Die Stimme
- Journal
- Die Stimme
- Volume
- 2 (1929)
- Issue
- Heft 63 (14.3.1929)
- Date
- 1929-03-14
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Prsis 35 GroscMfl Abonnementpfetee: Für Oesterreich: MonatL S 1.50, viertdj. S 420, ganzj. 16.— / Deutschland: MonatL Ookhnark 1.—, viertel]. Gofdmaric 3.— / Tschechoslowakei: Monatlich Kc 7.—, vierteljährlich Kc 19.— / Jugoslawien: Monatlich Dinar 14.—, vierteljährlich Dinar 40.— Jüdisthe Zeitunit ftmdmMUim mul jldailiiMniHon Wien. 1.. AhoAmm(eintfom I - 9cL R 25.3-S* Polen: MonatL Zloty 220, viertelj. Zloty 6.50 / Ungarn: Monatl. Pengö 1.50, viertdj. Pengö 420 / Rumänien: MonatL Lei 45.—, viertelj. Lei / Balgarien: Mona«. Lewa 30.—, vierte«. Lewa 80.— i Belgien: Monat!. Betea 2.—, viertdj. Bdga 5.— / Uebriges Ausland: MonatL Schweizer Franken 1.50 2. Jahrgang Wien, 14. M8rz 1929 (2. Weadar 5689) Nummer 63 Das Recht hat gesiegt! Das Mordurteil gegen den jüdischen Studenten Philipp Halstnann aufgehoben — Eine neue Verhandlung vor dem Innsbrucker Schwurgericht Nach, zweitägiger ö f f e n 11 i c her Verhand- Iuug hat der Oberste Gerichtshof über die Nichtigkeitsbeschwerde des am 16. Dezember 1928 wegen Mordes zu zehn Jahren Kerkers verurteilten Philipp Halsmann zurechterlcannt: Der Nicbtigkeitebeschwerde wird Folge geg e b e n, das angefochtene UrtelJöiKldw'flifliiiF grundetiegetide Wahrspruch der Öescfiwornen wird a ü igeho jb e n und eine neu e r 1 ich e V e rh a n diu n g vor dem Straflandesgericht I nnsb r u c k angeordnet. In der Begründung dieses Urteils heißt es u. a.: Die Nichtigkeitsbeschwerde hat im wesentlichen drei Nichtigkeitsgründe geltend gemacht, nämlich Zurückweisung der Anträge auf Ueberprüfung des gerichtsärztlichen Gutachtens durch ein Fakultätsgutachten, auf weitere Zeugenladungen und auf neuerliche Vornahme eines Lokalaugenschefoies. Schon i m erstenPu nktewardieNich 11 g k e i t sb e s e h w e r d e begründet; denn nach der Sachlage war es für die Beurteilung des Falles in erster Linie von Bedeutung, ob nach dem objektiven Gänge des Beweisverfahrens die Möglichkeit eines Absturzes des Max Hals mann ausgeschlossen; und daher die Sicherheit einer gewaltsamen Tötung gegeben war. ln dieser Hinsicht erscheint der A u s s p r u c h der Sachverständigen dunkel und daher das Verlangen der Nichtigkeitsbeschwerde nach einer U e b e r p rüf ung des Gutachtens, sei es im Wege eines Fakultätsgutachtenj?, sei es durch abermalige Befragung derselben oder anderer Sachverständiger, b e recht! g t. Dem Gerichte bleibt es überlassen, einen neueirlichen Lbka 1augenschein, sofern es diesen noch für zweckmäßig hält, vörzunehmen. Die Aufhebung des aagefochfeneu Urteils ist demnach aus den angeführten Gründen: gerechtfertigt, so daß es nicht notwendig eracheinV die weiteren Gründe der Nichtigkeitsbeschwerde zu erörtern. Dagegen sieht sich der Oberste Gerichtshof nicht veranlaß^ die Prozeßsache an ein anderes Geschwomeogericht zu verweisen» da iiiefür die entsprechenden Voraussetzungen nicht gegeben sind und insbesondere auch nicht auS dep in det Nichtigkeitsbeschwerde geltend, gemachten Erwägungen gefunden werden konnten*' Der Oberste Gerichtshof der österreichischen Republik hat das Schandurteil von Innsbruck,. dtefldji welches der jüdische Student Phitipp H a lstnann auf Grund löcheriger Indizien ate Vatermörder gebnandmarkt wturde, kassiert, Und es hat sich dabei der mehr ate seltene Faiil ereignet, baß der Vertreter der Generälprokiuratur selbst mit geradezu scharfer Eindringlichkeit f ü r r d i e Aufhebung des U r t eil s. eingetmeten..ist,- welches sc schwanke^, Ja ‘'üflcmögiiche Vorau^settwgen hat... von;. weit'. -.ifc bef. In- .und’ ein:JRehk«rteM, wie es bh Buche sMlfc ^Wertet wj*#.: «D i e § t i m me» war das erste . .welches gehend den Spruch der Inosbruc^^ Qeschwoi^ned*' und wa« ihm voranging, a«aiyÄlpfeö|;^^ zeigte,;; daß eine mangelhafte Führung iW;: Üifei^hung: ipnd des Prozesses, beeinflußt durch, dÜe '^'t-ioej^te's-c.bei Stimmung, die von aMem Äiifähg an herrschte, den.;, eklatanten Fehlspruch toerfrägejtöhrt hat.. Unser Blatt hat dies mit. solwnungslpi^r Offef0^ ^fdfan,' uhÖC-. kümmert um besorgte Lejsfetreter uiid mri jene aüifc selige Sorte von Besserwissern, Reiche die Pflicht des Augenfbieks. nicht erkannten odär 'nÄ tefcsi 1Ät«n. Wir eind stolz darauf, ein Teil' dazu beigeträigetn zu haben, daß die Tat des Innsbrucker Gerichtes, die beinahe einer Mordtat gfefcftkam, nicht unbeachtet blieb. Der Oberste < Gerichtshof hat durch die Aufhebung des Urteilte gezeigt, wie' ldchWertäg und uwveranitwort- Uch der Prozeß Hatemann geführt wunde. Die Nichtigkeitsbeschwerde, welche Haismahns ausgezeichneter Verteidiger, Dr. P.reßburger, eingebracht hat, legte adte Mängel des ganzen Verfahrens in. geradezu lichtvoller Weise dar, cfie mangelhafte Voruntersuchiunig, die angemaßte Polizeigewalt des Hüttenwartes Eder, welcher dann als Kronzeuge vor Gericht erschien, die Beschränkung in der Freiheit der Verteidigung und vor allem jene antisemitische Atmosphäre, welche den ganzen Prozeß vergiftete und eigentlich die letzte Ursache aller Mängel des Verfahrens und scfoHeßlidh des nunmehr: aufgehobenen Fehiturteite bildete. Und in knappen Worten hat der Generalaniwatt das ganze Innsbrucker Prozeßverfahren zerschmettert, indem er das Weaenttöchste an der ganzen IncHzienkonstnjlötion, dein indirekten Bew e 1 s einer Mordtäitersdiaift d|s Philipp Halsrnann, als v.ö 11 i g u n z u r e i eben d bezedohnete. So mußte naturgemäß eintreten, was m erwarten war: der Prozeß Halsmann wird npeh einmal durch geführt werden. Wir sind überzeugt,' daß das neue Verfahren, wird es nur nach den, Prinzipien reiner Rechtsfindung; geführt, der Wahrheit zum Siege verhelfen, wird. Am 12. März begann <äe für zwei Tage anheraumte VeriwwÜwg des Obersten Gerichtshofes über die Nichtig- ' keitsbesebwerde, welche ■ ßr. .RitfteJd, P r e ß b u r ge r, der Verteidiger des am 16. Dezember 1928 vom Innsbrucker Schwurgericht wegen Mord» an seinem Vater Max Halsmann zu zehn Jahren Kerkers verurteilten Studenten Die Im redaktionellen Tot -befindlichen entgeltlichen Notizen sind durch ein beigefügtes E bezeichnet. Beachten Sie in (fieser Nummer u. a. folgende Aufsätze und Berichte: Die «braven» Heimwehren. Albert Einstein. Zu seinem 50. Geburtstage am 14. März. Einstein der Forsdier. Von Dr. F. U. Die jüdischen Besucher der Leipziger Messe. Von Bernhard Wach st ein. Abbreviaturen als jüdische Namen. Von Heinrich v Fiesch. * ' i •’ Friäde In def zionistischen. Organisation Poten». Pulkovtiik SVec. Von Michael. jüdiSdbe-Färmer in Südafrika. Philipp Halsmann eingebraebt batte. Entgegen der gewöhnKcbeif Uefoung war die Verbanfflung öffeuffich. Der kleine Saat im provisorischen Gerichtsgebäuide in der Wiener Herrentgiasse war rasch gefüllt; es konnten nur 50 Eintrittskarten ausgegeben werden, die am Ffagang in den Saal kontrolliert wurden. Unter den Zuhörern befanden sich in Begleitung eines männlichen Verwandten die Mutter und Schwester Halsmamis, beide üi Schwarz, in sichtlicher Bewegung dem Gange der Verhandlung folgend. Noch vor Beginn der Verhandlung erschien der Präsident des Obersten Gerichtshofes Dr. Dinghof er im Saateund war ,dann während des größten Teiles der Verhandlung anwesend. Zahlreiche ausländische Journalisten und Wiener und auswärtige Rechtsanwälte, «. a. auch der Berliner Rechtsanwalt und Reichstagsabgeordnete Dr. Kurt RosenfeJd, badeten das aufmerksame Auditorium. Pünktlich zur festgesetzten Stunde (9 Uhr vormittags) betrat der fünfgliedrige Senat unter Vorsitz des Senatspräsidenten Dr. Jen Je e r den Veühandkingssaäl; die Generalprokuratur war durch den GeneraJstaatsanwalt Dr. Pietsch vertreten.-In fast dreistündigem Referat gab Hofrat Dr Heb e*d e y eine aiustöhrliche Darstellung des Prozesses, die er durch Vortage, von' Skizzen und Photographien von der Ungtückssteße ergänzte; auch der Stete, mit1 dem 'der Moind^ begangen seht soll, wurde dem Senat vorgelegt Der Referent erwähnte pum SchJiiß seiner.Ausführungen auch die Demonstratio nen des PubBlcitms bei der Verkündung des Innsbrucker Urteils. Hierauf erfolgte -die Darlegung der.Nichtigkeitsbeschwerde dweh Dr. Preßbürger; er-(führte u, a. aus: Der Prozeß Philipp Hatemann hat cüe Eignujr^, zu einem historischen zu werden, weil er zur Afüfroüujig jener Probleme natemotweneßg führt, weiche zu den ewigen Schicksalsfragen des Strafprozesses gehören. Als wir hörten, daß ein 20jähriger Student in den Zaiertateir A$pen seinen^ Vater metucWmgs erschlagen habe, waren unsere ersten Fraisen: Wer ist der Mörder; wie ist sein Vorleben und sein Charakter, wer war sein Vater, und welches Motiv liegt diesem' Vatermond zugrunde? Dänin erst kam die Frage nach dem wie, nach dem Scbuidöeiweis. Undalles horchte auf. Keki Tatzcyge, kein direkter Beweis, lediglich Verdacht -Iodzien — Spuren: