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Die Stimme · 1931-07-30 · Heft 186 (30.7.1931) · page 1

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Journal
Die Stimme
Volume
4 (1931)
Issue
Heft 186 (30.7.1931)
Date
1931-07-30
Page
– (sequence 1)
Language
German
Belongs to
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V.b. b. BEZUGS. BEDINGUNGEN O«st0rt«ich monatlich S 1*50, viertel* jShrL S 4*20, ganzjlhrL . . . S 16*~ Dautschld. viertel- UftrL. . . RM 3 — Tachecho Slowakei viertelj. Ke 24’— Jugoslawien vierteljährl. Din. 40*— Polen Vierteljahrlich . Zloty 6*50 Ungarn Vierteljahr lieh . . Pengö 4*20 Rumänien vierteljährl. . Lei 120 - Uebrige» Ausland vierteljährl. Schw. Franken 4*50 Jüdische Zeitung ^ssrnrnm 4. Jahrgang Wien, Donnerstag, 30. Juli 1931 (16. Ab 5691) Preis 35 g Erscheint jeden Donnerst? Redaktion O und Adminiam -u Wien, I., Kära Straße 28 r-f , Tel. R-27-4 £ /J -CTJ Postsparka konti 03 Oesterr. D Polen Tschecho- £> £ •H Cf Slowakei . fugoslawie Nummer 186 Verkündung des Landent. wicklungsplans für Palästina In der am Montag, den 20. Juli, nachmittags, abgehaltenen Sitzung des Unterhauses wurde der Beginn der Durchführung des Landentwicklungsplans für Palästina in einer vom Unterstaatssekretär für die Kolonien Dr. Drummond Shiels in Beantwortung einer Anfrage des Abgeordneten Michael Marcus abgegebenen Erklärung formell angekündigt. Zunächst sollen bloß vorbereitende Arbeiten in Angriff genommen werden. Das Gesetz über die Garantie für die Landentwicklungsanleihe wird im Unterhaus erst nach Erstattung eines Berichtes über den Abschluß dieser Vorbereitungsarbeiten und Unterbreitung der auf Grund dieser Arbeiten gemachten Vorschläge zur eigentlichen Durchführung des Planes eingebracht werden. Bei dieser Gelegenheit wird das Unterhaus die Möglichkeit haben, zu dem Plan in einer Debatte Stellung zu nehmen. In seiner Anfrage wies Abg. Marcus darauf hin, daß der in Palästina am 10. Juli veröffentlichte Landentwicklungsplan vorübergehend suspendiert wurde, und ersuchte den Unterstaatssekretär für die Kolonien, dem Hause mitzuteilen,-.pb die Regierung noch die Absicht habe, den Plan vor seiner Durchführung dem Par^ lamente vorzulegen. In Beantwortung dieser Anfrage führte Dr. Shiels aus, es seien Schritte zur Ernennung eines Landentwicklungsdirektörs (die inzwischen erfolgte, Anm. der Redaktion) sowie eines ihm beizugebenden Stabes eingeleitet worden. Der Landentwicklungsdirektor werde dem High Commissioner untergeordnet, jedoch von den bestehenden Regierungsdepartements unabhängig sein, wenn er auch bei der Durchführung der Entwicklungsarbeiten mit diesen in Verbindung stehen wird. Die Jewish Agency und die arabische Exekutive werden ».■■■ ■■■■■■■ ■' .. aufgefordert werden, je einen ständigen Berater des Landentwicklungsdirektors zu nominieren. Ein Verzeichnis der „dislozierten Araber" Der Landentwicklungsdirektor werde zunächst an die Durchführung folgender Vorbereitungsarbeiten schreiten: 1. Anlage eines Verzeichnisses jener Araber, die nachweislich von dem von ihnen früher besetzten Boden infolge Uebergangs dieses Bodens in jüdisehen Besitz entfernt worden sind und keine neuen Pachtungen, auf denen sie sich einrichten konnten, oder eine andere in gleicher Weise befriedigende Beschäftigung erhalten haben. Bei der Anlage des Verzeichnisses wird dem Direktor ein gerichtlicher Beisitzer zur Seite stehen, dessen Aufgabe es sein wird, die Ansprüche zu überprüfen und dem Direkt tor in jedem einzelnen Fall vor der Zulassung des Anspruchs über die vorgebrachten Beweise für seine Rechtsgültigkeit Bericht zu erstatten. 2. Nach Abschluß der provisorischen Registrierung wird der Direktor einen Plan zur Wiederansiedlung der eingetragenen dislozierten arabischen Familien unter gleichzeitiger möglichst zuverlässiger Berechnung der hierfür erforderlichen Kosten aufstellen. Die Wiederansiedlung wird, sobald der Plan vont High Commissioner gebilligt sein wird, so rasch als möglich durchgeführt werden. Bodenpolitik im Sinne des Mac Donald Briefs 3. Der Landentwicklungsdirektor wird Untersuchungen über die Methoden anstellen, die anzuwenden sein werden, um innerhalb der durch die zur Ver- TELEFON B 24-5 GROSSBITRIEB FÜR HflUSUJBSCHE Die Gefahren des Lanctentwlclcluncjsplanes; Schon während des Kongresses war es bekannt, daß die im letzten Moment erfolgte Verschiebung der Veröffentlichung des Landentwicklungsplanes nicht von langer Dauer sein würde. Nun wurde der Plan veröffentlicht und die neue Exekutive sieht sich vor eine schwere Aufgabe gestellt. Wir erinnern uns, daß die letzte Exekutive von der englischen Regierung verlangte, es müsse in erster Linie der Aufteilungsplan vereinbart werden und dann erst sei die Art der Prozedur zu beraten. Die Exekutive, verlangte daher, daß von den 2,500.000 Pfund der Anleihe Juden und Araber je 1,000.000 Pfund erhalten sollen, während 500.000 Pfund für allgemeine Pläne (Entwässerungen usw.) ausgegeben werden sollen. Der veröffentlichte Plan zeigt nun, daß sich die englische Regierung über die Wünsche der Jewish Agency hinweggesetzt hat. Es wurde ein Landentwicklungsdirektor* ernannt, der mit Unter-, Stützung eines jüdischen und eines arabischen Ratgebers die Arbeiten beginnen soll. Der einzige Erfolg der Jewish Agency scheint darin zu bestehen, daß dem Landentwicklungsdirektor ein Richter beigegeben wird, der die Ansprüche der Araber zu prüfen hat. Von der Fixierung eines bestimmten Anteiles für das jüdische Nationalheim ist nichts zu hören. Der neue Landentwicklungsdirektor ist ein unbeschriebenes Blatt. Das war aber auch Simpson, der uns so bitter enttäuscht hat. Man behauptet heute von Simpson, er habe seinen Bericht fertig in der Tasche gehabt, bevor er nach Palästina ging und er habe in Palästina nur Unterlagen für seinen mitgebrachten Bericht gesucht. Das mag nun richtig sein oder nicht. Es ist jedenfalls ein Schandfleck auf dem Wappen Englands, daß Simpson Palästina willkürlich verkleinerte, um eine Basis für seine haltlosen Behauptungen zu schaffen und es ist unvergessen geblieben, daß Simpson vom Flugzeug aus feststellte, welche Teile Palästinas kultivierbar sind und welche nicht. Es sei dahingestellt, ob diese famose Berichterstattung Simpson als Landentwicklungsdirektor unmöglich gemacht hat oder nicht. Der neue Landentwicklungsdirektor wird die Unterstützung des Jischuw haben und wird diese Unterstützung auch brauchen. Es muß ja festgestellt .werden, welche Araber für eine Ansiedlung in Betracht kommen. Der jetzt veröffentlichte Landentwicklungsplan zitiert wörtlich den § 9 des MacDonald-Briefes, Nach dieser Steile sind unter landlosen Arabern (displaced Arabs) nur solche Araber zu verstehen, «die von den von ihnen okkupierten Böden infolge Ueberganges dieser Böden in jüdischen Besitz verdrängt wurden und die weder anderen Boden, auf dem sie seßhaft werden konnten, noch eine andere gleichmäßig befriedigende Beschäftigung finden konnten.» Nach den Erhebungen der Jewish Agency handelt es sich nur um wenige hundert Araber. Es mag nur so nebenbei betont werden, {laß die jüdischen Landkäufer den Boden gut bezahlten und daß die Versorgung der Pächter, die ihre Pachtungen verloren, Sache der verkaufenden arabischen Großgrundbesitzer gewesen wäre. Nach unserer Meinung wird der dem Landentwicklungsdirektor beigegebene Richter nicht auf die Hilfe der Vertreter unserer Fonds und landkaufenden Oesellschaftea Verzichtes) können. Niemand als dis Vertreter dieser Körperschaften weiß besser, welche arabischen Pächter sich tatsächlich auf dem gekauften Boden befanden. Es muß ein Riegel vorgeschoben werden, damit sich nicht plötzlich Tausende Araber finden, die sich fälschlich als «displaced Arabs» ausgeben, um in den Besitz billiger Grundstücke zu gelangen. Das aber ist nur eine der ungelösten Fragen. Es heißt, daß der abtretende Chef der Palästinaverwaltung Chancellor, ein ergebener Diener Passfields, seit Monaten mit arabischen Effendis wegen Ankaufes großer Bodenflächen verhandelt. Nur im Zusammenhang mit dem Landentwicklungsplan kann die englische Palästinaverwaltung Interesse an Landkäufen haben. Wir können nun nicht tatenlos Zusehen, daß gegen den Geist und gegen den Wortlaut des Mandates gehandelt wird. Artikel 6 des Palästinamandates trägt der Palästinaverwaltung auf, «in Zusammenarbeit mit der Jewish Agency eine geschlossene Ansiedlung von.Juden auf dem Lande mit , Einschluß der nicht für öffentliche Zwecke erforderlichen Staatsländereien und Brachländercien zu fördern.» Wir wollen hier nicht davon sprechen, daß man bisher Staatsländereien mit geringen Ausnahmen nur den Arabern gegeben hat und daß wir uns diese Böden von den Arabern um teures Geld zurückkaufen mußten. Wir wollen hier nur erklären, daß wir es nicht dulden können, daß die geschlossene jüdische Siedlung dadurch unmöglich gemacht wird, daß die Palästinaregierung für «displaced Arabs» etwa Land ankauft, welches zwischen jüdischen Siedlungen liegt. Wir wollen hier auch erwähnen, daß der Landentwicklungsplan auch von einer arabischen Exekutive spricht und wollen uns hier darauf beschränken, daß laut dem Mandatsvertrag nur die Jewish Agency Vertragspartner ist. Wir hoffen, daß ein Präjudiz für die Zukunft hier nicht geschaffen wurde. Man wird jetzt den Beschluß des Kongresses » verstehen, der der Exekutive den Auftrag gegeben i hat, den Landentwicklungsplan nur dann zu akzeptieren, wenn die Gleichheit der Beteiligung und die Gleichzeitigkeit der Ausführung für Juden und Araber gewährleistet ist. Die Exekutive ist vor eine große Kraftprobe gestellt und wir hoffen, daß sie die Unterstützung der ganzen Weltorganisation haben wird. Es wird Sache der Exekutive sein, im Wege der Verhandlungen mit England jene Forderungen durchzusetzen, die der Kongreß als Bedingung für die Annahme des Landentwicklungsplanes bezeichnet hat. Wenn wir Gleichheit der Beteiligung und Gleichzeitigkeit der Ausführungen verlangen, dann sind unsere Forderungen nur gerecht. Man darf nicht vergessen, daß wir zu dem Steuererträgnisse Palästinas einen Beitrag liefern, der weitaus größer ist, als es unserem Anteil an der Bevölkerung entspricht. Man muß auch daran denken, daß sich bei Vergrößerung des Jischuw unser Anteil an den Steuererträgnissen rapid vermehren muß. Niemand kann von uns verlangen, daß die Anleihe von zweieinhalb Millionen Pfund nur für die Araber aufgenommen und aus jüdischen Steuergeldern bezahlt wird. Es wird noch viel Wasser in die Themse fließen, bevor der Landentwicklungsplan in die Wirklichkeit umgesetzt wird. Er wird erst nach Beendigung der Arbeiten des Landentwicklungsdirektors dem engli-» sehen Parlament vorgelegt und es ist keine ausgemachte Sache, daß die Anleihe zustandekommt. Wir wollen hoffen, daß der neue Landentwicklungsdirektor unparteiisch vorgehen wird. Es ist nicht unsere Schuld, wenn das Vertrauen erschüttert wurde, das wir England gegenüber hatten. Wir wollen weiter mit England Zusammenarbeiten, aber es liegt jetzt an England, uns seinen guten Willen, dessen es uns im MacDonald-Brief versichert hat, bei der Ausführung des Landentwicklungsplan^s durch Taten zu zeigen. Dr, .Oskar Grün jyujjjh.

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