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Die Stimme · 1934-02-09 · Heft 327 (9.2.1934) · page 1

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Journal
Die Stimme
Volume
7 (1934)
Issue
Heft 327 (9.2.1934)
Date
1934-02-09
Page
– (sequence 1)
Language
German
Belongs to
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Preis dieser Nummer so V.b.b. Erscheint Dienstag und Freitag g Heute 8 Selten stark JÜDISCHE ZEITUNG Eine Gratisreise I nach Palästina I ist 'Jio l’riimie dos rroHaussolireibens der I „s?i i•*!«", da» am 2«. Februar xnr Anslvsuag »•••=■ n-Tt Um S 16*—, das ist der .lahresabonnementpreis fttr den Bc*.ug der „Stimm e“, im voraus bezahlt, nehmen Sie an dem Preisaussehret» ben teil und haben die Chance, gratis zur Levante-Messe nach Tel-Awiw zu fahren Die Durchführung der Reise hat das Weltrnisebureau „C o m p a s s Tour s“, Wien, IX., Spitalgasse 3, mne. Nummer 3*7 | Wien, 9« »I« 1934 I Redaktion und Administration: Wien, I., KärntnerstraSe 28, Tel. R-27-4-C5. Redaktionnnchluß Montag u. Mittwoch vorm. n I (24* Schwath 5694) I 7* Jahrgang Noiwendige Feststellungen ■mmemmsamnmmMnmBsnssHHmni «So ist bekanntlich auch der numerus clausus für das Universitätsstudium eingeführt worden.» Die «Reichspost», das Organ der österreichischen Christ- Uchsozialen, stellt dies als beklagenswerte Einzelheit aus dem in Deutschland gegen die Katholiken geführten Kampf fest. Sie erhebt ihre Beschwerde und verlangt zur gleichen Zeit die Anwendung desselben Viehzählungsprinzips für die Juden an den Hochschulen; in einer langen Reihe anderer Bemerkungen dehnt dieses Organ seine Forderung auch auf das gesamte öffentliche und wirtschaftliche Leben aus. Der Grundsatz des Reichsjustizministers Frank, «Recht ist, was d e r N a t i o n nützt», — wobei unter Nation die nationalsozialistische Partei verstanden wird erhält seine Projektion auf Oesterreich. Daß dies unsittlich ist, kommt nicht weiter in Frage, obzwar in einem Staate, der gegen die Vergewaltigung durch einen gleichnationalen Nachbar den Völkerbund und das Gewissen der Menschheit anruft, Verstöße gegen ethische Anschauungen immerhin bedenklich Sind und dies um so mehr, wenn sie von der führenden Partei geplant und in Wort und Schritt immer wieder als eine Art Allheilmittel propagiert werden. Die Tendenzen der «Reichspost» und ihres Kreises sind aber ein Teil eine» Systems, das auf die - vollständige Entrechtung der jüdischen Bevölkerung gerichtet ist und jetzt den Zeitpunkt für gekommen erachtet, den Generalangriff vorzubereiten. Man kann sich aus vielerlei Gründen nicht öffentlich zu der Rassentheorie bekennen, aber man kann sie praktisch üben und so mit dem Recht des Stärkeren in eine Konkurrenz mit dem Nationalsozialismus eintreten. Wichtiger als die ethische ist die politische Seite der Angelegenheit. Ueber die Vorgänge in Oesterreich ist Europa außerordentlich gut unterrichtet und gerade heute, wo man sich für Theorie und Praxis überall sehr lebhaft interessiert, würde im Völkerbund keine Sympathie für Bestrebungen zu finden sein, die darauf hinauslaufen, eine Minderheit zu erwürgen. Der Völkerbund hat das Recht dieser Minorität garantiert und die Bestimmungen des Friedensvertrages von St. Germain statuieren nicht etwa wie so oft von böswilligen Ignoranten behauptet wird — ein minderes Recht, sondern setzen die volle, unbedingteund voraussetzungslose Gleichheit derMind e r h e i t fest Wir lassen, um dies zu erhärten, den Wortlaut der Bestimmungen hier folgen, die sich im Artikel V des Friedensvertrages finden; Artikel 62. Oesterreich verpflichtet sich, daß die Im gegenwärtigen Abschnitt enthaltenen Bestimmungen als Grundgesetze anerkannt werden, daß kein Gesetz, keine Verordnung und keine amtliche Handlung mit diesen Bestimmungen im Widerspruch oder Gegensatz stehe und daß kein Gesetz, keine Verordnung und keine amtliche Handlung mehr gelte als Jene. Artikel 63. Oesterreich verpflichtet sich, allen Einwohnern Oesterreichs ohne Unterschied der Geburt, Staatszugehörigkeit, Sprache, Rasse oder Religion vollen und ganzen Schutz von Leben und Freiheit zu gewähren. Alle Einwohner Oesterreichs haben das Recht, öffentlich oder privat Jede Art Glauben, Religion oder Bekenntnis frei zu üben, sofern deren Uebung nicht der öffentlichen Ordnung oder mit den guten Sitten unvereinbar ist Artikel 64. Oesterreich erkennt von Rechts wewegen und ohne irgendeine Förmlichkeit als österreichische Staatsangehörige alle Personen an, die zur Zelt des Inkrafttretens des gegenwärtigen Vertrages das Heimatsrecht (pertinenza) auf dem österreichischen Staatsgebiete besitzen und nicht Angehörige eines anderen Staates sind« Artikel 65. Die österreichische Staatsangehörigkeit wird von Rechts wegen durch die bloße Tatsache der Geburt auf österreichischem Staatsgebiete von jeder Person erworben, die nicht vermöge ihrer Geburt eine andere Staatsangehörigkeit geltend machen kann. Artikel 66. Alle österreichischen Staatsangehörigen ohne Unterschied der Rasse, Sprache und Religion sollen gleich sein vor dem Gesetze und d i e s e I b e n b ü r g e r 1 i c h c * Apolitischen Rechte genießen. Unterschiede in Religion, G! üben oder Bekenntnis sollen keinem österreichischen Staatsangehörigen beim Genuß der bürgerlichen und politischen Rechte nachteilig sein, wie zum Beispiel bei Zulassung zu öffentlichen Stellungen, Aemtem und Ehrenstelien oder bei Ausübung verschiedener Gewerbe und Industrien. Artikel 67. OestenreicMsche Staatsangehörige, die nach Rasse, Religion öder Sprache eine Minderheit im Staate bilden, haben auf dieselbe Behandlung und dieselben Garantien rechtlich und faktisch Anspruch wie die anderen österreichischer. Staatsangehörigen. Artikel 68. Wenn sich unter den Einwohnern von Städten und Bezirken nach Rasse, Religion oder Sprache beträchtliche Minoritäten befinden, so ist diesen von allen Beträgen, die für Erziehung, Religions- und Wohltätigkeitszwecke aus öffentlichen Mitteln durch Staats-, Gemeindeoocr andere Budgets angewiesen werden könnten, ein angemessener Teil zur Verwendung zu überlassen. Artikel 69. Oesterreich stimmt zu, soweit die Bestimmungen der vorstehenden Artikel des gegenwärtigen Abschnittes Personen berühren, die nach Rasse, Religion oder Sprache Minderheiten angeboren, diese Bestimmungen Verpflichtungen von internationalem Interesse darstellen und unter die Garantie des Völkerbundes gestellt werden. Sie können nicht ohne die Zustimmung der Mehrheit des Rates des Völkerbundes abgeändert werden. Die im Rate vertretenen alliierten und assoziierten Mächte verpflichten sich dagegen, keiner Abänderung der erwähnten Artikel ihre Zustimmung zu verweigern, die durch die Mehrheit des Rates des Völkerbundes in entsprechender Form gutgeheißen werden sollte. Oesterteich stimmt zu, daß jedes Mitglied des Rates des Völkerbundes das Recht haben soll, die Aufmerksamkeit des Rates auf jede Verletzung oder Gefahr einer Verletzung irgendeiner dieser Verpflichtungen zu lenken und daß der Rat in einer Welse vorgehen und solche Weisungen geben könne, die im gegebenen Falle geeignet und wirksam erscheinen könnten. Es Ist also seinerzeit in Paris in kluger Voraussicht auf alle Fälle Bedacht genommen worden. Diese Anordnungen sind auch in die Verfassung aufgenommen und können, wie Artikel 69 ganz eindeutig besagt, nicht abgeändert werden, ohne daß der Rat des Völkerbundes zustimnit. Daran kann kein Parteibeschluß, keine Broschüre, keine Versammlungsrede eine Verschlechterung vornehmen. Es gibt keinen Die PAG r. Gen. m. b. H., Wien, VI., Capistrangaase 2 (Telephon B-26-3-81), verMistaltet für ihre Mitglieder Palästinareisen ab Wien 20. Februar, 20. März, 10. April, 24. ApriL II. Klasse Schiff, III. Klasse D-Zug, 15 Tage Verpflegung: nur 8 440.—; dotto., jedoch Schiff I. Klasse: S 580.—. Besuch aller Mittelmeerländer! «wobmunde» tipllcb von I bla 13 Uhr; Prospekt« gratis. An alle Palästina-Interessenten i Das offizielle Propaganda.büro der Stadtgemeinde Tel- Awlw veranstaltet am 19. März 1934 eine Osterreise nach Palästina mit dem Luxusschiff „Vulcanla“ und am J7. April 1934 die offizielle Messe-Reise der österreichischen Kollektivausstellung auf der Levante-Messe in Tel-Awiw unter dem Protektorate der Handels- und Gewerbekammer. Für den Luxusdampfer „Conte dl Savoya“ ain 21. Februar werden für die noch wenigen vorhandenen Plätze Buchungen entgegengenommen bei Compass-Toura, Wien, IX., Spitalgasse 3, Telephon B-42-5-3S. Numerus Claus** * ht tür Sti denten, nicht für Lehrer od<’r Recht * Aerzte, es gibt auch keinen Numerus .. L. 3ewerbe, in Industrie und Handel. Wir wünschen nicht, daß der Völkerbund in die Lage versetzt wird, dies zu erklären, und auch kein österreichischer Staatsmann, kein irgendwie verantwortlicher Politiker kann einen solchen Wunsch hegen. Es ist schon bei einem früheren Anlaß an dieser Stelle gesagt worden, daß auch das bewußte Judentum den Schaden kennt, den die falsche, durch die Ver^ hältnisse der Diaspora entstandene soziologische Schichtung angerichtet hat. Dieser Schaden, trifft nur uns, die jüdische Gemeinschaft, und wir setzen alle Kraft daran, diese abnormale Lage aufzuhebsn. Wir glauben, daß es dem Zionismus gelingen wird, das jüdische Volk in gesunde Verhältnisse zu führen; Aber alle Bestrebungen dieser Art können nur von uns, von den Juden selbst ausgehen. Hilft uns Europa, dann nehmen wir dies dankbar an, und jeder gute Rat findet bei uns Anklang. Aber hier darf keine Verwechslung geschehen. Eine Reform kann nicht mit einer Rechtsschmälerung identisch sein, und wenn unter dem Prätext freundschaftlicher Konversation der unserer Meinung nach vergebliche Versuch unternommen werden sollte, diese oder jene jüdische Gruppe zu Konzessionen zu bringen, die sich als Zustimmung zum Numerus clausus oder Revision des Bürgerrechtes auffassen lassen, dann wäre das i n keiner Weise für das Judentum Oesterreichs maßgebend oder gar bindend. Wenn zu Verhandlungen geraten wird, so müßte uns erst deutlich und genau umschrieben werden, was der Gegenstand der Verhandlungen sein soll. Wir wüßten nicht, Über was wir zu verhandeln hätten, es sei denn über die Tatsache, daß das Budget Oesterreichs für jüdische Zwecke keinen Groschen vorsieht, daß für Erziehungs-, Religions- und Wohltätigkeitszwecke Im Widerspruch zu Art. 68 des Friedensvertrages weder ein angemessener noch ein nicht angemessener Betrag je bewilligt worden ist, daß es in der Hoheitsverwaltung keinen einzigen jüdischen Beamten gibt Hier hätten wir mit Fug und Recht zu fordern. Wir sind aber immer zur Aussprache bereit, freilich nur mit der Vorbedingung der Anerkennung unseres vollen Rechtes und Wertes als Bürger und Steuerzahler. Ueber diese Vorbedingung kann nicht und von niemandem verhandelt werden. Die Selbstmordepidemie bei den deutschen Juden Berlin. In einem Darmstädter Hotel haben sich der 51jährige jüdische Rechtsanwalt Dr. Fink und seine 48jährige Ehefrau, beide aus Berlin, mit Verona! vergiftet und beide starben nach der Einlieferung ins Krankenhaus. Der in Flensburg bekannte und beliebte Augenarzt Dr. T h i e m e hat vor einigen Ta^en Selbstmord * verübt. Er machte den Krieg als Oberstabsarzt mit, wurde aber trotzdem auf Grund des Arierparagraphen aus der Aerzteschaft ausgeschlossen, weil seine Mutter jüdischer Abstammung war. Als jetzt auch noch seine Tochter, die als Fürsorgerin bei der Stadt Flensburg tätig war, aus dem gleichen Grunde entlassen wurde, machte er seinem Leben ein Ende.

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