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Die Stimme · 1931-10-08 · Heft 196 (8.10.1931) · page 1

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Journal
Die Stimme
Volume
4 (1931)
Issue
Heft 196 (8.10.1931)
Date
1931-10-08
Page
– (sequence 1)
Language
German
Belongs to
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Preis 35 g BEZUG» BEDINGUNGEN V. b. b. Oeaterreicb monbt (leb S vierteljShrl S 4*20, ganzjlhrl 8 16*— DeutechlcL vierteljährl RM 3*— 'eehechoelowakei viertelj Ka 24*— lugoatawieo vierteljährl Din. 40*— Pole« Vierteljahr lieb Zloty 6*50 Ungarn Vierteljahr lieb Pengd 4*20 Rumänien vierteliährL Lei 120* - fahrige* Ausland vierteljShrL Scfaw Franken 4*50 Jüdisdte Zeitung i Ersehet je den Donner* RedaktJ1 *®(l undAdminik' * r*‘ Wien. L Kart q •traft« 28' TeL R-27-4|7 }(}'> Postsparkas r-t- konti: *5 f T* Oeaterr D 111. ,£ß Pole» . 19 v* Tschecho* Slowakei 50( fugoslawien 4C 4« faiirgang Wien, Donnerstag, 8. Oktober 1931 (27. Tischri 5692) •«ununer 196 Ein siebenfacher Judenmörder freigesprochen (Von einem Augenzeugen des Prozesses) Im Sdiwurgerichtssaale des Prager Strafgerichtes haben sich erschütternde Szenen abgespielt: eine Greisin, kaum mehr des Gehens mächtig, die Mutter der ermordeten vier Brüder Fleischer, forderte die Geschworenen auf, Gerechtigkeit walten zu lassen. Der Staatsanwalt legte ihnen in einer lückenlosen Analyse dar, daß es für sie keine andere Möglichkeit gäbe, als die beiden Schuldfragen mit einem einhelligen Ja zu beantworten. Die Geschworenen haben hierauf, nach einer kurzen Beratung, mit dem Worte «Nein» reagiert und durch diese Entscheidung die Freisprechung Horäks erzwungen. .. Die Beratungen des Geschworenenkollegiums sind geheim; es wird wohl darum ein ewiges Geheimnis bleiben, welche Argumentation diese zehn Männer und zwei Frauen, die das Los zu Richtern über ein grauenvolles Vergehen bestimmt hatte, zu ihrem Urteil leiten konnte. Zwei Stimmen klangen noch in ihren Ohren, als sie den Sitzungssaal verließen und sich zu ihren Beratungen zurückzogen: die der Anklage und die des Advokaten, der es auf sich genommen hatte, Horäk zu verteidigen. Da stand es schwarz auf weiß in der Anklage, alle Zeugen hatten es unterstrichen, der Angeklagte ziemlich klar zugestanden: die sieben ermordeten Juden aus Velky Vitez stehen im Schuldkonto Karl Horäks. Unauslöschlich. Ein Zeuge nach dem anderen war aufgestanden, um darzulegen, wie solche Untat geschehen konnte. Und immer und immer wieder fiel der Name . Horäk, wenn darnach gefragt wurde, wer sich widerrechtlich des Transportes der Sieben bemächtigt, wer den Befehl zum Schießen gegeben oder mit dem Schießen begonnen, wer den Juden die Wertsachen und Bekleidungsgegenstände genommen, wer einen Teil der Beute unter die Soldaten der Eskorte verteilt hatte. Im Verlaufe der Jahre hat einige Male die Version, wie es zu dem Blutvergießen gekommen sei, geändert. Einmal hieß es, die Juden wollten flüchten und mußten daran gehindert werden. Dann, sie hätten die Eskorte bedroht, und zur Notwehr gezwungen. Als Bewaffnung der Juden führt er einen Stock und einen Revolver an. Nach einer weiteren Frage stellt es sich schon heraus, das ein Revolver, der sich im Besitze der Juden befunden haben soll, ihnen gleichzeitig mit dem Gelde vorher abgenommen worden war. Bleibt der Stock, dessen sich Dr, Aladar Fleischer, ein Kriegsinvalide, beim Gehen als Stütze bediente. Mit einem Stock also mußte sich dieser Invalide gegen fünf mit Gewehren bewaffneten Soldaten gewendet haben. Und wenn, angenommen, er schon wirklich so eine irrsinnige Handlung begangen hatte, wie ist es dann zu erklären, daß der Ortsvorsteher, der die Patrouille kurz vor der Schießerei verlassen, sich aber beim ersten Schuß umgewendet und den weiteren Verlauf aus unmittelbarer Nähe verfolgt hatte, unter Eid aussagen konnte, daß als erster der fünfzehnjährige Simon Fleischer niedergeschossen wurde? Aber vielleicht waren es doch Spione gewesen und Horäk auf Grund des ln der Slowakei geltenden Standrechtes berechtigt, sie auf der Stelle zu erschießen. Die Frage wird immer wieder gestellt; direkt vom Vorsitzenden an die Militärsachverständigen und Qtflzlsf*- zeugen. Indirekt kann man sie stets herausspüren, wenn die Zeugen befragt werden, ob ihnen die Spionage der Juden bekannt gewesen, ob solche Gerüchte ihnen zu Ohren gedrungen, ob sie darum erregt, über Spionageakte ergrimmt gewesen. Natürlich, alle hatten von jüdischen Spionen gehört, wußten von Greueltatsgerüchten — der Zeuge Stabskapitän Kubala wartete in seiner Aussage mit der Aufzählung einiger dieser angeblich von Magyaren oder Juden an Angehörigen der tschechoslowakischen Armee verübten mittelalterlichen Grausamkeiten auf, von denen man in seinem Truppenteil gesprochen satS* — aber keiner der.Zeugen könnte auch nur einen einzigen Fall anführen, in dem Juden bei Spionageakten ertappt worden wären. Keiner der Offiziere, keiner der Soldaten, auch Horäk nicht. Und da klammerte sich der Verteidiger Horäks an den letzten Rettungshalm, an ein Gutachten zweier höherer Offiziere, das bei der seinerzeitigen Verhandlung beim Militärgerichte abgegeben worden war. Es gelangt zur Verlesung. Was hören wir? Wieder eine Aufzählung der damals über jüdische Spionage im Umlauf gewesene Gerüchte und zwei konkrete Fälle, wo Juden ohne jedes Verfahren erschossen worden waren. Grund: Man hatte Waffen bei ihnen gefunden. Sonst nichts. Und die Brüder Fleischer und Lefkovic? Sie waren über Denunziation einiger Ortsansässiger verhaftet worden. Der Ortsvorsteher weiß nichts von ihrer Spionage, läßt sich auch von Horäk, der ihm mit dem Erschießen droht, kein derartiges Geständnis erpressen. Ein Heger, der mit den beiden Familien in Geschäftsverbindung stand, weiß auch nicht das Geringste von irgendeiner Verbindung der Juden mit den feindlichen Magyaren. Es liegt nur eine Anzeige vor, keinerlei Bestätigung, kein Anhaltspunkt, nichts. Dieser Spionagefall muß erst untersucht werden, von Ertappen auf irgendeiner Tat ist keine Spur, von sofortiger Justifizierung, wie es das Standrecht fordert, demnach keine Rede. Das erklärt der Kommandant der in Velky Vitez befindlichen Truppen den Soldaten, das weiß auch Horäk; Das Netz der Beschuldigungen gegen ihn weist also keine Lücke auf. Die Stimme für Horäk versuchte, nicht allzulange, die tatbestandsmäßigen Beschuldigungen der Anklage zu zerstreuen. Wo sie es unternahm, aus Widersprüchen der Zeugen Entlastungsmaterial für den Angeklagten herauszuholen, schlug sie an eine eherne Mauer, die nicht zu durchbrechen war. Aber darauf kam es ihr gar nicht einmal so sehr an. Der Anwalt Horäks verlegt den Schwerpunkt seiner Verteidigung auf die Darlegung, daß die Erschießung der sieben Juden nur einen von tausenden Fälle bilde, wo untu kAiserstr. m tt- ALSEBSTB. 6 S15-S20--S2&- schuldige Menschen durch den Mechanismus des Krieges um ihr Leben kamen. Horäk habe in derselben Psychose gehandelt, in der während des Krieges Millionen Menschen ihre Mitmenschen getötet haben. Und, so paradox es auch scheint, derselbe Anwalt, der für Horäks Freispruch plaidiert und die weinende Mutter Fleischer damit vertröstet, daß sie nicht die einzige sei» die in jenen Tagen ihre Kinder verloren habe, der absichtlich die Grenzen verwischt, die zwischen der militärischen Aktion, die Horäk durchzuführen hatte, Pud der Erschießung der sieben Juden verlaufen, eben derselbe erhebt mit dröhnendem Pathos, seine Stimm^ zu einer Verherrlichung des Pazifismus. «Wollt ihr künftig solche bemitleidenswerte Opfer des Krieges verhindern, dann müßt ihr den Krieg verhindern, der solche Opfer erfordert.» Jawohl, die Kriegspsychose hat schrecklichen Schaden angerichtet, der Krieg ist ein furchtbares Uebel und ist zu bekämpfen — nicht nur im Gerichtssaalplädoyere für einen Uebeltäter — aber deswegen darf es doch keinen Generalpardon für jeden X-beliebigen geben, der sich hinter jene Psychose versteckt. Zuwiderhandlung gegen einen Befehl von oben, eigenmächtiges Erschießen von Zivilisten wird selbst in Kriegszeiten mit den schärfsten Strafen verfolgt. Horäk ist während jener militärischen Aktion in der Slowakei durch Verheimlichung der Tat der Bestrafung entgangen; später als er bereits wieder im Zivil war, durch Flucht ins Ausland der Verfolgung entschlüpft; heut« stand er endlich vor seinen Richtern. Und da bracht« sein Verteidiger für ihn Entschuldigungsgründe vor, di« auch früher nie gegolten hätten. Die Geschworenen haben beide Stimmen gehört! die der Anklage und die der Verteidigung. Sie haben eine um ihr Lebensglück beraubte und zu Boden gebeugte Mutter klagen und zusammenbrechen gesehen] sie haben von dem Angeklagten nicht ein Wort de* Reue vernommen; sie haben ihn sich in ständige Widersprüche verstricken sehen; sie haben das Geständnis des Angeklagten vernommen, daß er auf die sieben Juden geschossen habe. Sie haben aber die ander« Stimme entscheiden lassen. Und haben Karl Horäk freigesprochen. Die Institution der Geschworenengerichte verdankt ihre Existenz der Forderung, daß besonders schwer« Rechtsfälle dem Urteile der Berufsrichter entrückt und Menschen aus dem Volke, bei denen man ein natürliches Rechtsempfinden und durch keinerlei Paragraphen eingeschränkten Sinn für Gerechtigkeit vermutet, zur Entscheidung zu überlassen sind. Dies« Vermutung ist in den letzten Jahren des öfteren arg erschüttert worden. Da ging es gestern und heute um sieben Juden, nicht etwa um sieben Menschen. Sogar die Anklageschrift gebraucht immer das Wort Jude, wo sie sonst die Termini Mensch, Ermordeter, Beschuldigter usw. setzen würde. Und selbst der Staatsanwalt glaubte die Geschworenen darüber belehren zu mB«H(£ daß diese «jüdischen Mütter ihre Kinder genau so gerne haben, wie andere Mütter.» Es ging eben nur um sieben Juden. Sie wurden niedergemacht, wie man etwa Fliegen mit einem Wedel erschlägt: sieben auf eine* Schlag. Und Horäk, der diesen Todeswedel geschwungen, ist von dan «Volksrichtern» freigesproclwa

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