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Die Stimme · 1930-05-08 · Heft 125 (8.5.1930) · page 2

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Journal
Die Stimme
Volume
3 (1930)
Issue
Heft 125 (8.5.1930)
Date
1930-05-08
Page
– (sequence 2)
Language
German
Belongs to
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w Se*fe? die stimme Mt. 126 I' I; r Programm der zionistischen Arbeit* partei Hitachduth in Oesterreich zum bevorstehenden zionistischen Delegiertentag Zionismen «Uw Angelegenheit des Gesamtjudentums Die Hitachduth erblickt im Zionismus eine Angelegenheit des Gesamtjudenturne. Sie begrüßt daher die Mitarbeit aller Klassen nnd Gruppen des jüdischen Volkes au zionistischen Werk. Primat Palästinas Din Hitachduth anerkennt das Primat Palästinas und stellt sämtliche, auf den PalMfltinainfbau gerichteten Ziele nnd Arbeiten in den Vordergrund ihres Tätigkedtsprogrammes. Kolonisation und Politik Die Hitachduth sieht in der landwirtschaftlichen Besiedlung Palästinas die Grundlage des zukünftigen jüdischen Nationalheims und betrachtet die kolonisatorische Arbeit als die gegenwärtig dringendste zionistische Aufgabe. Die Hitachduth hält auch die positiven Leistungen auf kolonisatorischem Gebiet .wie überhaupt die durch die jüdische Anstrengung eroberten Positionen im Lande als die sicherste Basis einer erfolgreichen zionistischen Politik. Die zionistische Politik muß bei ihren friedlichen Zielen fest und zielbewußt sein und soll deren Führung ausschließlich in den Händen der vom Kongreß und der Jewish Agency gewählten Exekutive liegen. Die Hitachduth betrachtet daher die separatistischen Bestrebungen einzelner Gruppen (Revisionisten und Brifrh ßchalom) als schädlich und verurteilt sie deshalb aufs entschiedenste. Die Bedeutung der jüdischen Arbeiterschaft Palästinas Die Hitachduth ist der Ueberzeugung, daß ein jüdisches Palästina nur nach den Prinzipien der sozialen Gerechtigkeit und der Selbstarbeit aufgebaut werden kann. Sie erblickt daher in der organisierten jüdischen Arbeiterschaft Palästinas, die für die Verwirklichung dieser Grundsätze kämpft und arbeitet, die Hauptträgerin des zionistischen Aufbauwerkes. Heckaluz Die Hitachduth sieht in einer starken, organisierten ehaluzißchen Alijah die wichtigste Vorbedingung für das Gelingen des großen zionistischen Werkes und betrachtet es als ihre Aufgabe, die Bestrebungen des Hecbaluz auf das tatkräftigste zu unterstützen. Territorialverband Die Hitachduth glaubt, daß die zionistische Bewegung berufen ist, das jüdische Volk zu führen und daß sie bei geschlossener, zielbewußter und verantwortungsvoller Organisation anch die innere Kraft dazu hat. Die Hitachduth trat deshalb auch als erste für die Schaffung von Territorialverbänden ein, welche alle zionistischen Organisationen eines jeden Landes umfassen sollen. Die Schaffung eines solchen in Oesterreich hält die Hitachduth für außerordentlich dringend. Voraussetzung hdefür ist jedoch, daß die Kampfesstimmung im Inneren, wie sie in Oesterreich seit langer Zeit herrscht, abgebaut werde. Die Hitachduth, die einen unsachlichen Zwist als schädigend und demoralisierend ansieht, hat auch ihrerseits stets zur Herbeiführung friedlicher Verhältnisse in der zionistischen Organisation Oesterreichs beigetragen. Landespolitik nicht Sache des Landesverbandes Die Hitachduth vertritt den Standpunkt, daß alles ausgeschaltet werden müsse, was der Ralliierung womöglich aller zionistischen Gruppen hindernd im Wege steht. Die Hitachduth ist daher auch der Meinung, daß schon mit Rücksicht auf die Verschiedenheit der sozialen Schichtung der Judenschaft in Oesterreich, die eine einheitliche politische Stellungnahme nicht ermöglicht, die landespolitische Tätigkeit nicht Sache des zionistischen Landesverbandes sein kann. Kultusgemeinde. Die Kultusgemeinde, namentlich ihre Ausgestaltung zu einer Volksgemeinde, ist selbstverständlich ein wesentlicher Bestandteil des zionistischen Arbeitsprogramms. Jugenderziehung und Jugendbewegung Das zionistische Ziel kann nur verwirklicht werden, wenn es unserer Bewegung gelingt, die jüdische Jugend für sie zu gewinnen. Die Erziehung de<r Jugend ist daher die wesentlichste zionistische Aufgabe. Die zionistische Jugendbewegung muß tatkräftiget gefördert werden. Hebräische Sprache und Kultur Die hebräische Sprache und Kultur sind dank unserer Bewegung zu neuem Leben er- | tmcht. Die Bestrebungen der hebräischen Kulturbewegung, diese auch im Golus zur Trägerin des jüdischen Lebens zu machen, müssen die weitgehendste Unterstützung finden. Sozialwirtschaftliche Tätigkeit Der Prozeß einer fortschreitenden Pauperisierung und Verelendung der jüdischen Massen gebietet dringend, den sozialwirtschaftlichen Fragen der österreichischen Judenschaft die nötige Aufmerksamkeit »uzuwencben und namentlich die Bestrebungen in der Richtung einer jüdischen Gewerbeförderung und produktiven Umschichtung auf das tatkräftigste zu unterstützen. Wer für dieses Programm ist, wähle am 13. d. M. die „Hitachduth-Liste“ Arbeitendes Erez-Israel. Kandidatenliste der zionistischen Arbeitspartei Hitachduth für die Wahlen zum Parteitag der Zionistischen Organisation Oesterreichs. Dr.. Jö9ef Gelbard, Meier Hendschi, Dr. Michael Steinberg, Jehuda Meilen, Pinkas Sdlberherz, Aron Singer, Abraham Bloch, Zwi Könner* Erna Haber, Dr. Arjeh Birnbaum, Salomon Picker, Josef Kohn, Rifka Birnbaum, Moses Stadtmauer, Chandna Verständig, Mosee Ungorfeld, Dr. Joeef Seiler, Moriz Salzhauer, Gustav Schräge, David Hauser, Eva Twereky, Mordechai Menczer, Saul Weinreb. Als Vertreter des Landesverbandes wurde Gg. Saul Weinreb gewählt. Verlautbarung des Zionistischen Landeskomitees für Oesterreich zu den Deiegiertenwahien 1. Die Wahlen finden am Dienstag, den 13. Mai 1930, in der Zeit von y26 bis 10 Uhr abends, ln nachstehenden Lokalen statt: 1. Bezirk: Caf6 Altes Rathaus (Klubraom), L, Wipplingerstraße 24. II. Bezirk: Kleine Mohrengasse 3 (Volksbibliothek «Zion») für Wähler der Leopoldstadt, welche in der Taborstraße und rechts von der Taborstraße bis Praterstem inklusive wohnen. IL» Untere Augartenstraße 35 (Jüdisches Zentrum) für Wähler der Leopoldstadt; welche links von der Taborstraße wohnen. Prater: II., Jungstraße 8. HI. und XI. B e z i r k : Cafe Lovrana, Hl., Löwengasse 36. IV. und V. Bezirk: Terrassen-Cafe, V., Margaretenplatz 4. VI. und VH. B e z i r k: VI., Mariahilferstraße Nr. 79 (Phönix-Filiale, im Hof). VIII. Bezirk: VUI., Bennoplatz la, Zionistisches Heim. IX. Bezirk: Cafe Metropol, IX., Bergg. 33. X. Bezirk: Heim der zionistischen Sektion, X., Humboldtgasse 25. XII., XIV. und XV. Bezirk: Jüdischer Ausspeisungsverein, XIV., Herklotzgasse 21. Xffl. Bezirk: Cafe Hietzingerhof, XUI., Hauptstraße 23. XVL u n d XVII. Bezirk: Friedenscafe, XVI., Ottakringerstraße 37. XVm. Bezirk: Cafe Eden, XVHL, Weimarerstraße 6. XIX. Bezirk: Cafe Döblingerhof, XIX,, Billrothstraße 49. XX. Bezirk: Zionistisches Sektionsheim, XX., Jägerstraße 30. 2. Die Wähler haben in denjenigen Lokalen zu wählen, welche nach der im Wählerverzeichnis angegebenen Wohnungsadresse zuständig sind. Diejenigen Wähler, welche eine Wahllegitimation nicht erhalten oder sie verloren haben, erhalten über ihr Verlangen gegen entsprechenden Nachweis ihrer Identität im Büro des Zionistischen Landeskomitees, I., Kärntnerstraße 28, ein Duplikat. Die Ausstellung von Duplikaten wird in der Wählerliste bei den betreffenden Wählern vermerkt werden. Durch die Ausstellung eines Duplikates verliert die ursprüngliche Legitimation ihre Gültigkeit. 3. Auszug aus dem Wahlreglement: a) Alle in der vom Landeskomitee zusammengestellten Wiener Wählerliste enthaltenen Personen bilden einen Wahlkreis und wählen nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechtes 60 Delegierte. b) Die Wahl findet auf Grund von Wahlvorschlägen statt, die von jenen Wählergruppen, die sich an der Wahlbewegung beteiligen, in Gemäßheit der folgenden Bestimmungen zu erstatten sind: Die Wahlvorschläge sind in der Zeit vom 4. bis 10. Mai im Büro des Zionistischen Landeskomitees, I., Kärntnerstraße 28, zu überreichen. Sie müssen von mindestens 50 Wahlberechtigten und den Vorgeschlagenen unterzeichnet sein. Die Vorschlagenden und Vorgeschlagenen haben ihren Vor- und Zu- | namen, Beruf und Wohnort in deutlicher Schrift an- ' zugeben. Wenn ein Wahlberechtigter mehr als eine Liste als Einreicher zeichnet, wird er auf allen gestrichen. Der erste Unterzeichner der List gilt, falls niemand anderer namhaft gemacht wird, als Vertrauensmann der Liste und als Bevollmächtigter der Einreichenden. Jeder Wahlvorschlag hat die Angabe zu enthalten, welche Partei oder Wählergrüppe den Vorschlag erstattet. Er muß mindestens einen und darf höchstens ebenso viele Namen von Bewerbern enthalten, als Delegierte zu wählen sind. Ein Bewerber darf sich nur auf einer Liste Vorschlägen lassen, sonst wird er auf allen Listen gestrichen. Der Präsident des Landeskomitees unterzieht die Wahlvorschläge einer Prüfung und sorgt für die Behebung von Mängeln. Er bestimmt die Frist, innerhalb welcher Mängel behoben werden können und gibt dem Vertrauensmann der betreffenden Liste bekannt, welche Folgen die Nichtbehebung der Mängel nach sich ziehen wird. Gegen seine Verfügung ist die Beschwerde an das Landeskomitee zulässig. c) Jede der eingereichten Wahlvorschlagslisten kann mit einer oder mit mehreren anderen Listen gekoppelt werden. Die Mitteilung von Koppelung von Listen hat beim Landeskomitee spätestens bis 12. Mai, 6 Uhr abends, einzulangen. d) Zur Leitung der Wahl werden vom Präsidenten des Zionistischen Landeskomitees für jedes einzelne Wahllokal Wahlkommissionen bestellt, welche aus einem von ihm ernannten Vorsitzenden und je einem von den wahlwerbenden Parteien spätestens drei Tage vor der Wahl namhaft zu machenden Vertrauensmann bestehen. Die vorgeschlagenen Vertrauensleute erhalten vom Landeskomitee besondere Legitimationen. Der Vorsitzende der Wahlkommission ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Vertrauensleute zur Vornahme der Wahl berechtigt und verpachtet. Bei jeder Wahlkommis«» sion haben zunächst die Mitglieder der Kommission die Stimmzettel abzugeben und dann die Wähler nach der Reihenfolge ihres Erscheinens. Den Wählern sind Kuverts für die Stimmzettel zur Verfügung zu stellen. Die WahJkommissionen nehmen die Stimmzettel entgegen, besorgen das Skrutinium und entscheiden die bei der Wahl vorkommenden Streitfälle. Die Mitglieder der Wahlkommission haben sich jedes Einflusses auf die Stimmgebung der Wahlberechtigten zu enthalten. Der Vorsitzende hat dafür zu sorgen, daß im Wahllokal und in der Nähe desselben jede Agitation unterbleibt. e) Jeder Wähler hat sich mit der ihm zugesandten Wahllegitimation und mit einem zweiten Identitätsdokument (wie Geburtsschein, Heimatsschein, Paß, Straßenbahnkarte, Studentenlegitimation etc.) auszuweisen. Jugendliche Personen haben sich im Zweifel mit einer Urkunde auszuweisen, aus der ihr Alter ersichtlich ist. Der Vorsitzende ist berechtigt, Wähler, die sich mit einem Identitätsdokument ausweisen, ihre Wahllegitimation aber nichl vorlegen können, auf Grund der eigenen Agnoszierung oder der Agnoszierung durch ein Kommissionsmitglied zur Wahl zuzulassen. f) Ein Stimmzettel ist gültig, wenn er entweder die Parteibezeichnung oder den Namen des Listenführers enthält. Ein Stimmzettel ist ungültig, wenn darauf mehrere Listen oder Namen aus den verschiedenen Listen bezeichnet sind oder wenn, er auf andere als die zugelassenen Wahlvorschläge lautet* Ungültige Stimmzettel und leere Stimmzettel kommen bei Berechnung des Wahlergebnisses nicht in Betracht. Befinden sich in einem Wahlkuvert mehrere Stimmzettel der gleichen Liste, ist nur einer hievon gültig; sind darin Stimmzettel verschiedener Listen, sind alle ungültig. g) Wahlproteste, die von mindestens 20 Wahlberechtigten unter genauer und deutlicher Angabe von Namen und Adressen unterfertigt sein müssen, sind spätestens innerhalb fünf Tagen nach der Wahl im Büro des Landeskomitees in zweifacher Ausfertigung zu überreichen. 4. Die Nominierung von Ersatzmännern auf den Wahlvorschlägen ist zulässig. 5. Einberufung des ordentlichen Delegierten- Der Delegiertentag wird hiermit für Samstag, (Jen 24. und Sonntag, den 25. Mai 1930, einberufen. Ort und Tagesordnung wird noch bekanntgegeben werden. Zionistisches Landeskomitee für Oesterreich: Dir. Siegfried Altmann. Dr. Jakob Ehrlich. Erklärung der Redaktion Am Dienstag, den 6. d. M. erschien Herr Dr. Paul Diamant in unserer Administration und erlegte daselbst einen Betrag für die Einschaltung eines Inserates. Bei Üeberprüfung des Inserates durch die Redaktion erwies sich dieses Inserat als Wahlaufruf der Union der Zionisten Revisionisten, der eine Reihe von beleidigenden, unter Gesinnungsgenossen nicht üblichen Ausfällen gegen die anderen Richtungen angehörigen Zionisten und gegen zionistische Behörden enthielt. Aus diesem Grunde haben wir über Weisung des Präsidenten des Zionistischen Landeskomitees Im Interesse der Würde der Partei und unseres Blattes dieses Inserat abgelehnt.

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