Die Stimme
- Journal
- Die Stimme
- Volume
- 2 (1929)
- Issue
- Heft 62 (7.3.1929)
- Date
- 1929-03-07
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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v. b. b. Preis 35 Groschen Zeitwig vom Verleger versendet Journal expedte par r&Meur Abonnementpreise: Für Oesterreich: Monatl. S 1.50, viertelt. S 4.20, ganzj. 16.— / Deutschland: Monatl. Goldmark 1.—, vierteil. Goldmark 3.— / ErMBaelmt leden Donnerstag Polen: Monatl. Zloty 2.30, viertelt Zloty 6.50 / Ungarn: Monatl. Pengö 1.50, viertelj. Pengö 4.20 / Rumänien: Monatl. Lei 45.—, viertelj. Lei 125.— / Bulgarien: Monatl. Lewa Tschechoslowakei: Monatlich Kc 7.—, vierteljährlich Kc 19.— / Jugoslawien: Monatlich Dinar 14.—, vierteljährlich Dinar 40.— (RedlaMion und Administration: litten, 1., ai«fkc«istfeivitf«asse f — üTel. R 24f~3*£4 30.—, viertelj. Lewa 80.— / Belgien: Monatl. Belga 2.—, viertelj. Belga 5.— / Uebriges Ausland: Monatl. Schweizer Franken .1,50 2. Jahrgang Wien, 7. März 1929 (25. Adar 5689) Nummer 62 „Bei einem Juden links halten!“ Die Nichtigkeitsbeschwerde gegen den Innsbrucker HalsmannrProzeß — Die antisemitische Atmosphäre des Prozesses — Schlafende Geschworene — Antrag auf Anordnung einer neuerlichen Verhandlung vor dem Wiener Landesgericht Wie wir bereits in unserer Ausgabe vom 21. Feoruar berichtet haben, wird die Tragödie des Rigaer jüdischen Studenten Philipp Halsmann vor dem Obersten Gerichtshof unter Vorsitz des Senatspräsidenten Dr. Junker in zweitägiger öffentlicher Verhandlung neuerlich aufgerollt. Der Verteidiger ‘ Philipp Halsmanhs, Dr. Richard Preßb u r g e r, hat an den Obersten Gerichtshof eine umfangreiche Nichtigkeitsbeschwerde gerichtet/ in welcher er das Urteil des Innsbrucker Schwurgerichtes; laut welchem der Student Philipp Halsmann wegen Mordes an seinem Vater; behängen dadurch, daß er ihn während einer Bergtour ln den Zillertaler Alpen einen5 Steilhang hjnabstürzte, zu zehn Jahren schweren Kerkers verurteilt worden war, mit zahlreichen Argumenten anficht. Das erwähnte Urteil hat weit über: die Grenzen Oesterreichs hinaus größtes Aufsehen erregt. Zahlreiche Universitätsprofessoren, Psychologen, haben sich für die Unschuld des Verurteilten eingesetzt, 'Juristen haben den Schuldspruch als völlig verfehlt bekämpft. Aus allen diesen Gründen wird dem Ausgange der Nichtigkeitsbeschwerde in weiten Kreisen mit gespanntem Interesse entgegengesellen. Die Nichtigkeitsbeschwerde Dr. Preßburgers erörter zunächst eingehend die formalen Mä.nge 1 des Verfahrens und kommt sodami zu folgenden . Feststellungen: In der Verhandlung spielte ein unausgesprochenes ImpondCrabile, ein Stimm u ngsmo me n t, eine ungeheure Rolle. Das Beweismaterial dieses besteht unter anderem in einer legalisierten Erklärung des Rigaer Lehrers Arvid Schujtz, wonach der Zeuge Dr. Rainer den jugendlichen Zeugen Alois Graus an der Mutter des Angeklagten und deren Begleitern vorübergeführt und dabei gesagt habe: «Bei einem Juden mußt du links halten, bei einem Nichtjuden darfst du rechts halten.» Ebenso haben zahlreiche Zeugen bestätigt, daß der Kronzeuge im Innsbrucker Prozeß, der Hüttenwart Eder in der Nähe der Geschwornenbank antisemitische, gegen den Angeklagten gerichtete Aeußerungen machte. Weiters wird in der Nichtigkeitsbeschwerde vorgebracht ■ und durch schriftliche Dokumen t e belegt, daß während der Verhandlung, und zwar am?weiten und dritten Verhandlungstage, zwei Geschwome auf genau bezeichneten Plätzen wiederholt schlafend oder einnickend beobachtet wurden. Ein Geschworner wurde beobachtet, wie er eben aufwachte und sich mit der Hand den Schlaf aus den Augen rieb. Schlafende Gesphworne, sagt die Nichtigkeitsbeschwerde, sind geistig abwesend. Das Gesetz versteht aber unter Anwesenheit zwangsläufig die geistige Anwesenheit, sonst wäre eine Schwurgerichtsverhandlung auch dann möglich und gesetzlich unanfechtbar, bei welcher sämtliche Geschworne während eines wichtigen Teiles des Beweisverfahrens ein Mittagsschläfchen absolvieren. Die Nichtigkeitsbeschwerde schließt mit dem Vermerke, die Verteidigung werde über die speziellen Gründe der A nt i p a t h i e eines T e i I e s d e s Publikums, welcher Teil aber Einflußnahme auf die Zeugen und Geschwornen versuchte, ln der mündlichen Verhandlung eingehender sprechen. Jedenfalls weisen nach Ansicht des Verteidigers alle Umstände darauf hih, daß jeder denkende Mensch im Halsmann-Prozeß auf Grund des Beweisverfahrens , erkennen mußte: ein Verhäng, n I $ hat den unglücklichen Philipp- Halsmann, in die furchtbare Situation gebracht, ein Verhängnis, das jedem Mmtschen; bei Zusammen tröffen^verschiedener Umstände eteilert kann. Der Proteststurm gerechter Empörung ist von der Intelligenz ausgegangen, die in diesem Falle die wahre Völksstimme vertrete. Man müsse nämlich unterscheiden: Die Volkesstimme irrt, wenn sie unter der Suggestion von Schlagworien des Tages steht. . Formell wird der Antrag gestellt, der Oberste Gerichtshof möge das Schwurgerichtsurteil vom 16. Dezember 1928 aufheben und eine neuerliche Verhandlung vor einem anderen Gerichte anordnen, als welches das Landesgericht für Strafsachen I in Wien in Vorschlag gebracht wird. Der ganze Verlauf des Innsbrucker Prozesses, die von der Verteidigung angedeuteten Vorurteile und Befangenheiten begründen das Delegierungsbegehren. Das Referat vor dem Obersten Gerichtshof wird Hofrat Dr. Heberd ey erstatten, die Generalprokuratur wird durch Generalanwalt Dr. Pietsch vertreten sein* # Halsmann hat an die Ratskammer des Innsbrucker Landesgerichtes das Ansuchen gerichtet, der Verhandlung vor dem Obersten Gerichtshöfe beiwohnen zu können. Die Ratskammer hat dieses Ansuchen Halsmanns mit der Begründung ab ge wieSen, daß die Teilnahme eines Verurteilten an einer Verhandlung vor dem Obersten Gerichtshof in der Strafprozeßordnung nicht vorgesehen ist Die Verhandlung wird also in Abwesenheit des Angeklagten durchgeführt und mit den Vorträgen des berichterstattenden Senatsmitgliedes, des Generalanwaltes und des Verteidigers ausgefüllt werden. Das Urteil ist am 13. März in später Abendstunde zu erwarten. beachten Sie in dieser Nummer u. a. folgende Aufsätze und Berichte: Nicht Wohlfahrt, sondern jüdische Bevölkerungspolltlk! Die Ueberreste des Judentums in Spanien. Von Medina A s a r a. Fest der Bäume, Fest der Kinder. Von Helene Hanna Thon (Jerusalem). Meine Dominion-Idee. Von Colonel Josiah C. Wedgwood (London). Die Juden in Japan gehen keine Mischehen ein. Erinnerungen an An-ski. Von Marie R o s e n t a I. Das Geheimnis (Erzählung). Von Max Brustaw i t z k i. Sport, Schach, Rätsel, Humor. Die im redaktionellen Teil -befindlichen entgeltlichen Notizen sind durch ein beigefügtes E bezeichnet. Um unsere Leser über die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes in der Nichtigkeitsbeschwerde Halsmann (siehe den nebenstehenden Bericht) nöglichst eingehend zu unterrichten, wird die nächste Nummer der „Stimme“ erst nach der Urteilsfällnng, die frühestens Mittwoch, den 18. März, nachts zu erwarten ist, in Druck gelegt werden. Um die Jewish Agency Die Frage der Jewish Ägöncy -ist nunmehr bereits in das'1 Stadium der Vethandlungen getreten. Es ist so gut wie'sicher, daß der künftige Zionistenkongreß das Weizmann-Marshall-Abkommen ratifizieren wird und man kann erwarten, daß in einigen Ländern Europas in nicht zu ferner Zeit dem Eintritt von Repräsentanten des nichtzionistischen Judentums in die Agency die Vorbedingungen bereitet sein werden. . Unter solchen Umständen' tritt natürlich die Frage nach den künftigen Aufgaben der zionistischen Organisation in den Vordergrund, da eine neue Körperschaft auf den Plan treten'soll, welche eine überaus wichtige Funktion zu übernehmen bestimmt ist, die bisher rein zionistische Aufgabe war. Unter den Anhängern der alljüdischen Jewish-Agency-Idee melden sich nun bereits solche zu Worte, welche dem Zionistenkongreß den Schwanengesang .singen oder doch den Unterschied zwischen Zionisten und Nichtzionisten auf dem Kongreß völlig beseitigt sehen möchten. — In solchen -Gedankengängen bewegten sich z. B. die Ausführungen von Leo Simon auf der jüngst in London abgehaltenen mündlichen Enquete zu dieser Ffage. Unseres Erachtens liegt hier eine völlige Verkennung der Sachlage vor: Das Bestreben, eine «gemischte» Jewish Agency zu schaffen, bedeutet, .daß die Sache Palästinas dem' Völkerbund und der Mandatarmacht gegenüber als alljüdische, überparteiische Angelegenheit darin einig ist, daß jedes irgendwie positiv gerichtete Judentum an Verantwortung und Opferleistung für das Aufbauwerk in Palästina teilhaben soll — aber die gemischte Agency, welche doch zur V o r a ü s s e t z u n g hat, daß nicht alle Juden Zionisten sind oder sein können, soll kein Anlaß sein, um eine ideologische Verschwommenheit zu zeitigen, die mögliche Entwicklungen vorwegnimmt. Die Ehrlichkeit der Weizmannschen Agency-Politik besteht jgerade darin, daß sie von den Tatsachen ausgeht und aus ihnen jene «Bündnispolitik» postuliert, innerhalb welcher kein Teil genötigt ist, seine programmatischen Anschauungen aufzügeben. Und andererseits hieße es das Kind mit dem Bade ausschüttten, wenn die zionistische Organisation und ihr Kongreß ihren Charakter ändern oder gar von der Bildfläche verschwinden sollten. Keines von beiden ist nötig oder zulässig. Der Zionismus wird weiterhin seine Ideologie, seinen nationalen Charakter zu bewahren, der Zionistenkongreß wird weiterhin — wenngleich nicht mehr mit alleinigem Budgerecht ausgestattet — die ragende Tribüne und richtunggebende oberste Instanz der