Die Stimme
- Journal
- Die Stimme
- Volume
- 6 (1933)
- Issue
- Heft 291 (20.7.1933)
- Date
- 1933-07-20
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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V. b. b. BEZUGS¬ BEDINGUNGEN Oesterreich monatlich S 1‘50, viertaljährl. S 4'20, ganzilhrl. . . . S I6‘~ Deutachld. viertel jlhrl.. . . RM 3*— Tachtchoalowakei viertelj. . Kc 24'— Jugoslawien viertel jlhrl. . Din. 40 — Po'en Vierteljahr lieh . . Zloty <>'50 Ungarn Vierteljahr lieh . . PengÖ 4 20 Rumlnien viertelehrl.. . Ui 120 — ebrigea Ausland vierteljlhrl. Schw. Franken 4'50 6« Jahrgang W1EN.I.GLUCKGASSE2.TEL.R23'3'92 WBRTB8STXHDTQE9 GOLD ^2 HYPOTHEK EN PFANDBRIEFEN Jüdisdke Zeitung Wien, Donnerstag, 20. Juli 1933 (26. Tiiain. 5693) Preis 35 g Erscheint jeden Donnerstag Redaktion und Administration Wien, I., Kärntnerstrafte 28 Tel. R-27-4-8J Postsparkassenkonti: Oeaterr. D 113.546 Polen . . 191.199 lachecho- Slowakei .500.230 Jugoslawien 40379 Nummer 291 DER FRENCH-BERICHT 27* Millionen-Anleihe infolge geänderter wirtschaftlicher Verhältnisse unmöglich — Wiederansiedlung landloser Araber, Förderung jüdischer Siedlung London, 15. Juli. (J. T. A.) In dem soeben veröffentlichten Bericht des während der Amtszeit des Kolonienministers Lord Passfieid eingesetzten Landentwicklungsdirektors für Palästina Lewis French wird wiederholt darauf hingewiesen, daB die finanziellen und wirtschaftlichen Verhält« nisse sich seit der Schaffung des Amtes eines Landentwicklungsdirektors bis zum Zeitpunkt der Berichterstattung so sehr verändert haben, daß die Möglichkeit zur Aufnahme einer Landentwickiungsanleihe, wie sie ursprünglich vorgeßchlagen war, problematisch geworden ist. Einleitend bemerkt French, er habe in seinem ersten und in dem Ergänzungsbericht gewisse Maßnahmen vorgeschlagen, darunter auch Auslagen seitens der Regierung, durch die seiner Meinung nach die landwirtschaftliche Entwicklung und Siediungsverdichtung erleichtert werden könnten. Seine Vorschläge seien auf die Voraussetzung begründet, daß die Mittel, zu ihrer. Durchführung im Wege einer Anleihe beschafft werden sollten; ferner, daß jeder vorgeschlagene Plan die spätere Produktivität der in ihm vorgesehenen Anlage gewährleiste. Etwaige Erträgnisse müßten der Regierung, die die Verantwortung trage, zufallen. Alle Auslagen müßten von den Siedlern in angemessenen Ratenzahlungen rückerstattet werden. Auf die Leistung dieser Zahlungen müsse streng gesehen werden; den betreffenden Schulden müsse eine Vorzugsstellung bei der Belastung des Einkommens der Siedler eingeräumt werden. Ein derartiger Plan verfolge nicht nur ein politisches, sondern auch ein soziologisches Ziel: sowohl dem landlosen Araber, als auch dem jüdischen Kolonisten soll ein frischer Ansporn gegeben werden. Die erklärte Politik der Regierung, heißt es im French- Bericht, zielt auf eine dichtere Siedlung der gegenwärtigen und künftigen Bevölkerung Palästinas ab. Dichtere Siedlung bedeutet höher entwickelte Landwirtschaft: d. h. Uebergang von der Kultur im Preise tiefstehender Produkte zu rentablerem Obstbau, wie Citrus- und Bananenkultur; Milchwirtschaft, Viehzucht, Geflügel- und Eierproduktion. Von vornherein erscheinen diese Ziele bewunderungswürdig, doch darf Idealismus nicht blind sein für das schwere Risiko, das mit solcher Politik verbunden ist. Theoretisch soll bei Zuteilung von kleinen Parzellen zu 7V% Acres (30 Dunam) jeder Landwirt die Möglichkeit haben, ein Drittel dieses Areals oder etwas weniger für Citrus-, Bananen- und Gemüsebau zu verwenden, der übrige Teil des Grundstücks soll mit Getreide- und Futterpflanzen bestellt werden. Selbstverständlich kann auch die Frage der Absatzmärkte, ein wesentlicher Begleitumstand resp. eine Folgeerscheinung großer Entwicklungspläne nicht außer Acht gelassen werden; angesichts der gegenwärtigen Verhältnisse ln der Welt können aber diesbezüglich keine bestimmten Entscheidungen getroffen, keine politischen Richtlinien vorgezeichnet werden. Dichtere Siedlung von Arabern und Juden Die Ansiedlung landloser Araber, heißt es im Bericht weiter, deren Ansprüche anerkannt wurden, mag denjenigen, die durch die Vorstellung von Kolonistenpionieren auf Telephon U 29-4-51 u. U 23-1-81 Michael Schaum Wien, I*. Hoher Markt Nv* 12 Spezialvetkehr: Wien—Palästina. Gewissenhafte Beratung, Kulante Bedienung weiten jungfräulichen Ländereien irregeführt werden, als eine einfache Sache erscheinen. Aber man kann einen Beduinenstamm nicht unter Fellachen ansiedeln. In einer solchen Gegend würden Terrorismus oder Boykott oder beides zusammen an der Tagesordnung sein. Meiner Meinung nach muß der Staat, der die Zuteilung des Landes, auf dem der Kolonist, Araber oder Jude, angesiedelt werden soll, vornimmt, die Kontrolle über diese Ländereien behalten und es nicht zulassen, daß eine dritte Partei sich zwischen ihn und den Nutznießer einschalte. * Jeder Siedler auf Regierungsboden, heißt es im French- Bericht, solle «Regierungspächter» bleiben, d. h. nur im Falle bestimmter Verfehlungen gegenüber dem Bodeneigentümer aus seinem Besitz entfernt werden können, und nicht berechtigt sein, seinen Boden zu verkaufen oder dauernd zu übertragen. Die Befolgung des vom jüdischen Nationalfonds auf seinen Ländereien befolgten Prinzips werde es verhindern, daß jemals ein unter den Auspizien der Regierung angesiedelter Araber oder Jude «landlos» werde. In den für dichte Siedlung geeigneten Gebieten — Huleh-Becken, Beisan-Distrrkt, Jordantal, Beerscfteba-Gebiet — müsse sich die Regierung, eventuell durch Enteignung, die Kontrolle über Boden und Wasser sichern und diese zum bestmöglichen Vorteil aller und unter möglichst geringer Beeinträchtigung der gegenwärtigen Bodenbesitzer neu aufteilen. Die einzig mögliche Alternative gegenüber diesem System, nämlich freier Bodenkauf und -verkauf, würde das Problem des «landlosen Arabers» abermals — und dann zu spät — erstehen lassen. Für Araber volle Siedlungshilfe — für Juden nur Niederlassungsrecht Für die Ansiedlung von «Staatspächtern» schlägt French zweierlei Methoden, je nachdem es sich um «dislozierte» Araber oder um Juden handle, vor. Jene müßten als «Söhne des Bodens» auf dem Lande «ihrer Heimat» angesiedelt werden und Haus, Wirtschaft und Inventar erhalten, während es bei jüdischen Einwanderern genüge, ihnen zu angemessenen Bedingungen das Niederlassungsrecht zu verkaufen. Die Siedler mit Wohngelegenheiten und Wirtschaftsmitteln zu versorgen, solle wie bisher den jüdischen Organisationen überlassen bleiben, (f) Der einzige Unterschied, meint French, sei der, daß die Regierung vom Araber nach entsprechender Zeit «sicherlich» alle ihre Auslagen rückerstattet bekommen wird, während sie vom jüdischen Siedler nur den Preis des entwickelten Bodens erhalten wird; den von ihnen vorgestreckten Teil der Ansiedlungskosten müßten die jüdischen Körperschaften eintreiben. Gegen Verkäufe überschüssigen Bodens arabischer Großgrundbesitzer an Juden, Verkäufe, die, wie er zugibt, in manchen arabischen Kreisen nicht ungern gesehen werden, wendet sich French mit der Begründung, daß solcne mit der Gefahr der Erstarkung der Großbetriebe auf Kosten der kleinen Besitzer, die vollständig und dauernd von ihrem Boden verdrängt werden würden, verbunden seien. (Fortsetzung auf Seite 2, 1. Spalte Mitte) Die Freude an der Leinenmode wird durch keine Waschsorgen getrübt 1 Alles, was Leinen ist, zur «H a b s b u r g». Kostüm «auf neu“ gewaschen und gebügelt zu mäßigen Preisen. Die neue Habsburg-Numnier U 35-5-65. French redhrivus? Der plötzlich veröffentlichte French-Bericht wirkt wie eine Bombe. Hieß es doch immer, der High-Commlssionr General Wauchope lehne ihn ab und das Märchen von den dislozierten Arabern sei erledigt. Als schließlich French demissionierte, hielt man seinen Bericht tatsächlich für abgetan. Wir lehnen es ab, in das Horn einer gewissen zionistischen Presse zu stoßen, die keinen Anlaß vorübergehen läßt, ohne den «schlechten Advokafen» in der Exekutive eines auszuwischen und sich als Schomer Jisrael zu präsentieren. In der politischen Kommission des Kongresses wird sich die Gelegenheit bieten, den French-Bericht und seine Auswirkungen an der Hand der Akten zu studieren. Wir warnen also vor Uebertreibungen, ebenso aber vor jeder Unterschätzung der Angelegenheit. Politisch bedeutungslose Angelegenheiten gibt es nicht. Eine oberflächliche Prüfung der vorliegenden Meldungen muß die Tatsache registrieren, daß die Demission von Sir Lewis French andere Gründe gehabt haben muß, als die ihr von jüdischer Seite unterlegten. Hätte das Kolonialamt den Bericht abgelehnt, dann wäre er nicht veröffentlicht worden. Wir sehen aber, daß Sie Cunliffe Lister auf Grund des Berichtes und unter Zustimmung von General Wauchope eine Anleihe von [(unpass Tours New York Wien Paris IX. Spitalgasse 3 Zu Rosch-Haschanah nach Palästina Im AnschluB an den XVlil. Zionistenkongred Reise 1 7. September 1933 mit d. Riesen-Ocean-Luxusdampfer „Roma“ 51.000 T Reise II 1Z. September 1933 mit dem Eildampfer „Martha Washington“