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Die Stimme · 1934-05-04 · Heft 350 (4.5.1934) · page 1

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Journal
Die Stimme
Volume
7 (1934)
Issue
Heft 350 (4.5.1934)
Date
1934-05-04
Page
– (sequence 1)
Language
German
Belongs to
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Erscheint Dienstag und Freitag Preis dieser Nummer 20 g V. b. b. Heute 8 Seiten stark JÜDISCHE ZEITUNG ENGL HERRENMODE FEINE MASSWÄSCHE EUGEN PRAGER 1M SPIEGELGASSE 25 FERNRUF: R 22-3-90 Nr. 350 | Wien, 4. Mai 1934 T Redaktion und Administration i Wien, L Kärntnerstraße 28, Tel. R 27-4-85. Redaktionsschluß Montag und Mittwoch vorm. I (19. Jjfar 5694) | 7- Jahrgang Verfassung und Konkordat Kundgebung des Wiener Kultus- Vorstandes zur neuen Verfassung Zu Beginn in der am Montag, den 30. April, stattgefundenen öffentlichen Plenarsitzung des Wiener Kultusvorstandes gab Präsident Dr. Friedmann diel folgende Erklärung ab: „Wir halten unsere heutige Sitzung in einem historisch wichtigen und bedeut* Samen Augenblick ab. Das Parlament hat der Bundesregierung die Ermächtigung zur Erlassung der neuen Verfassung erteilt. Am morgigen Tage wird ein feierlicher Staatsakt den Übergang in eine neue Periode einleiten und vom morgigen Tage an wird das staatliche Leben dieses Landes auf neue Grundlagen gestellt sein. Ich glaube, daß es Pflicht des Kultur Vorstandes ist, nicht nur Pflicht, sondern ein Bedürfnis, dieses Tages zu gedenken und zum Ausdrucke zu bringen, daß wir von vollem und ganzem Herzen wünschen, daß unser Österreich unter dieser neuen Vetw fassung einer Zeit des Glückes und des Aufschwunges der Zufriedenheit und der Eintracht seiner Bürger entgegengehen möge.“ (Allseitiger Beifall!) Präsident Dr. Friedmann kam nun auch auf die die Kultusgemeinde betreffende publizistischen Auslassungen der jüngsten Zeit zu sprechen und führte aus: „Die Kultusgemeinde ist in der letzten Zeit vielfach in den Vordergrund des allgen meinen Interesses gerückt worden, es hat sich viel ereignet, daß besser hätte vermiet den werden sollen. Ich bin der Ansicht, daß unsere internen jüdischen 'Auseinandersetzungen gerade in den Zeiten, in denen wir leben, auf ein Mindestmaß beschränkt werden müßten, ich glaube, daß zum Richter in jüdischen Angelegenheiten nicht außerjüdische Kreise herangezogen werden dürfen. Ich kann Sie, sehr geehrte Herren, versichern, daß Angriffe, welcher Art immer, und von welcher Seite immer, daß Neid, Mißgunst und unberechtigte Kritik den Kultusvorstand nicht in seiner Tätigkeit beeinträchtigen werden, wir werden den Weg gehen, den das Statut, das Gesetz, die kon« servative Tradition dieser Kultusgemeinde uns vorschreiben und werden hierin uns nicht beirren lassen. Ich will an die jüdische Öffentlichkeit den Appell richten, in dies«! Zeiten nicht das Bild zu geben, das die Wiederkehr alten Ghettogeistes aufzeichnet. Zeigen wir, daß wir in den Zeiten, die wir durchleben, einig sein können, beweisen wir, daß wir die Einheit dieser Gemeinde wie ein Mann verteidige« werden, wenn irgend jemand versuchen sollte, an die Wurzel ihrer Selbständigkeit zu greifen. Wir werden mit aller Energie allen Trennungsbestrebungen, woher immer sie kommen mögen, entgegentreten, aus der Überzeugung, daß es nur eine Wiener Gemeinde geben kann, und daß zu jeder Zeit alle Mit« glieder zu ihr halten müssen.“ (Lebhafter Beifall bei der zionistischen Majorität, Schweigen bei der Union.) Über den weiteren Verlauf der Sitzung berichten wir im Innern des Blattes. T Es ist eine bekannte Tatsache, daß die Nationalsozialistische Propaganda seit Jahr .tad Tag offen und seit dem Verbot der nationalsozialistischen Partei in den getarnten Presseorganen die Entrechtung der Österreichischen Juden forderte. Die übrigen Antisemiten der verschiedenen Couleurs .Wollten nicht ins Hintertreffen geraten und bliesen gewaltig ins antisemitische Horn. Es gab da eine ausgewachsene Kakophonie Jron Blasinstrumenten. Die einen holten bewährte Requistien hervor, vom gedankenlosen Hep-Hep-Geschrei angefangen über Öen Ruf „Arier, kauft nur bei Ariern!“ bis Jium ewigen Nachleiern der bekannten Phrasen aus der plumpen Fälschung, ger. bannt „Die Protokolle der Weisen von Zion“, und den modernen Produkten Nationalsozialistischer After Weisheiten. Die änderen hinwiederum kamen nach dem Rezept des Mönchs in Heines „Disputation“ Zunächst mit freundlichen Worten, mit feinem großen Aufgebot von Zitaten und Wohlgesetzten Satzperioden. Sie taten sehr besorgt um uns und gaben uns den freundschaftlichen Rat, in eine Minderung unserer Rechte einzuwilligen, bevor die kochende Volksseele größere Opfer von uns erzwinge. Bald darauf wetterten sie über uns in ihren Versammlungen, drohten und schimpften. Was taten die Juden? Sie folgten glücklicherweise unserem Rat. Es ließ sie kalt, bis antisemitische Drohungen laut wurden, es werde uns ergehen wie Shylock, der auf Seinem Scheine bestand, und es ließ sie kalt, als die „Reichspost“ grollend in einem Leitartikel fragte, warum denn eigentlich Shr publizistisches Trommelfeuer bei den Juden kein Echo hervorrufe. Die Juden müssen heute erkennen, daß sie gut daran taten, unserem Rate zu folgen und jede Diskussion über irgend einen Verzicht auf ihre Rechte ablehnten. Wir ließen uns Nicht auf die schiefe Ebene dos Verzichtes bringen, wie es in Ungarn und der Türkei bei den dortigen Juden leider gelang. Wir haben uns nicht gebeugt und wir glauben, damit auch öster- VII., KAISERSTRASSE 123 * IX., ALSEBSTBASSE 6 reich einen guten Dienst erwiesen zu haben. Wir Juden haben wesentlich dazu beigetragen, Österreichs Ansehen in der Kulturwelt zu bewahren, indem wir mithalfen, ein Abgleiten in die Geleise des Nationalsozialismus zu verhindern. Wir haben die Rechtslage klar erfaßt und offen unsere Meinung gesagt und die neue Verfassung statuiert im Artikel 181 die Bestimmungen des Friedensvertrages über die Minderheiten als Verfassungsgesetz. Jede Diskrimination von Angehörigen einer Minderheit ist daher kraft klarer Gesetzesvorschrift verboten. Was bedeutet es aber, daß der 1. Absatz des Artikels 16 lautet: Alle Bundesbürger sind vor dem Gesetze gleich. Sie dürfen in den Gesetzen nur so weit ungleich behandelt werden, als es sachliche Gründe rechtfertigen. Insbesondere sind Vorrechte der Geburt, des Standes oder der Klasse ausgeschlossen. Der erste Satz scheint sich mit dem zweiten Satz zu schlagen. Was sind sachliche Gründe? Was bedeutet es weiters, wenn Artikel 27 erklärt: Durch das religiöse Bekenntnis darf den staatsbürgerlichen Pflichten kein Ab-, bruch geschehen. Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte sowie die Zulassung zu öffentlichen Stellungen, Ämtern und Würden ist vom Religionsbekenntnis unabhängig. Für den Schuldienst können Ausnahmen von diesem Grundsatz durch Gesetz aufgestellt werden. Auch hier scheint der letzte Satz dem im ersten Satz des Artikels 16 aufgestellten Grundsatz der Gleichheit aller Bundesbürger vor dem Gesetze und der Bestimmung des Artikels 62 des Friedensvertrages zu widerstreiten, wonach kein Gesetz, keine Verordnung und keine amtliche Handlung eine Ungleichheit schaffen darf. Diese Bestimmungen sind um so mehr aufklärungsbedürftig, als doch Artikel 181 die Bestimmungen des Friedensvertrages als Verfassungsgesetz erklärt. Da die neue Verfassung ohne Motivenbericht erschienen ist, wäre eine authentische Interpretation notwendig, besser noch eine Ausmerzung der kritisierten Stellen durch ein Gesetz. Es sei hier darauf verwiesen, daß Bundesminister Dr. Ender von dem Wiener Vertreter der Ita bei der Pressekonferenz gefragt wurde, ob in der neuen Verfassung die Gleichberechtigung aller Staatsbürger ohne Unterschied der Rasse, Konfession und Nationalität, sowie der Minderheitenschutz in gleichem Maße garantiert sind, wie in der alten Verfassung. Dr. Ender erwiderte, daß alle diese Bestimmungen auch in den neuen Verfassungsentwurf mit aufgenommen wurden und mit dem übrigen Inhalt der Verfassung gleichermaßen in Kraft treten werden. Um so aufklärungsbedürftiger sind daher die zitierten Stellen der Verfassung. Es sei auch in diesem Zusammenhänge darauf verwiesen, daß nach Artikel 182 die neue Verfassung noch nicht im Wirksamkeit getreten ist. Es fehlt auch noch das Übergangsgesetz. Die Bundesregierung hat in der letzten Sitzung des Nationalrates alle nötigen Vollmachten erhalten und kann daher jederzeit die notwendigen Änderungen an der Verfassung vornehmen. Die neue Verfassung regelt auch die Rechtsverhältnisse der Religionsgesellschaften und Artikel 30 sieht vor, daß die Regelung nach gepflogenem Einvernehmen der Regierung mit den Religionsgesellschaften stattfindet. Nach Artikel 28 hat jede Religionsgemeinschaft Rechtspersönlichkeit. Artikel 29 und 30 verfügen: Art. 29. Jede gesetzlich anerkannte Kirche und Religionsgesellschaft hat für ihre Religionsangehörigen das ausschließliche Recht der öffentlichen gemeinsamen Religionsübung; sie ordnet und verwaltet ihre inneren Angelegenheiten selbständig: sie bleibt im Besitz und Genuß ihrer für Kultus-, Unterrichts- und Wohltätigkeits-i zwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und Fonds. Ihr Eigentum sowie ihre an* deren Vermögensrechte sind gewähr« leistet. Hiebei sind unbeschadet der Be«. Stimmungen des Artikels 30 die für allej geltenden Gesetze anzuwenden. Jede gesetzlich anerkannte Kirche und Die guten billigen Neunter Fahrschulen Wien, VIII., Neudeggergasse 18, Tel. B 46-5-72 und Inzersdorf (Nied.-Österr.)!!! Elektrische Lehrchassis!! I Religionsgesellschaft ist berechtigt, Ab« gaben einzuheben, die zur Erfüllung ihrer kirchlichen (religionsgesellschaftlichen) Aufgaben dienen. Zur Hereinbringung dieser Abgaben und sonstigen Leistungen JUDEN kommt in Massen zu der am 8. Mai 1934 um 1/49 Uhr abends im Festsaale des Hotel Continental II.! Taborstraße 8, stattfindenden großen VERSAMMLUNG in weioher prominente Redner der Wiener Judenschaft über „Die Lage der Juden" sprechen werden (Näheres Im Innern des Blattes) Die Beethausvereine VOn Wien

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