Die Stimme
- Journal
- Die Stimme
- Volume
- 3 (1930)
- Issue
- Heft 132 (26.6.1930)
- Date
- 1930-06-26
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Seite 12 DIE STIMME Nr. 182 Grabsteine Friedländer & Deutsch Wien, L« SeitcnstettengMse Sr. 3 Tel. ü 28-1-28 XI., Zentralfriedhof, neben dem 1. Tor, Tel. ü 18-0415 Wir bekommen folgenden Aufruf: Zur Kalenderrefortn Die vom Völkerbunde geplante Einführung eines bürgerlichen Kalenders mit Blankotag wird Millionen Juden der ganzen Welt großen moralischen und materiellen Schaden zufügen. Die Durchbrechung der siebentägigen Woche ist eine Verletzung unserer tiefsten religiösen Gefühle und ein Hemmnis in der Beobachtung des Sabbats, der vor tausenden Jahren der Welt den wöchentlichen Ruhetag gab, um den die zivilisierte Menschheit bis in die Gegenwart kämpfen mußte. Die Judenschaft der ganzen Welt hat eine Aktion gegen die Einführung dieser Kalenderreform eingeleitet und bitten wir, den Bogen, den Ihnen ein Werber in den nächsten Tagen vorlegen wird, in Ihrem eigenen Interesse und dem der gesamten Judenschaft zu fertigen. Das interterritoriale Aktionskomitee in Zürich: Oberrabbiner Herz, London; Grand Rabbin Levy, Paris; Lucien Wolf, London; Dr. Löwenstein, Zürich; Rabbiner S. Fürst, Wien. Das Wiener Aktionskomitee: Präsidium und Rabbinat der israelitischen Kultusgemeinde in Wien, die Vorstände aller Tempel- und Bethausvereine. Große Sensation der Leopoldstadt Die Wiedereröffnung der Firma Weinstock, II., Untere Augartenstraße 13, die unter der hervorragenden Leitung eines der Söhne des Gründers der Firma, und zwar des Herrn Paul Weinstock, liegt, bedeutet eine große Sensation. Diese alte Firma, die im Jahre 1899 in der Unteren Augartenstraße 13 gegründet wurde, war dort bis zum Jahre 1911 etabliert. Sie mußte im Jahre 1911 diese Lokalitäten räumen, welche jetzt nun wieder an die Firma Weinstock übergegangen sind. Ueberraschend sind die billigen Preise bet besten Qualitäten, da die Firma Wäscheartikel selbst erzeugt und dadurch ihren Kunden wesentliche Vorteile bietet. Große Auswahl in Modewaren, Wäsche, Wirkwaren, Teppichen und Waschwaren, in Stores, Vorhängen und Flanelldecken. Sprechsaal der „Stimme“ Sehr geschätzte RedaktionI Sie bringen in Nr. 31, auf Seite 9 Ihres Blattes unter der Rubrik «Glossen» als 'offizielle Enunzation Ihrer iSchriftleitung eine Erklärung, in der Sie sich gegen den •Vorwurf verwahren, daß «Die Stimme» den Revisionisten (gegenüber tendenziös voreingenommen sei. Da Sie einen 'Bericht an das revisionistische Pariser Zentralorgan «Der Nayer Weg», der mich zum Verfasser hat, zum Objekt 'dieser Ihrer Verwahrung nehmen, sehe ich mich veranlaßt [ihnen nachstehende Bemerkungen als Richtigstellung zur Verfügung zu stellen. Ich will auf die vorweg genommene Feststellung, die ^Stimme» habe im gleichen Maße Berechtigung zu einer [«politischen Offensive» aufzufordern wie die Revisionisten, nicht eingehen. Es kann getrost dem Urteil der großen Zionistischen Oeffentlichkeit überlassen werden, die ja über politische Taktik und das Wesen zionistischer. Proklamationen von seiten der revisionistischen und der offiziellen Kreise zur Genüge informiert ist. Ich kann aber meine im «Nayen Weg» zum Ausdruck gebrachte Ueberzeugung, daß die «Stimme» revisionistische Nachrichten unterdrückt, hingegen Brith Schalom-Artikel (gebracht habe, nicht revidieren. Es sei nur daran erinnert, daß die «Stimme» nach den Augustereignissen, im Zeitpunkt der schärfsten Brith Schalom-Diskussion, Aufsätze von Adolf Böhm, offenkundige Brith Schalom-Predigten, gebracht habe, ohne sich gegen deren Tendenz redaktionell zu verwahren. Es wurden weiters in einem zum Abdruck gebrachten Gespräch mit dem Jerusalemer Dozenten Zwir iesendruck genäßte Ansichten über den Revisionismus wiedergegeben, in keinem Falle aber die ungewöhnlich starke prorevisionistisceh Stimmung der zionistischen Massen vermerkt. Mehr noch: Die gewaltigen Wahlerfolge der Revisionisten zu den Delegiertentagen in KongreB- Eolen und Ostgalizien wurden gar nicht oder entstellt, dem eser der «Stimme» vermittelt. Das mußte mir, wie jedem objektiven Leser Ihrer Zeitung — und ich bin trotz Ihrer entgegengesetzten Annahme ein solcher — als den Revisionisten gegenüber geübte, bewußt angewandte Taktik erscheinen, die der publizistischen Pflicht eines tür alle zionistische Gruppierungen bestimmten Zentralorgans nicht entspricht. Ich weiß nicht, wie man es anders als tendentiös bezeichnen darf, wenn die «Stimme» die Affäre von Kfar Saba durch die Wiedergabe, einer von einem Herrn der Hitachduth gehaltenen Rede, die mit scharfen Angriffen auf den «Brith Trumpeldor» nicht kargt, einseitig und irreführend darstellt, ebensowenig wie ich einen anderen Ausdruck als tendentiös‘für die Art finde, wie der revisionistische «Doar Hajom» als «unverantwortlich» hingestellt wird, weil er eine Nachricht bringen konnte, die sich ganz und gar als richtig erwies. Mir erscheint es «unverantwortlich», solche Nachrichten zurückzuhalten. Sie konstatieren, daß «die von der Wiener Ortsgruppe der Revisionisten eingesendeten Notizen immer in. Ihrem Blatte Platz fanden». Sie vergessen allerdings hinzuzufügen, daß diese Notizen (Annoncen) bezahlt werden mußten. Leider muß ich auch Ihre Behauptung zurückweisen, daß auf den österreichischen. Delegierteritag die Angelegenheit der Zurückweisung eines revisionistischen Wahlaufrufes genügend geklärt wurde. Ich muß feststellen, daß dieser, im Uebrigen bezahlter Wahlaufruf, von Ihnen bereits angenommen war, daß der revisionistische Vertreter sich mit einer textlichen Abschwächung . und Beschränkung auf rein sachliche Behauptungen einverstanden erklärt hat, und daß der Wahlaufruf trotzdem nicht zum Abdruck gebracht wurde. Wie dem bisher auch gewesen sein mag, es freut mich, daß «Die Stimme» von nun ab «allen zionistischen Gruppen in gleichem Maße zur Verfügung» stehen wird, wie Sie versichern. Mit vielem Dank für den Abdruck dieser Zeilen und der gebührenden Hochachtung Jösfef Frankel. (Loyalerweise drucken wir den vorliegenden Brief ab, wir verweisen aber unsere Leser auf die Glosse «Der naier Weg und die Stimme:» in der vorigen Nummer unseres Blattes, zu der wjr nichts hihzuzufügen haben. — Die Red.) AmtlicheVerlautbarüngen der Israelitischen Kultusgemeinde Wien Z. 4837 ex 193Q. Barmizwabkurs während der Ferialmonate. Der Vorstand der israelitischen Kulfu »gemeinde Wien bringt hiemjt zur Kenntnis, daß der Barmizwah-Kurs, XX„ Othmargasse 46, auch während der Ferialmonate fortgesetzt wird. Die Einschreibungen finden jeden Sonntag von 10 bis 11 Uhr. vormittags im Unterrichtslokak des genannten Hauses statt. Der Unterricht ist uwentgeldich. Der Vorstand. Wien, 23. Juni 1S>30* Z. 4697 ex 1930. Kundmachung betreffend die Errichtung von Mlnjanhn tür die hohen Feiertage. 1. Der Vorstand beabsichtigt für den gegenwärtigen Bedarf an temporären Betbäusern durch eigene Maßnahmen vorzusorgen, beziehungsweise durch, die Tempelvereine Vorsorgen zu lassen. Demgemäß wird die Kulüusgeraeinde nur in Fällen, in welchen ein tatsächlicher Bedarf vorhanden ist. die Genehmigung für’ein temporäres Bethau« an ändere Vereine oder Private erteilen. . 2. Ira Sinne des § 80 des Gemeinde-Statutes ist vor Miete eines Lokales und vor Einschreiten um die behördliche Genehmigung die Bewilligung des Kul.tusvorstandes einzuholen. 3. Die Gesuche um Bewilligung sind bis längstens 15. August d. J. im Einreichungs-Protokolle der israel. Kultusgemeinde, I.. Seitenstettengasse 4, III. Stock, zu überreichen. Es wird ausdrücklich aufmerksam gemacht, daß später einlangende Gesuche nicht angenommen werden. Auf nicht entsprechend belegte Gesuche wird keine Rücksicht genommen. 4- Die Gesuchsteller haben sich und für die zu verwendenden Vorbeter (Namen derselben sind im Gesuch anzugeiben) genaue Ausweis« über Charakter, Moralität und Befähigung zu erbringen. 5. An weibliche Personen wird weder direkt noch indirekt eine Bewilligung erteilt. 6. Die als Betlokale einzurichtenden Räume müssen sich für diesen Zweck vollkommen eignen und ist die schriftliche Zustimmung des Vermieters sowie des Hauseigentümers zur diesfälligen Verwendung beizubringen. 7. Wohnungen und andere Lokale dürfen pur dann zur Abhaltung des Gottesdienstes verwendet werden, wenn sie vollkommen ausgeräumt sind und an den Festtagen ausschließlich für den erwähnten Zweck benützt werden. 8. Für Lokale, in welchen während des Jahres Veranstaltungen stattfinden, deren Tendenz unvereinbar ist mit einer Stätte, an welcher ein Gottesdienst abgehalten werden soll, wird eine Bewilligung nicht erteilt. 9. Die Errichtung eines temporären Betlokales in -der Nälhe von ständigen Bethäusern wird in der Regel nicht bewilligt. 10. Die Bewilligung gilt nur für die einschreitende Partei und ist somit nicht übertragbar. Im Üebertretungsfalle wird die erteilte Bewilligung sofort zurückgezogen und die Behörden werden gleichzeitig hievon verständigt. 11. Ein Ankauf von Betsltzen seitens der Kultusgemeinde ist nicht zu gewärtigen. 12. Die Bewilligung wird dien Betlökal-Itihabem nur unter der Bedingung erteilt, daß dieselben der Kultusgemeinde für unbemittelte Personen (Männer und Frauen) zusammen den zehnten Teil der Von der Behörde genehmigten numerierten Sitzplätze unentgeltlich bis längstens. 10. September 1930 zur Verfügung steilen lind, als Kultus-' gebühr 10 Prozent des Brutto-Erlöses aus dem Verkaufe der Betsitze an die Hauptkassa der israel. Kultusgemeihde Wien abfiihren. , .. , 13. Unmittelbar nach den hohlen Feiertagen ist an den Vorstand der israelitischen Kultusgemeinde Wien ein Verzeichnis der beim Aufrufen zur Thora erfolgten Spenden mit Namen und Adresse des Spenders sowie genauer Be-^ Zeichnung des Zweckes einzusenden, 14. Zur Sicherstellung der Einhaltung dieser Verpflichtung. sowie aller für die Erteilung deT Bewilligung zur Errichtung eines temporären Bethauses gestellten Bedingungen ist eine Kaution zu erlegen, weldhe bei Nichteinhaltung auch nm einer dieser Verpflichtungen für wohltätige Zwecke der Kultusgemeinde verfällt. Die zu leistende Kaution, welche in Bargeld zu erlegen ist. wird mit S20.— bis S 200.— bemessen, 15. Der Text eineT etwa beabsichtigten Annoncierung oder Plakatierung ist dem Gesuche zur Genehmigung anzu schließen. Eine Ankündigung, welche der Würde einer Betveranstaltung widerspricht, ist unstatthaft und hat zur Folge, daß die erteilte Bewilligung rückgängig gemacht wird. Es ist Pflicht einer jeden Partei, für eine entsprechende Polizeiaufsicht auf eigene Kosten zu sorgen. Als «Hausandacbten» werden nur jene gottesdienstlichen Uebungen anerkannt, welche ohne jegliches EntgeV und lediglich Familienangehörigen zugänglich, sind. Wien, 1. Juli 1930. Der Vorstand , der israelitisdhen Kultusgemeinde Wien. Austritte aus dem Judentum Humburger Josef, 2. September 1904, XXL, Hausgrundweg 6; Fein Alice Hanna geb. Weil, 2. Juli 1900, VIL, Schottenfeldgasse 13; Löbl Robert, 22. Jänner 1892, VII., Neustiftgasse 72; Altstadt geb. Aranka Lauhenbach, 17. Juli 1888, VII., Kaiserstraße 57; Weintraub geb. Aloisia Tjialhammer, 10; März 1886, VIII., Strozzigasse 4; Steinhart Viktor, 15. Jänner 1924, IV., Wiedner-GÜrtel 38; Epstein Artur, 4. Oktober 1906, XX., Treustraße 49; Pelzei geb. Sidonie Krämer, 7. August 1885, III., Gerlgasse 7; Kopzofky Gertrud, 5. April 1924, XVI1L, Bischof-Haber-Platz 15; Spiegler Gertrud Josefine, 25. Dezember 1902, I., Falkestraße 3. Lebensversicherungs- Gesellschaft GEGRÜNDET IM JAHRE 1889 V*I*l.°.h.£run BÄb**i,u*d QarentlemltUI End« 1p28 2 Milliarden Schilling 242 Millionen Sohtlltng Prämien- und ZineentlnnahmMt hu Jahre 1028 07*B MIHIonenÖchllling Auszahlungen an die Veralehertan Im Jahre 1928 26.5 « « Tätigkeitsgebiet der Qtf Heohaft: Oesterreich, Deutsches Reich, Tsoheoho&IowaklsQhe Republik Belgien, Holland, Frankreich, Spanien, Italien, Ungarn, Polen Jugoslawien, Bulgarien, Griechenland, Rumänien, Palästina, Syrien Türkei, Aegypten Die OeeallMhaft eohlleSt stt billigen Prämien und gGnatlgen „ Bsdisfwnaan Kapital«- and Rentenversicherungen Jeder Art ab Weuelngefflhrt: KINDER-VERSORGUNGS-VERSICHERUNG (Auszahlung eines Kapital« bei Verheiratung, Studienbeitrag, Rückerstattung der elngesahlten Primion bei Ableben dos Kindes) Involldltätevereloherung (Zahlung einer Rente bei Eintritt der Erwertoeunflhfckatt und AuexaKkmg des versicherten Kapitel« nach dreijähriger Dauer der Invalidität) Die Zionistische Sektion und Frauengruppei Prater gratulieren Ihren Aueschußmltglledern Herrn Isak und Frau Helene Adler zur Geburt ihres Sohnes, Ferienaufenthalt Im Klosternenbar ger Strandbad Dame, deren Sohn and Tochter bestens erprobte Fadegogen sind, übernimmt schulpflichtige Kinder zur Schulnachbilfe und zur TJeberwncbung in volle Pension oder tagsüber auch, ohne Verpflegung. Für Musiknnd Sprachunterricht, sowie Badegelegenheit in eigener Strandhütte im Klo8terneuborger Strandbad, ist Vorsorge getroffen. Oofilligo Zuschriften erbeten an; Karoline Goldschmiedt, Wien, IX., Secbascbinuuelgessö SO, Bernhard Kohn «Ä WIEN, I., HIMMELPFORTGASSE 20 KLAVIERE in allon Preralogen, neu von 81440 an peeooooooaooeeoeoeeeoooeeoeoeeoeooeeea Kinderwagen vom einfachsten bl« zum falnoten Genre erzeugt ENßELBERG 1XX*’ Wallensteinplat* 3 ***»Filiale: XX., KlosfarneuburgerttrgB# CI Billigste Elnkaufaquelle. Ueberzeugen Sie elchl Eisern^... .•rleger und Herausgeber: Zionistischer Landesverband für Oesterreich, Wjen, I., Kärntnerstraße 28. — Verantwortlicher Redakteur: Dr. Sigmm$ Wien, Iw Rauhensteingasse 1, — Druck: «Ifiva», Wien, VII. L«ichenfe|der$trgße L t