Die Stimme
- Journal
- Die Stimme
- Volume
- 2 (1929)
- Issue
- Heft 80 (11.7.1929)
- Date
- 1929-07-11
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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Nr. 80 DIE STIMME SejfetlJ Nicht der Mörder Es geht eine Legende im Heiligen Lande Ober Franz Werfe! um. Man sagt, eines Tages sei Werfel, cmangameldet und unerkannt, in Jerusalem aufgetaucht. So wandelte denn Franziskus unter den Juden, inkognito durch die üble Menge des Quartiers Meah- Schearim. Plötzlich hob ein Araber einen Steinend warf ihn hinterrücks Werfel an den Kopf. Großem Geschrei. Man schleppt Ihn vor den Kadi. «Was tatest du, du Schwein?» herrschte ihn der Kadi an. Darauf der Angeklagte: «Nicht der Werfer, der Werfel Ist schuldig.» Sprach’s und schritt erhobenen Hauptes davon . . . Palästina-Jugendfahrt Wir machen unsere Leser und Freunde darauf aufmerksam, daß auch in diesem Jahre, ebenso wie im Vorjahre, eine Palästina-Jugendfahrt veranstaltet wird. Die Reise beginnt am 3. September in Marseille, führt nach Aegypten und Palästina und endet am 2. Oktober in Triest. Während des nahezu dreiwöchentlichen Landaufenthaltes werden alle Sehenswürdigkeiten in Palästina und Aegypten besichtigt. Die Reise ist vor allem für junge Menschen geplant, doch werden alle Anforderungen an Bequemlichkeit und Erholungsmöglichkeit berücksichtigt. Prospekte und Auskünfte kostenlos beim Palestin e & Orient Lloyd, Berlin N 24, Friedrichstraße 121, Telefon D 1, Norden 2455. Aus dem „Städtel“*) Von Josef Fränkel Der Schabbesgoi Sindrik hat eine Mikweh. Eine Ruine, ein verkrachtes, verfallenes Gebäude stellt sie dar. An einem Montag, als die Mikweh voll Frauen war, als diese ihre Körper im Wasser ausstreckten, begann es plötzlich zu Brennen. Das Feuer entstand in der fast zusammenstürzenden Kleiderkabine und in einigen Minuten sah man das ganze Badehaus in einer Rauchwolke eingehüllt. Was soll man machen? Die Sindriker Juden waren verzweifelt, da niemand wagte, in die Mikweh einzudringen, um das Feuer zu löschen, denn kein frommer Jude — und die Sindriker sind ja fromm — wollte durch den Anblick nackter Frauen eine Sünde begehen. Man lief zum Rabbi um Rat, dessen Frau auch in der Mikweh war. Er konnte keine Antwort geben, er blätterte in den heiligen Büchern nach und forschte, was man in so einem Falle machen darf. Währenddessen klagten und schrieen die heiligen Männer. Das Feuer hatte weit und breit um sich gegriffen und wenig Aussicht bestand, dasselbe zu löschen. Aber die Frauen? Diese erhoben ein Geschrei, das die Luft erzitterte, ihr Weinen und Rufen um Hilfe war herzerschütternd, aber keine einzige Frau wollte herauslaufen, um sich zu retten. Lieber in der Mikweh durch den Erstickungstod zu enden, als ihre nackten Körper allen Leuten zu zeigen. Ja, diese Weiber sind wert, die Frauen der frommen Sindriker zu sein. Endlich griff man zu einem Hilfsmittel. In der Eile wurden Leintücher, Decken zusammengerafft und der «Schabbesgoi Iwan» wurde gut bezahlt, damit er in die Mikweh hineingehe und dort den Frauen die Leintücher, Decken übergebe, so daß diese sich nicht zu schämen hatten, hinauszugehen. Der «Schabbesgoi Iwan» durfte jüdische nackte Frauen sehen, beobachten, ja er wurde noch dafür bezahlt. . So rettete ein Schabbesgoi alle Sindriker Frauen und wenn in Sindrik kein Schabbesgoi wäre, so hätten sie den Feuertod gefunden und Sindrik wäre heute eine weiberlose, verlassene, ausgestorbene Stadt. Deshalb auch schätzen und ehren die Sindriker Juden alle Schabbesgojim und wenn jemand in Sindrik zu Ansehen gelangen will, wird er ein «Schabbesgoi» ... Sindriker Juden auf der Reise Viele Sindriker Juden sind oft auf Reisen. Ihre Geschäfte, Unternehmungen zwingen sie dazu, denn die Sindriker untereinander handeln selten, sie kennen sich zur Genüge und müssen dann in der weiten Welt einen «Freien» suchen. Bevor er fährt, nimmt er vom ganzen Städtchen Abschied und wenn er zurückkommt, ^benscht er Gojmel»**). Ganz besonders Reb Chalm wandert viel in der großen Welt herum und «Gojrrtel benscht» er deshalb vier bis fünf Mal im Monat. Immer nach seiner Rückkehr erzählt er der versammelten Gemeinde beim alten Ofen im Gotteshaus, *) Siehe «Die Stimme» Nr. 74). **) Dankgebet nach einer bestandenen Lebensgefahr. was er erlebt, oder welche Sehenswürdigkeiten er gesehen hatte. Einmal erzählte er folgendes, und heilig versicherte er, daß er dies selber — so wahr ihm Gott helfe — mit eigenen Augen gesehen hatte. «Wüßt ihr, wie man Butter in einer großen Stadt macht? Ha? Was?» Und als alle verneinend mit den Köpfen schüttelten, fuhr er fort: «In eine große Halle, so groß wie unsere Stadt, wird Milch hineingegossen, dann werden hunderte Pferde dorthin getrieben, welche mit den Füßen die Milch so lange bearbeiten, bis sie zur Butter wird. Ich wollte nun diese Butter kosten und kaufte mir ein Viertel Kilogramm. Zu Hause nahm ich Brot und wollte es mit der Butter bestreichen. Doch als ich ein Stückchen Butter von der Butter abschneidete, sprang ein Füllen heraus» . . . Am selben Tag fuhren viele Sindriker in die große Stadt und kauften Butter- AmtlicheVerlautbarungen der Israelitischen Kultusgemeinde Wien Kantoren, Chorsänger und Vorbeterstellen Für die von der Israelitischen Kultusgemeinde Wien anläßlich der hohen Feiertage zu veranstaltenden temporären Gottesdienste werden Kantoren, die befähigt sind, in großen Räumen mit Chor nach dem «Schir Zion» von weil. Salomon Salzer zu fungieren, ferner Vorbeter, die verläßliche Bai Koreh sein müssen, und musikalische, stimmbegabte Chorsänger benötigt. Für derartige Verwendungen in Betracht kommende Bewerber werden aufgefordert, sich ehestens in der Sekretariatsabteilung für Kultusangelegenheiten, Wien, I., Seitenstettengasse 4, III. Stock, schriftlich oder persönlich zu meiden, woselbst die näheren Bed'ingnisse zu erfragen sind. Irgendeine Spesenvergütung aus Anlaß dieser Meldung wird nicht geleistet. Besonders befähigte Kantoren und Chorsänger, welche sich bei den temporären Betveran&taltungen der Israelitischen Kultusgemeinde vollauf bewähren, werden gelegentlich der nächsten zur Besetzung gelangenden Dauerstellungen im Bereiche der Israelitischen Kultusgemeinde Wien in Konkurrenz gezogen. Errichtungen von Minjamin fiiru die hohen Feiertage 1. Der Vorstand beabsichtigt, für den gegenwärtigen Bedarf an temporären Bethäusern durch eigene Maßnahmen vorzusorgen, beziehungsweise durch die Tempelvereine Vorsorgen m lassen. Demgemäß wird die Kultusgemeinde nur in Fällen, in welchen ein tatsächlicher Bedarf vorhanden ist, die Genehmigung für ein temporäres Bethaus an andere Vereine oder Private erteilen. 2. Im Sinne des §80 des Gemeinde- Statutes ist vor Miete eines Lokales und vor Einschreiten um die behördliche Genehmigung die Bewilligung des Kultus v o r s t a n d e s e i n z u h o I e n. 3. Die Gesuche um Bewilligung sind bis längstens 6. September d. J. im Einreichungs-Protokolle der Israelitischen Kultusgemeinde, I., Seitenstettengasse 4, III. Stock, zu Überreichen. Es wird ausdrücklich aufmerksam gemacht, daß später einlangende Gesuche nicht angenommen werden. Auf nicht entsprechend belegte Gesuche wird keine Rücksicht genommen. 4. Die Gesuchsteller haben für sich und für die zu verwendenden Vorbeter die (Namen derselben sind im Gesuch anzugeben) genaue Ausweise Über Charakter, Moralität und Befähigung zu erbringen. 5. An weibliche Personen wird weder direkt noch indirekt eine Bewilligung erteilt. 6. Die als Betlokale einzurichtenden Räume müssen sich für diesen Zweck vollkommen eignen und ist die schriftliche Zustimmung des Vermieters sowie des Hauseigentümers zur diesfälügen Verwendung beizubringen. 7. Wohnungen und andere Lokale dürfen nur dann zur Abhaltung des Gottesdienstes verwendet werden, wenn sie vollkommen ausgeräumt sind und an den Festtagen ausschließlich für den erwähnten Zweck benützt werden. 8. Für Lokale, in welchen während des Jahres Veranstaltungen stattfinden, deren Tendenz unvereinbar ist mit einer Stätte,. an welcher ein Gottesdienst abgehalten werden soll, wird eine Bewilligung nicht erteilt. 9. Die Errichtung eines temporären Betlokales in der Nähe von ständigen Bethäusern wird in der Regel nicht bewilligt, 10. Die Bewilligung gilt n u r für die einschreitende Partei und ist somit nicht übertragbar. Im Uebertretung&falle wird die erteilte Bewilligung sofort zurückgezogen und die Behörden werden gleichzeitig verständigt. 11. Ein Ankauf von Betsitzen seitens der Kultusgemeinde ist nicht m gewärtigen. 12. Die Bewilligung wird den Betlokal-Inhabern nur unter der Bedingung erteilt, daß dieselben der Kultusgemeinde für unbemittelte Personen (Männer und Frauen) zusammen den zehnten Teil der von der Behörde genehmigten, numerierten Sitzplätze unentgeltlich bis längstens 2. September 1929 zur Verfügung stellen und als Kultusgebühr 10 Prozent des Brutto- Eflöses aus dem Verkaufe der Betsitze an die Hauptkassa der Israelitischen Kultusgemeinde Wien atoftibren. 13. Unmittelbar nach den hohen Feiertagen ist an den Vorstand der Israelitischen Kultusgemeinde Wien ein Verzeichnis der beim Aufrufen zur Thora erfolgten Spenden mit Namen und Adresse des Spenders sowie genauer Bezeichnung des Zweckes einzusenden. 14. Zur Sicherstellung der Einhaltung dieser Verpflichtung, sowie aller für die Erteilung der Bewilligung zur Errichtung eines temporären Bethauses gestellten Bedingungen ist eine Kaution zu erlegen, welche bei Nichteinhaltung auch nur einer dieser Verpflichtungen für wohltätige Zwecke der Kultusgemeinde verfällt. Die zu leistende Kaution, welche ln Bargeld zu erlegen ist, wird mit S 20.— bis S 200.— bemessen. 15. Der Text einer etwa beaibsichtagten Annoncierung oder Plakatierung ist dem Gesuche zur Genehmigung anzuschließen. Eine Ankündigung, welche der Würde einer Betveranstaltung widerspricht, ist unstatthaft und hat zur Folge, daß die erteilte Bewilligung rückgängig gemacht wird. Es ist Pflicht einer jeden Partei, für eine entsprechende Polizeiauf sicht auf eigene Kosten zu sorgen. Als «Hausandachten» werden nur jene gottesdienstlichen Uebungen anerkannt, welche ohne jegliches Entgelt und lediglich Familienangehörigen zugänglich sind. Konkurs Im Spitale der Israelitischen Kultusgemeinde Wien, XVIII., Währingergürtel 97, gelangt an der u r o 1 o g isehen Abteilung eine Sekundararztstelle zur Besetzung. Zur Anstellung sind erforderlich: Die Österreichische Staatsbürgerschaft, lediger Stand, die Berechtigung zur Ausübung der Heilkunde in der österreichischen Republik, die körperliche Eignung, nachgewiesen durch ein amtsärztliches Zeugnis, und ein Alter von unter 35 Jahren. Mit der Stelle ist, neibst dem in der Dienstordnung für die Abteilungsärzte des Spltales der Israelitischen Kultusgemeinde Wien fixiertem Barbezug, die Benützung einer möblierten Naturalwohnung samt Beleuchtung, Beheizung und Bedienung, sowie die volle Verköstigung verbunden. Für die letztere werden die von den Abteilungsärzten der Krankenanstalten des Bundes infolge der jeweiligen diesbezüglichen Bestimmungen zu entrichtenden Sätze, von den Monatsbezligen in Abzug gebracht. Mit den Personaldokumenten (Diplom, Heimatschein, Nachweis der Zugehörigkeit zum Judentum, Zeugnisse über die bisherige, insbesondere chirurgische Tätigkeit) belegte Gesuche sind an den Vorstand der Israelitischen Kultusgemeinde Wien, I., Seitenstettengasse 4, bis längstens 31. Juli 1929, mittags, zu überreichen. Jüdischer Sport Körper und Judentum Professor J. Obermann des Institute of Religion in New York, der auf seiner Rückreise von Palästina nach Amerika durch Wien kam und als alter Förderer sich nach dem Schwimmklub Hakoah erkundigte, übergab den Hakoahnern die nachfolgenden, schönen Worte, die er unter dem frischen Eindruck Palästinas schrieb: ... Es wäre sinnlos, nach einer eindeutigen Stellungnahme des Judentums zu den Tugenden des Leibes zu suchen. So viel Kapitel unsere Geschichte enthält, so häufig dürfte wohl die Würdigung des Körpers sich geändert haben. Wer kennt nicht jene unsägliche Verwirrung, die in Zeiten theologischer Gesunkenheit den Körper zu einem Vorwurf und die Freude an ihm zur Sünde macht? Wer kann an das Judentum denken, ohne sich gleichzeitig das Bild eines gebückten, ängstlich sich versteckenden Judenkörpers vorzustellen? Von der H a 1 a c h a angefangen, wo alle Körperlichkeit als Gelegenheit satanischer Verführung hingestellt und Freude an der Natur als Verbrechen gebrandmarkt wird, bis zu jenen Silhouetten, dem modernen Juden von B l a l i k s unvergeßlichen Gedicht «Hamathmid» und den ergreifenden Zeichnungen Hermann Strucks bekannt — überall das gleiche Bild der Körperschwäche und Knechtschaft. Aber trotzdem: Wie verfehlt ist diese Vorstellung! Ohne allen Zweifel hat das antike Judentum das Leben geliebt, die Natur bejaht, die Kraft des Körpers als Segen Gottes empfunden. Wer Augen hat zu sehen und Sinn zu verstehen, findet auf jeder Seite der Bücher M o s i §, in jeder Dichtung der Propheten, in jeder Erzählung der Geschichtsschreiber und in jedem Gebet der P. s a 1 m i s t e n frohe