Die Stimme
- Journal
- Die Stimme
- Volume
- 2 (1929)
- Issue
- Heft 75 (6.6.1929)
- Date
- 1929-06-06
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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Seite \2 QIC STIMME Nr. 75 rtrssen. erhalten gleichfalls gegen Vorweisung der Kongreiilegit'.niation das Schweizer Visum von den zuständigen Schweizer Konsulaten ohne weiteres und gratis, wenn ihre Rückreise in den Herkunftsstaat oder ihre Weiterreise in einen dritten, der Schweiz angrenzenden Staat gesichert ist Kongreßteilnehmer der Kategorien b) und c) haben also nichts weiter zu tun, als beim zionistischen Verband des Landes, in dem sie wohnen, eine Kongreßlegitimation zu behoben (diese Legitimationen werden bei allen Landesverbänden spätestens am 15. Juni in ausreichender Zahl vorrätig sein) und unter Vorlage dieser Legitimation das zuständige Schweizer Konsulat um die unentgeltliche Ausstellung eines Visums zu ersuchen. d) Kongreßteilnehmer, die Sowjetrussen sind, müssen zur rechtzeitigen Erlangung des Einreisevisums spätestens bis zum 20. Juni 1929 ein Einreisegesuch a n d e n zionistischen Verband des Landes, in welchem sie wohnen, richten, unter Angabe folgender Einzelheiten: Familienname. Vorname. Geburtsdatum. Wohnort und genaue Adresse. Art der Legitimation (Paß), deren Aussteller, Ausstellungsdatum und Nummer. Eigenschaft, in welcher der Gesuchsteller am Kongreß teilmmmt (Delegierter, Journalist, Beamter, Gast). Land, für welches das Rückreisevisum des Gesuchstellers gilt und Gültigkeitsdauer des Rückreisevisums. Die zionistischen Landesverbände werden diese Einreisegesuche von Sowjetrussen an das Kongreß'bureau weiterleiten, das die Einreisebewilligung beschaffen wird. Diese Bestimmung gilt auch für Beamte des Kongreßbureaus, welche aber ihr Einreisegesuch direkt an das Kongreßbureau zu richten haben. V 2. Eisenbahnen. Die Verwaltung der schweizerischen Bundesbahnen hat sich, wie vor zwei Jahren, auch diesmal nicht in der Lage gesehen, den Teilnehmern des Kongresses eine allgemeine Preisermäßigung zu gewähren. Sie macht das Kongreßbureau jedoch darauf aufmerksam, daß in der Schweiz gewisse Ermäßigungen allgemein gültig sind, welche von den Kongreßteilnehmern in vielen Fällen mit Vorteil ausgenützt werden können, teils durch die Fahrt zum Kongreß und die Rückfahrt, teils für Reisen in der Schweiz vor oder nach dem Kongreß. Für diese Ermäßigungen gelten folgende Bestimmungen: a) Hin- und RückfahrtbiUette, Gültigkeitsdauer zehn Tage, Ermäßigung 20 Prozent vom doppelten Fahrpreis einfacher Fahrt; b) feste RundL .rtbiliette mit zehntägiger Gültigkeitsdauer, Ermäßigirbng aiO Prozent vom gewöhnlichen Fahrpreis; c) feste Rundfahrtbillette mit 45tägiger Gültigkeitsdauer, Ermäßigung 20 Prozent vom gewönlicben Fahrpreis; d) zusammenstellrbare Billette für Hin- und Rückfahrt und für Rundfahrten von mindestens 300 km, Gültigkeitsdauer und Ermäßigung wie <ad c); e) Generalabonnement für 8, 15 und 30 Tage; f) Kollektivbillette für Gruppen von mindestens acht Personen, Ermäßigung je nach Teilnehm erzähl und Länge der zu befahrenden Strecken 20 bis 50 Prozent vom gewöhnlichen Fahrpreis und 50 Prozent Ermäßigung des Schnellzugszuschlages. Kongreßteilnehmer, die diese Vorteile ausnützen wollen, werden zunächst nur Fahrkarten bis zur Schweizer Grenzstation nehmen und in der Grenzstation am Schalter die ermäßigten Karten lösen. 3. Gastkarten. Im vorhinein werden nur Permanenzkarten für die ganze Dauer des Kongresses abgegeben. Ihre Preise sind wie folgt festgesetzt: Kategorie 1 Frs. 80.—, Kategorie II Frs. 50.—, Kategorie III Frs. 25.—, Kategorie IV (Stehplatz) Frs. 10.—. Bestellungen von Gastkarten sind so bald als möglich, spätestens aber bis zum 20. Juni 1929, direkt an das Kongreßbureau zu richten (bis 25. Juni, Brünn, Lehmgasse 17, Tschechoslowakei, ab 25. Juni, Zürich, Postfach, Bahnhof); gleichzeitig ist der entfallende Betrag auf das Konto des KongreClbureaus beim Schweizerischen Bankverein, Zürich, am besten mittels internationaler Postanweisung, einzuzablen. 4. Begünstigungen für jugendliche Kongreßteilnehmer. Mitglieder zionistischer Jugendorganisationen, die am Kongreß teilnehmen wollen, melden sich beim Kongreß'bureau bis spätestens 1. Juli 1929 an. Die Anmeldung erfolgt nicht durch die einzelnen Mitglieder, sondern durch die betreffende Organisation (Verein, Gruppe) und muß enthalten: a) die Namen der Mitglieder, welche am Kongreß teilnehmen wollen, mit Angabe des Alters jedes einzelnen; b) clie Erklärung, daß sie tatsächlich Mitglieder der betreffenden Organisation sind; Lebensversicherungs- Gesellschaft PHÖNIX GEGRÜNDET IM JAHRE 1882 Vereioherungebestand Garantlemittel Ende 1927 1 Milliarde und 600 Millionen Schilling 192 Millionen Schilling Prftmlen- und Zlneenelnnahmen Im Jahre 1927 71 Millionen Schilling Tätigkeitsgebiet der Geaelleohaft: Oesterreich, Deutsches Reich, Tschechoslowakische Republik Belgien, Holland, Frankreich, Spanien, Italien, Ungarn, Polen Jugoslawien, Bulgarien, Griechenland, Rumänien, Palästina, Syrien TUrkei, Aegypten Die Gesellschaft sohlleßt zu billigen Prämien und gQnstigen Bedingungen Kapitals- und Rentenversicherungen jeder Art ab WeueingefOhrt: KINDER-VERSORGUNGS-VERSICHERUNG (Auszahlung eines Kapitals bei Verheiratung, Studienbeitrag, Rückerstattung der eingezahlten Prämien bei Ableben des Kindes) lnvalldität8versloherung (Zahlung einer Rente bei Eintritt der Erwerbsunfähigkeit und Auszahlung des versicherten Kapftalsnach dreijähriger Dauer der Invalidität) c) die Angabe, an Welchem Tage sie in Zürich eintreffen iund an welchem Tage sie Zürich wieder verlassen wollen. Den so arrgemeldeten jugendlichen Kongreßteilnehmern stellt das Kongreßbureau aut Verfügung: a) entsprechende Schlafsäle, in welchen das Nachtlager sehr billig oder ganz kostenlos gewährt wird (voraussichtlicher Höchstpreis Frs. 0.50 pro Person und Nacht); b) einen ausgiebigen, datbei sehr billigen Mittagstisch (voraussichtlicher Höchstpreis Frs. 1.50); c) eine bestimmte Anzahl unentgeltlicher Eintrittskarten zum Kongreß (voraussichtlich 100), über deren Verteilung von Tag zit Tag die Führerschaft der jugendlichen Kongreßteilnehmer in Zürich selbst entscheiden wird. 5. Quartierbeschaffung. Das Quartiera-mt des Kongresses wird erst anfangs Juli in Zürich eröffnet. Nähere Mitteilungen über Quartieranforderungen folgen demnächst Kunstausstellung während des Kongresses. Der Kunstsalon Henri Brendle, Zürich, Bahnhof Straße 57a, teilt uns mit, daß er während der Kongreßzeit vom 20. Juli bis 20. August eine Ausstellung jüdischer Künstler durchführen will. Er ersucht diejenigen jüdischen Künstler, Maler und Bildhauer, welche beabsichtigen, sich an dieser Ausstellung zu beteiligen, sofort dem Kunstsalon davon Mitteilung zu machen und gleichzeitig anzugeben, welche; Werke sie ausgestellt wissen'machten- Kongreßjugendreise. Anläßlich des XVI. VZionjstenikongresses in Zürich veranstaltet der Jugendvereln «Erez Israel», Wien, II., Zirkusgasse 33, Tel. R 49-8-98, eine Kongreßjugendreise nach Zürich. Die Reise wird aiji 25. Juli 1929 angetreten und dauert bis Ende des Kongresses, der voraussichtlich bis zum 10. August d. J. tagen wird. Die Reisespesen, bezw. die Aufenthaltskosten in der Schweiz richten sich nach der Teilnehmerzahl; je mehr Teilnehmer sich an dieser Reise beteiligen werden, desto billige^- würden sich die Kosten stellen. Der tägliche Aufenthalt würde sich auf zirka 4 bis 5 schweizerische Franken pro Person und Tag bei gemeinsamer Schlafstätte, bezw, 8 bis 10 franken (zwei Personen ein gemeinsames Zimmer) stellen. Den Mitgliedern werden nach Möglichkeit Ermäßigungen zum Kongreß verschafft werden. Die Anmeld/ungien müssen bis längstens Ende dieser Woche (10. Juni 1929) beim veranstaltenden Verein erfolgen. Es ist Möglichkeit gegeben, die‘Reisespesen, bezw. die Aufenthaltskosten nicht aufeinmal zu leisten, sondern durch Teilzahlungen an das Postsparkassenkonto des Jugendvereines «Erez Israel» Nr. 42.517 zu entrichten. Der gesamte eingezahlte Betrag wird zwei Tage vor der Abreise an die Mitglieder ausbezahlt werden. Die Besprechung der Reiseteilnehmer wird in der nächsten Nummer der «Stimme» veröffentlicht werden. AmtlicheVerlautbar utigen der Israelitischen Kultusgemeinde Wien Lieferungs-Ausschreibung Seitens der Israelitischen Kultusgemeinde Wien gelangen im Laufe der nächsten Zeit die Arbeiten für die Erneuerung der elektrischen und Gassteigleitung im Amtshause, I., Seitenstettengasse 4, zur Vergebung. Jene Installateure, welche zur Offertstellung herangezogen werden wollen, werden eingeladen, 1 :es bis längstens Dienstag, den 11. Juni 1929 dem technischen Amte der Israelitischen Kultusgemeinde in Wien, I., Seitenstettengasse 2, 4. Stock, bei welchem auch während der gewöhnlichen Amtsstunden (Samstage ausgenommen) alle näheren Auskünfte erteilt werden, schriftlich bekanntzugeben. Die freie Auswahl unter den sich meldenden Firmen zwecks Heranziehung zur Offertstellung für die einzelnen Arbeiten behält der Vorstand iter Israelitischen Kultusgemeinde seinem alleinigen Ermessen vor. * Maskirandachten am Schewuothfeste. Zur Vermeidung des großen Andranges in den Gemeindetempeln zur «Haskarah» veranstaltet der Vorstand der Israelitischen Kultusgemeinde Wien am diesjährigen Schewuothfeste, Samstag, den 15. Juni 1. J., um 6 Uhr früh, im Stadttempel, I., Seitenstettengasse 4 und. im Leopoldstädter Tempel, I., Tempelgasse 5, sowie um 9 Uhr vormittags im Festsaale des Hotel «Continental», II., Taborstraße 6, anläßlich der Maskirandachten feierliche Gottesdienste. Die im redaktionellen Teil -befindlichen entgeltlichen Notizen sind durch ein beigefügtes E bezeichnet. Grabsteine Friedländer & Deutsch Wien, I., Seitenstettengasse Nr. 3 Tel. ü 28*1-28 XI., Zentralfriedhof, neben dem 1. Tor, Tel. ü 18-0-85 Soeben erschienen: Ein neues Spinoza-Buch (hebräisch) ‘föaruch Spinoza und sein Zeitatter (Eine philosophisch-geschichtliche Studie) von Jtafkum foftolo» Gr.-Okt. XVIII—430 Selten. Illustriert Preis 3.25 Dollar. Porto 0.25 Dollar Za beziehen per Adresse des Vorfasiers; 43, Compayn© Gardens. Jlampstead London N. W. 6 -wie auch durch alle bebr. Buchhandlnngon DlIRöK GUTE Bernhard Kohn WIEN, I., HIMMELPFORTGASSE 20 dÄ KLAVIERE in allen Preislagen, neu von S 1440 an Nicht ausdrücklich abbestellte Abonnements selten als welterbestehend I Eigentümer, Verleger und Herausgeber: Für das Ziomstisohe Landeskomitee, Wien, I., Kärntneretraße 28 Dr. Leo Go Idhammer, Wien, IX., Roßaiteriämte 23. — Verantwortlicher Redakteur: Josef Zemmer mann, Wien, 1, Rauhenstemga&se 1. — Druck: Inva, Wien, VIL* Lerchenfelderstraße 1,