Die Stimme
- Journal
- Die Stimme
- Volume
- 3 (1930)
- Issue
- Heft 154 (4.12.1930)
- Date
- 1930-12-04
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Preis 35 Groschen V. b. b RATSELWETT STIMME Abouaeaieiitpreisa: Fttr Oesterreich: Monatl. 8 1.80. ▼lertelj. S 4.30. gaezj. 8 16.— / Deutschland: Monatl. Uoldmark 1.—, viertelj Gold mark 8.— i Tschechoslowakei: Monatlich Ke 7.—, vierten. Ko 19.— i Jugoslawien Monatlich Dinar 14.—. vierteljährlich Dinar 40.- Jüdische Zeitung Ci'saieini |«d«n I>omme?rs*aug ü«daftfion und /fdmini$irali«m .* "Wien, I„ Ji&ees-nersirasse 2& •— Sdcpfton jl 27-%-Sfl ■■■■■■■■■■■■■■■■hi Polen: Monatl. Zloty 2.30, viertelj. Zloty 6.50 I Ungarn: Monatl. Pengö 1.50, viertelj. PengA 4.30 I Rumänien: Monatl. Lei 45.—. viertelj. Lei 130.— I . , Bulgarien: Monatl. Lewa 30.—. viertelj. Lewa 80.—/ Belgien: Monatl. Belga 2.—, viertelj. Belga 6.— ,ln*iX Uebriges Ansland: Monatl Schweizer Franken L80» rA' 3. Jahrgang Wien, Donnerstag, 4. Dezember 1930 (14. Kislew 5691) Nummer 154 Die Antwort auf das Weißbudk £in JMemorandum van Xeanmdt Mein, fneraus&e&ebewä van dev JevvisA Jigenev Oie Jewish Agency gibt soeben ein 89 Seiten starkes Memorandum ihres Ehrenanwaltes Leonard Stein als Antwort auf das Palestine White Paper vom Oktober dieses Jahres heraus, in welchem die jüngste Erklärung der englischen Regierung über ihre zukünftige Politik in Palästina scharf analysiert wird und die in diesem White Paper enthaltenen Angriffe auf Wesen, Form und Methode der jüdischen Arbeit in Palästina durch aktenmäßige Darstellung der wirklichen Tatsachen widerlegt werden. In der Einleitung wird darauf hingewiesen, daß der britische Außenminister Henderson auf der letzten Tagung des Völkerbundrates die Absicht seiner Regierung kundtat, eine ausführliche Darlegung ihrer Absichten hinsichtlich ihrer zukünftigen Politik in Palästina zu veröffentlichen und 4iMaßnahmen zu treffen, die der Förderung des Wohlwollens zwischen beiden Teilen der-Bevölkerung dienlich sein .werden*. Die Jewish Agency und die große Masse des jüdischen Volkes hegten aufrichtig die Hoffnung, daß die. von der britischen Regierung anzukündigende Politik den von Mr. Henderson angedeuteten Charakter haben und geeignet sein würde, ihre uneingeschränkte Mitarbeit herbeizuführen/ Es ist tief bedauerlich, daß sich diese Hoffnungen nicht erfüllt haben, daß die veröffentlichte Erklärung sich vielmehr als ein Dokument erwiesen hat, auf das als einzige jüdische Antwort nur ein nachdrücklicher Protest möglich ist In der Einleitung wird auf die Widersprüche zwischen dem Weißbuch von 1930 und allen früheren Deklarationen betreffend die Errichtung einer jüdischen Heimstätte für das jüdische Volk m Palästina hingewiesen und die gegen das Weißbuch bestehenden Eindrücke kurz zusammengefaßt. Es werden dann einzelne Punkte der Reihe nach eingehend behandelt: L Das Mandat. In dem Memorandum werden alle auf das englische Mandat für Palästina Bezug habenden Dokumente sowie Aussprüche und' Interpretationen der verantwortlichen britischen Staatsmänner angeführt, in denen unzweideutig zum Ausdruck kommt, daß es die Pflicht Englands sei, die Entwicklung des jüdischen Nationalheims in Palästina zu fördern. Es wird dann diejenige Stelle im Weißbuch behandelt, in der die britische Regierung ihren Kurs unter Berufung auf einen Auszug aus dem letzten Bericht der Mandatskommission des Völkerbundes zu rechtfertigen sucht. Die Mandatskommission, heißt es im Weißbuch, hat keinen Einwand erhoben gegen die beiden Behauptungen, daß 1. die im Mandat hinsichtlich der beiden Teile der Bevölkerung niedergelegteu Verpflichtungen von gleichem Gewichte sind; daß 2. die beiden der Mandatar* macht auferlegten Verpflichtungen in keiner Weise miteinander unvereinbar sind. Hierzu bemerkt das Memorandum, daß aus dieser Erklärung lediglich hervorgeht, daß zwei Arten von Verpflichtungen bestehen. Was aber sind diese Verpflichtungen? Bel Durchsicht des Berichtes der VIL Sitzung der Mandatskommission zeigt sich, daß die Kommission folgendes als die erwähnten Verpflichtungen feststellt: «1. Das Land unter solche . . . Bedingungen zu stellen, welche die Errichtung der jüdischen nationalen Heimstätte sichern; 2, (das Land unter solche Bedingungen zu stellen, welche) die Entwicklung von Selbstverwaltungs- Institutionen (sichern).» Was den dritten dieser Punkte — Verfesstmgsreforra — betrifft, so sieht das Weißbuch davon ab, auf eine andere, nicht weniger wichtige Stelle des Berichtes der Mandatskommission Bezug zu nehmen: Bei der Behandlung der Frage der Selbstverwaltung bemerkt die Kommission: «Die Mandatarmacht ntuß zweifellos allen Bevölkerungsgruppen, die sich gegen das Mandat auflehnen, eine entschlossene und kategorische Weigerung entgegensetzen. Solange die Führer einer Gemeinschaftsgruppe beharrlich das verwerfen, was gleichzeitig das grundlegende Dokument für das Land und eine internationale Verpflichtung bedeutet, werden alle Verhandlungen das Prestige dieser Führer nur ungebührlich erhöhen, gefährliche Hoffnungen unter ihren Anhängern und Befürchtungen unter Zur kaufet prachtvolle Halstücher Seide nur bei BREIT Wien,!., Herrengaue Nr. 2 (Ecks iMcMrM Qualitätswaren zu Fabrikspreisen Chajiuftcka^OkkasIon i ihren Gegnern erwecken.» Die arabische Exekutive aber fordert in ihrem am 23. August 1929 erlassenen Manifest die Annullierung sowohl der Balfour-Deklaration wie des britischen Mandats. Die Zitierung der oben angeführten Stelle aus dem Bericht der Mandatskommission durch das Weißbuch ist demnach eine bedenkliche Irreführung. Sie befindet sich nicht nur nicht im Einklang mit der Anschauung über die «doppelte Verpflichtung», die anscheinend hier zu HHfe gerufen wird, sondern ist mit ihr absolut unvereinbar. Durch Loslösung der zitierten Steile aus ihrem Zusammenhang vermittelt das Weißbuch einen falschen Eindruck über das, was die Mandatskommission tatsächlich erklärt hat. In dem Memorandum wird nachgewiesen, daß die Regierung ihren Brief vom 2. August 1930, in welchem &ie ihre Bemerkungen zu dem Bericht der Mandatskommission macht, vergessen hat; man kann aus diesem Briefe den Schluß ziehen, daß Artikel 6 erst durch einen nachträglichen Einfall in das Weißbuch, hineingekommen ist. Es wird dann eingehend Absatz 7 des Weißbuches widerlegt, der diejenigen Teile des Mandats zu zitieren vorgibt, die sich auf die jüdischen, bezw. nichtjüdischen Interessen beziehen. Der Einwand, daß die Einleitung zum Mandat keinen Teil des Mandats selbst bilde und füglich außer Betracht gelassen werden könne, kann nicht erhoben werden, denn Artikel 2 spricht ausdrücklich von der «Errichtung der jüdischen nationalen Heimstätte, wie in der Einleitung hiedergelegt». Wahrend Artikel 2 von der jüdischen nationalen Hehnstätte spricht, setzt die Einleitung auseinander, daß damit «eine nationale Heimstätte für das jüdische Volk» gemeint ist. Die von der Mandataraiacht im Hinblick auf die nationale Heimstätte übernommenen Verpflichtungen sind solche gegenüber dem jüdischen Volke, nicht aber, wie aus verschiedenen Stellen des Weißbuches entnommen werden könnte, lediglich Verpflichtungen gegenüber den jüdischen Bewohnern des Landes als einem der beiden Teile der Bevölkerung Palästinas. In Artikel 4 des Mandats werden die Angelegenheiten, in denen die Agency mit der Verwaltung Palästinas Zusammenwirken soll, als solche definiert, «die die Errichtung der jüdischen nationalen Heimstätte» und die Interessen der jüdischen Bevölkerung in Palästina betreffen; im zweiten Absatz des Artikels wird die Agency . deutlich als eine Körperschaft aufgefaßt, die berufen ist, im Namen der Gesamtheit des jüdischen Volkes aufzutreten. Nunmehr werden die verschiedenen Artikel des Mandats, von denen das Weißbuch Auslegungen gibt, der Reihe nach behandelt, es wird nachgewiesen, daß das Weißbuch viele Mühe darauf verwendet, die Bedeutung der Verpflichtungen der Mandatarmacht in bezug auf die nichtjüdische Bevölkerung Palästinas zu analysieren, während es eine entsprechende Analyse ihrer Verpflichtungen bezüglich der jüdischen nationalen Heimstätte gar nicht versucht. Es wird nachgewiesen, daßdie Hauptabsicht des Artikels 6 des Mandats darin bestand, der Mandatarmacht die positive, bejahende- Verpflichtung aufzuerlegen, die Einwanderung vou Juden und die dichte Ansiedlung von Juden auf dem Lande zu erleichtern. Hohe juristische Autoritäten haben die Ansicht vertreten, daß die durch das Weißbuch vorgenommene Deutung der Klausel, die sich auf die Einwanderung bezieht, dem Mandat widerspricht, insofern sie eine Sperrung oder, wie das Weißbuch es bezeichnet, eine Suspendierung der jüdischen Einwanderung und Ansiedlung involviert, die zu erleichtern und zu begünstigen Artikel 6 des Mandats die Mandatarmacht ausdrücklich beauftragt. Des weiteren wird nachgewiesen, daß die Erfüllung der aus dem Mandat der Regierung erwachsenden Pflichten, jüdische Einwanderung und Siedlung zu fördern, die Lage sowie die bürgerlichen und die religiösen Rechte der Araber in keiner Weise tangiert. Schließlich wird nachgewiesen, daß die Behauptung des Weißbuches, daß die Bestimmung in der Verfassung der Jewish Agency, wonach der durch Mittel der Jewish Agency erworbene Boden als unveräußerliches Eigentum des jüdischen Volkes in Besitz gehalten werden und daß «bei allen durch die Agency ausgeführten oder geförderten Arbeiten oder Unternehmungen der Grundsatz der Beschäftigung jüdischer Arbeiter gelteu soll», die Bestimmungen des Artikels 6 des Mandats nicht in Betrachi ziehe, vollkommen haltlos ist Der vollständige Wortlaut der Verfassung der Jewish Agency, einschließlich derjenigen Artikel, die den jetzigen Widerspruch erregt haben, wurde der britischen Regierung Im September 1929 vorgelegt und am 6. August 1930 — nach einer Prüfung, die fast zwölf Monate dauerte — durch Schreiben des Staatssekretärs für Hl KAtSERSTR. 123 IX. AlSERSTR. 6 Zionistisches Landeskomitee für Oesterreich. Montag, den 8. Dezember 1930, 8 Uhr abends im Festsaal des Hotel Bayrischer Hof, Wien, II., Taborstraße 39 fttr Oberrabbiner Dr. Z. P. CHAJES s. A. Gedenkfeier Gedenkrede; Rabbiner Dr. David Feucbtwang Mitwirkend: Oberkantor Gerson Margolies Dr. Josef Löwenherx