerung große Unruhe und Befremden hervorgerufen. Wir wandten uns an den Vorstand deT Wiener Kultusgemeimde mit der Bitte um Informationen und erhielten folgende Mitteilung: „Gerüchtweise sickerte schon im Juni d. J. der Plan zur Schaffung von Parallelklassen nach konfessionellen Gesichtspunkten durch. Das Gesamtpräsidium der Wiener Kultusgemeinde hat daraufhin am 20. Juni 1934 beim damaligen Unterrichtsminister und jetzigen Bundeskanzler Doktor Schuschnigg vorgesprochen und auf die schweren Bedenken, die sich aus einer solchen Absonderung der jüdischen Schüler ergeben müßten, verwiesen. Das Präsidium war nach dieser Aus. spräche überzeugt, daß auf Grund seiner Darlegungen die Absicht zur Bildung von konfessionellen Parallelklassen von den Schulbehörden nicht weiter verfolgt werden wird. Der vorliegende Erlaß des Bundesministeriums für Unterricht vom 4. Juli 1934 wurde knapp vor dem Schulbeginn im Verordnungsblatt des Stadtschulrates vom 15. September publiziert und gelangte erst durch diese Verlautbarung zur Kenntnis des Kultusvorstandes.“ ★ Es wird also via facti das Schulghetto eingeführt. Die Verfügung ist nichts anderes und sie wird auch von den vielen Tausenden jüdischer Eltern so empfunden. Wir meinen, daß eohulpraktische Erwägungen es verhindern sollten, jüdische Kinder mit dem bittern Gefühl der Demütigung zu erfüllen. Wenn vielleicht gesagt werden sollte, daß man auf diese Weise dem Wunsch nach der konfessionellen Schule entsprechen will, so ist eine solche Verfügung nicht der Weg zu diesem Ziele. Die Jüdenschaft hat gewiß ein moralisches Interesse und nach dem Friedensvertrag auch ein materielles Recht darauf, die Erziehung der Jugend selbst zu besorgen. Aber das setzt die Aufstellung jüdischer Schulen mit jüdischen Leitern und Lehrkräften und einen jüdischen Lehrplan voraus. Die Verfügung des Unterrichtsministeriums aber hat damit gar nichts zu tun. Der Unterricht in diesen Judenklassen ist genau derselbe wie in den anderen. Der Geist der Verfügung ist rein und ginfaoti did Absonderung der Juden, In der Vollversammlung des Völkerbundes hat am 12. September der österreichische Bundeskanzler ein Expose erstattet, in welchem er auch die Grundzüge der neuen Verfassung erörterte, die Österreich aus dem parlamentarisch-demokratischen System zum ständischen Staat überführt. „Diese neue Verfassung“, sagte der Bundeskanzler, „bekennt sich selbstverständlich zur Gleichheit aller vor dem Gesetze und sie schützt die Freiheit aller. Auch das Österreich der neuen Verfassung bekennt sich zum Grundsätze der T o 1 e r a n z.“ Das überwiegend katholische Bekenntnis der Bevölkerung bedeutet „k e inen ausschließlich konfessionellen Gesichtspunkt; alle gesetzlich anerkannten Konfessionen erfreuen sich in Österreich nach wie vor des Schutzes und der Unterstützung des Staates. Es ist der Ausfluß einer soziologischen Grundauffassung und zugleich das Rechnungtragen einer politischen Notwendigkeit, die uns die eheste Erreichung einer ruhigen, befriedeten Fortentwicklung im Lande zu garantieren scheinen.“ Die Erklärungen des Bundeskanzlers stellen sich als eine scharf geprägte Be- $@QjUUg des .Unfcenscbiiedgs in der Stoataführung zwischen Österreich und Deutschland dar. Während im Dritten Reich die persönliche Freiheit und die Toleranz in den Abgrund gestürzt sind, bekennt sich Österreichs Regierung und ihr Wortführer zu diesen Grundlagen gesellschaftlicher Zusammenarbeit, und dies sowohl aus soziologischen Gründen, als auch aus politischer Notwendigkeit. In keinem Land ist die friedliche Entwicklung möglich, wenn die innere Harmonie durch das Aufwerfen anderer als die Allgemeinheit ausanimenfassender Momente gestört wird. Da« Eindringen konfessioneller oder nationalistischer Tendenzen in Gesetzgebung und Verwaltung erzeugt schädliche Reizungen und Mißstimmungen, die den Frieden stören, Unsachlichkeit verbreiten und das Vertrauen des Auslandes einschränken. In einem so schwachen Staat wie Österreich könnte logischerweise gar nicht andere regiert werden, als nach den Grundsätzen, die Doktor Schuschnigg dargelegt hat. Er stellt sich auf den Boden des Völkerbundes, einer Institution, die dem Frieden zu dienen errichtet worden ist und deren unbedingte Voraussetzung die Gleichheit aller sein und bleiben muß. Der Geist freier Unbefangenheit muß. im Völkerbund seine Stätte finden, und jeder Staat, der dieser Liga der Nationen angehört, muß bestrebt bleiben, seine innere Ordnung gemäß diesem Genfer Geist zu gestalten. Jede Rede eines Staatsmannes, die von der Genfer Tribüne gehalten wird, ist eine Antwort auf Fragen, die gestellt werden, auch wenn sie nicht offen ausgesprochen werden, und so ist auch Schuschniggs Rede eine Antwort auf Fragen, die vom Ausland, mehr noch aber vom Inland aufgeworfen worden sind. Wir sprechen die Frage deutlich aus: Was ist mit den Juden in Österreich? Was der Bundeskanzler über den ethischen Inhalt der Verfassung sagte, nehmen wir zur Kenntnis. Wir fassen seine Worte als eine Zusage für die nächste Zukunft auf, als die Erklärung eines Führenden; die Gleichheit aller vor dem Gesetz, die Freiheit aller, Schutz und Unterstützung des Staates für alle gesetzlich anerkannten Konfessionen — das sind Selbstverständlichkeiten und sie haben in Wien ebenso zu gelten wie in Genf. Werden sie verletzt, so ist das nur ein Beweis, daß der aus Deutschland kommende Ungeist der Unfreiheit, Ungleichheit und Intoleranz sich in Österreich festsetzen und kundtun will. Der Staat, der sich mit Aufbietung seiner ganzen Kraft gegen die Unterwerfungsgelüste Berlins gewehrt und sich damit die Sympathie der zivilisierten Welt erworben hat, hätte alle Ursache, auch die unter allerlei Maskierungen auf tretende Ansteckung aus dem Dritten Reich auszumerzen. Die Regierung Österreichs hat in Genf vor dem Weltgewissen, vor der reinen, klaren Anständigkeit und Sittlichkeit ihre Verbeugung gemacht. Sie muß demonstrieren, daß sie ihrer Erklärung auch im Inneren Respekt schafft und daß sie keine Treibereien duldet, die dem öffentlichen Vertrauen Europas zmviderlaufen. Solche Treibereien sind vorhanden und sie zeigen sich hier täglich und stündlich, so sehr, daß sie zu Fragen führen, auf die eben der Bundeskanzler die Antwort gegeben hat. Eine Stelle ans seiner Rede sei hier herausgegriffen: Die neue Verfassung strebe nach' echter, moderner demokratischer Gestaltung, wenngleich sie dem Einfluß der bloßen Zahl zu entrinnen sucht. Aber ge-* rade diese Zahl wird immer ins Treffen geführt, wenn von Juden und jüdischer Bew völkerung die Rede ist. Daß nicht die Qua« lifikation des Menschen, sein Wert als Person und als Arbeiter gelten soll, sondern die Kopfstärke der nationalen oder konfessionellen Schicht, der er angehört, das wird den Juden in einer meist beleidigenden, demütigenden Tonart entgegengehalten und durchgeführt. Gegen jüdische Intellektuelle, hauptsächlich Ärzte, Bankbeamte, aber auch kleine Kindergärtnerinnen, tritt diese „.rage du nombre“ auf, und das ist in keinem Sinne Demokratie, weder alte noch VH., KAiSERSTRASSE 123 ★ IX., ALSERSTRASSE 6

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