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Die Stimme · 1933-08-10 · Heft 294 (10.8.1933) · page 1

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Journal
Die Stimme
Volume
6 (1933)
Issue
Heft 294 (10.8.1933)
Date
1933-08-10
Page
– (sequence 1)
Language
German
Belongs to
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V.b.fc BEZUGS. BEDINGUNGEN Oest erreich monatlieh S 1*50« Vierteljahr!. 8 4*20, ganzjihrl. . . . S 16*— Deutechld. viert«!- ßhrl.. . . HM 3'— Ttchechotlowakei viertel]. . Kc 24’— Jugoslawien vierteliahrl. , Din. 40*- Polen Vierteljahrlieh . . Zloty 610 Ungarn Vierteljahr lieh . . Pengö 4 20 Rumänien Vierteljahr!. . . Lei 120 — Uebriges Ausland vierteljahrl. Schw. Franken 4*50 Jüdische Zeitung Preis 35g Ericheiiit jeden Donnerstag Redaktion und Administration Wien« L, Klrntnerstraie 28 Tel. R.27-4-85 Postsparkassenkonri: Oesterr. D 113.546 Polen . . 19U99 Ischechoalowakei .500.230 Jugoslawien 40.879 S» Jahrgang Wien, Donnerstag, 10« August 1933 (18. Ab 5693) Nummer 294 Die neue Pädhtersdkutxverordnung für Palästina Jerusalem. Die vor kurzem veröffentlichte neue Pächterschutzverordnung für Palästina, die bereits in einer Erklärung des Ministers für die Kolonien in der Unterhaus- Sitzung vom 14. Juli angekündigt worden war, bekräftigt die auf diesem Gebiete bisher erlassenen gesetzgeberischen Maßnahmen und erweitert den in der Cultivators’ Ordinance vom Jahre 1929 und den diese amendierenden Verordnungen vorgesehenen Pächterschutz. Die Bill wurde mit einer vom stellvertretenden Chefsekretär Mills gezeichneten Begleitnote herausgegeben, in der versichert wird, daß durch die vorgeschlagenen gesetzgeberischen Maßnahmen die Freiheit von Bodenkauf- und -verkauf nicht eingeschränkt werden soll, insofern dadurch Interessen der Pächter nicht nachteilig berührt werden. Der Verordnungsentwurf sieht die Einführung des Begriffes eines «gesetzmäßigen Pächters» (statutory tenant) vor. Unter diesen Begriff fallen jene Pächter, die ihre Pachtung zumindestens ein Jahr lang innehaben und bearbeiten. Die Entfernung solcher Pächter von ihrem Boden soll mit Ausnahme gewisser Fälle nicht; möglich sein; Gegen solche Pächter kann ein Räumungsbefehl nicht erlassen werden, wenn sie den Pachtschilling entrichtet, das Pachtgut nicht vernachlässigt und kein vom High Commissioner als solches anerkanntes, zur Bestreitung des üblichen Lebensunterhaltes ausreichendes Landstück (substistancc area) zugewiesen erhalten haben. Dieses Landstück soll, «soweit die Umstände es zulassen», in der Nähe jenes Grundstückes liegen, das vom Pächter geräumt werden soll. Die Verordnung sieht ferner die Einsetzung von Ausschüssen vor, denen die Entscheidung von Streitfällen zwischen Grundherren und Pächtern zustehen soll. Die Entscheidung über bestimmte Fragen ist jedoch einer vom High Commissioner zu ernennenden Dreierkommission Vorbehalten, der mindestens ein englischer Beamter aus dem Juristenstande angehören muß. Gegen Entscheidungen der Kommission ist Berufung an den High Commissioner möglich. Die Einsetzung der Kommission wird damit begründet, daß durch sie das Hinausziehen der Entscheidungen über Streitfälle zwischen Grundherren und Pächtern verhindert werden soll. Gegenüber der noch in Kraft stehenden Verordnung bringt die vorgeschlagene Bill insofern eine Modifizierung, als Weiderechte nur dann anerkannt werden, wenn ihre tatsächliche Ausübung durch die auf sie Anspruch erhebenden Personen oder deren Beauftragte zum letzten Mal vor nicht mehr als sieben Jahren vor der Klageerhebung und ununterbrochen Die Eröffnung der 7. der Wixo in Prag Tel. Bericht der «Stimme» Im dichtgefüllten Saal des Repräsentationshauses (über 100 Delegierte und viele Gäste) eröffnete die Vorsitzende der Londoner Wizo-Exekutive, Frau Vera Weizmann, die Wizo-Konferenz. Nach der Begrüßung bedauerte sie, daß unsere Mitarbeiterinnen aus Deutschland nicht erschienen sind. Dann erfolgte der Nachruf für Dr. Arlosoroff. Glückwünsche und Telegramme lagen vor von der Ehrenpräsidentin der Wizo Lady Herbert Samuel, von der Ehrenvizepräsidentin der Wizo Frau Henriette Irwell, von Nahum Sokolow, Celine Sokolow, vom Direktorium des Keren Kajemeth, vom Direktorium des Keren Hajessod, Merkass Hechaluz, der rumänischen und bulgarischen Wizo. Im Namen der Palästina-Wizoexekutive sprach Hadassa Samuel, im Namen der Moazath Hapoaloth Ada Fischmann, im Namen der tschechoslowakischen Föderation und Prager Wizogruppe Hanna Steiner. Begrüßungen erfolgten von Dr. Maiinska namens des tschechisch-slowakischen Frauenrates; Lona Hanuskova namens der tschechoslowakischen Liga für Frieden und Freiheit; Norbert Adler namens des durch mindestens fünf Jahre hindurch gewohnheitsmäßig erfolgte. Definition des gesetzmäßigen Pächters Im Abschnitt 2 des Entwurfes wird als «gesetzmäßiger Pächter» eine Person, eine Familie oder ein Stamm definiert, die eine Pachtung , in anderer Art als deren vertragsmäßige Pächter besitzen und kultivieren. In die Kategorie fallen auch der Sohn, der Vater, der Bruder, die Ehefrau oder andere Verwandte sowie die Erben des Pächters; ebenso Bedienstete des Grundherrn, die als Landarbeiter aufgenommen wurden und den Ertrag des ihnen zur Privatnutzung zugewiesenen Bodens als Teil ihres Lohnes beziehen. Das Pachtverhältnis kann nur schriftlich aufgekündigt werden und nicht früher als ein Jahr nach dem auf die Kündigung folgenden 1. Oktober enden. Eine Abschrift der Kündigung muß vom Grundherrn dem Distriktkommissar yorgelegt werden. •Ein Pächter, der «seine Pachtung gröblich vernachlässigt hat», kann,- sofern er nicht schriftlich beim Distriktsbeamten und beim Grundherrn um Zuweisung des Falles an einen Ausschuß angesuoht hat, zur Räumung verhalten werden. Der Ausschuß muß seine Entscheidung innerhalb von zwei Wochen treffen. Entscheidungen für gewisse Streitfälle sind von vornherein festgelegt, nur in bestimmten Fällen kann ein Räumungsbefehl erlassen werden, Die Ausschüsse bestehen aus einem vom Distriktskommissair ernannten Ditriktsbeamten als Vorsitzenden und je einem vom Grundherrn und vom Pächter mit Zustimmung des Distriktskommissars nominierten Mitglied. Weitere Bestimmungen sind vorgesehen gegen die Er- Erhöhung des Pachtschiltings ohne Zustimmung des zuständigen Ausschusses sowie für gesetzmäßige Pächter, die Unterpächter sind. Der Distriktskommissar kann den Grundherrn ermächtigen, eine Pachtung ganz oder zum Teil zurückzuziehen, wenn der Distriktskommissar sich davon überzeugt hat, daß der Grundeigentümer seinen Boden «zu einem vernünftigen und zureichenden Zwecke, zum Besten des Pachtgutes oder des angrenzenden Landes, wie Entwicklung durch Drainage oder Bewässerung oder Siedlungsverdichtung und Kolonisation oder Verwendung zu Bauzwecken» zurücknehmen will. Es muß ihm jedoch der Nachweis erbracht werden, daß der gesetzmäßige Pächter genügend Land behält, um seinen Lebensunterhalt bestreiten zu können. , Uebertragungen von Grund und Boden können nur vorgenommen werden, wenn den Vorschriften der Pächterschutzverordnung Genüge geschehen ist. Wetthonferenx Obersten Rates der jüdischen Gemeinden in der Tschechoslowakei und der tschechoslowakisch-zionistischen Föderation; Dr. Bohumil Stein für die jüdische Gemeinde Prag; Dr. Aladar Deutsch, Oberrabbiner in Prag; Prof. Dr. Arje für die jüdische Rabbinerföderation in der Tschechoslowakei; Dr. Angelo Goldstern für die jüdische Partei in der Tschechoslowakei; Dr. Moritz Singer für den Keren Kajemeth; Dr. Artur Bergmann für den Keren Hajessod; Rubaschow für Waad Haawodah. Dann erfolgte der Bericht der Galuthexekutive, erstattet von Vera Weizmann. Die Wizokonferenz richtete an Präsidenten Masaryk folgendes Telegramm: «Die Teilnehmerinnen der VII. Weltkonferenz der Wizo senden Ihnen als dem ersten Bürger der befreundeten tschechoslowakischen Nation ihre besten Wünsche und verehren in Ihnen den Beschützer der Gerechtigkeit für alle Nationen und einen Freund der Frauenarbeit.» Mit dem Absingen der Hptikwah wurde die Eröffnung der Konferenz um 11 Uhr nachts geschlossen. Beschrankte Znlassnng von Ausländern an den Hochschnlen Die überfallsartig erlassene Verordnung bringt augenscheinlich den numerus clausus für Ausländer. Wir befürchten jedoch, daß diese Verordnung sich scharf gegen jüdische Ausländer auswirken wird. Oesterreich, das so sehr gerade in den letzten Tagen erfahren hat, was für dieses Kulturland Sympathien im Ausland bedeuten, wird, wie wir hoffen wollen, mich getarnte Nazimethoden vermeiden. Compass Tours lew York Wien Paris IX. Spitalgasse 3 Offizielles Reisebüro des XVIII* Zlonistenkonaresse* Praa zu Rosch-Haschanah nach Palästina Reise I 7. September 1933 mit d. Riesen-Ocean-Luxusdampfer „Roma“ 51.000 T Reise II 12. September 1933 mit dem Eildampfer „Martha Washington“ Sonderzug zum XVIII. Zionistenkongress nach Prag bequem, billig, reservierte Plätze, Pullmainnwagen usw. Auskünfte: Intern. Reisebureau Schenker & Co., Wien, 1., Schottenring 9, Tel. R 50-510; Reisebureau E. Ferstel, Wien, I., Kärntnerring 12, Tel. U 40-301. Telephon U 294-51 u. U 23-1-81 Michael Schaum Wim. I.. Hoher Marie! Nr* 12 Speztaivetkehr: Wien—Palästina. Gewissenhaft* Beratung, Kulante Bedienung tnsmmmmHnsmmmmmüntmBseüummameKü mwwi

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